Guten Morgen,
ich bin seit Mitte November 2011 Besitzer einer A1 Business Kombi mit 36 Monatsbindung. Nun läuft diese ja mitte November 2014 aus und ich möchte kündigen.
Wie funktioniert das nun am besten bzw welche Kündigungsfristen muss ich beachten um die Kündigung rechtzeitig abzuschicken?
Welche Kosten würden bei einer vorzeitigen Kündigung anfallen?
mfg gerhard h.
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3 Monate vor Ende verlängert sich die Bindung wieder um 1 Jahr. Kündigung daher VOR diesen 3 Monaten und zwar "mit Bindungsende".
Wenn du sonst "vorzeitig" kündigst zahlst du 80% der Gebühr.
Kläre das aber bitte mit dem A1 Service Team Business ab, bin mir hier nicht sicher, ob ich hier noch aktuelle Informationen habe bzgl. den 80%. -> 0800 664 800
Wenn du sonst "vorzeitig" kündigst zahlst du 80% der Gebühr.
Kläre das aber bitte mit dem A1 Service Team Business ab, bin mir hier nicht sicher, ob ich hier noch aktuelle Informationen habe bzgl. den 80%. -> 0800 664 800
ok, vielen dank! habe jetzt bei der hotline angerufen. es funktioniert genauso wie du es geschildert hast.
ich muss anfang august die kündigung mit vertragsende schicken.
die erste servicemitarbeiterin mit der ich telefonierte wollte mir folgendes unglaubliche weismachen:
sie meinte die kündigungsfrist käme zur vertragsbindung hinzu. das heißt unabhängig davon ob ich jetzt mitte august oder mitte november die kündigung schicke, müsse bis mitte februar die grundgebühr bezahlen.
das wären dann aus meiner sicht 3 "versteckte" monate vertragsbindung. ich habe dann erneut angerufen um mich zu vergewissern ob das stimmt, und siehe da - diese mitarbeiterin verkündete mir genau das was du geschrieben hast.
aber bei den unglaublichen aktionen die a1 in letzter zeit liefert hätte ich mir sogar erstere variante vorstellen können.
also nochmals besten dank und schöne grüße!
ich muss anfang august die kündigung mit vertragsende schicken.
die erste servicemitarbeiterin mit der ich telefonierte wollte mir folgendes unglaubliche weismachen:
sie meinte die kündigungsfrist käme zur vertragsbindung hinzu. das heißt unabhängig davon ob ich jetzt mitte august oder mitte november die kündigung schicke, müsse bis mitte februar die grundgebühr bezahlen.
das wären dann aus meiner sicht 3 "versteckte" monate vertragsbindung. ich habe dann erneut angerufen um mich zu vergewissern ob das stimmt, und siehe da - diese mitarbeiterin verkündete mir genau das was du geschrieben hast.
aber bei den unglaublichen aktionen die a1 in letzter zeit liefert hätte ich mir sogar erstere variante vorstellen können.
also nochmals besten dank und schöne grüße!
Gerne, danke auch fürs Feedback! 🙂
Interessanter Beitrag. Danke!
Und das mit der Verlängerung um 1 Jahr (3 Monate vor Vertragsende) stimmt auch? Wenn ja, ganz schön grenzwertig. lg luigi
Und das mit der Verlängerung um 1 Jahr (3 Monate vor Vertragsende) stimmt auch? Wenn ja, ganz schön grenzwertig. lg luigi
luigi schrieb:Und das mit der Verlängerung um 1 Jahr (3 Monate vor Vertragsende) stimmt auch? Wenn ja, ganz schön grenzwertig. lg luigiNicht im Business-Bereich da is das eigentlich normal.
T-Mobile hat das auch bei seinen Handyverträgen seit einiger Zeit (Businessverträge). A1 is nun auch nachgezogen bei neuen Network-Verträgen.
Is im Business-Sektor eigentlich "default".
luigi schrieb: Und das mit der Verlängerung um 1 Jahr (3 Monate vor Vertragsende) stimmt auch?Ja. :)
> http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/LB_A1_Business_Kombi.pdf <
"Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer verlängert sich die Vertragsbindung bei A1 Business Kombi automatisch jeweils immer wieder um weitere 12 Monate (Verlängerungsbindung), sofern das Vertragsverhältnis vom Kunden nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirksamkeit zum Ablauf der jeweiligen Bindung (Mindestbindung, Verlängerungsbindung) ordentlich gekündigt wird.
> http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/AGB_Business_Access_120401.pdf <
Punkt 39.2:
"In maßgeblichen Leistungsbeschreibungen (LB) oder allfälligen Individualvereinbarungen kann vorgesehen sein, dass sich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind, nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer die Vertragsbindung automatisch jeweils immer wieder um weitere 12 Monate (Verlängerungsbindung) verlängert, sofern das Vertragsverhältnis vom Kunden nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirksamkeit zum Ablauf der jeweiligen Bindung (Mindestvertragsdauer, Verlängerungsbindung) ordentlich gekündigt wird."
finde ich genial! das heißt, hätte ich die anweisungen der ersten servicemitarbeiterin befolgt und erst im november gekündigt hätte ich noch 1jahr brennen dürfen 😉
Danke für Eure Antworten!
Mag schon sein, dass diese Vorgehensweise mittlerweise üblich ist, läßt sich halt mit meinem Rechtsverständniss und für mich als Kaufmann absolut nicht nachvollziehbar, ich könnte wegen schlechtem Gewissen meinen Kunden (vermutlich meinen Ex-Kunden gegenüber) nicht wirklich gut schlafen. lg luigi
Mag schon sein, dass diese Vorgehensweise mittlerweise üblich ist, läßt sich halt mit meinem Rechtsverständniss und für mich als Kaufmann absolut nicht nachvollziehbar, ich könnte wegen schlechtem Gewissen meinen Kunden (vermutlich meinen Ex-Kunden gegenüber) nicht wirklich gut schlafen. lg luigi
Gewissen? In der heutigen Geschäftswelt?! Na der war gut. :D
Ein paar rühmliche Ausnahmen mag´s sicher geben, aber die allmeisten davon werden mittelfristig eingehen oder jemand verleibt sie sich ein. 😉
Ein paar rühmliche Ausnahmen mag´s sicher geben, aber die allmeisten davon werden mittelfristig eingehen oder jemand verleibt sie sich ein. 😉
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