SIM-Aktivierung = Rücktrittsverzicht?

  • 14 August 2012
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Hallo,
 
ich bin seit kurzem A1 Kunde und habe mich für das  "A1 Mobil Breitband 2" Paket entschieden, welches ich heute per Post zugestellt bekommen habe.
 
Nun habe ich in einem anderen Posting hier im Forum gelesen, dass die SIM-Karte aktiviert werden muss, um Zugang zum Internet zu bekommen (habe Modem installiert, es kommt nur "Netzsuche..." ohne Erfolg). Allerdings scheint auf der Aktivierungsseite von A1 im Internet zugleich die Information auf, dass durch Aktivierung der SIM-Karte ein Verzicht auf das Rücktrittsrecht vollzogen wird.
 
Meine Frage: Was ist, wenn ich nach Aktivierung der Karte und dem "Probesurfen" feststelle, dass ich mit der Netzabdeckung, Downloadgeschwindigkeit, dem Produkt an sich od. sonstigem nicht zufrieden bin und deshalb vom Vertrag (der ja laut Infofolder) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt zurücktreten möchte? Bin ich hierbei verpflichtet, die Vertragsdauer von 24 Monaten einzuhalten oder ist eine Kündigung, unter Anführung meiner Beweggründe diesbezüglich, ausreichend?
 
 
Vielen Dank für die Antwort, mfg
Stefan
 
 
 

3 Antworten

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Hallo Stefan,

willkommen in der Community!

Mit der Aktivierung dieser Checkbox - und damit mit der Aktivierung des A1 Vertrags - verzichtest du auf das Rücktrittsrecht.

Sollte es nach der Aktivierung allerdings tatsächlich zu gravierenden Problemen zum Beispiel mit dem Netz kommen, gibt es aber immer eine Lösung. In so einem Fall solltest du uns so rasch wie möglich über das Kontaktformular benachrichtigen!

lg,
Christian
hätte die A1 zumindest gern so 😉
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Weißt Du was konkretes dazu oder war das nur ein Schuß ins Blaue, um einen bald 1,5 Jahre alten Thread wiederzubeleben?

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