Folgende Frage bzw. Info:
Ich habe einen Tarif aus dem Jahr 2010 (A1 SMART INCLUSIVE 2000 2010) mit 45 Euro Grundgebühr, Bindung bis 2016 und Mobilepoints im Minus.
Wollte auf den aktuellen Go S zum Aktionspreis von 29 Euro wechseln. Auf der Homepage wurde mir der Tarifwechsel auf Go S in der Sektion "Mein Tarif" von "Mein A1" angeboten, zum Aktionspreis mit Einmalzahlung von 19 Euro.
Wollte mir von der Hotline noch bestätigen lassen dass der Tarifdowngrade trotz Bindung funktioniert, dort wurde mir zuerst gesagt dass nur höherwertige Tarife möglich sind wegen Bindung. Der Berater war aber interessiert an der Tatsache dass auf der Homepage der Tarifwechsel möglich ist und ist drangeblieben während ich den Tarifwechsel-Assistenten durchgeklickt habe. In der Zusammenfassung wurde mir nur die Einmalgebühr von 19 Euro angezeigt und ich hab das dann bestätigt und der Berater an der Hotline hat die Änderung, die seiner Meinung nach nicht möglich ist, sofort gesehen.
Jetzt meine Frage, kann bzw. wird A1 den Tarifwechsel noch rückgängig machen oder mir meine negativen Mobilpoints verrechnen?
Ist der Berater an der Hotline falsch gelegen und sind Tarifdowngrades unter Bindung generell möglich oder geht das normalerweise nicht und das "Mein A1" hat da ein Schlupfloch?
Worst case kann ich den Tarifwechsel ja 7 Tage rückgängig machen wenn eine Horrorsumme fällig gestellt wird.
Bin gespannt was da letzten Endes draus wird. 🙂
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Hallo!
"Es ist alles sehr verschwommen." :)
Nein, ernsthaft: was kann passieren? Nicht viel, außer daß A1 einen Irrtum erklärt und Dich wieder auf den bisherigen Vertragszustand setzt. Negative Mobilpoints werden nur verrechnet, wenn Du den Vertrag kündigst; also kannst Du Dich diesbezüglich entspannen.
Was Deine Sache betrifft, so wird Dir einer unserer zusätzlich hier tätigen A1-Engel in ein paar Tagen die Frage gerne ausfühlich beantworten.
Grüße
camefromhell schrieb: Jetzt meine Frage, kann bzw. wird A1 den Tarifwechsel noch rückgängig machen...
"Es ist alles sehr verschwommen." :)
Nein, ernsthaft: was kann passieren? Nicht viel, außer daß A1 einen Irrtum erklärt und Dich wieder auf den bisherigen Vertragszustand setzt. Negative Mobilpoints werden nur verrechnet, wenn Du den Vertrag kündigst; also kannst Du Dich diesbezüglich entspannen.
camefromhell schrieb: Ist der Berater an der Hotline falsch gelegen und sind Tarifdowngrades unter Bindung generell möglich oder geht das normalerweise nicht und das "Mein A1" hat da ein Schlupfloch?Seit letztem Jahr kann ein Tarifwechsel nur mehr ab einer Restbindung von weniger als 6 Monaten durchgeführt werden. > http://www.a1community.net/t5/Fragen-zum-Vertrag/Kein-Tarifwechsel-m%C3%B6glich/m-p/66330#M3066 <
Was Deine Sache betrifft, so wird Dir einer unserer zusätzlich hier tätigen A1-Engel in ein paar Tagen die Frage gerne ausfühlich beantworten.
Grüße
@Floridsdorfer: ich weiß schon dass niemand die Glaskugel rausholen kann um die Frage zu beantworten, ich hoffe nur dass mir einer der A1-Engel bei Gelegenheit bestätigen kann dass es nicht passieren kann dass mir aufgrund des im Webinterface durchgeführten Tarifwechsels die Grundgebühr vom alten Tarif für die 36 Monate Bindung auf einmal verrechnet wird so wie bei einer ungerechtfertigten Sonderkündigung in der Bindungszeit bei anderen Providern. 45 Euro * 36 Monate auf einmal wäre mir dann doch etwas zu viel.
Wenn der Tarifwechsel nur rückgängig gemacht wird habe ich damit kein Problem, bei Webshops kommen Preisfehler ja häufiger vor und die Bestellungen werden storniert. Nur möchte ich keine Horror-Rechnung. Die AGB, LB und EB die beim Tarifwechsel als Grundlage genannt werden sind diesbezüglich auch nicht eindeutig. Ich hab zumindest auf die Schnelle keine Möglichkeit der Fälligstellung der Restbindung gefunden.
Ach ja,@A1 Engel: Der Hotline-Berater, der zunächst gemeint hat es ginge nicht, war sehr interessiert an der Homepage Variante, super freundlich und hilfsbereit. Großes Lob an den Herren, genau so soll es sein! 🙂
Wenn der Tarifwechsel nur rückgängig gemacht wird habe ich damit kein Problem, bei Webshops kommen Preisfehler ja häufiger vor und die Bestellungen werden storniert. Nur möchte ich keine Horror-Rechnung. Die AGB, LB und EB die beim Tarifwechsel als Grundlage genannt werden sind diesbezüglich auch nicht eindeutig. Ich hab zumindest auf die Schnelle keine Möglichkeit der Fälligstellung der Restbindung gefunden.
Ach ja,@A1 Engel: Der Hotline-Berater, der zunächst gemeint hat es ginge nicht, war sehr interessiert an der Homepage Variante, super freundlich und hilfsbereit. Großes Lob an den Herren, genau so soll es sein! 🙂
camefromhell schrieb: Nur möchte ich keine Horror-Rechnung.Ja, warum sollte denn eine kommen? Du hast nur einen Tarifwechsel durchgeführt und nicht gekündigt.
Klar, bei A1 würden bei einer Kündigung während einer aufrechten Bindung natürlich auch alle restlichen Entgelte auf einmal fällig, aber das betrifft Dich nicht.
Noch besser, es wurde nichtmal die Vertragsbindung verlängert obwohl das früher bei Tarifwechseln in Aktionstarife gern gemacht wurde... 🙂
rede nicht viel drüber und freue dich 😉
Hallo camefromhell,
der Wechsel ging in deinem Fall so durch und ist auch so vermerkt im System. War scheinbar ein Fehler zu deinen Gunsten. Wie aber schon Floridsdorfer77 richtig geschrieben hat, ist diese Info noch immer aktuell:
Liebe Grüße,
Alexandra
der Wechsel ging in deinem Fall so durch und ist auch so vermerkt im System. War scheinbar ein Fehler zu deinen Gunsten. Wie aber schon Floridsdorfer77 richtig geschrieben hat, ist diese Info noch immer aktuell:
Floridsdorfer77 schrieb:Seit letztem Jahr kann ein Tarifwechsel nur mehr ab einer Restbindung von weniger als 6 Monaten durchgeführt werden. > http://www.a1community.net/t5/Fragen-zum-Vertrag/Kein-Tarifwechsel-m%C3%B6glich/m-p/66330#M3066Wenn du den Tarif so behalten möchtest, kannst du dies natürlich. Daher:
muuh166 schrieb:rede nicht viel drüber und freue dich ;-):womanwink:
Liebe Grüße,
Alexandra
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