Habe am 31.12.2012 einen Vertrag über MyNext abgeschlossen mit einer Vertragsbindung von 33 Monaten.
Damit geht die Bindung bis 29.09.2015.
Am 23.06.2015 habe ich diesen schriftlich gekündigt da es ja eine 3 Monatige Kündigungsfrist gibt.
Ein paar Tage später schickte mir A1 eine Kündigungsbestätigung in der drinen steht das der Vertrag mit 26.10.2015 gekündigt wird.
Somit habe Ich die Hotline angerufen und habe von einer sehr unfreundlichen Mitarbeiterin erfahren das mein Abrechnungszeitraum von 28-27 d.M geht und ich deshalb bis 26.10.2015 Zahlen muss weil ab dem 28 d.M. ein neuer Abrechnungszeitraum beginnt und die Kündigung erst erfolgt wenn dieser abgelaufen ist.
Ich halte das für eine Frechheit das ich jetzt eigentlich für 34 Monate bezahlen muss!!!
bitte um Hilfe
Lg G. Weinberger
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Godiiiiiiiiiiii schrieb:Habe am 31.12.2012 einen Vertrag über MyNext abgeschlossen mit einer Vertragsbindung von 33 Monaten.Zitat aus den AGB Mobil:
Damit geht die Bindung bis 29.09.2015.
Am 23.06.2015 habe ich diesen schriftlich gekündigt da es ja eine 3 Monatige Kündigungsfrist gibt.
Ein paar Tage später schickte mir A1 eine Kündigungsbestätigung in der drinen steht das der Vertrag mit 26.10.2015 gekündigt wird.
Somit habe Ich die Hotline angerufen und habe von einer sehr unfreundlichen Mitarbeiterin erfahren das mein Abrechnungszeitraum von 28-27 d.M geht und ich deshalb bis 26.10.2015 Zahlen muss weil ab dem 28 d.M. ein neuer Abrechnungszeitraum beginnt und die Kündigung erst erfolgt wenn dieser abgelaufen ist.
Ich halte das für eine Frechheit das ich jetzt eigentlich für 34 Monate bezahlen muss!!!
bitte um Hilfe
Lg G. Weinberger
"33. Ordentliche Kündigung
33.1 Unbefristete Verträge: Sie und wir können zum Ende Ihrer individuellen Rechnungsperiode unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Die Rechnungsperiode ist gemäß Punkt 20.5 auf Ihrer Rechnung angegeben. Wir beauskunften diese aber auch gerne auf unserer Serviceline. Für den Beginn der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.."
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