Die AGB Mobil weisen unter 28.3 aus:
"Ausschließlich begünstigende Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft, außer wir geben in der Veröffentlichung einen späteren Zeitpunkt an."
Warum sollte das auf die verkürzte Kündigungsfrist somit nicht zutreffen, die als solche eine Begünstigung für den Kunden darstellt?
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Servus m__g und herzlich Willkommen in der A1 Support Community!
Die neue Kündigungsfrist von einem Monat gilt für alle Verträge im Mobilnetz, die ab dem 26.02.2016 abgeschlossen werden, also: Neuanmeldungen und Tarifwechsel.
Das gilt als "außer wir geben in der Veröffentlichung einen späteren Zeitpunkt an.
Alle älteren Produkte bekamen mit 01.06.2014 aufgrund einer AGB Änderung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten + Ende der Rechnungsperiode.
Lg Tobias
Die neue Kündigungsfrist von einem Monat gilt für alle Verträge im Mobilnetz, die ab dem 26.02.2016 abgeschlossen werden, also: Neuanmeldungen und Tarifwechsel.
Das gilt als "außer wir geben in der Veröffentlichung einen späteren Zeitpunkt an.
Alle älteren Produkte bekamen mit 01.06.2014 aufgrund einer AGB Änderung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten + Ende der Rechnungsperiode.
Lg Tobias
Verstehe, A1 gibt also ausschließlich solche Änderungen an den Kunden weiter, die für ihn negativ sind. Fragwürdig, aber muss man offenbar akzeptieren.
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