Frage

Handy abgeschalten


Hallo leider habe ich ein Problem ich habe meinen Vertrag bei A1 gekündigt. Jetzt wurde mir gestern das Handy abgedreht obwohl die Rufnummernübernahme erst mit 5.1 gültig ist. Was kann ich tun damit ich trotzdem die paar Tage noch mit der alten Rufnummer erreichbar bin?? 


11 Antworten

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In der jetzigen Phase wohl nichts mehr, da die Portierung ja schon eingeleitet ist.

Warum nur hast du vorzeitig gekündigt, es wäre doch automatisch imzuge der Portierung am selben Tag gekündigt worden.

Ich habe schon vor einem Monat gekündigt und war jetzt 2 Tage vor Vertragsende beim neuen Anbieter nur wusste ich nicht das die Portierung 1 Woche dauert daher war ich erst zwei Tage vor Vertragsende dort und habe alles einleiten lassen. 

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Ja, das ist heutzutage eben der falsche Weg, nicht kündigen sondern einfach nur portieren, der alte Vertrag wird (reguliert seit einem Jahr) daraufhin gekündigt, sofern man nicht explizit den alten Betreiber anschreibt und um Vertragsfortführung (mit Ersatznummer) bittet.

Daß es über die ganzen Feiertage länger dauert sollte aber auch jedem klar sein. 😉
Wobei 3 Werktage dauert es bestenfalls.

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Hast Glück, denn aufgrund einer Regelung vor paar Jahren, sofern die NÜV vor der Kündigung (Datum) beantragt wurde, geht die Portierung noch zumindest durch, früher wäre die Nummer ganz weg gewesen.

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Nicht vor ein paar Jahren sondern ziemlich genau von einem Jahr, seitdem wird auch bei einer Portierung auch der Altvertrag automatisch gekündigt. Man hat übrigens bis zu einem Monat nach Vertragsende Zeit noch eine NÜV zu beantragen und die Portierung einzuleiten.

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Nein, ich meinte das anders, nicht auf die automatische Kündigung bezogen sondern rein auf den Ablauf der Portierung vorher. 

Früher wenn du den Portiertag nach dem Kündigungstag gehabt hast, ging die Portierung nicht mehr durch und die Nummer wurde ggf. bereits gelöscht v.a. wenn die Vorwahl nicht vom letzten Anbieter gestammt hat. Mit Glück konnte man den alten Vertrag dann nochmals reaktivieren um die Nummer zurück zu bekommen. Da gab es aber ne Regelung, dass wenn die NÜV vor dem Kündigungstag beantragt wurde, die Portierung dennoch durchgeführt werden konnte. Also genau wie in diesem Fall oben.

Der TE sollte damit die Nummer am Portiertag wieder automatisch bekommen und vor keine Ahnung 10 Jahren, wäre nicht mal das mehr gegangen.

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Ich weiß, BEIDES zusammen wurde Anfang letzten Jahres (2022) neu geregelt, sowohl daß du bis zu 1 Monat nach Kündigung noch die NÜV beantragen kannst als auch, daß eine Portierung standardmäßig eine Kündigung des Altvertrages auslöst.

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dann wurde es wohl entweder nochmal geregelt, oder es war noch nicht “geregelt” sondern nur implementiert bei einigen Anbietern.

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War vorher definitiv nicht so geregelt.

Manche Anbieter stellten auf kostenlose Wertkarte um, damit lief ja “ein” Vertrag noch weiter und die Nummer blieb aktiv.

Lies dir die letzte NÜV durch bzw. die Änderungen zur vorherigen § 5 Abs. 2 Z 9.

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Keine Umstellung auf Wertkarte bei Business Nummern, von der Business Hotline hatte ich die Info mit NÜV vor Kündigung, dann Portierung doch möglich, wenn dazwischen Kündigungsdatum war. Und das war laut Auskunft neu eingeführt. Das Telefonat ist aber paar Jährchen her.

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Wir reden hier standardmäßig immer von Privatanschlüssen!

Business ist oft anders bzw. gar nicht geregelt bzw. gelten eigene bilaterale Bestimmungen oder interne Betreiberregelungen.

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