Eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen oder die geschätzte maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Mobilfunknetzen ist.
Somit kann es bei Abweichungen zu Gewährleistungsansprüchen von Seiten der Kunden kommen. Diese Regelung gilt sowohl für Festnetz- als auch Mobilfunkanschlüsse und allen Verträgen, die nach dem 29. November 2015 abgeschlossen wurden. ]]>
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