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[Problem] Sony Xperia Z - Vorsicht bei Reparatur bzw. Handygarantie


Benutzerebene 4
Kurz die Vorgeschichte...
 
Anbieterwechsel und Anmeldung von zwei Smartphone bei A1 am 20.4.
Aufgrund "Technischer Probleme" bei der Aktivierung konnte ich die beiden Smartphone erst am nächsten Tag (21.4.) abholen
 
Rufnummern Mitnahme wurde ca. 1 Woche darauf durchgeführt
 
Nach der ersten Rechnung bemerkte ich dass "Kombinieren & Sparen" nicht berücksichtigt wurde und die beiden Verträge getrennt verrechnet wurden
 
Anruf bei der Serviceline
 
Verträge wurden zusammengelegt und mit der Nächsten Rechnung sollte alles korrigiert werden
 
Weit gefehlt - Nächste Rechnung bekommen - jedoch wurde die Gutschrift bei der Abbuchung nicht berücksichtigt
 
Aus dem ganzen Hin und Her buchen resultierte ein Rechnungschaos dass ein Normalsterblicher nie und nimmer durchblicken kann
 
Erneuter Anruf bei der Service Line - Gutschrift wird separat auf das Konto zurückgebucht...
 
 
 
Nun aber zum Eigentlichen Thema - nämlich den Problemen mit dem Handy selbst!
 
Kaufdatum: 21.4.
Erster Kratzer am Display am 23.4.
zweiter Kratzer am Display am 27.4.
mehrere Kratzer an der Rückseite am 30.4.
obwohl Sony als auch A1 das Xperia Z als Kratzfest bewirbt!
 
Reklamationsversuch beim A1 Shop mit der Antwort
"Ja aber da ist die Displayfolie zerkratzt"
Der Mitarbeiter von A1 war der Meinung die hätte ich selbst aufgebracht bis ich ihm erklärt habe dass diese schon drauf war
Daraufhin hat er kurz telefoniert und mir danach mitgeteilt
"Tut mir leid - aber Kratzer auf der Folie fallen nicht in die Garantie und Kratzer auf der Rückseite sowieso nicht"
 
23.5.
Emails abgefragt da in der Infozeile eine Benachrichtigung ersichtlich war
Während dessen kam ein Anruf rein
Nach dem Telefonat wieder in die Infozeile gesehen - Neue Nachricht
Jedoch konnte ich die Infozeile nicht runter scrollen
 
Grund:
Ein Riss im Display (unter der Displayfolie kaum zu erkennen)Ein Sturzschaden kann, aufgrund des einfachen und nicht zerstreuten Bruchs des Displays und der Tatsache dass ich telefoniert habe und gleich danach der Riss vorhanden war, definitiv ausgeschlossen werden
Es gibt auch keine Beschädigungen am Gehäuse oder ähnliches was auf einen Sturz oder Gewalteinwirkung hindeuten würde
 
am 24.5. mit dem Handy in den A1 Shop um dies zu Reklamieren
Darauf hin fragte mich der Mitarbeiter dort gleich ob ich eine Handyversicherung (Handygarantie) mit abgeschlossen hätte
Hatte ich nicht - und machte ihn darauf aufmerksam dass lt. Versicherungsbedingungen ein Displaybruch nicht gedeckt sei
Darauf meinte er das Displaybruch jedenfalls gedeckt sei
Er fragte die anderen anwesenden Kollegen die ebenfalls der Meinung waren dass ein Displaybruch gedeckt wäre und beteuerte dass sie schon etliche Geräte mit Displaybruch, Sturzschaden hatten die sie über die Handyversicherung erfolgreich Repariert bekommen haben
Er Setzte bei seiner Erklärung einen "Hardware-Defekt" (im Flyer so angegeben) mit einer Mechanischen Beschädigung gleich die jedoch absolut nicht das selbe ist...
 
Effektiv geht aus den Bedingungen nicht klar hervor ob ein Displaybruch oder nennen wir es an dieser Stelle ein "Sturzschaden" gedeckt ist oder nicht
Man kann allerdings einige enthaltene Klauseln so auslegen dass man zum Schluss kommt das ein Displayschaden/Sturzschaden nicht gedeckt ist
 
Als gelernter Versicherungskaufmann weiß ich dass eine Versicherung derartige Klauseln nicht ohne Grund so formuliert und dass sie sich Ernstfall auch gerne darauf berufen wird!
 
Etwas später kontaktierte ich wieder einmal die Schlauen Leute beim A1 Service Team wo mir klar bestätigt wurde das ein Displaybruch/Sturzschaden definitiv nicht versichert ist
 
Als Kunde fragt man sich an dieser Stelle wozu 8,90/Monat + 89 Euro im Schadensfall für eine Versicherung bezahlen wenn mir der Händler sagt Sturzschäden sind gedeckt und mir fällt das Handy runter und ich bekomme es doch nicht ersetzt weil Displaybruch nicht versichert ist...
 
Aber zurück zum Xperia Z und dem Displaybruch...
 
Ich ließ das Gerät einschicken (zur Erinnerung das war am 24.5.)
 
Mir wurde gesagt die Reparatur würde ca. 14 Tage dauern
Da mit heutigem Datum (6.6.) fast 14 Tage vergangen sind kontaktierte ich die Firma Mobiletouch.at welche lt. Reparaturauftrag mit der Reparatur beauftragt wurde
 
Dort sagte man mir das am 4.6. ein Kostenvoranschlag versendet wurde
 
Vom A1 Shop habe ich bis dato jedoch noch nichts gehört!!!
 
Auf die Frage hin was dass nun bedeute wurde mir erklärt dass lt. Sony-Richtlinien ein Displaybruch grundsätzlich nicht in die Garantie fällt und ich 317,26 Euro für die Reparatur zahlen soll
 
Als ich den Sachverhalt wie es zu diesem Displaybruch gekommen ist schilderte und nochmals eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich als Antwort ich solle mich an Sony wenden und ein Kulanzansuchen stellen
 
Daraufhin habe ich mich an die Sony-Hotline, die ich von Mobiletouch bekommen habe, gewandt wo mir gesagt wurde ich müsse einen Brief oder Fax mit meinem Ansuchen an Sony schicken
 
Dort kam ich übrigens erst nach dem vierten Anlauf durch!
 
Als ich dort auch nochmal eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich zur Antwort dass dies nicht möglich sei und Sony ausdrücklich Displayschäden nicht unter Garantie stellt
 
Es sieht also konkret so aus dass sobald das Display bricht - egal aus welchem Grund - es immer auf eine Kostenpflichtige Garantie hinausläuft!!!
 
Effektiv sieh die Sachlage nun jedoch so aus dass der Händler (also A1) eigentlich von Anfang an in der Pflicht gewesen wäre da der Händler für die Gewährleistung zuständig ist
 
Da mir das Gerät wie bereits erwähnt definitiv nicht hinuntergefallen ist muss ich von einem Produktion/Materialfehler ausgehen
 
Da das Gerät gerade mal 1 Monat alt ist bedeutet dass das der Händler bzw. Hersteller mir beweisen muss dass der Defekt durch einen Sturz oder ähnliches (Mechanische Gewalteinwirkung) hervorgerufen wurde
 
Wäre das Gerät über 6 Monate alt müsste ich nachweisen dass der Fehler schon bestanden hat
 
Nennt sich Beweislastumkehr
 
Im A1 Shop hat man es sich jedoch einfach gemacht und alles auf die Reparaturfirma welche im Namen des Herstellers eine Garantiereparatur durchführen hätte sollen abgewälzt
 
Da diese jedoch aufgrund der Richtlinien die sie von Sony vorgegeben bekommen einen Displaybruch nicht als Garantiereparatur abwickeln können wurde von ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt
 
Damit ist eine Garantiereparatur seitens Sony auch so gut wie ausgeschlossen da eine solche aufgrund der Richtlinien ja vom Techniker bereits abgewiesen wurde...
 
 
Dass ich vom A1 Shop noch keine Rückmeldung bekommen habe verwundet mich jedoch ein wenig...
 
 
Ich warte jetzt jedenfalls erst mal eine Rückmeldung vom A1 Shop ab da ich absolut nicht einsehe warum ich mich noch länger mit Sony bzw. Mobiletouch rumzuärgern soll
 
Ich bin, wie mir ein Bekannter der Rechtsanwalt ist bestätigt hat, nicht in der Beweispflicht
 
Sollte Sony sich also querstellen und die Kosten für die Reparatur auch nicht von A1 übernommen werden kann nur noch versuchen ein Kulanzansuchen zu stellen oder meinen Rechtschutz mit der Sache betrauen
 
Dann läuft es darauf hinaus dass vom Hersteller zb. dem Händler ein Gutachten erstellt wird das bescheinigen soll dass der Display doch durch mechanische Krafteinwirkung gebrochen sein muss
 
Kommt ein derartiges Gutachten aufgrund der Tatsache dass es nicht so war nicht zu Stande muss A1 Zahlen und kann dann versuchen sich beim Sony schadlos zu halten
 
Sollte ein derartiges Gutachten wider erwarten doch Zustandekommen wird ein Gegengutachten erstellt dass bescheinigen soll dass das Display nicht zwangsläufig nur durch Sturz oder unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung brechen kann sonder auch ein Material bzw. Verarbeitungsfehler dafür verantwortlich sein kann
 
Diese Gutachten sind natürlich nicht gerade günstig wobei eine Rechtschutzversicherung diese Kosten in der Regel übernimmt bzw. bei einem zu geringem Streitwert eine Außergerichtliche Einigung (einen Vergleich) anstreben wird
 
Die Kosten für solche Gutachten dürften übrigens annähernd gleich hoch wenn nicht sogar höher als die Reparatur sein...
 
Vergleichbare Fälle auf die man zurückgreifen kann und welche bei Gericht auch anerkannt werden gibt es lt. meinem Bekannten übrigens zur Genüge
 
 
Bleibt für mich derzeit nur abzuwarten was ich vom A1 Shop für eine Rückmeldung erhalte
 
 
Eine Kostenpflichtige Reparatur werde ich jedoch keinesfalls akzeptieren!!!
 
 
Sollte sich etwas neues ergeben halte ich euch am laufenden
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Beste Antwort von A1_Christian 10 July 2013, 09:29

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62 Antworten

Benutzerebene 4
Hab ich mir auch schon überlegt 😃
Benutzerebene 4
hab das Problem kurzfristig gelöst (dachte ich zumindest)
 
Durch mehrmaliges komplett Entladen - kurz ans Netzteil - komplett entladen usw. ging die Akkuleistung wieder rauf
 
nach drei Tagen (zwei Ladezyklen) war jedoch schon wieder ein deutlicher Leistungsverlusst zu bemerken
 
Liegt also wohl wirklich am Akku...
Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Oder an der Ladeelektronik!!

Du kannst ja mal versuchen das Handy nur im ausgeschalteten Zustand zu laden und überprüfen, ob sich was ändert.
Wenn ja.... dann hat wohl das OS einen Fehler in der batterystats.bin !?

Batterie neu kalibrieren
@ohne Gewähr

PS: Ich kann natürlich falsch liegen und der Akku ist wirklich im XXX
Benutzerebene 4
Wenn die Ladeelektronik hinüber wäre würde der Akku entweder gar nicht laden, ständig laden oder in unregelmäigen Abständen laden
 
Schließe ich also aus
 
Das Problem mit den ganzen Apps zum kibrieren ist dass diese nix taugen
 
Ohne Root Zugriff würde es ohnehin keinen Sinn machen
 
Ich hab auch schon alle möglichen Varianten versucht das Gerät zu laden
 
Eingeschaltet, ausgeschaltet, kurz dran hängen und entladen lassen, usw.
 
Bringt auf lange sicht alles nichts
 
Im Servicemenü gibt es einen Punkt mit dem man in die Firmware reinsehen kann wie's um den Akku beschert ist
von dort nimmt wohl auch diese Testanzeige die Werte
 
Wenn man das über mehrere Tage hinweg beobachtet lässt die Akkuleistung von Tag zu Tag immer ein bischen mehr ab
 
Spricht also für einen defekten Akku
 
Wenn wirklich die Firmware ein Problem hätte hätten verdammt viele das selbe Problem
 
Dann hätte Sony auch bestimmt schon ein Update rausgehauen welches das Fixt
 
Ein Update das die Akkuleistung verbessert sollte ja mit dem letzten Update gemacht worden sein
 
Dadurch hat sich allerdings (zumindest in meinem Fall) gar nichts verbessert
 
Mal ganz ehrlich...
 
Wrum soll ich mich als Endverbraucher mit dem Problem überhaupt auseinander Setzen?!?!
 
Ich werd das Gerät einfach zur Reparatur einschicken...
 
Sollen die sich dann drum kümmern!!!
 
Ich möchte nur vorher noch ein paar Sachen austesten da ich insgesammt mit dem Xperia Z nicht wirklich zufrieden bin
 
Von einem Gerät das ohne Vertrag um bis zu 900 Euro verkauft wird und als Referenzgerät gehandelt wird erwarte ich mir bedeutend mehr
 
Ich hätte das Gerät ohnehin schon wegen der Pixelfehler früher oder später eingeschickt
 
Am liebsten würde ich inzwischen das Gerät ja zurück geben und mir ein Z1 holen - das wird aber wohl nichts...
Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Tja, dann wird es wohl zum Einschicken sein...
Meine Befürchtung...
"Wir können keinen Fehler an Ihrem Gerät finden"
oder noch besser.
"Bei unserer Überprüfung Ihres Geräts durch einen unserer Facharbeiter wurde ein Wasserschaden festgestellt, welcher nicht durch die Garantie abgedeckt ist! Wir senden Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag..... blablabla...." 😃 😠
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Bei Wasserschaden gibts keinen KV mehr.
Benutzerebene 4
Ein Wasserschaden bei einem Xperia Z ...
 
Lässt sich durch die Tatsache das es Wasserdicht ist und durch intakte Feuchtigkeitsindikatoren eigentlich relativ problemlos wiederlegen ;)
 
Da glaub ich noch eher daran dass sie keinen Fehler am Gerät finden wobei die Pixelfehler ebenfalls nachweisbar sind
 
Aber stimmt - sowas in die Richtung befürchte ich auch da das Gerät ja wie üblich zu Mobiletouch gesendet wird und die keinen plan haben :@
 
Und genau aus dem Grund werde ich vorher noch mit dem Xperia Support direkt kontakt aufnehmen und denen meinen Unmut über das Xperia Z und die Probleme die ich nun bereits mit drei von diesen Smartphones hatte klip und klar schildern...
 
Wird allerdings noch etwas dauern da das ganze doch sehr ausführlich und dementsprechend lang wird :@
 
Das bei einem Wasserschaden nichtmal mehr ein KV erstellt wird find ich auch etwas seltsam
 
Es wird sehr oft davon berichtet dass als Fehler ein Wasserschaden angegeben wird und im KV dann der Tausch der Displayeinheit angeboten wird...
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Die Mobiletouch übernimmt bei Wasserschäden keine Gewährleistung und Garantie mehr, und deshalb bietet sie diese Reperatur auch gar nicht mehr an, meines Wissens nach.
Benutzerebene 4
Das ist aber auch keine korrekte Herangehensweise...
 
Die Garantie hat ja mit einer Reparatur außerhalb der Garantie nicht unbedingt etwas zu tun und die einzige Stelle an die man die Geräte auf ofiziellem Weg einschicken kann ist nunmal Mobiletouch
 
*Genau das ist leider oft das Problem denn Mobiletouch darf bei den meisten Geräten sowieso nichts machen und leitet die auch nur weiter*
 
Soll es wirklich darauf hinaus laufen das Kunden wegen eines Wasserschadens bei dem die Reparatur mitunter nur ein paar Euro kostet dazu gezwungen werden ein neues Gerät zu kaufen?!?!
 
Ist doch auch nicht normal - oder?!?!
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Es ist ja auch nicht die Gewährleistung nach Verkauf gemeint, sondern die gewährleistung von der Reparaturfirma, die muss natürlich auch dafür gerade stehen, dass die Reperatur was gebracht hat. Und bei einem Wasserschaden kann man das nicht mehr 100% garantieren, daher kann Mobiletouch keine Gewährleistung mehr geben, ergo sie machen es nicht.

Davon abgesehen, dass die Mobiltouch keine Sony-Geräte repariert, sondern direkt an Sony weiterleitet.
Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Ergo kannst ein wasserdichtes bzw. wasserfestes Handy nach IP-Standart in die Tonne oder Ö3 Sackerl werfen!!

Komisch ist nur, dass es aber noch (unabhängige?) Reperaturfirmen gibt, die solche Handys reparieren!?
Komisch ist auch das es Versicherungen gibt, die gegen Wasserschäden/Bruch/Diebstahl noch versichern!

Ist wohl eine neue Marktlücke.

Komisch ist auch, dass Wasserschäden vermeindlich nur mit den Indikatoren (kann ja jeder T... ablesen) überprüft und diagnosiziert werden!!

Komisch ist auch das bei solchen Schäden, wenn überhaupt, immer das teuerste Teil (Display) getauscht wird.

Komisch ist auch, dass bei Fehlern der USB-Ladebuchse oft ein Wasserschaden der Grund sein soll, und die USB-Ladebuchse erst nach Behebung des Wasserschadens auf Garantie getauscht wird!!


Soviele komische Sachen kommen mir etwas komisch vor, oder euch etwas nicht?!
Benutzerebene 4
cos.renegade schrieb:Es ist ja auch nicht die Gewährleistung nach Verkauf gemeint, sondern die gewährleistung von der Reparaturfirma, die muss natürlich auch dafür gerade stehen, dass die Reperatur was gebracht hat. Und bei einem Wasserschaden kann man das nicht mehr 100% garantieren, daher kann Mobiletouch keine Gewährleistung mehr geben, ergo sie machen es nicht.
 
Davon abgesehen, dass die Mobiltouch keine Sony-Geräte repariert, sondern direkt an Sony weiterleitet.
Die Geräte werden nicht direkt an Sony gesendet sondern nach Polen oder Rumänien zu einer anderen Reparaturfirma (die billiger ist als die in Deutschland oder Österreich) die von Sony die Lizenz hat diese Geräte zu Reparieren
 
Die Diagnose macht wie bereits richtig festgestellt wurde Mobiletouch durch bloses Ansehen des Gerätes und der angebrachten von außen sichtbaren Feuchtigkeitsindikatoren (also optische kontrolle und Fehlerdisagnose)
 
Das eine solche Fehlerdiagnose gerade wenn es um einen etwaigen Wasserschaden (bei Wasserdichten Geräten) geht absoluter Unfug ist sollte jedem klar sein...
 
Wie es scheint wird bei Mobiletouch auch sehr oft von einem Sturzschaden, einer Mechanischen Beschädigung oder einem Wasserschaden ausgegangen obwohl es ihnen an Nachweisen bzw. Grundlagen für derartige Ursachendiagnosen fehlt
 
Ander Ursachen wie Materialfehler oder Verarbeitungsfehler werden entweder erst gar nicht in Betracht gezogen oder aber aufgrund irgendwelcher fadenscheinigen anderen Gründen verworfen
 
Mobiletouch kann es ja eigentlich egal sein denn sie machen sowieso ihren Schnitt - aber hauptsache die Hersteller kommen dabei gut davon...
 
Das die Funktion nach einer Reparatur nicht 100%ig garantiert werden kann stimmt so nicht!!!
 
1. haftet daüf rdann auch nicht mobiletouch sondern die ausführende Reparaturfirma
2. lässt sich auch bei einem Wasserschaden durch einen fähigen Techniker ganz genau feststellen welche Teile betroffen sind und welche nicht (das hängt in erster Linie mit dem Aufbau und dem ersten Wasserkontakt zusammen)
3. Es gibt auch die Möglichkeit alle betroffenen Module zu tauschen (zb. ganzes Mainboard) - was heutzutage auch üblich ist da die defekten Teile meist vom Hersteller überprüft und dann überholt werden damit diese später wieder als Ersatzteile verwendet werden können
 
Es ist ein einfaches Rechenbeispiel...
 
Reparatur der defekten Teile = 20 Euro
Austausch des ganzen betroffenden Moduls = 400 Euro
Neues Gerät kaufen = 600 Euro
 
Dabei wird dann bei einem Neukauf auch mit der vollen Garantiezeit argumentiert
 
Korrekt wäre es jedoch auch zu erwähnen dass man bei einer kostenpflichtigen Reparatur ebenfalls den Garantieanspruch erneuert
 
Oft wird auch ein kostenpflichtiges Tauschgerät statt einer Reparatur angeboten (wird bei Sony mit der Playstation seit Jahren so gehandhabt)
 
Dabei bekommt man ein Wiederaufbereitetes Gerät mit voller Garantie und Gewährleistung zu einem günstigeren Preis als der Neupreis des Gerätes wäre
 
Wenn zb. der Neupreis bei 300 Euro liegt bekommt man das Tauschgerät zb. um 250 Euro
 
Klingt für den Kunden nach einem guten Deal - in Wahrheit ist es jedoch ein noch besserer Deal für den Hersteller da es lediglich ein Wiederaufbereitetes Gerät ist für das er sowieso schon einmal den vollen Kaufpreis kassiert hat und für das die Reparaturkosten gerade mal einen Bruchteil ausgemacht haben
 
Dennoch wäre es eine Alternative die man anbieten könnte statt den Kunden mit seinem Problem alleine im Regen stehen zu lassen...
 
Eine Geräteversicherung kann ich nur jedem Empfehlen - Jedoch sollte man genauestens auf die Vertragsbedingungen achten und Preise vergleichen!!!
 
Eine Marktlücke ist das ganze sicher nicht - aber zum Teil Geldmacherei bei der Kunden ganz schön ober den Tisch gezogen werden
 
Wenn ein Gerät über den Netzbetreiber versichert wird geht dieser vom Neupreis ohne Vertragsbindung lt. Preisliste aus
 
Wäre zb. bei einem Gerät das im Handel um 499 zu bekommen ist gerne mal 799 Euro
Die Staffelung der Versicherung sieht dann meist 100 Euro schritte (noch halbwegs faire Lösung) oder aber eine Staffelung von 500-750 und 750 bis 1000 Euro vor
 
dh. man bezahlt beim Netzbetreiber wesentlich mehr für die Versicherung als eigentlich nötig
 
Da ist es wie eigentlich fast in allen Fällen sinnvoller ein Gerät bei einem Konkurenzunternehmen (MM oder Saturn etc.) über ein ähnliches Versicherungsmodell zu versichern und gegebenenfalls auch unter dem Kaufpreis zu versichern da die Geräte ohnehin nach wenigen Wochen bzw. Monaten billiger werden
 
Aufzupassen ist auch ob es eine Neuwert oder Zeitwertversicherung ist!!!
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Korrekt wäre es jedoch auch zu erwähnen dass man bei einer kostenpflichtigen Reparatur ebenfalls den Garantieanspruch erneuert
Falsch, die erneuert sich nicht, die läuft ganz normal vom Kaufdatum weiter.

Berny_AB schrieb:.. durch einen fähigen Techniker ...
[...]
Reparatur der defekten Teile = 20 Euro
Mhm, wenn sogar das Austauschen des Arbeitsspeichers bei einem PC € 15,- was nen Laie macht, wird die Reparatur durch einen fähigen Techniker sicher nicht einfach € 20,- betragen ...................

Berny_AB schrieb:1. haftet daüf rdann auch nicht mobiletouch sondern die ausführende Reparaturfirma

Nein, die Mobiletouch hat mir mal beauskunftet, dass sie selber 6 Monate Gewährleistung geben.

Berny_AB schrieb:Die Diagnose macht wie bereits richtig festgestellt wurde Mobiletouch durch bloses Ansehen des Gerätes und der angebrachten von außen sichtbaren Feuchtigkeitsindikatoren (also optische kontrolle und Fehlerdisagnose)

Das eine solche Fehlerdiagnose gerade wenn es um einen etwaigen Wasserschaden (bei Wasserdichten Geräten) geht absoluter Unfug ist sollte jedem klar sein...
Bitte richtig informieren:
IP57 steht für 1m Tiefe und 30min ... das muss das Gerät aushalten.
Zweitens müssen alle Verschlussdeckel für Ladegerät, Kopfhörer, Speicherkarte etc. zugedrückt sein.

Ansonsten dringt Wasser ein und erzeugt auch einen Wasserschaden.

Das Xperia Z ist nicht 100% Wasserdicht, es hat "nur" IP57

Das Xperia Z1 hat IP58, das bedeutet, dass es quasi perma unter Wasser sein kann ... wobei der Hersteller hier eine Tiefe angeben muss, beim Z1 ists 1,5m.

Bei beiden ist auch der Schutz vor normalen Wasserstrahlen gegeben, starke Wasserstrahlen können aber auch für Feuchtigkeitseintritt sorgen.
Extrem heisses oder kaltes Wasser, ist natürlich ein weiteres Problem, fällt dir dein Gerät in den Suppentopf und du lässt es drin liegen, kann es auch hin werden.

Sprich die Geräte sind für den normalen Gebrauch gegen kleine Haushaltsunfälle etc. gefeit, aber komplett wasserfest sind sie alle nicht, so ein Smartphone/Handy gibt es auch gar nicht.
Benutzerebene 4
cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:Korrekt wäre es jedoch auch zu erwähnen dass man bei einer kostenpflichtigen Reparatur ebenfalls den Garantieanspruch erneuert
Falsch, die erneuert sich nicht, die läuft ganz normal vom Kaufdatum weiter.
Komplett erneuert nicht - das ist schon richtig
Die Reparaturfirma muss jedoch auf die Reparatur und auf das Ersatzteil eine Garantie geben

6-12 Monate soweit ich weis
cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:.. durch einen fähigen Techniker ...
[...]
Reparatur der defekten Teile = 20 Euro
Mhm, wenn sogar das Austauschen des Arbeitsspeichers bei einem PC € 15,- was nen Laie macht, wird die Reparatur durch einen fähigen Techniker sicher nicht einfach € 20,- betragen ...................
Wenn zb. eine Sicherung durchgebrannt ist weil Wasser einen Kurzschluss verursacht hat kostet diese (SMD Bauweise) ein paar Cent und ist in 2-3 Minuten getauscht...

Häufiger Fehler bei Wasserschäden und auf den Platinen gibt es meist mehrere Sicherungen die einzelne Regionen auf dieser absichern sollte es zu einem Kurzschluss kommen um empfindliche Bauteile auf der Platine vor der Zerstörung zu schützen

Wieviel soll man dafür in Rechnung stellen???
cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:1. haftet daüf rdann auch nicht mobiletouch sondern die ausführende Reparaturfirma
Nein, die Mobiletouch hat mir mal beauskunftet, dass sie selber 6 Monate Gewährleistung geben.
Das ist die Garantie/Gewährleistung auf die Reparatur

Da die Mobiletouch jedoch kaum etwas selbst repariert wälzen die etwaige Ansprüche im Falle des Eintretens an die Reparaturfima ab welche die Reparatur durchgeführt hat

Du darfst die Fa. Mobiletouch lediglich als Zwischenstelle (Vermittler) zwischen Händler und Reparaturfirma sehen

Die machen vlt. noch hier und da mal ein Softwareupdate oder einen Akkutausch wenn der Akku nicht gerade im Gerät fest eingebaut ist wie bei vielen modernen Smartphones

Mehr machen die aber auch schon nicht mehr

cos.renegade schrieb:
Berny_AB schrieb:Die Diagnose macht wie bereits richtig festgestellt wurde Mobiletouch durch bloses Ansehen des Gerätes und der angebrachten von außen sichtbaren Feuchtigkeitsindikatoren (also optische kontrolle und Fehlerdisagnose)

Das eine solche Fehlerdiagnose gerade wenn es um einen etwaigen Wasserschaden (bei Wasserdichten Geräten) geht absoluter Unfug ist sollte jedem klar sein...
Bitte richtig informieren:
IP57 steht für 1m Tiefe und 30min ... das muss das Gerät aushalten.
Zweitens müssen alle Verschlussdeckel für Ladegerät, Kopfhörer, Speicherkarte etc. zugedrückt sein.

Ansonsten dringt Wasser ein und erzeugt auch einen Wasserschaden.

Das Xperia Z ist nicht 100% Wasserdicht, es hat "nur" IP57

Das Xperia Z1 hat IP58, das bedeutet, dass es quasi perma unter Wasser sein kann ... wobei der Hersteller hier eine Tiefe angeben muss, beim Z1 ists 1,5m.

Bei beiden ist auch der Schutz vor normalen Wasserstrahlen gegeben, starke Wasserstrahlen können aber auch für Feuchtigkeitseintritt sorgen.
Extrem heisses oder kaltes Wasser, ist natürlich ein weiteres Problem, fällt dir dein Gerät in den Suppentopf und du lässt es drin liegen, kann es auch hin werden.

Sprich die Geräte sind für den normalen Gebrauch gegen kleine Haushaltsunfälle etc. gefeit, aber komplett wasserfest sind sie alle nicht, so ein Smartphone/Handy gibt es auch gar nicht.

Das geht schon zu sehr in's Detail...

Starke Wasserstrahlen, die Dauer des untertauchens oder eine Tiefe über dem angegebenen können kaum nachgewiesen werden - also wird automatisch davon ausgegangen dass das Gerät für 10 Stunden 5m unter Wasser war oder mit einem Kärcher gewaschen wurde...

(zumindest geht man bei denen in der Regel so vor)

Heißes oder Kaltes Wasser kann mitunter wirklich zum Problem werden - lässt sich meist jedoch auch nicht nachweisen

Wenn das Gerät in die Suppe oder Salzwasser fällt kann díes natürlich nachgewiesen werden da (dann ist auch klarer weise die Garantie/Gewährleistungspflicht hinfällig)

Das die Geräte für den normalen Hausgebrauch angedacht sind ist schon klar

Das sie absolut Wasserfest/Wasserdicht sind wurde von mir auch nie behauptet

Die IP Schutzklassen sehen das auch nicht so vor (siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart)

Jedoch werden die Geräte als Wasserdicht bezeichnet

"Gleichzeitig ist das Xperia™ Z aber wasserdicht, staubgeschützt und robust genug für alle Lebenslagen."

siehe hier: http://www.sonymobile.com/at/products/phones/xperia-z/

Das die Anschlüsse zugestöpselt sein müssen sollte jedem klar sein (Außer der Kopfhöreranschluss beim Xperia Z1)

Darum gibt es ja auch die Feuchtigkeitsindikatoren die eindeutig einen Wassereintritt anzeigen

Das in dem Fall die Garantie/Gewährleistungspflicht erlischt sollte auch jedem klar sein...




Zitate ausgebessert, damit klar ist, wer was gesagt hat.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Du darfst die Fa. Mobiletouch lediglich als Zwischenstelle (Vermittler) zwischen Händler und Reparaturfirma sehen
Danke für den Hinweis ;)

cos.renecos.renegade schrieb (Post 36):Davon abgesehen, dass die Mobiltouch keine Sony-Geräte repariert, sondern direkt an Sony weiterleitet.
Und ansonsten auch danke fürs zustimmen :)


Ach und das nächste mal räum ich deinen Post nicht auf, bitte zitiere so, dass klar hervorgeht und keine wilde Mixtur entsteht, wer was gesagt hat, ein einfacher Fettdruck hilft da wenig.
Das war grad nen Haufen Arbeit, den Code zu durchwuseln ...
Benutzerebene 4
Werd mich bemühen...
 
Komm mit einigen der Funktionen im Forum noch nicht so ganz klar
 
Bin einiges (grade zitieren) aus anderen Foren gewöhnt wo das alles etwas anders (leichter) ist
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dieser Beitrag wurde von einem Moderator an eine thematisch passendere Stelle verschoben.
Betreff geändert und das Zitat aus einem anderen Thread entfernt.

hallo,hab das über den display bruch,ohne sturz vom sony xperia,von dir gelesen.wir haben das selbe problem.wurde ende august gekauft und seit einer woche,ist der display gebrochen und ist nicht runter gefallen.was sollen wir,nach diner erfahrung am besten machen. lg pascal
Benutzerebene 4
pasca2700 schrieb:Betreff geändert und das Zitat aus einem anderen Thread entfernt.
 
hallo,hab das über den display bruch,ohne sturz vom sony xperia,von dir gelesen.wir haben das selbe problem.wurde ende august gekauft und seit einer woche,ist der display gebrochen und ist nicht runter gefallen.was sollen wir,nach diner erfahrung am besten machen. lg pascal
Hast ne Nachricht & E-Mail
Benutzerebene 3
Wenn man sein Z1 oder ein anderes Smartphone zur Reparatur einsendet das man unbedingt auf eine verbindliche kostenlose Gantiereparatur bestehen  und sollte diese nicht möglich sein das das Z1 sofort an den Kunden zurückgesendet wird.
Benutzerebene 4
ich versteh nicht ganz was du damit sagen willst

Eines kann ich dir jedoch versichern...

Ob eine garantiereparatur gemacht wird oder nicht gibt der Servicepartner vor

Die wiederum Arbeiten nach Anweisung vom Hersteller

Du kannst zwar schon auf eine Garantiereparatur bestehen - ob diese auch durchgeführt wird oder nicht ist wieder ganz eine andere Geschichte

Im übrigen wird auch wenn das Gerät sofort unrepariert zurückgeschickt wird eine Bearbeitungsgebühr eingehoben

Wenn eine Garantiereparatur abgelehnt wird kann man nur beim Hersteller bzw. Care Center etc. um eine Kulanzreparatur ansuchen

Das dauert dann ewig und wird häufig abgelehnt
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Im übrigen wird auch wenn das Gerät sofort unrepariert zurückgeschickt wird eine Bearbeitungsgebühr eingehoben
Nicht, wenn das Gerät über A1 bezogen wurde, dann kommt A1 für diese Kosten auf.
Benutzerebene 4
Dann frag ich warum man am Reparaturauftrag unterschreiben muss dass man damit einverstanden ist dass eine Überpfüfungspauschale oder wie das ganze auch immer heißt zu bezahlen...
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Weil es normal ist eie Pauschale zu bezahlen, wenn die Reparatur nicht durch Garantie/Gewährleistung gedeckt ist und der Wisch den du unterschreibst die EB der mobiletouch darstellt und die is für alle gleich. Nur dass in Falle "A1" nicht der Kunde diese Pauschale bezahlt sondern A1 für den Kunden. Der Mobiletouch is es hierbei egal, wer bezahlt 😉
Benutzerebene 4
Darum wurde mir vom A1 Mitarbeiter beim Einschicken eines Handy's wohl auch gesagt dass ich die Kosten tragen müsste wenn eine Garantiereparatur von mobiletouch abgelehnt wird...

Ist es nicht eher so dass in manchen aber nicht allen Fällen A1 diese Kosten aus Kulanz übernimmt 😉

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