Dann wird es wohl keine Mindestvertragsdauer bzw. Bindung geben.
Hallo gkln, hier bei der A1 Community tauschen sich User:innen untereinander zu allgemeinen, technischen oder sonstigen Themen rund um die Telekommunikation aus. Wenn du, so wie in deinem Fall, Detailfragen zu einem Produkt hast, wende dich bitte direkt an die Servicekanäle von bob.
https://www.bob.at/kontakt/
lg Jürgen
Danke für den Link.
Abgesehen davon ist es vermutlich nicht besonders zielführend, denjenigen zu fragen, der so einen Vertrag ins Netz stellt, ob er rechtlich zulässig ist. Wenn du Support-Mitarbeiter bei Bob bist, was würdest du denn antworten? Gegebenenfalls der eigenen Firma in den Rücken fallen?
Ein zusätzliches Problem: selbst wenn ich dort Details nachfrage (Vertragsbeginn, Vertragsende, Kündigungsfrist, ob ich bei einer Kündigung zu meinem bisherigen Vertrag zurück wechseln kann, etc.), so sind alle Antworten darauf mehr oder weniger unverbindlich, denn was im Streitfall letztlich zählt ist das, was im Vertrag (und allenfalls in den AGB) steht. Zum Vergleich: wenn du deine Steuererklärung falsch ausfüllst und dich dann darauf berufst, dass du dich dabei an die Auskunft des für dich zuständigen Mitarbeiters im Finanzamts gehalten hast, so nützt dir das gar nichts, selbst wenn der Mitarbeiter das bestätigen sollte: entscheidend ist, was im Gesetz steht.
Gruß, gkln
Hallo @gkln
Du hast sicher nicht nur den tarifspezifischen Entgelbestimmungen sondern auch den AGB zugestimmt.
Zumindest die aktuelle Version der AGB ist online und in dieser wird die ordentliche Kündigung in §18 behandelt: https://www.bob.at/wp-content/uploads/AGB-bob_06092023.pdf
Solltest du die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen wollen kann auch dieser die Kündigung für dich übernehmen (Portierungsdatum = Kündigungsdatum).
LG NerdTech
Nein, ich habe noch gar nichts zugestimmt. Ich bekam eine Email mit einem Link. Den habe ich geöffnet. Dort steht dann der Preis für das Paket und ein weiterer Linkt mit “alle Details”. Und dort (siehe TO) steht eben nicht alles, jedenfalls alles das nicht, was ich im TO bzw. vorhin angeführt habe. Ich möchte auch keine Rufnummer portieren.
Der Hintergrund ist ein ganz anderer: ich benütze derzeit Mini Bob (nur Telefon), was für meine Zwecke völlig reicht. Für eine 10tägige Reise ins EU-Ausland wäre aber ein Datenpaket praktisch (Kartendienste, Internet unterwegs etc.). Das Angebot Smartbob 5000 mit 4 GB um 3,90 pro Monat sieht verlockend aus. Im Angebot: “Wechsle jetzt gratis auf den Smartbob 5000 mit 4 GB, 1000 Minuten/SMS um nur 3,90 Euro pro Monat. Ohne Bindung.”
Und da kommen mir halt dann Zweifel, wo da der Haken ist, denn das Bob Datenpaket für Mini Bob mit nur 1 GB kostet 5,--, wenn das Smartbob 5000 mit 4 GB und außerdem 1000 Minuten nur 3,90 kostet.
Ich hoffe, meine Bedenken sind nachvollziehbar.
Gruß, gkln
Sehe da kein Problem, dafür hat der ja monatliche Kosten.
Allenfalls das Zurückwechseln auf den jetzigen Tarif wird vermutlich Tarifwechselgebühr kosten (ohne nachgeschaut zu haben).
Ja eben: monatliche Kosten. Ich bin aber daran interessiert, das nur einen einzigen Monat zu nützen. Daher meine Frage hinsichtlich Mindestbindungsfrist, denn da steht im Angebot “Ohne Bindung”. Und da von Kündigungsfrist auch nichts dort steht, stellt sich die Frage, wie lange im Vorhinein die Kündigung ausgesprochen werden muss. Sollte das beispielsweise 1 Monat sein, so müsste ich sofort beim Buchen von SmartBob 5000 auch gleich wieder kündigen, wenn ich meine Gesamtkosten auf 3,90 beschränken will. Aber das steht eben nirgends. Und von Tarifwechselgebühr steht dort auch nichts und auch nichts in den “Alle Details”. Zum Vergleich: bei dem 1 GB Datenpaket steht “Nach Ablauf von 30 Tagen kann die Option jederzeit zum Ende der Rechnungsperiode gekündigt werden, andernfalls verlängert sich die Option um jeweils einen weiteren Monat.” Beim SmartBob 5000 fehlt dieser Hinweis.
Gruß, gkln
Hallo @gkln
Also es geht um ein aktuelles Sonderangbot, welches du für einen Monat annehmen möchtest und im Anschluss zum Mini Bob zurück wechseln möchtest. Dies hat meiner Auffassung nach nichts mit Kündigung zu tun. Wie oft ein Tarifwechsel bei Bob möglich ist weiß ich leider nicht. Allerdings kann ich den Hinweisgeben, dass ein Tarifwechsel bei Bob einmalig 27€ kosten kann.
Wenn es dir nur um die Daten geht und ein Dual-SIM Handy vorhanden wäre könntest du dir online kostenlos eine Wertkarte mit yesss! complete L oder yesss! complete XL bestellen (vier Monate keine Grundgebühr, ohne Bindung). Vielleicht wäre auch ein Wechsel zu yesss! Interesant, da du jederzeit auch auf den Classic Tarif wechseln könntest, welcher keine Grundgebühr hat und eine Minute nur 0,049€ kostet statt 0,09€ beim Mini Bob.
LG NerdTech
Hallo @NerdTech
Hallo @gkln
… Allerdings kann ich den Hinweisgeben, dass ein Tarifwechsel bei Bob einmalig 27€ kosten kann
In den Details steht “2) Tarifwechselentgelt wird einmalig pro Wechsel in diesen Tarif verrechnet.” , nämlich 0,00. Betonung liegt demnach auf “in diesen Tarif”, nicht “aus diesem Tarif wieder heraus oder zurück”. Möglicherweise ist das alles rechtens, aber ich fühle mich an der Grenze zu “hereingelegt”, wenn in diesen Vertragsdetails nicht auch steht, was die Vertragsauflösung / Vertragsbeendigung kostet.
Vielen Dank auch für die alternativen Vorschläge. Habe mir jetzt wieder einmal das Yesss-Classic-Angebot angesehen. ist sicher überlegenswert, aber irgendetwas, was mir jetzt nicht mehr einfällt (jährlicher Mindestumsatz?? . keine Ahnung mehr), hat mich seinerzeit davon abgehalten, zu Yesss classic zu wechseln. Das ist aber schon ein anderes Thema.
Ich möchte niemanden mehr mit dieser Vertragsproblematik nerven und den Thread schließen, auch wenn die eigentliche Frage nach der Zulässigkeit dieser Vertragsdetails nicht geklärt ist. Das müsste eventuell die RTR.
Gruß, gkln
Der Wechsel zu diesem Tarif kostet wie angeboten nichts.
Wenn du dann den neuen Tarif hast mußt schaun, ob der ein Tarifwechselentgelt hat, das vom aktuellen gilt dann ja alles nicht mehr.
Und durch Tarifwechsel ist es wie gesagt ja auch gar keine Kündigung und deren Fristen (die es obendrein nicht gibt sondern nur eine jeweils 1-Monatige Laufzeit) sind somit auch nicht relevant.
Wenn du dann den neuen Tarif hast mußt schaun, ob der ein Tarifwechselentgelt hat, das vom aktuellen gilt dann ja alles nicht mehr.
Dann ist es aber schon zu spät für eine Entscheidung, ob mich dieser zweimalige Wechsel nicht sehr teuer zu stehen kommt.
Steht in den EB (Entgeltbestimmungen) des neuen Tarifs, beim bestehenden kostet der Wechsel ja laut Angebot nichts.
@Grisu
Die Entgeltbestimmungen habe ich doch im TO schon verlinkt, allerdings als “Vertragsbestimmungen” bezeichnet. Hier nochmals: Entgeltbestimmungen-Smart-bob-5000-20220701.pdf
Da steht
“Tarifwechselentgelt2) (bei Wechsel in den Tarif) 0.00” mit einer Anmerkung 2:
“2) Tarifwechselentgelt wird einmalig pro Wechsel in diesen Tarif verrechnet.”
IN diesen Tarif! Der Begriff “Tarifwechsel” taucht nur diese zwei Mal im gesamten Dokument auf. Aber
Die von @NerdTech genannten 27,-- (“dass ein Tarifwechsel bei Bob einmalig 27€ kosten kann”) erscheinen dort auch nicht. Kosten kann - aber nicht muss. Man - ich - tappe im Dunklen.
vielleicht wird das irgendwie anders verklausuliert beschrieben, was es kostet, diesen Tarif zu wechseln / zu beenden / zu kündigen.
Ah, jetzt habe ich es - vielleicht: Wenn ich zurück will nach “Mini Bob”, dann kostet das
Tarifwechselentgelt2) (bei Wechsel in den Tarif) 25,00
2) Tarifwechselentgelt wird einmalig pro Wechsel in diesen Tarif verrechnet.
Entgeltbestimmungen_Mini_bob_20220718.pdf
Da bin ich ja noch einmal ungeschoren davon gekommen, dass ich von dem verlockenden Angebot .Smartbob 5000 keinen Gebrauch machte.
Na die 25€ hätten dich sicher umgebracht.
Umgebracht nicht, aber geärgert schon, und um möglichen Ärger zu vermeiden habe ich mir ja die Vertragsbedingungen (Entgeltbestimmungen) angesehen - mit den bekannten Folgen.