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0699 Rufnummer nach außerordentlicher Kündigung


Ich möchte eine außerordentliche Kündigung meines A1-Anschlußes, bleibt meine Rufnummer 0699-... als Wertkarte bei A1 erhalten.
wenn nein: wäre dies bei einer normalen Kündigung der Fall ?

Danke
für die Hilfe

Betreff angepasst und hierher verschoben

2 Antworten

A1_Frederik
Genie
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  • Genie
  • 1422 Antworten
  • 22. April 2014
Hallo, zum Thema außerordentliche Kündung findest du hier alle Antworten -> http://goo.gl/3k7M70

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  • Experte
  • 84 Antworten
  • 22. April 2014
@Helga:Nein, in keinem der beiden Fälle. Portierte Rufnummern müssen nach Kündigung an den ursprünglichen Anbieter zurückgegeben werden. Bei einer AOK ist aber so oder so keine Umstellung auf B-Free vorgesehen