Wenn A1 dort Glas direkt rein baut mit dem Bauträger gemeinsam und geplant im Voraus, dann gelten diese Neubau Tarife.
Steht auch in den Vertragsbedingungen
Angebotsbedingungen „Neubau“ auf A1 Glasfaser Internet 250/500/1000: gültig von 07.11.2022 bis auf Widerruf, zzgl. jährliches Entgelt € 34,90/Jahr.
Mindestvertragsdauer: 24 Monaten (Aufgrund der vergünstigten Entgelte)
Angebots-Grundentgelt: Für Breitband-Neukunden (Kunden, bei denen am angegebenen Herstellungsort in den letzten 3 Monaten kein fixer Breitbandinternetanschluss von A1 bezogen wurde) mit Herstellungsort in ausgewählten Neubauten (über Adressprüfung abfragbar) entfällt in den ersten 6 Monaten das monatliche Grundentgelt. Ab dem 7. Monat kommt das beworbene monatliche Grundentgelt zur Verrechnung: Bei A1 Glasfaser Internet 250 von € 29,90 für 24 Monate, danach €34,90/Monat, bei A1 Glasfaser Internet 500 von € 39,90 für 24 Monate, danach €44,90/Monat, und bei A1 Glasfaser Internet 1000 von €79,90 für 24 Monate, danach 84,90€/Monat zur Verrechnung.
Das Haus ist schon 9 Jahre alt und A1 hat jetzt einen Glasfaseranschluss in alle Häuser die Siedlung gelegt. Daher, wenn es in der Adressprüfung nicht als “Neubau” angelegt ist, ist es auch keiner anscheinend.
Nein ist es nicht.
Wenn es vor 9 Jahren gebaut wurde, ist es wohl eher “leicht gebraucht” oder “fast wie neu” aber nicht neu
Siehe meine 1. Antwort, Haus muss gemeinsam mit A1 gebaut worden sein. (Planung der Anschlüsse etc.)