Hallo liebe Community!
Ich habe am 13.06.2013 im A1 Online Shop (MyNext) ein HTC One M7 erworben und bin auch bislang sehr mit dem Gerät zufrieden.
Schon bei dem Neugerät war in der linken oberen Ecke zwischen Aluminium und Kunststoffrahmen ein kleiner Spalt zu erkennen. Jedoch fiel dieser kaum auf und hat die Funktion nicht beeinflusst.
Jedoch löst sich mittlerweile auch das Display vom Kunststoffrahmen ab. Nun ist auf der linken und der rechten Seite ein mehr oder weniger großer Spalt auszumachen. Durch diesen kann nun Staub ins Innere des Smartphone gelangen. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch bei fortschreitender Verschmutzung möglicherweise einen Hardwaredefekt nach sich ziehen. HTC wirbt außerdem mit der Bezeichnung „Zero Gap Construction“, welche bei diesem Gerät wohl nicht mehr gegeben ist.
Daraufhin habe ich das Smartphone vor 2 Wochen via A1 eingeschickt. Die Servicestelle „mobiletouch austria gmbh“ hat mein Gerät darauf hin „repariert“. Bei Entgegenahme des Gerätes vor 3 Tagen musste ich feststellen, dass sich dieses immer noch im selben Zustand befindet, ergo nicht repariert wurde. Habe schon mehrmals versucht die Reparaturstelle zu erreichen – jedoch ohne Erfolg. Nach schriftlichem Verkehr mit HTC wurde mir geraten das Gerät direkt zu reklamieren und die Mängel detaillierter zu beschreiben.
Heute habe ich das Gerät wieder reklamiert. Hoffentlich wird es jetzt hinreichend Instandgesetzt.
Mittlerweile bin ich seit 28.05.2014 kein A1-Vertragskunde mehr (Sonderkündigungsrecht wegen Preisanpassung). Wie verhalten sich Gewährleistung- und Garantieansprüche, wenn man kein A1 Kunde mehr ist, jedoch das Gerät bei A1 erworben hat?
Der freundliche A1-Shop-Mitarbeiter meite er könne später mein Handy nicht mehr einschicken, da er ohne gültige A1-Rufnummer die Daten nicht ins System einpflegen kann. Rein rechtlich habe ich ja immer noch Anspruch auf Reparatur ?
Mit freundlichen Grüßen
Johann Schmiderer
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Hallo Johann,
habe im System einen Reparatur-Auftrag vom 05.06. - scheint also noch funktioniert zu haben, das Einschicken.
Die Gewährleistung ist ja gesetzlich geregelt und bezieht sich auf das Gerät. Anspruch darauf besteht innerhalb der Gewährleistungsfrist (24 Monate), auch wenn du keinen Vertrag (mehr) hast. Allerdings muss man als Käufer ab 6 Monaten ab Kaufdatum nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Was natürlich sehr schwer bis unmöglich ist in der Praxis.
Hersteller geben auf Ihre Geräte oft eine (freiwillige) Garantie, die weiter reicht als die Gewährleistung. Oft bekommt man damit als Kunde noch eine kostenlose Reparatur, wenn Geräte schon älter sind als 6 Monate. Einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Händler gibt es dabei allerdings nicht.
lg
Hermann
habe im System einen Reparatur-Auftrag vom 05.06. - scheint also noch funktioniert zu haben, das Einschicken.
Die Gewährleistung ist ja gesetzlich geregelt und bezieht sich auf das Gerät. Anspruch darauf besteht innerhalb der Gewährleistungsfrist (24 Monate), auch wenn du keinen Vertrag (mehr) hast. Allerdings muss man als Käufer ab 6 Monaten ab Kaufdatum nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Was natürlich sehr schwer bis unmöglich ist in der Praxis.
Hersteller geben auf Ihre Geräte oft eine (freiwillige) Garantie, die weiter reicht als die Gewährleistung. Oft bekommt man damit als Kunde noch eine kostenlose Reparatur, wenn Geräte schon älter sind als 6 Monate. Einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Händler gibt es dabei allerdings nicht.
lg
Hermann
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