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[Problem] Sony Xperia Z - Vorsicht bei Reparatur bzw. Handygarantie


Benutzerebene 4
Kurz die Vorgeschichte...
 
Anbieterwechsel und Anmeldung von zwei Smartphone bei A1 am 20.4.
Aufgrund "Technischer Probleme" bei der Aktivierung konnte ich die beiden Smartphone erst am nächsten Tag (21.4.) abholen
 
Rufnummern Mitnahme wurde ca. 1 Woche darauf durchgeführt
 
Nach der ersten Rechnung bemerkte ich dass "Kombinieren & Sparen" nicht berücksichtigt wurde und die beiden Verträge getrennt verrechnet wurden
 
Anruf bei der Serviceline
 
Verträge wurden zusammengelegt und mit der Nächsten Rechnung sollte alles korrigiert werden
 
Weit gefehlt - Nächste Rechnung bekommen - jedoch wurde die Gutschrift bei der Abbuchung nicht berücksichtigt
 
Aus dem ganzen Hin und Her buchen resultierte ein Rechnungschaos dass ein Normalsterblicher nie und nimmer durchblicken kann
 
Erneuter Anruf bei der Service Line - Gutschrift wird separat auf das Konto zurückgebucht...
 
 
 
Nun aber zum Eigentlichen Thema - nämlich den Problemen mit dem Handy selbst!
 
Kaufdatum: 21.4.
Erster Kratzer am Display am 23.4.
zweiter Kratzer am Display am 27.4.
mehrere Kratzer an der Rückseite am 30.4.
obwohl Sony als auch A1 das Xperia Z als Kratzfest bewirbt!
 
Reklamationsversuch beim A1 Shop mit der Antwort
"Ja aber da ist die Displayfolie zerkratzt"
Der Mitarbeiter von A1 war der Meinung die hätte ich selbst aufgebracht bis ich ihm erklärt habe dass diese schon drauf war
Daraufhin hat er kurz telefoniert und mir danach mitgeteilt
"Tut mir leid - aber Kratzer auf der Folie fallen nicht in die Garantie und Kratzer auf der Rückseite sowieso nicht"
 
23.5.
Emails abgefragt da in der Infozeile eine Benachrichtigung ersichtlich war
Während dessen kam ein Anruf rein
Nach dem Telefonat wieder in die Infozeile gesehen - Neue Nachricht
Jedoch konnte ich die Infozeile nicht runter scrollen
 
Grund:
Ein Riss im Display (unter der Displayfolie kaum zu erkennen)Ein Sturzschaden kann, aufgrund des einfachen und nicht zerstreuten Bruchs des Displays und der Tatsache dass ich telefoniert habe und gleich danach der Riss vorhanden war, definitiv ausgeschlossen werden
Es gibt auch keine Beschädigungen am Gehäuse oder ähnliches was auf einen Sturz oder Gewalteinwirkung hindeuten würde
 
am 24.5. mit dem Handy in den A1 Shop um dies zu Reklamieren
Darauf hin fragte mich der Mitarbeiter dort gleich ob ich eine Handyversicherung (Handygarantie) mit abgeschlossen hätte
Hatte ich nicht - und machte ihn darauf aufmerksam dass lt. Versicherungsbedingungen ein Displaybruch nicht gedeckt sei
Darauf meinte er das Displaybruch jedenfalls gedeckt sei
Er fragte die anderen anwesenden Kollegen die ebenfalls der Meinung waren dass ein Displaybruch gedeckt wäre und beteuerte dass sie schon etliche Geräte mit Displaybruch, Sturzschaden hatten die sie über die Handyversicherung erfolgreich Repariert bekommen haben
Er Setzte bei seiner Erklärung einen "Hardware-Defekt" (im Flyer so angegeben) mit einer Mechanischen Beschädigung gleich die jedoch absolut nicht das selbe ist...
 
Effektiv geht aus den Bedingungen nicht klar hervor ob ein Displaybruch oder nennen wir es an dieser Stelle ein "Sturzschaden" gedeckt ist oder nicht
Man kann allerdings einige enthaltene Klauseln so auslegen dass man zum Schluss kommt das ein Displayschaden/Sturzschaden nicht gedeckt ist
 
Als gelernter Versicherungskaufmann weiß ich dass eine Versicherung derartige Klauseln nicht ohne Grund so formuliert und dass sie sich Ernstfall auch gerne darauf berufen wird!
 
Etwas später kontaktierte ich wieder einmal die Schlauen Leute beim A1 Service Team wo mir klar bestätigt wurde das ein Displaybruch/Sturzschaden definitiv nicht versichert ist
 
Als Kunde fragt man sich an dieser Stelle wozu 8,90/Monat + 89 Euro im Schadensfall für eine Versicherung bezahlen wenn mir der Händler sagt Sturzschäden sind gedeckt und mir fällt das Handy runter und ich bekomme es doch nicht ersetzt weil Displaybruch nicht versichert ist...
 
Aber zurück zum Xperia Z und dem Displaybruch...
 
Ich ließ das Gerät einschicken (zur Erinnerung das war am 24.5.)
 
Mir wurde gesagt die Reparatur würde ca. 14 Tage dauern
Da mit heutigem Datum (6.6.) fast 14 Tage vergangen sind kontaktierte ich die Firma Mobiletouch.at welche lt. Reparaturauftrag mit der Reparatur beauftragt wurde
 
Dort sagte man mir das am 4.6. ein Kostenvoranschlag versendet wurde
 
Vom A1 Shop habe ich bis dato jedoch noch nichts gehört!!!
 
Auf die Frage hin was dass nun bedeute wurde mir erklärt dass lt. Sony-Richtlinien ein Displaybruch grundsätzlich nicht in die Garantie fällt und ich 317,26 Euro für die Reparatur zahlen soll
 
Als ich den Sachverhalt wie es zu diesem Displaybruch gekommen ist schilderte und nochmals eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich als Antwort ich solle mich an Sony wenden und ein Kulanzansuchen stellen
 
Daraufhin habe ich mich an die Sony-Hotline, die ich von Mobiletouch bekommen habe, gewandt wo mir gesagt wurde ich müsse einen Brief oder Fax mit meinem Ansuchen an Sony schicken
 
Dort kam ich übrigens erst nach dem vierten Anlauf durch!
 
Als ich dort auch nochmal eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich zur Antwort dass dies nicht möglich sei und Sony ausdrücklich Displayschäden nicht unter Garantie stellt
 
Es sieht also konkret so aus dass sobald das Display bricht - egal aus welchem Grund - es immer auf eine Kostenpflichtige Garantie hinausläuft!!!
 
Effektiv sieh die Sachlage nun jedoch so aus dass der Händler (also A1) eigentlich von Anfang an in der Pflicht gewesen wäre da der Händler für die Gewährleistung zuständig ist
 
Da mir das Gerät wie bereits erwähnt definitiv nicht hinuntergefallen ist muss ich von einem Produktion/Materialfehler ausgehen
 
Da das Gerät gerade mal 1 Monat alt ist bedeutet dass das der Händler bzw. Hersteller mir beweisen muss dass der Defekt durch einen Sturz oder ähnliches (Mechanische Gewalteinwirkung) hervorgerufen wurde
 
Wäre das Gerät über 6 Monate alt müsste ich nachweisen dass der Fehler schon bestanden hat
 
Nennt sich Beweislastumkehr
 
Im A1 Shop hat man es sich jedoch einfach gemacht und alles auf die Reparaturfirma welche im Namen des Herstellers eine Garantiereparatur durchführen hätte sollen abgewälzt
 
Da diese jedoch aufgrund der Richtlinien die sie von Sony vorgegeben bekommen einen Displaybruch nicht als Garantiereparatur abwickeln können wurde von ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt
 
Damit ist eine Garantiereparatur seitens Sony auch so gut wie ausgeschlossen da eine solche aufgrund der Richtlinien ja vom Techniker bereits abgewiesen wurde...
 
 
Dass ich vom A1 Shop noch keine Rückmeldung bekommen habe verwundet mich jedoch ein wenig...
 
 
Ich warte jetzt jedenfalls erst mal eine Rückmeldung vom A1 Shop ab da ich absolut nicht einsehe warum ich mich noch länger mit Sony bzw. Mobiletouch rumzuärgern soll
 
Ich bin, wie mir ein Bekannter der Rechtsanwalt ist bestätigt hat, nicht in der Beweispflicht
 
Sollte Sony sich also querstellen und die Kosten für die Reparatur auch nicht von A1 übernommen werden kann nur noch versuchen ein Kulanzansuchen zu stellen oder meinen Rechtschutz mit der Sache betrauen
 
Dann läuft es darauf hinaus dass vom Hersteller zb. dem Händler ein Gutachten erstellt wird das bescheinigen soll dass der Display doch durch mechanische Krafteinwirkung gebrochen sein muss
 
Kommt ein derartiges Gutachten aufgrund der Tatsache dass es nicht so war nicht zu Stande muss A1 Zahlen und kann dann versuchen sich beim Sony schadlos zu halten
 
Sollte ein derartiges Gutachten wider erwarten doch Zustandekommen wird ein Gegengutachten erstellt dass bescheinigen soll dass das Display nicht zwangsläufig nur durch Sturz oder unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung brechen kann sonder auch ein Material bzw. Verarbeitungsfehler dafür verantwortlich sein kann
 
Diese Gutachten sind natürlich nicht gerade günstig wobei eine Rechtschutzversicherung diese Kosten in der Regel übernimmt bzw. bei einem zu geringem Streitwert eine Außergerichtliche Einigung (einen Vergleich) anstreben wird
 
Die Kosten für solche Gutachten dürften übrigens annähernd gleich hoch wenn nicht sogar höher als die Reparatur sein...
 
Vergleichbare Fälle auf die man zurückgreifen kann und welche bei Gericht auch anerkannt werden gibt es lt. meinem Bekannten übrigens zur Genüge
 
 
Bleibt für mich derzeit nur abzuwarten was ich vom A1 Shop für eine Rückmeldung erhalte
 
 
Eine Kostenpflichtige Reparatur werde ich jedoch keinesfalls akzeptieren!!!
 
 
Sollte sich etwas neues ergeben halte ich euch am laufenden
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Beste Antwort von A1_Christian 10 July 2013, 09:29

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62 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Servus Berny_AB,

du kannst hier gerne deinen Unmut äußern und das auch in ausführlicher Art und Weise tun.

Mitarbeitern kriminelles Verhalten zu unterstellen geht aber eindeutig zu weit!

Die aktuelle A1 Handygarantie = optionale Zusatzversicherung schützt nicht gegen Displaybruch, es gab aber unter anderem unter dem Namen A1 Handyversicherung auch eine Zusatzversicherung, die sehr wohl davor schützt, diese ist bei vielen Kunden nocht aktiv.

Von daher ist es nachvollziehbar, dass es hier zu einer in deinem konkreten Fall falschen Info kommen kann. Natürlich entspricht das nicht dem Optimalfall, in dem alle Mitarbeiter über Änderungen bei AGB von Zusatzprodukten immer zu 100 % auf dem aktuellen Stand sein sollten, und es soll auch keine Ausrede sein, sondern nur der Vermeidung weiterer Missverständnisse dienen.

lg
Thomas
Benutzerebene 4
Unangebrachter Inhalt entfernt.

@ A1_Thomas

Du hast völlig recht dass ein Sturz bzw. Bruchschaden nicht durch die A1-Handygarantie gedeckt ist

Ich habe mich jedoch schon vor Vertragsabschluss selbst schlau gemacht (Vertragsbedingungen gelesen usw.)

Diese sind wie bereits angesprochen teilweise sehr locker formuliert was sicherlich auch so beabsichtigt ist

Traurig ist jedoch das im A1 Shop sage und schreibe vier Mitarbeiter beteuerten dass der Schaden durch die Handygarantie abgedeckt gewesen wäre obwohl dem nicht so ist

Sollte die Aussage des Mitarbeiters stimmen dass sie dort immer wieder Handys mit Bruch/Sturzschäden über die A1-Handyversicherung reparieren lassen wäre dies zweifelslos Versicherungsbetrug

Und das schlimme daran die Kunden machen sich unwissentlich dadurch strafbar da diese auf die Kompetenz der Shop-Mitarbeiter vertrauen welche jedoch im Gegenteil absolut nicht kompetent sein dürften soweit ich das bis jetzt beurteilen kann...

Wenn der bzw. die A1 Shops die A1-Handygarantie den Kunden verkaufen und behaupten dass Bruch-/Sturzschäden ebenfalls gedeckt sei ist dies wiederum Betrug (oder nennen wir es damit es nicht so hart klingt lieber "Vorspiegelung falscher Tatsachen")

Ich weiß ja nicht inwiefern Shop-Mitarbeiter Umsatzbeteiligt sind oder Provisionsverkäufer sind - aber ein derartiges Handeln würde stark darauf schließen lassen dass sie auch etwas davon haben

Jedenfalls sollte schleunigst etwas dagegen unternommen werden!!!



Aber nun zum weiteren Verlauf bezüglich des eingeschickten Xperia Z von mir...


Am 11.6. habe ich mir von der Firma Mobiletouch den Kostenvoranschlag Mailen lassen da ich immer noch nichts vom A1 Shop gehört habe

Der Kostenvoranschlag ist mit 4.6. datiert

Lt. Kleingedrucktem wird das Gerät bei nicht Beantwortung des KV nach 14 Tagen - also am 18.6. unrepariert und kostenpflichtig zurückgesendet

Kleingedrucktes:
Dieser Kostenvoranschlag ist ausdrücklich unverbindlich und kostenpflichtig!Entscheiden Sie sich gegen eine Durchführung der Reparatur bzw. wird im Zuge der Reparatur festgestellt, dass das Gerät nichtreparabel ist, so wird der Kostenvoranschlag mit bis zu € 36.00 inkl. MWSt verrechnet und das Gerät unrepariert retourniert.Sollte nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Erstellung dieses Kostenvoranschlages keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgen, wirddas Gerät unrepariert retourniert und der Kostenvoranschlag mit bis zu € 36.00 inkl. MWSt in Rechnung gestellt.Bitte beachten Sie, dass nur die im Kostenvoranschlag angegebenen Fehler repariert werden.Die Gewährleistung bezieht sich nur auf durchgeführte Arbeiten.


Heute (13.6.) bekam ich um 15:54 einen Anruf vom A1 Shop

Ich wurde gebeten so schnell als möglich in den A1 Shop zu kommen und den KV zu Unterschreiben

Ich wurde auch darüber informiert dass ich 317,27 Euro bezahlen sollte wenn ich das Gerät repariert zurück haben möchte da die Reparatur nicht in die Garantie fällt

Als ich die Dame darüber informiert habe dass der KV bereits am 4.6. an den A1 Shop gesendet wurde, zwischenzeitlich 9 Tage vergangen sind und das Gerät so oder so unrepariert am 18.6. lt. Mobiletouch zurückgesendet wird, wurde es am anderen Ende plötzlich still

Dann wurde ich nochmals aufgefordert in den A1 Shop zu kommen um den KV zu unterschreiben

Als ich die gute Dame darauf aufmerksam machte dass der Schaden auch nicht wie im KV angegeben mechanischer Natur war und lt. Mobiletouch bei einem Displayschaden lt. irgend welchen Sony Richtlinien automatisch von einem Mechanischen Schaden ausgegangen wird wurde es wieder Still am anderen Ende

Ich fügte noch hinzu dass das Gerät gerade mal ein Monat alt war als es kaputt wurde und dass der A1 Shop als Händler in der Gewährleistungspflicht wäre und ich die 317,27 Euro sicher nicht aus meiner Tasche bezahlen werde, da es kein von mir verursachter Schaden sondern meines Erachtens ein Produktions bzw. Materialfehler ist und sie mir erst beweisen müssten dass das Gerät durch mein Zutun kaputt wurde

Immer noch schweigen am anderen Ende...

Dann forderte sie mich doch netter weise nochmals auf in den A1 Shop zu kommen um den KV zu unterschreiben

Zu dem Zeitpunkt fühlte ich mich dann doch etwas xxx!

Ich erklärte nochmals kurz den Sachverhalt und was es mit Garantie, Gewährleistung und Beweislast(umkehr) auf sich hat

Dann wieder Stille am anderen Ende der Leitung...

Schließlich meinte die Dame am anderen Ende, doch merklich mit der Situation überfordert, dass sie mit der Chefin darüber sprechen müsste und ich nochmals angerufen werde


Dabei stellt sich für mich ernsthaft die Frage was die Angestellten in den A1 Shops überhaupt für Einschulungen bekommen...

Was Garantie und Gewährleistung ist sollte jeder der im Handel beschäftigt ist aus dem Stegreif wissen

Ebenso sollten die Angestellten eigentlich doch mit den Produkten vertraut sein

Das umfasst für mich nicht nur die Preise sondern auch die Vertragsbedingungen, AGB's, Garantiebedingungen, Werbeversprechen, usw.

Also praktisch alles was man von Kunden im Laufe der Zeit gefragt werden könnte

Klar ist niemand allwissend - dafür gibt es Schriftliche Unterlagen

Jedoch sollte man diese zumindest verstehen und dem Kunden deren Inhalt auch korrekt erklären und näherbringen können

so leid es mir tut - aber für mich ist dieser A1 Shop gestorben


Eigentlich hatte ich mich, bevor die ganze Misere mit dem Schaden los ging, mit dem Gedanken gespielt mir noch ein Xperia Tablet Z mit Vertrag zu holen

Nach all dem Theater dass ich bislang durchmachen musste werde nun wohl doch darauf verzichten

Ich bin sogar schon am Überlegen ob ich nicht sobald es möglich ist alle Verträge kündigen und den Anbieter wieder wechsle

Ich habe mich bereits mit Internet und A1 TV grün und blau geärgert!

Und nun auch noch das mit den Mobil Verträgen...

Bei UPC hatte ich nie derartige Probleme und alles war ein wenig besser
Ebenso bei Drei

Der eigentliche Plan- nämlich alles aus einer Hand - also mit einer Rechnung - zu bekommen, ging ja leider auch nicht auf

Als (Voll)Kunde erwarte ich mir ehrlich gesagt einen bedeutend besseren Kundenservice

Bis jetzt hat wirklich rein gar nichts so funktioniert wie es hätte sollen!!!
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
die 36 euro zahlst du bei A1 nie, wenn du das Gerät als A1 Edition erwirbst, zahlt A1.
Benutzerebene 4
Wie ich gerade eben bemerken musste ist die Faxnummer die ich bezüglich des Kulanzreparaturansuchens von Mobiletouch bekommen habe auch nicht korrekt
 
Die Nummer gehört zu einer Firma "MyPhone GmbH" die mit Sony respektive deren Handys in keinster Weise etwas zu tun hat!!!
 
Also gleich eine E-Mail an Mobiletouch geschrieben das sie das Handy bis zur abklärung wer die Kosten für die Reparatur übernimmt nicht zurücksenden sollen und auch gleich nach den korrekten Kontaktdaten zwecks Kulanzreparaturansuchen gefragt...
 
Es wird einem aber auch echt nicht leicht gemacht...
Benutzerebene 4
Fall abgeschlossen...
 
vorgestern kam eine SMS dass das Gerät zur Abholung im A1 Shop bereit liegt (das unreparierte eingeschickte Gerät wohl gemerkt)
 
Am Nachmittag in den A1 Shop gefahren wo das Gerät auch wie angekündigt gegen ein neues Gerät getauscht wurde (nur Gerät - nicht das Zubehör)
 
Zuhause angekommen gleich Update und Wiederherstellung gemacht damit alles wieder ist wie's sein soll
 
Gegen 4 Uhr früh als ich endlich mit allem Fertig war und noch den Hintergrund ändern wollte traf es mich wie ein Blitz...
 
Das Display hatte doch tatsächlich einen Pixelfehler ganz links auf halber höhe
 
Den sag man allerdings erst mit einem dunklen Hintergrundbild
 
Ich mich wieder mal grün und blau geärgert und am Samstag Mittag gleich wieder zum A1 Shop gefahren
 
Der Berater traute seinen Augen kaum als er mich um die Ecke kommen sah...
 
Als ich ihm den Pixelfehler zeigte ging er zu seiner Vorgesetzten und kam wenig später mit einem neuen Gerät dass wir dann gemeinsam akribisch auf Kratzer, Pixelfehler, Beschädigungen udg. überprüft haben
 
Damit sollte nun wirklich alles in Ordnung sein (hoffe ich zumindest)
 
Für manche mag es vlt. kleinlich wirken wegen blos einem Pixelfehler ein Gerät zu reklamieren
 
Bei einem 800 Euro Gerät erwarte ich mir auch ein fehlerfreies Gerät zu bekommen
 
Ja - A1 verkauft das Gerät ohne Vertragsbindung um 799 Euro während es ein paar Meter weiter um knapp 500 Euro mit wesentlich mehr Zubehör im Lieferumfang (Dockingstation (ca. 30 Euro Wert), einen Satz Schutzfolien für vorne und hinten (ca. 10 Euro Wert) und Smart Tags (ca. 10 Euro Wert) angeboten wird
 
Wie ich übrigens über Recherchen im Internet rausgefunden habe sind Pixelfehler beim Xperia Z leider keine Seltenheit
 
Wobei moch das doch ziemlich wundert warum ein Hersteller solche Geräte überhaupt in den Verkauf raus lässt...
 
Zumindest bei der Endkontrolle sollte so etwas normalerweise doch auffallen
 
Weiters habe ich rausgefunden das Sony verschiedene Displays verbaut die sich in Qualität und Farbtreue durchaus unterscheiden
 
Bei den Drei Geräten die ich bis jetzt hatte war allem Anschein nach immer ein Sharp Display verbaut
 
Alternativ dazu gibt es auch noch zwei andere Displaytypen von Toshiba welche ein etwas knackigeres Bild haben
 
Zur Vermeidung von Kratzern in der Splitterschutzfolie habe ich mir übrigens im A1 Shop um knapp 7 euro noch von emporia eine Displayschutzfolie gekauft
 
Von dieser würde ich allerdings eher abraten weshalb ich sie auf das neue Gerät nicht mehr installiert habe
Es sind zwar zwei Folien enthalten (einmal Antireflex, einmal Crystal Clear) jedoch passen diese nur auf das Display weshalb die Rückseite wieder ungeschützt ist
 
Die Antireflex Folie ist matt und verschleiert das Bild dadurch einwenig
 
Außerdem entwertet diese auch die Optik des Geräts
 
Sonderlich Kratzfest sind diese Folien leider auch nicht
 
Es gibt um weniger Geld schon Bessere für Vorne und hinten
 
Also über Amazon gleich einen Satz um 3,99 bestellt die von diversen Fachzeitschriften in höchsten Tönen gelobt werden
 
Und um ganz sicher zu gehen dass ich solche Probleme nicht nochmal nochmals habe wurde zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen
 
Kostet bis 500 Euro Deckungssumme bei 10% Selbstbehalt gerade mal 2,49 bzw. 3,49 Euro (mit Diebstahlschutz) im Monat und wird von der AXA Versicherung über die Tochterfirma Assona vertrieben und von MM oder Saturn angeboten
 
Eine echte alternative zur A1 Handygarantie wie ich finde ;)
 
Diese lässt sich übrigens bis 3 Monate nach dem Kauf abschliesen
 
Und es gibt klare Bedingungen was versichert ist und was nicht ;)
 
Dort kann mann zb. auch entnehmen dass der Zeitwert im 1. und 2. Jahr 100% entspricht!!!
 
 
Bleibt nur trotzdem zu hoffen dass ich die Versicherung nicht irgendwann mal benötige...
Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Es scheint so als hättest du das Pech gepachtet!!

Soviele Problem auf einmal gibt es ja fast nicht.

Mein Vorschlag:

Bewirb dich bei Sony als Beta-Tester, du findest da wohl jeden Fehler bzw. Macke!!:D
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Bei Wasserschaden gibts keinen KV mehr.
Benutzerebene 4
cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:Korrekt wäre es jedoch auch zu erwähnen dass man bei einer kostenpflichtigen Reparatur ebenfalls den Garantieanspruch erneuert
Falsch, die erneuert sich nicht, die läuft ganz normal vom Kaufdatum weiter.
Komplett erneuert nicht - das ist schon richtig
Die Reparaturfirma muss jedoch auf die Reparatur und auf das Ersatzteil eine Garantie geben

6-12 Monate soweit ich weis
cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:.. durch einen fähigen Techniker ...
[...]
Reparatur der defekten Teile = 20 Euro
Mhm, wenn sogar das Austauschen des Arbeitsspeichers bei einem PC € 15,- was nen Laie macht, wird die Reparatur durch einen fähigen Techniker sicher nicht einfach € 20,- betragen ...................
Wenn zb. eine Sicherung durchgebrannt ist weil Wasser einen Kurzschluss verursacht hat kostet diese (SMD Bauweise) ein paar Cent und ist in 2-3 Minuten getauscht...

Häufiger Fehler bei Wasserschäden und auf den Platinen gibt es meist mehrere Sicherungen die einzelne Regionen auf dieser absichern sollte es zu einem Kurzschluss kommen um empfindliche Bauteile auf der Platine vor der Zerstörung zu schützen

Wieviel soll man dafür in Rechnung stellen???
cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:1. haftet daüf rdann auch nicht mobiletouch sondern die ausführende Reparaturfirma
Nein, die Mobiletouch hat mir mal beauskunftet, dass sie selber 6 Monate Gewährleistung geben.
Das ist die Garantie/Gewährleistung auf die Reparatur

Da die Mobiletouch jedoch kaum etwas selbst repariert wälzen die etwaige Ansprüche im Falle des Eintretens an die Reparaturfima ab welche die Reparatur durchgeführt hat

Du darfst die Fa. Mobiletouch lediglich als Zwischenstelle (Vermittler) zwischen Händler und Reparaturfirma sehen

Die machen vlt. noch hier und da mal ein Softwareupdate oder einen Akkutausch wenn der Akku nicht gerade im Gerät fest eingebaut ist wie bei vielen modernen Smartphones

Mehr machen die aber auch schon nicht mehr

cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:Die Diagnose macht wie bereits richtig festgestellt wurde Mobiletouch durch bloses Ansehen des Gerätes und der angebrachten von außen sichtbaren Feuchtigkeitsindikatoren (also optische kontrolle und Fehlerdisagnose)

Das eine solche Fehlerdiagnose gerade wenn es um einen etwaigen Wasserschaden (bei Wasserdichten Geräten) geht absoluter Unfug ist sollte jedem klar sein...
Bitte richtig informieren:
IP57 steht für 1m Tiefe und 30min ... das muss das Gerät aushalten.
Zweitens müssen alle Verschlussdeckel für Ladegerät, Kopfhörer, Speicherkarte etc. zugedrückt sein.

Ansonsten dringt Wasser ein und erzeugt auch einen Wasserschaden.

Das Xperia Z ist nicht 100% Wasserdicht, es hat "nur" IP57

Das Xperia Z1 hat IP58, das bedeutet, dass es quasi perma unter Wasser sein kann ... wobei der Hersteller hier eine Tiefe angeben muss, beim Z1 ists 1,5m.

Bei beiden ist auch der Schutz vor normalen Wasserstrahlen gegeben, starke Wasserstrahlen können aber auch für Feuchtigkeitseintritt sorgen.
Extrem heisses oder kaltes Wasser, ist natürlich ein weiteres Problem, fällt dir dein Gerät in den Suppentopf und du lässt es drin liegen, kann es auch hin werden.

Sprich die Geräte sind für den normalen Gebrauch gegen kleine Haushaltsunfälle etc. gefeit, aber komplett wasserfest sind sie alle nicht, so ein Smartphone/Handy gibt es auch gar nicht.

Das geht schon zu sehr in's Detail...

Starke Wasserstrahlen, die Dauer des untertauchens oder eine Tiefe über dem angegebenen können kaum nachgewiesen werden - also wird automatisch davon ausgegangen dass das Gerät für 10 Stunden 5m unter Wasser war oder mit einem Kärcher gewaschen wurde...

(zumindest geht man bei denen in der Regel so vor)

Heißes oder Kaltes Wasser kann mitunter wirklich zum Problem werden - lässt sich meist jedoch auch nicht nachweisen

Wenn das Gerät in die Suppe oder Salzwasser fällt kann díes natürlich nachgewiesen werden da (dann ist auch klarer weise die Garantie/Gewährleistungspflicht hinfällig)

Das die Geräte für den normalen Hausgebrauch angedacht sind ist schon klar

Das sie absolut Wasserfest/Wasserdicht sind wurde von mir auch nie behauptet

Die IP Schutzklassen sehen das auch nicht so vor (siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart)

Jedoch werden die Geräte als Wasserdicht bezeichnet

"Gleichzeitig ist das Xperia™ Z aber wasserdicht, staubgeschützt und robust genug für alle Lebenslagen."

siehe hier: http://www.sonymobile.com/at/products/phones/xperia-z/

Das die Anschlüsse zugestöpselt sein müssen sollte jedem klar sein (Außer der Kopfhöreranschluss beim Xperia Z1)

Darum gibt es ja auch die Feuchtigkeitsindikatoren die eindeutig einen Wassereintritt anzeigen

Das in dem Fall die Garantie/Gewährleistungspflicht erlischt sollte auch jedem klar sein...




Zitate ausgebessert, damit klar ist, wer was gesagt hat.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Weil es normal ist eie Pauschale zu bezahlen, wenn die Reparatur nicht durch Garantie/Gewährleistung gedeckt ist und der Wisch den du unterschreibst die EB der mobiletouch darstellt und die is für alle gleich. Nur dass in Falle "A1" nicht der Kunde diese Pauschale bezahlt sondern A1 für den Kunden. Der Mobiletouch is es hierbei egal, wer bezahlt 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
In den > FAQ < steht folgendes:

"Im Garantiefall ist die Reparatur selbstverständlich kostenlos. Fällt die Reparatur nicht unter die Garantiebedingungen, wird die Reparatur über einen Kostenvoranschlag (36 Euro) abgewickelt. Die 36 Euro werden bei Durchführung der Reparatur von den anfallenden Reparaturkosten abgezogen.

Erfolgt keine Reparatur, wird dieser Betrag bei A1 Händlern nicht mehr retourniert. In A1 Shops und Postfilialen werden die Kosten für den Kostenvoranschlag von A1 Telekom Austria AG übernommen, bei Ablehnung des Kostenvoranschlages fallen für Sie keine Kosten an."
Benutzerebene 4
symphatico64 schrieb:Wenn der Kunde ausdrücklich darauf besteht das er telefonisch informiert wird wenn eine kostenlose Garantiereparatur nicht möglich ist und dies im Reparformular schriftlich vereinbart ist darf der Servicepartner keine kostenpflichtige Reparatur durchführen.
Dürfen sie ohne dass der Kostenvoranschlag und ein ausdrücklicher Reparaturauftrag schriftlich bestätigt wird sowieso nicht

Sogar bei ablehnung des Kostenvoranschlags und gewünschter Rücksendung wird in der Regel eine Unteschrift als Bestätigung eingeholt

So war es zumindest bei mir


Ich nehme das was diesbezüglich in den FAQ steht mal so zur Kenntniss und werde im Bedarfsfall darauf zurück kommen... 😃
Benutzerebene 4
So...

Am 30.4 (gestern) beim A1 Shop gewesen um das Gerät abzuholen

Das was jetzt kommt schlägt dem Fass dem Boden aus!!!

Lt. Servicebericht wurden folgende Arbeiten durchgeführt:

"Ihr Gerät wurde repariert, Bauteile erneuert Software Update Content Refresh (Master Reset) Allgemeine Kontrolle"

Verbaute Ersatzteile:
-

Noch im A1 Shop ist mir eine Schramme am Gehäuse aufgefallen die zuvor noch nicht vorhanden war!!!

Außerdem waren noch immer die Schutzfolien auf denen ich die Pixelfehler und Druckstellen markiert habe vorhanden...

Ich vermute mal dass der Techniker beim Öffnen mit irgend etwas abgerutscht ist

Da ich absolut keine Bock darauf hatte das Gerät deshalb gleich wieder einzuschicken und wieder 2-3 Wochen zu warten habe ich den Mitarbeiter des A1 Shops darum gebeten mir diese Beschädigung am Servicebericht zu bestätigen.

Dieser meinte jedoch er dürfe mir das nicht bestätigen!!!

Er meinte ich könne das Gerät nur wieder einschicken oder mich vorab an Mobiletouch Austria direkt wenden und diesen Schaden bei Ihnen reklamieren.

Er meinte auch dass es mitunter eine längere Streiterei mit Mobiletouch werden könnte da ich ihnen nachweisen müsste dass der Schaden bei der Reparatur entstanden ist...

In meinen Augen einfach nur schwachsinnig das ganze!!!

Natürlich war bei Mobiletouch Austria um 17:05 niemand mehr erreichbar...

Darauf hin habe ich das Gerät schließlich nach langem überlegen doch mitgenommen um zu prüfen ob ansonsten alle Mängel behoben wurden.

Außerdem wollte ich mit Mobiletouch vorab abklären wie sie gedenken wegen der Beschädigung vorzugehen (bevor ich das Gerät gleich wieder postwendene zurückschicken lasse)

Zuhause angekommen habe ich erstmal die Schutzfolien abgemacht und das Display genau unter die Lupe genommen...

Dabei musste ich mit Entsetzen feststellen dass die Druckstellen am Display als auch die Pixelfehler immer noch vorhanden sind!!!

Ich weiss ja nicht was nun wirklich alles getauscht wurde oder ob überhaupt etwas getauscht wurde aber das Display wurde 100%ig nicht getauscht!!!

Ich zweifle sogar daran dass bis auf ein Softwareupdate überhaupt etwas gemacht wurde...

In so kurzer Zeit kann man auch noch nicht beurteilen ob ansonsten alle Mängel behoben wurden.


Auf jeden fall werde ich morgen (2.5.2014) erstmal versuchen mit Mobiletouch zu klären wass sie gedenken wegen der Schramme zu unternehmen und warum das Display auch bei der zweiten Reparatur in Folge immer noch nicht getauscht/repariert wurde bzw. werde ich versuchen rauszufinden was für Teile das genau sind die angeblich getauscht wurden.

Dann werde ich vermutlich wohl oder übel das Gerät ein drittes Mal einschicken müssen...

Ob ich, wie im Schreiben vom Sony Support angemerkt, versuchen soll über A1 eine Wandlung zu erwirken weiss ich noch nicht da das ganze dann wieder mit jeder Menge rumgestreite mit A1 verbunden sein würde...

Auf jeden Fall werde ich aber auch noch eine schriftliche Beschwerde bezüglich der nicht bzw. mangelhaft durchgeführten Reparatur an Mobiletouch und den Sony Support senden!!!
Benutzerebene 4
Nachdem ich am 2.5. das Gerät erneut an mobiletouch Austria schicken musste (über den A1 Shop), mir wurde vom Sony Xperia Support als auch vom A1 Shop Mitarbeiter und dem Support von mobiletouch Austria dazu geraten es so zu machen da es die einzige Möglichkeit wäre, habe ich heute (14.5.) bei Mobiletouch Austria angerufen um nachzufragen wie der Reparaturstatus ist.

Dort konnte man mir nur mitteilen dass das Gerät gestern bereits zurückgesendet wurde (an den A1 Shop)
(Dort ist das Gerät allerdings noch nicht angekommen denn lt. A1 Shop wurde es erst heute verschickt)

Was diesmal gemacht wurde konnte man mir jedoch weder seitens A1 Shop noch seitens Mobiletouch Austria sagen da kein Servicebericht verfügbar sei.

Der Servicebericht wird aber lt. Mobiletouch Austria mit dem Gerät mitgeschickt und sollte zusammen mit dem Gerät ab morgen bei A1 zur Abholung bereitstehen...

Na da bin ich mal gespannt...

Das ging mir diesmal um ehrlich zu sein etwas zu schnell denn die letzten beiden male hat es auch deutlich länger gedauert...


Wenn das Gerät diesmal wieder nicht bzw. unvollständig repariert zurück kommt werde ich definitiv rechtliche Schritte einleiten!

Dabei ist es mir dann allerdings völlig egal ob es A1 trifft oder jemand anderen denn für mich ist A1 als Händler der zuständige Ansprechparnter und nicht Sony oder Mobiletouch Austria!!!
Benutzerebene 4
So jetzt ist das Maß endgültig voll...

Das Gerät kam wieder unrepariert zum A1 Shop zurück (nach dem 3. Reparaturanlauf in Folge wohl gemerkt!!!)

Lt. Servicepartner (mobiletouch macht ja selbst nichts an den Geräten) wurde "kein fehler gefunden"

Die Pixelfehler und Druckstellen wurden von mir sogar auf einer Displayschutzfolie markiert!!!

Die Macke am Gehäuse wurde scheinbar auch nicht gesehen obwohl darauf im Reparaturauftrag ausdrücklich und mit unzähligen Ausrufezeichen versehen hingewiesen wurde!!!

Habe heute dann direkt mit dem Shopbetreiber gesprochen welcher mir zusicherte sich selbst darum zu kümmern und bei den zuständigen Stellen nochmal intervenieren wird.

Er selbst kann von sich aus keinen Austausch veranlassen da das Gerät in einem anderen Shop gekauft wurde und die einzelnen Shops im Prinzip eigenständige Firmen sind (ist für mich zum Teil nachvollziehbar jedoch absolut nicht vorteilhaft für den Kunden der davon ausgeht dass er ein Gerät bei A1 gekauft hat egal bei welchem Shop er gerade war)


Wenn bei der Intervention durch den Shop nun auch keine Lösung rauskommt wage ich noch einen aller letzten Versuch über eine deftiges und ausführliches Schreiben an A1, den Xperia Support und Mobiletouch Austria.

Zuvor lasse ich mir jedoch noch ein paar Sachen vom Xperia Support schriftlich bestätigen um auf Nummer sicher zu gehen.

Wenn auch dann keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird übergebe ich sämtliche Informationen, Unterlagen und alles sonstige was im Laufe der Zeit so angefallen ist meinem Anwalt!!!

Auch wenn eine Versicherung für das Gerät besteht (welche solche Schäden im übrigen nicht abdeckt da diese in die Herstellergarantie fallen) sehe ich nicht ein warum ich es über die Versicherung versuchen sollte...
1. würde ich damit evtl. sogar Versicherungsbetrug begehen
2. ist die Versicherung nicht dafür zuständig
3. verlangt die Versicherungsanstalt bei Schadensabwicklung einen Selbstbehalt von mir
Benutzerebene 4
Es wurde vom A1 Shop Betreiber nochmals wie versprochen Interveniert...

Das sah so aus dass ich direkt zum Shop wo ich das Gerät gekauft hatte ein Gespräch mit der dortigen Shopleitung hatte...

Der Lösungsvorschlag war das Gerät mit der eindringlichen Bitte um Austausch nochmals (ein viertes mal!) einzuschicken

Es wurde versucht mir so zu verkaufen als würde der Shop es tauschen - jedoch ist es genau genommen auch wieder nur ein Reparaturauftrag mit der bitte um Austausch durch den Hersteller...

Für mich inakzeptabel

Also wieder 2 Stunden vergäudet und rund 70 km umsonst in der Gegend rum gegurkt...

dh. ich wende mich nun erstmal noch zweks Garantie/Gewährleistungsanspruch direkt an A1 und Sony bzw. in weiterer Folge an den Konsumentenschutz bzw. an meinen Anwalt und als Konsequenz werden meine Verträge gekündigt (Sonderkündigung)
Also gestern ist mir mein handy in den pool gefallenSeit dem sind bei den beiden kameras (vorne und hinten) beschlagen fotos machen funktioniern und alles andere auch aber der beschlag geht nicht weg deswegen kann ich keine guten fotos mehr machen...Habe auch bei den.indikatoren nachgesehn alle weiß außer der beim usb eingang der ist leicht gefärbt.Was soll ich machen?
Benutzerebene 4
Du kannst versuchen es einzuschicken.

Allerdings wird es wohl darauf hinaus laufen dass es ein Wasserschaden ist der auf die nicht ordentlich verschlossene USB-Abdeckung zurückzuführen ist.

Das gegenteil kannst du faktisch nicht beweisen also wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur bekommen.

Dieser wird vermutlich nicht gerade billig ausfallen obwohl offensichtlich nur eine sehr geringe Menge an Wasser eingedrungen ist und bis auf etwas Kondenswasser an den Kammeras nichts weiter in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Da das Gerät sehr dicht ist wird sich das Kondenswasser vermutlich auch nach Wochen bzw. Monaten noch nicht restlos verflüchtigt haben und könnte zudem noch weitern Schaden an der Platine, dem Display oder anderen Bauteilen verursachen.

Einschicken würde ich das Gerät auf jeden Fall - außer du willst das Risiko eingehen dass es evtl. doch bald gar nicht mehr funktioniert...
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Servus Berny,

eine gute Übersicht über Garantie vs. Gewährleistung findest du in diesem Beitrag von meinem Kollegen Christian.

Bin mir nicht sicher, inwieweit die Handyversicherung bzw. A1 Handygarantie hier eine Rolle spielt - wenn ich dich richtig verstehe hast du diese nicht dazu bestellt.

Falls ich das falsch verstanden haben sollte: Alle Infos dazu findest du hier: http://www.a1.net/handys-telefonie/a1-handygarantie#agb

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass die A1 Handygarantie Schutz gegen

  • Wasser- und Feuerschäden
  • Raub- und Einbruchsdiebstahl,
bietet, also keinen Schutz gegen Sturz und Bruchschäden. Tut mir leid, wenn du dahingehend falsch informiert wurdest.

lg
Thomas
Benutzerebene 4
Ich habe gerade eben einen Anruf vom A1 Shop bekommen
 
Die allem Anschein nach doch etwas kompetentere Person hat mich nochmals gefragt wo das Problem liegt
 
Nach ausführlicher Erklärung hat er MobileTouch kontaktiert und mich kurz darauf nochmals zurückgerufen um mir mitzuteilen dass er am Montag von MobileTouch alle Unterlagen sowie Fotos und eine konkretere Rückmeldung bekommen sollte
 
Er will sich am Montag dann nochmals bei mir melden...
 
Bin wirklich schon gespannt mit welchem Ergebnis
 
Angeblich könne nämlich der A1 Shop auch wenn dieser in der Gewährleistungspflicht ist das Handy nicht austauschen oder die Reparaturkosten übernehmen
 
Kann ich mir so nicht vorstellen
 
Mein Anwalt würde sich aber sicher darüber freuen meine Rechtsansprüche für mich geltend zu machen...
 
 
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
A1_Thomas schrieb: ..., es gab aber unter anderem unter dem Namen A1 Handyversicherung auch eine Zusatzversicherung, die sehr wohl davor schützt,...
Genau. 🙂 > Klick < Punkt 2 "plötzliche und unerwartete Beschädigung oder Zerstörung Ihres mobilen Endgerätes"
Benutzerebene 4
Ich möchte hier keinesfalls jemandem kriminelles Verhalten unterstellen!!!
 
Vlt. habe ich mich in meinem Ärger auch etwas ungeschickt ausgedrückt was dann von einigen falsch aufgenommen wurde...
 
Dafür Sorry!
 
 
Aber nun wieder zurück zum eigentlichen Thema:
 
Nach dem ich gestern (Montag 17.6.) nochmals im A1 Shop war da ich keine Rückmeldung vom Shop bekommen habe wie es eigentlich vereinbart war sprach ich den Mitarbeiter dort nochmals auf die Geschichte betreffend der Handygarantie an
 
dazu später mehr...
 
Bezüglich Mobiletouch hatte er selbst noch keine Rückmeldung erhalten und mich auf Dienstag oder Mittwoch vertröstet
 
Da ich auch heute (Dienstag 18.6.) noch keine Rückmeldung bekam habe ich selbst bei Mobiletouch angerufen
 
Der Mitarbeiter von Mobiletouch der doch recht unfreundlich am Telefon reagierte als ich ihn darauf aufmerksam machte dass der A1 Shop auf eine Rückmeldung wartet, nachdem er mir mitteilte dass sie noch auf eine Antwort auf den Kostenvoranschlag warten, fühlte sich bemüßigt mir mitzuteilen dass die Reparatur nur kostenpflichtig durchgeführt werden kann
 
Außerdem wollte er mir erzählen dass der Displaybruch schon länger bestanden hätte und ich das Handy schon länger hätte...
 
Dabei dürfte es sich jedoch um einen Irrtum seinerseits handeln da er irgendetwas von mehreren Wochen die das Gerät defekt gewesen sein soll bis ich es einschicken lies redete...
 
Ich machte ihn auch nochmal darauf aufmerksam dass das Telefon am 20.4.. gekauft wurde, der Display am 23.5.  gebrochen ist und ich es am 24.5. in den A1 Shop gebracht habe
 
Er bestätigte mir auch nochmal dass weder die Techniker bei Mobiletouch noch der A1 Shop feststellen können wie es zu dem Displaybruch gekommen ist!!!
 
 
Damit war die Sache dann für mich erledigt
 
Er fragte mich noch nach meiner E-Mail Adresse um mir die Bilder zu Mailen die ich ein paar Minuten danach auch bekommen hatte
 
Bilder: http://www.imagebanana.com/album/kggb6ycr/
 
Die Bilder als auch den KV hat er auch gleich an den A1 Shop weitergeleitet!
 
Bleibt nur noch abzuwarten bis ich etwas konkretes vom A1 Shop erfahre...
 
 
Nun zurück zur Sache mit der Handygarantie...
 
Die Bedingungen zur A1 Handyversicherung sind vom 8.7.2012 und damit bald 2 Jahre alt
 
Das Produkt gibt es schon längere Zeit nicht mehr und wird dementsprechend auch nicht mehr angeboten oder verkauft
 
Demzufolge halte ich eine Verwechslung der beiden Produkte und eine daraus resultierende falsche Information eigentlich für Ausgeschlossen
 
Im Übrigen habe ich die beiden Mitarbeiter vom A1 Shop gestern nochmals darauf angesprochen und ihnen auch die von A1_Thomas geschriebene Antwort bezüglich des Deckungsumfangs zu lesen gegeben
 
Beide haben mir wiederholt erklärt dass das so nicht stimmen könne da sie immer wieder Handys einschicken und anstandslos die Kosten von der Versicherung (Die Rede war im konkreten von der Allianz Versicherung und der A1 Handygarantie - nicht von der A1 Handyversicherung!!!) ersetzt bekommen würden
 
Der Mitarbeiter erklärte mir wie schon beim Einschicken dass "Erweiterte Garantie bei Hardwaredefekten und Feuchtigkeitsschäden" auch einen Sturzschaden/Displaybruch beinhalte (siehe: http://www.a1.net/handys-telefonie/a1-handygarantie)
 
Dies wiederum ist für mich der definitive beweis dass es sich nicht um einen Irrtum bzw. eine Verwechslung der beiden Produkte handelt!!!
 
Demzufolge gehen die Mitarbeiter im A1 Shop wirklich davon aus dass ein Displaybruch/Sturzschaden gedeckt ist
 
Der Mitarbeiter meinte sogar: Wenn es nicht gedeckt wäre würde er die A1 Handygarantie nicht mit diesem Verkaufsargument anbieten
 
 
Da mir das ganze keine Ruhe gelassen hat, denn im Forum wird immer geschrieben dass es nicht gedeckt ist - der Shop behauptet es sei gedeckt, hab ich gerade eben direkt bei der Servicehotline der A1HG angerufen (Tel.: 0800 664 488) dort wurde mir nach langem hin und her folgendes mitgeteilt
 
Wenn ein Handy aus der Tasche fällt = gedeckt
Wenn ein Handy aus dem 10 Stock auf den Boden Fällt = nicht gedeckt
 
Darauf habe ich nachgefragt wie es aussieht wenn das Handy zb. aus dem3. Stock auf den Boden fällt, vom Autodach fällt oder überfahren wird...
 
Die erstaunliche Antwort: Diese Schäden sind gedeckt
Alles was ein Handy aushalten muss ist gedeckt
Einen Fall aus dem 10. Stock muss es nicht aushalten - darum wäre dies nicht gedeckt
 
Stellt sich nur die Frage was muss ein Handy aushalten...
 
Darauf bekam ich keine klare Antwort - also ist dies wohl wieder eine Auslegungssache...
 
Ich habe die Dame bei dieser Serviceline auch darauf angesprochen dass aus den Bedingungen nicht klar hervor geht ob ein Sturzschaden/Displaybruch gedeckt ist oder nicht
 
Darauf hat sie nur gemeint dass die Vertragsbedingungen nun mal so sind und nicht geändert werden können
 
Also wie vermutet absichtlich so geschrieben dass der Garant (Versicherer) einen möglichst großen Handlungsspielraum hat
 
Da in den Bedingungen nicht festgehalten ist ob ein Displaybruch/Sturzschaden nun gedeckt ist oder nicht wäre ich äußerst vorsichtig und würde mir jedenfalls vor Abschluss der A1 Handygarantie schriftlich bestätigen lassen welche Schäden gedeckt sind und welche nicht!!!
 
 
Haben die Mitarbeiter im A1 Shop also doch nicht ganz unrecht gehabt...
 
Darum möchte ich mich hiermit auch bei allen A1 Shop Mitarbeitern denen ich zu Unrecht Inkompetenz, oder etwas anderes zu Unrecht unterstellt habe in aller Form entschuldigen!!!
 
Was Kunden nun glauben können und was nicht bzw. von wo man sich die sichersten Informationen bezüglich Vertragsbedingungen udg. holen kann bleibt für mich allerdings strittig
 
Denn scheinbar bekommt man bei vier Anlaufstellen zwei bis drei unterschiedliche Informationen...
 
A1 Shop - Ja
A1HG Serviceline - Ja
A1 Serviceline - Nein
A1 Forum - Nein
 
Als Kunde würde ich mir zukünftig also immer alles im Klartext schriftlich geben lassen und mich nicht mit irgend welchen labbrig formulierten Bedingungen abspeisen lassen die später nach beliebig ausgelegt werden können!!!
 
Darum bleibe ich auch bei meiner Aussage: "Vorsicht bei Reparatur bzw. Handygarantie!!!"
Hallo hab deinen Artikel sorgfältig gelesen , da ich selber einen kleinen kratzer auf meinem Xperia Z habe und es mir sicher auch nicht hinuntergefallen ist und ich es auch erst seit April habe.
 
Lg. Dietmar
Benutzerebene 4
Kannst kostenpflichtig die von Werk aus aufgebrachte Splitterschutzfolie tauschen lassen wenn du das Gerät einschicken lässtSoll laut sonymobile ca 20 EUR kostenDauert aber sicher etwas länger da nur Sonytechniker an dem Gerät etwas machen dürfenMit Garantie is da nix da es eben eine Schutzfolie ist und nicht das Display welches kratzfest sein sollVersuch aber nicht die Folie selbst abzuziehenDie hält bomben fest und du verlierst anscheinend sogar die Garantie wenn du versuchst die Folie selbst abzuziehenZukünftig dann eine Schutzfolie drüber und auf der Rückseite am besten auch
Benutzerebene 4
Eine Zusammenfassung der Entwicklung der letzten Tage...
 
Hatte in den letzten Tagen einige Telefonate zu führen...
 
Unter anderem mit dem A1 Shop, Mobiletouch aber auch Sonymobile
 
Im Endeffekt trete ich immer noch auf derselben Stelle im Kreis und komm nicht weiter
 
Mobiletouch Austria schiebt alle Verantwortung auf Sonymobile da sie nur zwischen den Fronten stehen und selbst gar keine Reparaturen am Xperia Z vornehmen dürfen
 
Demzufolge wurde das Gerät angeblich auch nicht durch Mobiletouch Austria sondern durch eine Drittfirma (angeblich Sony selbst) überprüft wobei die angebliche Mechanische Beschädigung Festgestellt worden sei
 
Sonymobile wiederum weist jegliche Verantwortung ab da in den Garantiebedingungen angeblich klar drin stehen würde das ein Displaybruch von jeglicher Garantie ausgeschlossen sei
 
Es wurde mir jedoch wie auch von Mobiletouch Austria bestätigt das ein Materialfehler bzw. Verarbeitungsfehler nicht nachgewiesen werden kann
 
Daraufhin habe ich mir die Garantiebedingungen mal ganz genau zu Gemüte geführt und siehe da es steht nirgends etwas davon dass ein Displaybruch von der Garantie ausgeschlossen ist
 
Scan der Garantiebedingungen die dem Gerät beigelegt sind: http://www.imagebanana.com/view/9x6k852k/Garantiebedingungen.jpg
 
Damit konfrontiert dass dort nichts bezüglich Displaybruch steht verweist Sonymobile kurioser Weise auf die Garantiebedingungen die sie auf der Homepage im Downloadbereich hinterlegt haben
 
Gültig sich rein rechtlich allerdings die beiliegenden Garantiebedingungen!!!
 
Nichts desto trotz mal nach den Garantiebedingungen Online gesucht und nach einiger Zeit auch gefunden...
 
Download: http://www.sonymobile.com/de/support/phones/xperia-z/support-documents/#
 
Sonymobile beruft sich lt. Telefonat auf folgenden Punkt: "Lassen Sie das Gerät nicht fallen und werfen oderbiegen Sie es nicht"
 
Als ich der Dame versucht habe klar zu machen dass ich das Gerät weder fallen lassen, noch gebogen oder geworfen habe und dass diese Garantiebedingungen sehr allgemein gehalten sind da dort zb. auch geschrieben steht "Halten Sie das Gerät trocken" das Xperia Z jedoch als Wasserfest beworben wird wusste sie nicht mehr wirklich weiter...
 
In beiden Versionen steht übrigens folgender Passus:
Nach Maßgabe der Bedingungen dieser eingeschränktenGarantie ,garantiert Sony dass dieses Produkt zum Zeitpunkt desErsterwerbs frei von Konstruktions-, Material- undFertigungsfehlern ist. Diese eingeschränkte Garantie gilt für IhrMobilgerät für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab demursprünglichen Kaufdatum des Produkts und für eine Zeitraumvon einem (1) Jahr nach dem ursprünglichen Kaufdaten fürjegliches Originalzubehör des Produkts (wie z. B. Akku,Ladegerät oder Freisprecheinrichtung), das im Lieferumfang IhresGeräts enthalten war.
 
Und damit kommen wir zum Knackpunt der ganzen Sache...
 
Sonymobile bestätigte mit am Telefon dass die Ursache für einen Displaybruch im Nachhinein nicht nachvollziehbar und dadurch auch nicht nachweisbar ist
 
Als ich auf einen Material bzw. Verarbeitungsfehler hinwies wurde dies damit abgetan dass es eben im Nachhinein entweder nicht Nachvollziehbar ist ob ein Materialfehler oder ähnliches bestanden hat oder die Techniker einen solchen festgestellt hätten
 
Stellt sich die Frage wie Ein Material-/Verarbeitungsfehler als Ursache im Vorhinein festgestellt werden sollte bzw. wie ein Techniker einen Material-/Verarbeitungsfehler hätten feststellen sollen wenn die Ursache im Nachhinein doch gar nicht nachvollziehbar ist...
 
Ich wurde bezüglich meines Anliegens von Sonymobile auf den Händler (A1 Shop) verwiesen da dieser für die Gewährleistung aufzukommen hat, was rein rechtlich auch völlig korrekt ist!!!
 
Dh. Der A1 Shop (A1) als Händler müsst nachweisen dass nicht von Anfang an ein Material-/Verarbeitungsfehler bestanden hat der dem Brechen des Displays zugrunde liegt
 
Im Endeffekt bin ich also immer noch genau so weit wie am Anfang…
 
Ich sage Materialfehler bzw. Verarbeitungsfehler – Mobiletouch bzw. Sony sagt mechanischer Schaden der jedoch nicht nachgewiesen werden kann…
 
Der A1 Shop sagt Sony bzw. Mobiletouch ist für die Reparatur verantwortlich – diese verweigern jedoch die Reparatur aufgrund des mechanischen Schadens der anscheinend festgestellt wurde obwohl er nicht Nachweisbar ist und verweisen auf die Gewährleistungspflicht des Händlers…
 
Der A1 Shop (A1) als Händler wiederum verweist auf die Reparaturfirma da sie damit nichts zu tun haben wollt…
 
 
Im Endeffekt ist das Gerät nun seit einem Monat in Reparatur obwohl ursprünglich die Rede davon war das es „nur“  an die 14 Tage dauern würde
 
Also ist es bereits gleich lang in Reparatur wie ich es im Besitz hatte…
 
 
Am 19.6. habe ich dem A1-Shop per E-Mail ein Ultimatum gestellt
 
Zitat:
Sollte bis zum 30.6.2013 noch immer nicht geklärt sein wer für die Reparaturkosten aufkommt bzw. keine für mich akzeptable Lösung getroffen worden sein werde ich über die Rechtschutzversicherung einen Anwalt mit der Aufgabe betrauen festzustellen wer für die Reparaturkosten aufzukommen hat und wenn nötig im Zuge dessen auf die Kosten von A1 ein Gutachten erstellen lassen welches eindeutig belegt dass ein Displaybruch sehr wohl auch von einem Material- bzw. Verarbeitungsfehler herrühren kann welcher lt. Garantiebedingungen von Sony eigentlich in die Garantie fallen sollte!
 
Daraufhin war ich am 21.6.2013 im A1 Shop um nachzufragen ob es schon einen Lösungsansatz gibt
 
Mir wurde mitgeteilt dass der A1 Shop sich nicht in der Verantwortung sehen würde
 
Außerdem wurde ich mehr oder weniger dazu gedrängt das Gerät unrepariert zurücksenden zu lassen damit ich es zumindest mal wieder bekomme
 
Dem habe ich misstrauisch aber doch per Unterschrift zugestimmt da ich das Gerät bis zu Klärung wer die Kosten übernimmt nicht abholen muss
 
Das E-Mail bezüglich des Ultimatums wurde am 21.6.2013 auch an Mobiletouch Austria weitergeleitet (wozu auch immer)
 
Gestern am 24.6. wurde ich vom A1 Shop von einer etwas nervösen Dame angerufen die mir nochmals mitteilte dass sie einen Kostenvoranschlag erhalten haben, wie viel die Reparatur ausmachen würde und dass Mobiletouch Austria diesbezüglich bei ihnen interveniert hätten und wissen wollen wie mit dem Gerät weiter vorzugehen sei
 
Ich erklärte der guten Dame dass sie schon längst nicht mehr am laufenden sei, dass ich die Reparaturkosten nicht übernehme und bereits ein Fax an Mobiletouch Austria gesendet wurde damit diese das Gerät zurücksenden
 
Um an die Kontaktdaten von Sony bezüglich eines Kulanzreparaturansuchens zu kommen musste ich übrigens telefonisch zwei Versuche direkt bei Sonymobile starten
 
Das erste Mal wurde angeblich meine E-Mailadresse trotz Buchstabierens falsch notiert
 
Das zweite Mal hat es dann geklappt
 
Allerdings ist ein Kulanzansuchen ausschließlich per Brief oder Fax möglich wobei mir schon am Telefon eine äußerst schlechte Erfolgschance eingeräumt wurde
 
 
Der Nächste Schritt ist nun ein Ausführliches Schreiben an Sonymobile bezüglich Kulanzansuchen (obwohl dies eigentlich nicht meine Aufgabe ist) als auch ein ausführliches Schreiben an A1
 
Sollte dass auch keine Wirkung zeigen geht's in die Vollen...
 
Dh. Rechtschutz, Anwalt, Gutachten und wenn nötig bis vor's Gericht
 
 
Ich würde mich freuen wenn jemand hier etwas zum Sachverhalt Garantie, Gewährleistung, Beweislast und Zuständigkeit beitragen könnte
 
Ich bin mir zwar ziemlich sicher dass ich bezüglich Zuständigkeiten usw. richtig liege - eine Bestätigung oder Korrektur könnte jedoch nicht schaden
e-Mail-Adresse gelöscht.

Hallo Berny ich würde gern mit dir in Verbindung treten kannst du mir eine email schicken xxx dan schick ich dir meine telnummer wäre wirklich sehr wichtig
lg robert

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