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Ich bin A1 endlich los, aber mit der Kündigung kam die nächste, A1 - typische, Überraschung:Ich mußte noch für einen weiteren Monat die Grundgebühren "vorstrecken" (NACH der Kündigung wohlgemerkt!), die ich dann erst später wieder zurückbekomme.

 

Was soll der Blödsinn? Wie komme ich dazu, Euch für eine NICHTLEISTUNG (!) Geld vorzustrecken.

 

Warum das bei Euch so ist, das INTERESSIERT MICH NICHT! Ich will mein Geld zurück.

 

In jedem Fall werde ich mich heute in dieser Sache an den Konsumentenschutz wenden.
Ich glaub der Konsumentenschutz wird bei einem Schaden von € 0,01 (Zisen) der Dank Rundung wohl nichtmal entsteht, wohl eher gar nichts machen schätz ich.



Btw. ist es normal bei den Mobilfunkern, dass Grundgebühren im Vorfeld verrechnet werden, also wenn dich schon dorthin bemühst, mach gleich nen Rundumschlag gegen alle Mobilfunker.



PS: Sollte die "zuviel" verrechnete Gebühr für Schwierigkeiten sorgen, bin ich sicher dass A1 mit sich reden lässt, wenn man freundlich fragt 😉
Hallo

Mir ist genau das gleiche passiert, Geld (17,18 €) wurde vorgezahlt und jetzt bekomm ich es nicht mehr zurück, mit der Begründigung, dass so eine Überweisung leider 20 Euro kostet, und deswegen der Betrag größer als 20€ sein muss!

Eine Frechheit!
AnRa12345 schrieb:Hallo

Mir ist genau das gleiche passiert, Geld (17,18 €) wurde vorgezahlt und jetzt bekomm ich es nicht mehr zurück, mit der Begründigung, dass so eine Überweisung leider 20 Euro kostet, und deswegen der Betrag größer als 20€ sein muss!

Eine Frechheit!

... halte ich für ein Gerücht, auf ein Konto überweisen kostet sicher keine € 20,- in Österreich.

Ruf nochmal an oder richte nen entsprechendes Schreiben per Fax an A1.

Das Geld steht dir zu !
Hallo!

Danke für die Antwort!

Der Mann bei der A1- Auskunft hat mir das so erklärt. Habe aber eben ein e-mail an A1 geschickt und wenn dass nicht hilft schick ich noch ein Fax nach!
beauftragt eure bank, dass sie den betrag zurück holt!

sollte normalerweise kein problem sein, wenn es sich um abbucher gehandelt hat. allerdings weiß ich nicht, wie lange der abbucher zurück liegen darf.

da mir ev. so eine ähnliches bevor steht (hatte rechnung für ersatznummer nach nummernportierung bekommen, obwohl vertrag gekündigt und zu ende war!), hab ich mit meiner bank gesprochen, sollte der betrag von A1 abgebucht werden, wird die rückbuchung veranlassen!

zusätzlich wurde der abbuchungsvertrag für A1 storniert...

 

mfg i.hartl
i.hartl schrieb:[...] hab ich mit meiner bank gesprochen, sollte der betrag von A1 abgebucht werden, wird die rückbuchung veranlassen!

zusätzlich wurde der abbuchungsvertrag für A1 storniert...

Dann würd ich das A1 aber auch mitteilen, denn wenn A1 sonst versucht das abzubuchen und du A1 über das Storno des Einzugs nicht informiert hast, entstehen A1 Kosten, welche sie dir dann nachverrechnen werden - und das in diesem Fall zurecht, wenn du nicht Bescheid gibst.

Immer erst vorher reden, nicht immer auf stur stellen, das schafft nur Probleme, auch für einen selber.
20 Euro "Manipulationsentgelt" werden bei Wertkartenguthaben verrechnet

Beachten Sie:

Sie können ein bestehendes B.free Guthaben innerhalb von sechs Monaten nachdem die Rufnummer gelöscht wurde zurückfordern. Dafür verrechnen wir ein Manipulationsentgelt von 20 Euro. Dieses ziehen wir gleich vom vorhandenen Guthaben ab und überweisen die Differenz. Haben Sie weniger als 20 Euro Guthaben, können wir das Guthaben leider nicht zurückzahlen.



Antwort zu: Rechnungsgutschrift auf welches Konto??

am ‎11-11-201108:28 PM



........wenn du bei deinem Handyvertrag einen Einziehungsauftrag hattest und nach der Kündigung ein Guthaben, bekommst du dieses automatisch auf dein Konto überwiesen. Beachte dabei bitte:Der Einziehungsauftrag muss zum Zeitpunkt des Vertragsendes noch aktiv sein. Die Überweisung des Guthabens dauert meistens etwas länger.







mfg
Hi Navigator666,



da das Grundentgelt immer im Voraus verrechnet wird, ist es auch bei der Kündigung so, dass für den gesamten nächsten Rechnungslauf das Grundentgelt verrechnet wird. Die anteilige Grundgebühr bekommst du natürlich mit deiner letzten Rechnung als Gutschrift wieder retour.



lg,

Christian

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