Kann es dir zwar leider auch nicht beantworten, aber was hat das mit der Vertragsbindungsfrist zu tun?
Sehe da keinen Zusammenhang.
Wenn ein Betreibermodem defekt ist wird es ausgetauscht auf ein verfügbares Modell. Da können dann Funktionen auch anders sein, es gibt dabei kein Recht auf bestimmte Features und die sind vom Modell, Hersteller und Firmware abhängig..
Vermutlich handelt es sich um Sicherheitspatches ohne Funktionalitätsänderung.
@Grisu Vielen Dank!
Für mich heißt das: wenn etwas bei dem Update schief geht, dann könnten ein oder mehrere (kombinatorisch) Situationen sich (parallel) ergeben:
- Ich muss alles nochmal einstellen
- Die Funktion Port-Forwarding existiert nach dem Update nicht mehr
- Die Funktion Dyn-DNS existiert nach dem Update nicht mehr
- Das Modem geht ein und muss entgeltlich wieder gekauft werden (falls vv2220 noch von A1 verkauft wird), oder im schlimmsten Fall muss ich ein anderes Model kaufen (Einstellungen, Port-Forwarding, Dyn-DNS ???)… (weil: weder Garantie- noch 2-Jahre-EU-Gewährleistung...)
Daher werde ich die Finger von diesem Update lassen, da es überhaupt keine Infos dazu gibt.
Schade eigentlich!
Transparenz, Sicherheit und Kundenorientiertes-Handeln/-Arbeiten/-Service schaut bei FW Update anders aus:
- Ein Change-Log mit folgenden Infos (was seit langem normal und der Standard ist, aber nicht bei A1 augenscheinlich)
1.1 Was kam weg (any breaking changes?)
1.2 Was kam dazu (any new features?)
1.3 Welche BUGs und/oder Vulnerabilities wurden behoben (Bugfixes? CVE-yyyy-nnnn fixes?)
???
Kein einziger Punkt trifft m.E. zu.
Einstellungen werden alle beibehalten beim Update, da muß schon was Schlimmeres passieren, daß dies nicht hinhaut. Lottotreffer können vorkommen, sind aber ebenso selten.
PortForwarding gibts ziemlich sicher nachher auch noch, aber es soll auch schon FWs gegeben haben, die ein Problem damit hatten.
DDNS gibts sicher auch noch, wenn es jetzt schon dabei war, ob exakt die selbe Auswahl an DDNS-Anbietern wie zuvor kann ich dir aber nicht versichern.
Wenn es eingeht ist es noch immer ein Betreibermodem und wird ggf. ausgetauscht.
Das kann dann aber auch ein ganz anderes Modell sein.
Welche Kosten solltest dabei haben?
Da kanns auch gar keine Gewährleistung oder Garantie geben, das Modem gehört dir ja nicht und mußt bei einer Kündigung wieder zurückgeben (A1 kann sich selbst nichts garantieren)!
Das Modem ist NICHT dein Eigentum sondern gehört A1 und ist Teil vom Anschluß, daher ist es u.s. auch die Aufgabe des Betreibers seine Komponenten am aktuellen Stand zu halten. Wenn es ein Sicherheitsproblem gibt weil du das Update nicht einspielen wolltest, wirst sicher auch als einer der Ersten laut aufschreien, warum der Bug oder das Sicherheitsproblem nicht gefixt worden ist.
Dir gegenüber wird gewisse vertraglich vereinbarte Funktionalität versprochen (im Grunde nur der Internetzugang), die hat aber mit PortForward, DDNS und ählichen erweiterten Funktionen nichts zu tun (müßte noch nicht einmal WLAN mitbringen).
Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktion.
So ist das nunmal und für die meisten Anwender ja auch ausreichend.
In deinem Fall wäre vielleicht ohnehin die Anschaffung eines eigenen Modems anzudenken, etwa eine Fritzbox, kannst ja eine günstige gebrauchte besorgen. Für die bist dann zu 100% selbst verantwortlich.
Auch wenn es hierzulande keine Routerfreiheit gibt wird die Verwendung privater Modems jedoch gedultet.
Ich verstehe, dass Sie für A1 arbeiten und auch an einem Feiertag, dem 30. Mai 2024, Ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, ebenso wie Ihre acht Kollegen oder die A1-Bots, die sofort einen "+ Like" hinterlassen.
In meinem ersten Beitrag habe ich detaillierte Angaben zu meinem Modem gemacht und vier Fragen präzise und verständlich formuliert.
Ihre Antwort lautete (Zitat): "Kann es dir zwar leider auch nicht beantworten, aber was hat das mit der Vertragsbindungsfrist zu tun? Sehe da keinen Zusammenhang."
Obwohl Sie keine konkrete Antwort auf meine Fragen geben konnten, haben Sie ausführlich geschrieben und scheinen sich in einem regelrechten Posting-Kampf-Modus zu befinden – und das an einem Feiertag.
Ein gut gemeinter Rat: Wenn Sie keine Antwort auf eine Frage haben, ist es manchmal besser, nichts zu schreiben. Es ist nicht notwendig, überall Ihren Kommentar abzugeben, besonders wenn Ihnen die Informationen fehlen. Lassen Sie es einfach gut sein. Vielen Dank!
Interessanterweise haben Sie, nachdem ich die Arbeit des Unternehmens kritisiert und auf den Mangel an Transparenz hingewiesen habe (zum Beispiel durch fehlende Change Logs mit Angaben zu Bugfixes und neuen Features), plötzlich Antworten auf all meine Fragen gefunden.
Es gibt Gründe, warum ich bei A1 besonders vorsichtig bin, was Ihre Aussagen und Tätigkeiten betrifft, insbesondere Ihre Werbe-E-Mails mit übertriebenen Versprechungen.
Mit freundlichen Grüßen,
irgend ein A1 Kunde
Hier findet man kaum jemanden von A1, das ist ein reines User-User-Forum.
Wenn von A1 hier jemand offiziell schreibt wird ausschließlich auf die Kontaktmöglichkeiten verwiesen und da zählt das Forum nicht dazu.
Ich sehe hier übrigens auch kein einziges Like und habe einen regulären Job nur an Werktagen zu Normalzeiten.
Hier schreib ich in meiner Freizeit (oder wenn ich grad Zeit hab), da ich anderen helfen möchte, wenn möglich.
Manche haben halt vorgefaßte Meinungen und möchten offensichtlich gar nicht, daß man ihnen so gut man kann eben hilft oder Wissen bzw. Erfahrungen teilt, dazu zählt u.a. auch Sachverhalte darlegen.
Soll mir auch Recht sein, auch an Pfingsten.