Hallo ihr Wissenden,
folgende Frage:
In der LB Mobil steht ja unter Punkt 8.4 - Rufnummernreservierung für 6 Monate folgendes:
“Nach Ablauf eines Vertragsverhältnisses reservieren wir Ihnen auf Wunsch Ihre Rufnummer für max. 6 Monate – für den Fall, dass wir Ihren Anschluss wieder freischalten.”
Würde das, meinem Verständnis nach, folgendes implizieren:
- Ich kann meinen uralten bestehenden Vertrag ganz normal kündigen,
- Ich kann einen neuen Vertrag abschließen und auf die Nummer meines davor gekündigten alten Vertrages zugreifen?
Hintergrund: Ich würde gerne meinen uralten bestehenden Vertrag auf einen aktuellen updaten, aber meine Nummer behalten. Der Grund warum ich nicht einfach einen Tarifwechsel auf den bestehenden Vertrag machen will/kann ist der, dass ich auch Internet von A1 nutze und die Vorteile von Connect+ (€10 Ersparnis auf den Mobiltarif) endlich in Anspruch nehmen will. Dies geht aber eben nicht auf den bestehenden Vertrag, sondern nur auf neue.
Das müsste doch lt. dem Passus in der LB so möglich sein, ohne den umständlichen Weg über x Portierungen zwischen verschiedenen Anbietern?? Ich hoffe hier kann mir jemand eine konkrete Aussage liefern, was es mit dem Punkt der LB auf sich hat..
Danke, lg