Hallo zusammen.
Zuerst möchte ich kurz mein Problem schildern:
Ich habe im Dezember des Vorjahres ein Kündigungsschreiben für meinen
A1 Handyvertrag im A1-Shop geholt und dieses dann per E-Mail eingereicht.
Die Kündigung wurde durch A1 bestätigt und unter Einhaltung der Kündigungsfrist wird der Vertrag mit 07.03. gekündigt.
Auf die Frage nach einer Portierung der bestehenden Rufnummer wurde mir im Shop mitgeteilt, dass dies kein Problem sei.
Ich müsste die Portierung nur eine Woche vor Vertragsende einleiten, da diese ein paar Tage Zeit in Anspruch nimmt.
Jetzt ist mittlerweile der Handyvertrag bei anderem Anbieter schon aktiv und ich wollte die Portierung vornehmen.
Dann kam das böse Erwachen.
knapp 170€ an Kosten für die Portierung !?
Daraufhin hab ich bei der A1-Hotline angerufen und mir wurde dann mitgeteilt, dass ich nicht portieren könnte, da der Vertrag quasi schon gekündigt ist.
Wenn ich die Rufnummer portiere, kommen wieder 3 Monate Kündigungsfrist hinzu. Daher die hohen Kosten und endgültiges Vertragsende erst im Juni.
(...so wirklich hab ich das nicht verstanden ...)
Lt. Hotline müsste ich die hohen Kosten trotz Falschinformation im Shop wohl in Kauf nehmen.
Darauf hin kam die Frage von mir, ob es möglich sei, den Vertrag regulär mit 07.03. auslaufen zu lassen, dann auf b-free umzustellen ( was ja automatisch geht ) und dann die Nummer zum anderen Anbieter zu portieren.
Abgelehnt mit der Antwort, dass eine Portierung bei Wertkarte nicht in andere Netze möglich sei.
Nun hab ich aber in div. Foren gelesen, dass es sehr wohl möglich ist, eine b-free Nummer in andere Netze mitzunehmen.
Hab ich hier etwas total falsch verstanden oder wurde ich wieder falsch informiert?
Ich blick hier nicht mehr durch.
Jedenfalls ist es sehr ärgerlich für mich, meine Nummer, welche ich schon fast ein Jahrzehnt benutze, zu verlieren.
Und nein, ich will die erhöhten Kosten nicht berappen, da ja der neue Vertrag nun auch schon parallel aktiv ist.
Es wäre wohl nicht so ärgerlich, wenn ich mich nicht genau aus dem Grund, nämlich um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, vorher im Shop informiert hätte.
Bitte um Aufklärung.
Ich kann irgendwie nicht verstehen, warum ich wieder 3 Monate Kündigungsfrist auf meinen Vertrag bekommen sollte, nur weil ich meine Rufnummer in ein anderes Netz portiere?!
Schliesslich ist der Vertrag ja noch aktiv, egal ob eine Kündigung eingeleitet wurde oder nicht.
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Hallo
Was du da beschrieben hast, klingt für mich schon sehr dubios. :S
Normalerweise geht eine Rufnummernübertragung solange der Vertrag aufrecht ist.
siehe hier: https://www.a1.net/hilfe-kontakt/article/Vertrag-Services/Vertrag/Anbieterwechsel/Wie-kann-ich-meine-A1-Rufnummer-zu-einem-anderen-Anbieter-mitnehmen-/500000000007380/500000000027544
Würde mal mit diesem Text in der Hand nochmals die Hotline anrufen.
Gruß
Christian
Was du da beschrieben hast, klingt für mich schon sehr dubios. :S
Normalerweise geht eine Rufnummernübertragung solange der Vertrag aufrecht ist.
siehe hier: https://www.a1.net/hilfe-kontakt/article/Vertrag-Services/Vertrag/Anbieterwechsel/Wie-kann-ich-meine-A1-Rufnummer-zu-einem-anderen-Anbieter-mitnehmen-/500000000007380/500000000027544
Würde mal mit diesem Text in der Hand nochmals die Hotline anrufen.
Gruß
Christian
Hallo Hubs2604, willkommen in der A1 Support Community! Wir können hier die Inhalte deiner Gespräche zwischen dir und den KollegInnen nicht nachvollziehen. Vermute hier gibt es einige Missverständnisse. Neben dem Link von chaco01, welcher weitere nützliche Infos enthält gebe ich dir noch folgendes mit:
Die Kündigung wurde mit 07.03.2016 im System vermerkt, dies ist auch das Kündigungsdatum. Ob du gekündigt hast oder nicht spielt für die Portierung keine Rolle. Wichtig ist, dass die Rufnummer aktiv ist für die Portierung. Wenn du portierst und du dies passiert vor Durchführung der Kündigung bekommst du für die restliche Vertragsdauer eine neue Rufnummer kostenlos zugewiesen. Schließlich sind auch wir verpflichtet, dass wir den Vertrag einhalten und somit sorgen wir dafür, dass wir dir eine aktive Nummer zur Verfügung stellen. Diese Ersatzrufnummer bedeutet nicht, dass du wieder eine neue Kündigungsfrist hast.
Eine B.free Wertkarte kannst du portieren, allerdings nur wenn du beim neuen Anbieter einen Vertrag eingehst. Eine Portierung von einer Wertkarte zu einer anderen Wertkarte ist leider nicht möglich.
lg Bernd
Die Kündigung wurde mit 07.03.2016 im System vermerkt, dies ist auch das Kündigungsdatum. Ob du gekündigt hast oder nicht spielt für die Portierung keine Rolle. Wichtig ist, dass die Rufnummer aktiv ist für die Portierung. Wenn du portierst und du dies passiert vor Durchführung der Kündigung bekommst du für die restliche Vertragsdauer eine neue Rufnummer kostenlos zugewiesen. Schließlich sind auch wir verpflichtet, dass wir den Vertrag einhalten und somit sorgen wir dafür, dass wir dir eine aktive Nummer zur Verfügung stellen. Diese Ersatzrufnummer bedeutet nicht, dass du wieder eine neue Kündigungsfrist hast.
Eine B.free Wertkarte kannst du portieren, allerdings nur wenn du beim neuen Anbieter einen Vertrag eingehst. Eine Portierung von einer Wertkarte zu einer anderen Wertkarte ist leider nicht möglich.
lg Bernd
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