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Hab von euch einen Handy und einen Internettarif (mobil). Die automatische Abbuchung für den Handytarif funktioniert ohne probleme, jedoch nicht die vom Internet. War deswegen schon 3 mal beim A1-Shop. Dabei wurde mir gesat, dass jetzt alles klappen sollte, tut es aber nicht. Jetzt ist mein Stick gesperrt und soll auch noch über 100€ zahlen, wofür ich aber nichts kann. Die kosten von der Handy- und Internetrechnung sollten beide vom selben Konto abgebucht werden.
Dir auch ein freundliches Hallo! :)



Ohne Deinen Vertrag einsehen zu können, ist natürlich nur schwer zu raten, aber ich würde Dir folgendes empfehlen:



Bringe die Vorfälle (Rechungsnummern, Besuche im A1-Shop etc.) zu Papier und lege eine neue Einzugsermächtigung > Klick < bei. Schicke beides an



A1 Telekom Austria AG

Postfach 1001

1011 Wien



oder per Fax an Tel.: 0800/664-101.



Wie das auf die Schnelle mit der Freischaltung Deines Sticks wird, kann ich Dir nicht sagen. Schätze mal, daß zuerst der fällige Betrag einbezahlt werden muß. Das solltest Du mit dem Kundendienst Tel.: 0800/664-100 klären können. Eventuell zuviel bezahlte Beträge würden natürlich auf einer der nächsten Rechnungen gutgeschrieben.



Grüße


Danke für die schnelle Antwort. Werd aber persönlich hingehn. Da gibts noch einige andere Sachen die nicht funktioniern, aber nichts Rechnungsbezogenes.
Tofuwuerfel schrieb: Werd aber persönlich hingehn.
OK. :)



Meiner Meinung nach wäre für die "unendliche" Abbuchungs-/Rechnungsgeschichte die Schriftform am sinnvollsten.



Viel Erfolg und hoffentlich klappt´s bald.


Persönlich nutzt gar nichts, die Shop-Mitarbeiter versprechen einem nur, dass alles erledigt ist und das nun ohne Probleme funktioniert und nichts ist.

 

Wie Floridsdorfer77 geschrieben hat würde ich dies schriftlich machen. Das ganze kannst du auch per "E-Mail" (damit meine ich das manchmal funktionierende Kontaktformular) schicken (wichtig es muss unterschrieben werden). Wenns klapp (das Formular zu versenden ;)) erhältst du ne Bearbeitungsnummer und hast sogar noch ne schriftliche Bestätigung über den Erhalt.

 

 

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