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Ich möchte eine außerordentliche Kündigung meines A1-Anschlußes, bleibt meine Rufnummer 0699-... als Wertkarte bei A1 erhalten.
wenn nein: wäre dies bei einer normalen Kündigung der Fall ?

Danke
für die Hilfe

Betreff angepasst und hierher verschoben
Hallo, zum Thema außerordentliche Kündung findest du hier alle Antworten -> http://goo.gl/3k7M70
@Helga:Nein, in keinem der beiden Fälle. Portierte Rufnummern müssen nach Kündigung an den ursprünglichen Anbieter zurückgegeben werden. Bei einer AOK ist aber so oder so keine Umstellung auf B-Free vorgesehen