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Liebes A1-Team!

 

Ich habe letztens einen Tarifwechsel durchgeführt, weil beim Neuen die Grundgebühr niedriger ist und nach meinem Telefonierverhalten weniger Kosten anfallen sollten. Nun sind aber einige nicht sehr kundenfreundliche Überraschungen aufgetaucht:

 


  • Ich hatte beim alten Tarif einen Zusatz für das Internet, da der alte Tarif kein Datenvolumen hatte. Mit neuem Tarif habe ich nun unlimitiertes Internet. Beim Tarifwechsel wurde aber der Zusatz einfach mitgenommen, ohne mich zu informieren, dh. ich würde 5 € für ein bereits inkludiertes Service im Tarif zahlen (Doppelverrechnung). Nach längerer Diskussion mit der Zentrale habe ich dies jetzt kündigen können, wundere mich aber schon über die Vorgehensweise.
  • Mein alter Tarif hatte einen Mindestumsatz anstatt einer Grundgebühr. Mit dem Wechsel des Tarifs innerhalb der Abrechnung, wo jetzt eine Grundgebühr anfällt anstatt eines Mindestumsatzes, muss ich nun ein halbes Monat (seit dem Wechsel) nachzahlen, da aliquot die Grundgebühr anfällt, dh. ich falle um den Mindestumsatz um und muss zusäztlich jetzt ca. 10€ für den bereits bezahlten Zeitraum nachzahlen, da hier jetzt ein neuer Tarif ist.Diese Kosten sind entstanden, da ich nicht mit 15. des Monats den Wechsel vollzogen habe.
Zusammengefasst bin ich über die Vorgehensweise nun sehr enttäuscht und spiele mit dem Gedanken hierbei nach Ende des Bindungsfrist den Vertrag mit A1 zu kündigen. Denn Doppelverrechnung und zeitpunktabhängige Kosten sind meiner Ansicht nach unerlaubte Kosten hinsichtlich der Abrechnung.
Hallo Cull,



willkommen in der Community! Schön, dass du den Weg hierher gefunden hast - ich gehe gerne auf deine Anliegen ein!

Cull schrieb:


  • Ich hatte beim alten Tarif einen Zusatz für das Internet, da der alte Tarif kein Datenvolumen hatte. Mit neuem Tarif habe ich nun unlimitiertes Internet. Beim Tarifwechsel wurde aber der Zusatz einfach mitgenommen, ohne mich zu informieren, dh. ich würde 5 € für ein bereits inkludiertes Service im Tarif zahlen (Doppelverrechnung). Nach längerer Diskussion mit der Zentrale habe ich dies jetzt kündigen können, wundere mich aber schon über die Vorgehensweise.
Ich kläre dich darüber gerne auf: Du hast am 05.10.2010 über MY NEXT ein neues Handy erworben - um es zum Vorzugspreis zu bekommen, hast du dich außerdem für das A1 Multimedia Paket S entschieden. Auf das Paket bist du deswegen 24 Monate Bindung eingegangen - die Bindung auf das Paket ging also bis 04.10.2012.

Zusatzpakete mit Bindung bleiben auch bei Tarifwechseln aufrecht. Auch dann, wenn der Tarif Datenvolumen oder ähnliches inkludiert. In deinem Fall haben wir das Paket in Kulanz vorzeitig gekündigt - und das sogar ohne drei Monate Kündigungsfrist.

Cull schrieb:


  • Mein alter Tarif hatte einen Mindestumsatz anstatt einer Grundgebühr. Mit dem Wechsel des Tarifs innerhalb der Abrechnung, wo jetzt eine Grundgebühr anfällt anstatt eines Mindestumsatzes, muss ich nun ein halbes Monat (seit dem Wechsel) nachzahlen, da aliquot die Grundgebühr anfällt, dh. ich falle um den Mindestumsatz um und muss zusäztlich jetzt ca. 10€ für den bereits bezahlten Zeitraum nachzahlen, da hier jetzt ein neuer Tarif ist.Diese Kosten sind entstanden, da ich nicht mit 15. des Monats den Wechsel vollzogen habe.
Auch das erkläre ich dir gerne:

Du wirst immer am 15.ten eines Monats abgerechnet. Grundentgelte werden immer in Voraus verrechnet. Am 27.07.2012 hast du den Tarif geändert.



Auf deiner Rechnung 08/2012 bezahlst du also




  • das Grundentgelt für deinen neuen Tarif vom 27.07. - 15.08.
  • das Grundentgelt für deinen neuen Tarif vom 16.08. - 15.09.
  • den Mindestumsatz (aliquot) für den Zeitraum 16.07. - 27.07. (da hattest du ja noch den alten Tarif)


Gleichzeitig findest du eine Gutschrift über das Grundentgelt für deinen alten Tarif für den Zeitraum 27.07. - 15.08. auf deiner aktuellen Rechnung!



Alles klar? Wenn noch Fragen offen sind: Einfach posten!



lg,

Christian
Danke für den Beitrag!

 

Ich bin auch froh, dass das Thema um das Multimedia Paket über Kulanzweg erledigt wurde. Hierbei war auch die Mitarbeiterin verständnisvoll und hat dieses Problem gelöst. Jedoch bin ich der Meinung, dass solche Pakete auch einen weiteren Sinn machen sollen, wenn ich den Tarif ändere. Ich bin hierbei der Meinung (in Verbindung mit dem neuen Handy), dass solche Pakete an den Tarif selbst gekoppelt gehören, um solche Problem zu vermeiden. Schließlich werden diese Pakete aufgrund des Tarifes genommen, dh. dass die Umstellung auf den neuen Tarif erst mit Ende der Frist durchgeführt wird, wenn es um die Bindungsfrist geht.

 

Summa summarum bin ich aber froh, dass hierbei eingelenkt wurde.

 

Der 2. Punkt mit dem Thema über die Rechnung und dem aliquoten Anteil habe ich verstanden. Jedoch bin ich der Meinung, dass der Kunde auf die Mehrkosten hingewiesen werden sollte. Denn hätte ich erst zum 15. den Tarif geändert, hätte ich mir die aliquote Grundgebühr erspart und hätte das Mindestentgeld nutzen können. So habe ich jetzt aufgrund des Datums ca. € 10 mehr bezahlt, die ich mir mit einem Wechsel am 15. hätte ersparen können. Solch einen Hinweis würde ich mir vom Service-Mitarbeiter im Shop erwarten, der den Wechsel durchführt.

 

Eventuell sollte ein Tarifwechsel nicht während eines Abrechnungszeitraumes durchgeführt werden, sondern erst mit der neuen Abrechnung. Damit wären Komplikationen ausgeschlossen und die Rechnung ist für den Kunden leichter nachvollziehbar.

 

Grundlegend ärgere ich mich jetzt wegen dem Tarifwechsel und dass ich auf das Angebot eingegangen bin, welches mir geboten wurde.

 

 

 
Hallo Cull,



ich glaube beim zweiten Punkt mit der Tarifverrechnung reden wir ein bisschen aneinander vorbei :8! Schau' dir mal deine Rechnung (besonders Seite 2) genau an. Ich gebe zu, dass es durch den Mindestumsatz etwas kompliziert ist - es lässt sich aber aufklären:



Auf Rechnung 07/2012 (also die vorige Rechnung) haben wir dir das Grundentgelt für den Tarif A1 XCITE ZERO vom 16.07. - 15.08. verrechnet. Gleichzeitig aber auch eine Gutschrift über denselben Zeitraum vergeben, da du ja den Mindestumsatz hast.



Deinen Tarif hast du am 27.07. geändert. Jetzt läuft es auf Rechnung 08/2012 also so ab:



Da ja das Grundentgelt für den Tarif A1 XCITE ZERO auf Rechnung 07/2012 für den vollen Zyklus bis 15.08.2012 verrechnet wurde, wird der Zeitraum 27.07. - 15.08. gut geschrieben (auf deiner Rechnung auf Seite 2 unter dem Text "Gutschrift Korrektur A1 XCITE ZERO"). Da du gleichzeitg aber auf Rechnung 07/2012 wegen dem Mindestumsatz eine Gutschrift über das Grundentgelt über den vollen Zyklus bis 15.08.2012 bekommen hast, wird der Zeitraum 27.07. - 15.08. verrechnet (auf deiner Rechnung auf Seite 2 unter dem Text "Korrektur Gutschrift Grundentgelt").



Diese beiden Beträge heben sich aber auf - du bezahlst also nur, wie bei deinem alten Tarif vereinbart - den Mindestumsatz. Im konkreten Fall ist das der anteilige Mindestumsatz für den Zeitraum 15.07. - 27.07, also 4,84 Euro (netto).



Ich weiß, klingt kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Wie du siehst spielt es also keine Rolle, wann man den Tarif ändert. Es erfolgt - wenn das mitten im Rechnungslauf passiert - dann einfach eine anteilige Abrechnung, wie in deinem Fall.



Zögere nicht bei weiteren Fragen zu posten 😃!



lg,

Christian

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