iPhone 4S Sperrtaste defekt/klemmt

  • 8 December 2013
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Hallo liebe A1 Community! :)Habe soeben an meinem nun fast 2 Jahre altem iPhone 4S bemerkt, dass sich die Sperrtaste, welche sich rechts oben befindet, nicht mehr richtig reindrücken lässt und somit nur mehr sporadisch bis gar nicht mehr den Bildschirm schließt.
Da ich eine Handyversicherung abgeschlossen habe, frage ich mich nun, ob ich Anspruch auf Reperatur oder auf ein Neugerät habe?
Danke schon mal für eure Rückmeldungen! 🙂

8 Antworten

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Da würd ich mal als erstes bei der Versicherung anrufen.

Getauscht wird es eher nicht, repariert eher, du zahlst dafür den Selbstbehalt anstatt Einsenden/Rückseunden + Material + Technikerstunde.
Und auf was beläuft sich der Selbstbehalt?
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Das steht bestimmt in der Polizze.

Aber es muß sehr wahrscheinlich erst einmal geklärt werden, ob es ein Versicherungsfall ist oder ob der Schaden als Abnützung, wofür bei wohl keiner Anstalt Deckung besteht, angesehen wird. Wenn das Gerät wirklich erst fast zwei Jahre alt ist, könnte unter Umständen auch noch die Gewährleistung greifen.
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Floridsdorfer77. schrieb:Wenn das Gerät wirklich erst fast zwei Jahre alt ist, könnte unter Umständen auch noch die Gewährleistung greifen.
Nicht bei Apple, da hast nur 1 Jahr, es sei denn du hast da Apple Care Packet gekauft, dann sinds 2.

Floridsdorfer77. schrieb:Das steht bestimmt in der Polizze.

Aber es muß sehr wahrscheinlich erst einmal geklärt werden, ob es ein Versicherungsfall ist [...]
Richtig, deshalb bei der Versicherung anrufen.
Beim Vertrag war ne Seite für die Versicherung anbei, da steht Polizzennummer, Selbstbehalt und Rufnummer der Versicherung. Anrufen, informieren und danach entsprechend handeln.
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cos.renegade schrieb:
Floridsdorfer77. schrieb:Wenn das Gerät wirklich erst fast zwei Jahre alt ist, könnte unter Umständen auch noch die Gewährleistung greifen.
Nicht bei Apple, da hast nur 1 Jahr, es sei denn du hast da Apple Care Packet gekauft, dann sinds 2.

Wenn´s nicht bei Apple direkt gekauft wurde, interessiert Apple bei der Gewährleistung nicht wirklich, denn den gesetzlichen Anspruch habe ich gegenüber dem Verkäufer - bei allen Umständen, die nach 6 Monaten entstehen können. ;)

Bitte nicht irgendwelche Garantien mit der gesetzlichen Gewährleistung (bei Neugeräten kann sie nicht auf ein Jahr verkürzt werden) verwechseln. 😉 🙂
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Yo, aber wegen der Umkehrregel is die Gewährleistung gerade bei "Taste klemmt" wohl nicht wirklich mehr nützlich ... Wie willst du beweisen, dass das Staubkorn, welches sich sicher millionenfach zw. Taste und Gehäuse versteckt hat, bereits beim Kauf drin war? :)

Hmm du könntest in den USA klagen, dort könnte das durchgehen 😉
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Und trotzdem haben wir ein bestimmtes Gewährleistungsrecht - und wenn´s jemand darauf ankommen läßt. Man darf halt nicht immer alles als "gottgegeben" ansehen und sagen: "Na, dann halt nicht."

cos.renegade schrieb: Wie willst du beweisen, dass das Staubkorn, welches sich sicher millionenfach zw. Taste und Gehäuse versteckt hat, bereits beim Kauf drin war? :)
Vielleicht ein Konstruktionsfehler, der einen Mangel darstellen kann... 😉
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Na ob das durch käme? Hätte da meine Zweifel 🙂

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