Hallo
Ich habe am 03.09.2018 ein Iphone 8 Im Messepark Dornbirn gekauft.
Im August 2019 hat das Handy angefangen Probleme mit dem Display zum machen. Display friert ein.
beruflich bedingt habe ich es erst am 03.09.2019 in die Filiale geschafft. Dort wurde die Annahme mit der Begründung das Apple nur 1 Jahr Garantie gibt abgewiesen. Das es in Europa 2 Jahre Gewährleistung gibt interessierte sie nicht. Ich wurde dann zu Epos Dornbirn geschickt. Ich soll es da probieren. Epos hat sich dann um das Handy Problem gekümmert kann jedoch nichts machen da der Antrag für Gewährleistung gemäss Apple nur vom Händler kommen darf, wo es gekauft worden ist.
Der Fehler liegt gemäss Epos Dornbirn wirklich am Display.
Sie raten mir zum Konsumentenschutz zu gehen. Mass das jetzt wirklich sein?
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Und mit so einer Aussage erwartest du dir jetzt noch Unterstützung von A1? Möchte nicht wissen wie du dich im Shop verhalten hast.
Ok nochmals für nonDummys:
Gewährleistung ist 6 Monate (ganz einfach ausgedrückt)
Wenn Epos sagt, du hast Gewährleistung, dann sollen sie dir einen qualifizierten Beweis geben, sofern sie das können, damit gehst zum A1 Shop und dann wird ein Reparaturauftrag ohne Kostenvoranschlags-Antrag erstellt, denn ...
... Gewährleistung bekommst du bis zu zwei Jahren, wenn du dem Händler beweisen kannst, dass der Fehler beim Kauf bereits bestanden hat. Hast du diesen Beweis? Nein? Apple lehnt Reparatur auf Garantie/Gewährleistung ab. Daher schickt es dir A1 auch nicht auf Garantie/Gewährleistung ein, weil du nur draufzahlen würdest, verweist dich auf eine Reparaturfirma, die dir ggf. die Reparatur günstiger machen kann.
So nett sind die Leute in Vorarlberg nämlich, die schauen noch aufeinander.
Gewährleistung ist 6 Monate (ganz einfach ausgedrückt)
Wenn Epos sagt, du hast Gewährleistung, dann sollen sie dir einen qualifizierten Beweis geben, sofern sie das können, damit gehst zum A1 Shop und dann wird ein Reparaturauftrag ohne Kostenvoranschlags-Antrag erstellt, denn ...
... Gewährleistung bekommst du bis zu zwei Jahren, wenn du dem Händler beweisen kannst, dass der Fehler beim Kauf bereits bestanden hat. Hast du diesen Beweis? Nein? Apple lehnt Reparatur auf Garantie/Gewährleistung ab. Daher schickt es dir A1 auch nicht auf Garantie/Gewährleistung ein, weil du nur draufzahlen würdest, verweist dich auf eine Reparaturfirma, die dir ggf. die Reparatur günstiger machen kann.
So nett sind die Leute in Vorarlberg nämlich, die schauen noch aufeinander.
Von welcher Hilfe von A1 sprichst du?
Gefällt nur 1 Person?
Gewährleistung ist 6 Monate (ganz einfach ausgedrückt)
Wenn Epos sagt, du hast Gewährleistung, dann sollen sie dir einen qualifizierten Beweis geben, sofern sie das können, damit gehst zum A1 Shop und dann wird ein Reparaturauftrag ohne Kostenvoranschlags-Antrag erstellt, denn ...
... Gewährleistung bekommst du bis zu zwei Jahren, wenn du dem Händler beweisen kannst, dass der Fehler beim Kauf bereits bestanden hat. Hast du diesen Beweis? Nein? Apple lehnt Reparatur auf Garantie/Gewährleistung ab. Daher schickt es dir A1 auch nicht auf Garantie/Gewährleistung ein, weil du nur draufzahlen würdest, verweist dich auf eine Reparaturfirma, die dir ggf. die Reparatur günstiger machen kann.
So nett sind die Leute in Vorarlberg nämlich, die schauen noch aufeinander.
Zumindest bei Epos Dornbirn.
Dann ist ja alles gut wenn dir Epos weiterhelfen kann.Jetzt noch Vertrag kündigen und die Sonne scheint wieder.
Zumindest bei Epos Dornbirn.
Und wer hat dich nochmal dorthin geschickt?
Die A1 Filialleiterin? Btw. warum sprichst du mit der Filialleiterin, was da wohl vorgefallen ist (Vorsicht Sarkasmus).
Ich erklärs dir noch ein letztes mal:
Da es keine Gewährleistung mehr war = Reparatur über Epos vermutlich schneller/billiger/direkter.
Danke liebe A1 Filialleiterin von Dornbirn! Schade dass du so missverstanden wurdest in deinen Intentionen 😞
Sonne scheint sowieso. Bin bald 50. Zwar schon ein wenig Senil so wie es scheint.
Morgen wieder A1 Shop. Mal sehen was geht. Dann diskutieren wir weiter in diesem tollen Forum.
Ich hoffe nur ich werde hier nicht auch noch gesperrt.
Die A1 Filialleiterin? Btw. warum sprichst du mit der Filialleiterin, was da wohl vorgefallen ist (Vorsicht Sarkasmus).
Ich erklärs dir noch ein letztes mal:
Da es keine Gewährleistung mehr war = Reparatur über Epos vermutlich schneller/billiger/direkter.
Danke liebe A1 Filialleiterin von Dornbirn! Schade dass du so missverstanden wurdest in deinen Intentionen :(
Wünsche ihr auch alles Gute und viel Glück. Sie kann ja nichts dafür. Sie macht ja nur ihren Job.
Hallo Zusammen
Ich linke mich mal in diese lustige Diskussion ein.
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.Die Gewährleistung geht dem Hersteller, zumindest offiziell, nichts an sondern nur dem Verkäufer! Deswegen kann Apple gar nicht verlangen, dass der Antrag für Gewährleistung vom Händler kommen muss. Die Gewährleistung ist vom Händler zu erbringen! Wenn bei EPOS gesagt wurde, dass Apple den Antrag vom Händler will, kann das schon mal nicht stimmen.
Würde auch sagen, dass die Filialleiterin richtig gehandelt hat. Und EPOS ist ein sogenannter Premium Reseller und hat schon deshalb bessere Verbindungen zu Apple. Und da auch sie nichts machen konnten beweist das noch mehr, dass A1 nichts dafür kann.
Gruß
Christian
Ich linke mich mal in diese lustige Diskussion ein.
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.Die Gewährleistung geht dem Hersteller, zumindest offiziell, nichts an sondern nur dem Verkäufer! Deswegen kann Apple gar nicht verlangen, dass der Antrag für Gewährleistung vom Händler kommen muss. Die Gewährleistung ist vom Händler zu erbringen! Wenn bei EPOS gesagt wurde, dass Apple den Antrag vom Händler will, kann das schon mal nicht stimmen.
Würde auch sagen, dass die Filialleiterin richtig gehandelt hat. Und EPOS ist ein sogenannter Premium Reseller und hat schon deshalb bessere Verbindungen zu Apple. Und da auch sie nichts machen konnten beweist das noch mehr, dass A1 nichts dafür kann.
Gruß
Christian
Ich linke mich mal in diese lustige Diskussion ein.
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.Die Gewährleistung geht dem Hersteller, zumindest offiziell, nichts an sondern nur dem Verkäufer! Deswegen kann Apple gar nicht verlangen, dass der Antrag für Gewährleistung vom Händler kommen muss. Die Gewährleistung ist vom Händler zu erbringen! Wenn bei EPOS gesagt wurde, dass Apple den Antrag vom Händler will, kann das schon mal nicht stimmen.
Würde auch sagen, dass die Filialleiterin richtig gehandelt hat. Und EPOS ist ein sogenannter Premium Reseller und hat schon deshalb bessere Verbindungen zu Apple. Und da auch sie nichts machen konnten beweist das noch mehr, dass A1 nichts dafür kann.
Gruß
Christian
Sehr gut zusammengefasst! Danke
Vielen Dank für die Blumen
Ich linke mich mal in diese lustige Diskussion ein.
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.Die Gewährleistung geht dem Hersteller, zumindest offiziell, nichts an sondern nur dem Verkäufer! Deswegen kann Apple gar nicht verlangen, dass der Antrag für Gewährleistung vom Händler kommen muss. Die Gewährleistung ist vom Händler zu erbringen! Wenn bei EPOS gesagt wurde, dass Apple den Antrag vom Händler will, kann das schon mal nicht stimmen.
Würde auch sagen, dass die Filialleiterin richtig gehandelt hat. Und EPOS ist ein sogenannter Premium Reseller und hat schon deshalb bessere Verbindungen zu Apple. Und da auch sie nichts machen konnten beweist das noch mehr, dass A1 nichts dafür kann.
Gruß
Christian
---- Technik eposcomputer GmbH schrieb ----
Sehr geehrter Kunde
Uns wird der Antrag abgelehnt da wir nicht der Verkäufer sind.
Apple sagt wir müssen den Besitzer des iPhones an den Verkäufer verweisen der das Gerät verkauft hat.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Egle
Am 02.09.2019 um 13:35 schrieb xxxxx xxxxx:
Hallo Herr Egle
Vielen Dank für ihre Nachricht.
Gibt es für die Ablehnung Begründungen?
Dies wäre für die weiteren Schritte wichtig.
Bitte halten sie mich auf dem laufenden.
Gruss und Dank
xxxxx xxxxx
EDIT by Rasputin56: Email Adresse entfernt (Datenschutz).
Damit bestätigst du nur meine Aussage! In diesem Schreiben steht nichts von Gewährleistung.
Und selbst wenn, ändert das nichts! Gewährleistung ist Sache des Händlers. Und wenn der Hersteller keine Garantie gibt muss der Händler das nach dem Gesetz regeln!
Gruß
Christian
Und selbst wenn, ändert das nichts! Gewährleistung ist Sache des Händlers. Und wenn der Hersteller keine Garantie gibt muss der Händler das nach dem Gesetz regeln!
Gruß
Christian
Ich und meine Familie sind begeisterte Apple Nutzer. Trotzdem muss ich den Usern @daniel5610 und @cos.renegade bezüglich der recht eingeschränkten Garantie der Produkte recht geben. Mit diesem Schreiben will Apple die Verantwortung einfach auf A1 abschieben.
Gruß
Christian
Gruß
Christian
Das Gerät ist mehr als 6 Monate alt und hat bis vor kurzem funktioniert. Gewährleistung zu beweisen wird da schwer.
Also bitte nicht den TE erneut auf Ideen bringen, sonst geht das ganze von vorne los
Das Gerät ist mehr als 6 Monate alt und hat bis vor kurzem funktioniert. Gewährleistung zu beweisen wird da schwer.
Also bitte nicht den TE erneut auf Ideen bringen, sonst geht das ganze von vorne los
Epos Dornbirn hat es zumindest 3 Mal versucht.
---- Technik eposcomputer GmbH schrieb ----
Sehr geehrter Kunde
Vielen Dank, wir werden versuchen einen Antrag auf Gewährleistung zu stellen.
Da das Gerät bei der letzten Reparatur ja uch bereits über der Garantie war, konnten wir das Display nicht auf verdacht tauschen.
Das nimmt Apple ziemlich genau, aber in Österreich haben wir 2 Jahre Gewährleistung. Allerdings kann ein Antrag auf Gewährleistung nur
der Händler einreichen, der das Gerät verkauft hat. Wir versuchen es trotzdem und geben ihnen Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt werden noch zusätzliche persönliche Mails veröffentlicht. Sorry Leute mein Popcorn ist leer ich steige aus
Danke für die nette Unterhaltung.
Werd die Daten später noch killen bin noch unterwegs.
Dieses Schreiben ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Ich werde mir wohl die Mühe machen müssen und den Gesetzestext über Gewährleistung über einen Link hier zur Verfügung zu stellen.
Und wenn ein Mitarbeiter von EPOS es noch hundertmal schreibt, wird es nicht wahrer. Epos kann allenfalls einen Antrag auf Kulanz stellen und nicht auf Gewährleistung. Aber auch A1 kann keinen Antrag auf Gewährleistung stellen, da sie dafür rechtlich verpflichtet ist. Und ja, wie@cos.renegade geschrieben hat, gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.
Gruß
Christian
Und wenn ein Mitarbeiter von EPOS es noch hundertmal schreibt, wird es nicht wahrer. Epos kann allenfalls einen Antrag auf Kulanz stellen und nicht auf Gewährleistung. Aber auch A1 kann keinen Antrag auf Gewährleistung stellen, da sie dafür rechtlich verpflichtet ist. Und ja, wie
Gruß
Christian
Und wenn ein Mitarbeiter von EPOS es noch hundertmal schreibt, wird es nicht wahrer. Epos kann allenfalls einen Antrag auf Kulanz stellen und nicht auf Gewährleistung. Aber auch A1 kann keinen Antrag auf Gewährleistung stellen, da sie dafür rechtlich verpflichtet ist. Und ja, wie
Gruß
Christian
Und Kulanz ist wie bereits erwähnt ein entgegenkommen des Unternehmen zu dem sie nicht verpflichtet sind! Leider sehen das viele Kunden als Selbstverständlichkeit und wenn das nicht passiert wird die "Kündigungskeule" wie wild geschwungen.
Zum Schluss doch noch alles Gut. Einen speziellen Dank an Epos Dornbirn und Apple für das Entgegenkommen.
Schade A1.
Schade A1.
Hallo A1 community,
Gut, dass es für dich vetma71 doch noch geklappt hat!
Also ich gib jetzt niemandem Recht/Unrecht und sondergleichen...... Ich spreche jetzt nur meine Meinung an.
Als A1 Kunde bin ich es gewohnt, dass die A1 Mitarbeiter stets bemüht sind.... vielleicht manche mehr, manche weniger aber das passiert doch tagtäglich egal wo du hingehst..... Niemand kann dir garantieren, dass es dir bei anderem Unternehmen viel besser geht nur aufgrund eines mangelhaften Applehandys.
Der Fehler kann vielleicht schon bei der Anlieferung passiert sein oder auch privat. Naja, dies zu beweisen ist natürlich beiderseits ein Unterfangen.
Aber generell ist A1 jetzt nicht ein Unternehmen, dass dir nicht entgegenkommt, möglicherweise hatte die Frau Filialleiterin einen schlechten Tag oder es ist in den AGBs, Kaufvertrag etc. anders geregelt.
Dennoch ist A1 immer offen was sich solcher Sachen betrifft, vielleicht hast du an dem Tag einfach nur bisschen Pech gehabt.... Aber ich kann dir sagen im Normalfall macht da A1 wenigstens kulant was.
Ich verstehe um was es dir ging - du hattest zwecks Beratung den Eindruck, dass die A1 ler "böse" sind. Beim nächsten Mal probiere jemanden anzusprechen der es womöglich anders sieht.... Du brauchst nicht gleich kündigen.
Was sich der Gewährleistung betrifft denke ich, dass das ein wenig komplizierter wird, denn es gibt soviele Unterpunkte die zu beachten sind.
Also 6 Monate Beweislast betrifft meiner Kenntnis nach nur B2B Geschäfte.... Bei Konsumentgeschaeften ist eine Einschränkung der Gewährleistung grundsätzlich nicht möglich. Ein Totalausschluss schon gar nicht (bei neuen Sachen z. B. Elektronik)
Selbst wenn es möglich wäre, glaube ich nicht, dass dir A1 nicht entgegenkommt, es sei denn du hast das Handy an die Wand geworfen.
Und Garantie ist eine freiwillige Zusage eines Unternehmens unter bestimmten Bedingungen für Mängel aufzukommen. Die Garantie ist zwar verbindlich wenn es ein Bestandteil des Vertrages ist, aber Art und Umfang unterliegen nicht der Gewährleistung sondern nur den Garantiebedingungen.
Unter dem Strich würde ich weiterhin auf A1 setzen und wenn ein Problem auftritt anderen Gesprächspartner suchen.
Gut, dass es für dich vetma71 doch noch geklappt hat!
Also ich gib jetzt niemandem Recht/Unrecht und sondergleichen...... Ich spreche jetzt nur meine Meinung an.
Als A1 Kunde bin ich es gewohnt, dass die A1 Mitarbeiter stets bemüht sind.... vielleicht manche mehr, manche weniger aber das passiert doch tagtäglich egal wo du hingehst..... Niemand kann dir garantieren, dass es dir bei anderem Unternehmen viel besser geht nur aufgrund eines mangelhaften Applehandys.
Der Fehler kann vielleicht schon bei der Anlieferung passiert sein oder auch privat. Naja, dies zu beweisen ist natürlich beiderseits ein Unterfangen.
Aber generell ist A1 jetzt nicht ein Unternehmen, dass dir nicht entgegenkommt, möglicherweise hatte die Frau Filialleiterin einen schlechten Tag oder es ist in den AGBs, Kaufvertrag etc. anders geregelt.
Dennoch ist A1 immer offen was sich solcher Sachen betrifft, vielleicht hast du an dem Tag einfach nur bisschen Pech gehabt.... Aber ich kann dir sagen im Normalfall macht da A1 wenigstens kulant was.
Ich verstehe um was es dir ging - du hattest zwecks Beratung den Eindruck, dass die A1 ler "böse" sind. Beim nächsten Mal probiere jemanden anzusprechen der es womöglich anders sieht.... Du brauchst nicht gleich kündigen.
Was sich der Gewährleistung betrifft denke ich, dass das ein wenig komplizierter wird, denn es gibt soviele Unterpunkte die zu beachten sind.
Also 6 Monate Beweislast betrifft meiner Kenntnis nach nur B2B Geschäfte.... Bei Konsumentgeschaeften ist eine Einschränkung der Gewährleistung grundsätzlich nicht möglich. Ein Totalausschluss schon gar nicht (bei neuen Sachen z. B. Elektronik)
Selbst wenn es möglich wäre, glaube ich nicht, dass dir A1 nicht entgegenkommt, es sei denn du hast das Handy an die Wand geworfen.
Und Garantie ist eine freiwillige Zusage eines Unternehmens unter bestimmten Bedingungen für Mängel aufzukommen. Die Garantie ist zwar verbindlich wenn es ein Bestandteil des Vertrages ist, aber Art und Umfang unterliegen nicht der Gewährleistung sondern nur den Garantiebedingungen.
Unter dem Strich würde ich weiterhin auf A1 setzen und wenn ein Problem auftritt anderen Gesprächspartner suchen.
Nun das letzte Wort von mir dazu (versprochen). Danke für die ausführliche Antwort. Ich kann kaum glauben dass sie den Ganzen Thread gelesen haben. Wenn es nur eine Mitarbeiterin gewesen wäre hätte ich ja Verständnis. Aber eine Filialleiterin die ein Unternehmen zu repräsentieren hat, sollte mehr Gespür haben. Glauben sie wirklich ich wäre ein Einzelfall? Dann noch die hilfreichen Kommentare hier in der Community von diversen gegenseitigen „Gefällt mir“ Knipsern. Alles im allen „Schade“ Aber es ist Ja nur ihre Privatmeinung. Meine auch.
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