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HalloHabe ich ein Sonderkündigungsrecht, weil ich bei meinem Mobil Internet L die Nacht Flat nicht mehr dazubuchen kann, wenn ich sie benötigen würde?Ist ja kein unerheblicher Nachteil bei den mageren 60 GB monatlich.Ich weiß, daß ich einen Tarifwechsel durchführen könnte, habe ein Tarifwechselangebot bekommen. Die einmaligen €19,90 wären ja noch ok. Aber eine weitere Vertragsbindung und das ohne Hardware ist ja fast schon eine XXX und für mich nicht akzeptabel.





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Julian2662 schrieb:Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, weil ich bei meinem Mobil Internet L die Nacht Flat nicht mehr dazubuchen kann, wenn ich sie benötigen würde
Die Nachtflat war eine Zusatzoption, wer sie hat, behält sie auch, neu anmelden geht nicht mehr.

Daher gibts auch kein Sonderkündigungsrecht, wenn du sie bis jetzt nicht aktiv hattest. Angebote ändern sich eben. Dein Vertrag wurde aber damit nicht verändert.

Julian2662 schrieb:Aber eine weitere Vertragsbindung und das ohne Hardware ist ja fast schon eine XXX und für mich nicht akzeptabel.
Hardware bezieht man bei A1 immer über myNext und das kann, muss aber nicht, unabhängig von einem Tarifwechsel passieren. Also alles legitim und kein Grund für Schimpfworte.



Apropos: Bist du glaube ich schon lange genug dabei, um zu wissen, dass solche Ausdrücke wider den Nutzungsbedingungen sind. Würde dir also sehr dazu raten, dich auch endlich daran zu halten ... Beachte besonders die letzte Zeile von 2.4 ...

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