Das ist doch eine Abzocke.
Muss man diese Kosten bezahlen und ist es vielleicht möglich diese wieder gutzuschreiben?
Wie kann ich diese Dienst sperren?
Beste Antwort von A1_Bernd
Original anzeigenBeste Antwort von A1_Bernd
Original anzeigenheise.de:"Als besonders umtriebig im Bereich der Content-Abos für Smartphones erweisen sich derzeit die Unternehmen MyDoo und W2Mobile. Beide kooperieren nicht direkt mit den Mobilfunk-Anbietern, sondern sind Kunden des Mobile-Payment-Anbieters Ericsson IPX, der für kleine Content-Anbieter das Mobilfunk-Factoring übernimmt.Wo bleibt unsere RTR? *hust* :)
Ericsson IPX ist eine Tochter des gleichnamigen schwedischen Telekommunikationskonzerns. Das Unternehmen hat sich in anderen Ländern längst den Ruf erworben, seine Content-Kunden vorab zu wenig zu prüfen und damit Ab****** indirekt Zugriff auf die Factoring-Schnittstellen der Mobilfunk-Provider zu gewähren – mit fatalen Folgen für die Verbraucher. In Großbritannien hat die Regulierungsbehörde Ericsson IPX deshalb bereits eine hohe Geldstrafe aufgebrummt."
heise.de:Na das geht bei uns zumindest einfacher, da reicht idR die Reklamation beim Provider.
"Fordern deutsche Kunden von Ericsson IPX eine Rückzahlung des inkassierten Betrags, werden sie zum tatsächlichen Content-Anbieter verwiesen. Wir haben dieses Procedere in einem konkreten Fall nachvollzogen und sind schließlich in der Hotline des erwähnten Unternehmens W2Mobile gelandet."
heise.de: "Auf die Frage, wie denn das Abonnement zustande gekommen sein soll, antwortete der W2Mobile-Mitarbeiter sinngemäß, es sei auf ein Werbebanner geklickt und Content angefordert worden. Dies müsse man ja nicht selbst gewesen sein, vielleicht habe ja jemand anderes, etwa das eigene Kind, die Seiten versehentlich angetippt. Ein Vertrag sei aber nachweisbar eingegangen worden, dies könne W2Mobile anhand von Protokollen belegen: „Ein Abschluss des Abos ist ohne Ihre SIM-Karte nicht möglich“, wiederholte der Gesprächspartner mehrfach."Genau hier gehört rechtlich eingehakt. Ein Klick auf irgendwas kann kein Vertrag sein, da gabs doch vor Jahren schon irgendwo nen Gerichtsurteil diesbezüglich zum Thema OnlineShopping ...
cos.renegade schrieb:Richtig und in meinem Fall erreicht dies mMn. eine neue Dimension, da ich die letzten Jahre nur mit ADSL unterwegs war. Da ein Vertragsabschluss aber nur mit SIM-Karte möglich ist, frage ich mich wo die ganzen Abos herkommen.heise.de: "Auf die Frage, wie denn das Abonnement zustande gekommen sein soll, antwortete der W2Mobile-Mitarbeiter sinngemäß, es sei auf ein Werbebanner geklickt und Content angefordert worden. Dies müsse man ja nicht selbst gewesen sein, vielleicht habe ja jemand anderes, etwa das eigene Kind, die Seiten versehentlich angetippt. Ein Vertrag sei aber nachweisbar eingegangen worden, dies könne W2Mobile anhand von Protokollen belegen: „Ein Abschluss des Abos ist ohne Ihre SIM-Karte nicht möglich“, wiederholte der Gesprächspartner mehrfach."Genau hier gehört rechtlich eingehakt. Ein Klick auf irgendwas kann kein Vertrag sein, da gabs doch vor Jahren schon irgendwo nen Gerichtsurteil diesbezüglich zum Thema OnlineShopping ...
Und woher will diese Firma wissen, ob die Simkarte nicht einem Minderjährigen gehört, der einen Jugendtarif hat? ...
Emanuel75 schrieb:Dass der Abodienst nicht antwortet, wundert mich ja nicht einmal sonderlich. Dass A1 nicht reagiert, enttäuscht dann aber doch (vor allem wenn ich daran denke, wie viel Geld ich Monat für Monat dort liegen lasse).Kann etwas dauern und über die Feiertage hat es sich sicher auch wie jedes Jahr ein wenig aufgestaut. Ich bekam glaub nach 2 Wochen einen Brief mit der Bestätigung, dass die Beträge gutgeschrieben werden.
Emanuel75 schrieb:Meine Schlussfolgerung aus dem Ganzen:1. Nicht darauf verlassen, dass es mit der Kündigung im A1-Abomanager getan ist!2. Sicherheitshalber (auch) beim Abo-Anbieter kündigen, am besten nicht nur im "Kundenbereich", sondern auch mit separatem Mail. Wenn im Browser eine Kündigungsbestätigung angezeigt wird, diese ausdrucken und/oder als PDF/Screenshot speichern.4. Beschwerde beim Abo-Anbieter und/oder Abo-Abwickler einreichen (und auch den Mobilfunk-Provider informieren); das alles schriftlich, damit man etwas in der Hand hat.5. Notfalls ankündigen, dass man Konsumentenschutz/Behörde/Rechtsanwalt einschalten wird.Find ich gut, aber ad 2. bin ich ehrlich gesagt lieber vorsichtig, was das Betreten von dubiosen Websites angeht.
mdoppelhammer schrieb:Geht glaub per Rufnummer.
Die Frage ist, wie man sich in so einem Serviceportal der Aboanbieter überhaupt einloggen kann - ich habe ja weder Username noch Passwort noch sonst was, da ich keine Ahnung habe, wie das Abo überhaupt zustande kommen konnte.
mdoppelhammer schrieb:Wenn es tatsächlich so ist, dass die Kündigung im Abomanager nichts bewirkt, dann ist dieser sowieso sinnlos.Möglich dass es etwas dauert bis das durch ist beim 3. Anbieter. Vorsicht ist aber besser als Nachsicht, siehe oben 🙂
A1_Frederik schrieb:
Bzgl. des Rechnungseinspruchs ist es so, dass die Bearbeitung bis zu 5 Wochen dauern kann.Daher bitte ich dich hier um etwas Geduld.Heute wurde der Rechnungsbetrag bereits "brav" von meinem Konto abgebucht..und ich darf weitere 4 Wochen warten??...langsam werd ich echt sauer. 😠
peterlicht schrieb:Was hat beim Kontaktformular denn nicht funktioniert?
* Nachdem ich auf telefonischen und elektronischen (Email) keine Antwort bekomme habe, habe ich auf der a1.net seite versucht über das kontaktformular einen kontakt herzustellen.
peterlicht schrieb:Stimmt prinzipiell, da A1 nur die bestellten Abos weiterverrechnet, A1 kassiert diese ja nicht, sondern ist nur der "Geld-Logistiker".
* Ich wollte dann bei A1 Support Hotline anrufen, welche ja auf der Rechnung vermerkt ist, und bekam die Antwort, dass ich mich selbst darum kümmern muss.
peterlicht schrieb:Den Tipp mit der Member Hotline werde ich heute ausprobieren und dich auf dem laufenden halten.Yo bitte, falls mal jemand ein ähnliches Problem hat :)
Ich finde es persönlich trauig, wie A1 mit seinen treuen Kunden umgeht.
mdoppelhammer schrieb:Hallo Emanuel.
Da ich noch immer keine Antwort auf meinen Rechnungseinspruch erhalten habe, möchte ich nachfragen wie lange du auf eine Reaktion seitens A1 gewartet hast?
oversixty schrieb:Ich sehe das so:
Wenn vom Bankkonto auf Grund eines Einzugsauftrags Geld weggeht, dann kann ich als Bankkunde eine Rückabwicklung erwirken und künftige Zahlungen beliebiger Lastschriften verbieten. Die Frage, ob die Rückabwicklung und Weigerung meinerseits rechtens ist, das ist dann ausschließlich eine Angelegenheit zwischen mir und jener Firma, die durch Lastschrift Geld von mir haben will. Was mit dem Geld auf meinem Konto passiert, darüber kann ohne mein Einverstndnis nur eine gerichtliche Anordnung (Exekution) drüber fahren, aber nicht die Bank oder ein Einzugsauftrag.
Sollte das nicht auch bei Mehrwertdiensten so sein, egal ob sie rechtmäßig zustande kamen oder nicht?
burtscherdominic schrieb:Ihr Abo von EUR 4,99 (Abo, 2x pro Woche)beim Anbieter Garessio - DroidUperscheint auf Ihrer nächsten Handyrechnung.Vielen Dank, Ihr A1 Service Team.
halbwiener schrieb:Gibt es überhaupt einen der so ein Abo jemals bezahlen hat müssen nachdem er sich beschwert hat?Nachdem ich mir diverse Foren angesehen habe: Ja, gibt es.Ich schätze, es wird auch auf die Umstände ankommen, wie die Sache letztendlich ausgeht. Es wird zumindest nötig sein, dass man glaubhaft machen kann, dass das Abo ungewollt zustande gekommen ist. Hilfreich wird dabei sein, wenn man sofort reagiert, alles dokumentiert und natürlich alles unterlässt, was auf eine Nutzung des "abonnierten Angebots" hindeuten könnte. Sprich: Es empfiehlt sich, auf der fraglichen Website nichts zu anzuklicken.Und wie gesagt: auch den Mobilfunkbetreiber kontaktieren und informieren. Man sollte nämlich nicht fix damit rechnen, dass ein Service-Center eines solchen Abo-Anbieters extremes Engagement entwickelt, so ein Problem zu lösen. In meinem Fall war es nicht einmal möglich, eine klare Antwort von diesem Center zu bekommen, im Gegenteil. Ich hatte auf mein Mail zwei Antworten bekommen. Die erste ist nur oberflächlich auf meine Beschwerde eingegangen, das zweite war nicht nur in sich widersprüchlich, sondern hat auch mit dem ersten nicht zusammengepasst. Naja ...
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