Frage

Internet nicht herstellbar, Kündigung

  • 31 January 2024
  • 2 Antworten
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Mein Internet ist an meiner neuen Wohnungsadresse laut A1 Technker nicht herstellbar. Nun möchte ich meinen Vertrag  vorzeitig lösen. Muss ich tatsächlich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten und eine Gebühr für vorzeitige Auflösung bezahlen obwohl von A1 für diesen Zeitraum keine Leistung bekomme? Ich möchte meinen Vertrag eigentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Hat wer Erfahrungen 


2 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +8

Die Kündigungsfristen sind m.W. jedenfalls einzuhalten, man übersiedelt ja auch nicht von einem Tag auf den anderen (ohne es vorher zu wissen). Und man kann den Vertrag ja ggf. auch auf den Nachmieter übertragen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +9

Hmmm….

Bei komplett neuem Vertrag:

“Technische Verfügbarkeit voraus gesetzt.”

Das sollte so im Vertrag stehen.

 

Du unterschreibst einen Vertrag, dieser löst eine Bestellung aus und erst wenn diese positiv abgeschlossen werden kann, ist der Vertrag gültig.


Bei Umzug:

 

Da muss ich passen, Umzug ist ein Service, der es regelt, dass man den alten Vertrag kündigt und einen neuen erstellt, ohne auf gewisse Dinge Rücksicht nehmen zu müssen (u.a. Standort des alten Vertrags und dessen Restbindung sofern vorhanden). 

Kündigungsfrist wurde doch aber für Privatkunden auf 1 Monat herab gesetzt, so ganz generell? 🤔

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