Anbieterwechsel und Anmeldung von zwei Smartphone bei A1 am 20.4.
Aufgrund "Technischer Probleme" bei der Aktivierung konnte ich die beiden Smartphone erst am nächsten Tag (21.4.) abholen
Rufnummern Mitnahme wurde ca. 1 Woche darauf durchgeführt
Nach der ersten Rechnung bemerkte ich dass "Kombinieren & Sparen" nicht berücksichtigt wurde und die beiden Verträge getrennt verrechnet wurden
Anruf bei der Serviceline
Verträge wurden zusammengelegt und mit der Nächsten Rechnung sollte alles korrigiert werden
Weit gefehlt - Nächste Rechnung bekommen - jedoch wurde die Gutschrift bei der Abbuchung nicht berücksichtigt
Aus dem ganzen Hin und Her buchen resultierte ein Rechnungschaos dass ein Normalsterblicher nie und nimmer durchblicken kann
Erneuter Anruf bei der Service Line - Gutschrift wird separat auf das Konto zurückgebucht...
Nun aber zum Eigentlichen Thema - nämlich den Problemen mit dem Handy selbst!
Kaufdatum: 21.4.
Erster Kratzer am Display am 23.4.
zweiter Kratzer am Display am 27.4.
mehrere Kratzer an der Rückseite am 30.4.
obwohl Sony als auch A1 das Xperia Z als Kratzfest bewirbt!
Reklamationsversuch beim A1 Shop mit der Antwort
"Ja aber da ist die Displayfolie zerkratzt"
Der Mitarbeiter von A1 war der Meinung die hätte ich selbst aufgebracht bis ich ihm erklärt habe dass diese schon drauf war
Daraufhin hat er kurz telefoniert und mir danach mitgeteilt
"Tut mir leid - aber Kratzer auf der Folie fallen nicht in die Garantie und Kratzer auf der Rückseite sowieso nicht"
23.5.
Emails abgefragt da in der Infozeile eine Benachrichtigung ersichtlich war
Während dessen kam ein Anruf rein
Nach dem Telefonat wieder in die Infozeile gesehen - Neue Nachricht
Jedoch konnte ich die Infozeile nicht runter scrollen
Grund:
Ein Riss im Display (unter der Displayfolie kaum zu erkennen)Ein Sturzschaden kann, aufgrund des einfachen und nicht zerstreuten Bruchs des Displays und der Tatsache dass ich telefoniert habe und gleich danach der Riss vorhanden war, definitiv ausgeschlossen werden
Es gibt auch keine Beschädigungen am Gehäuse oder ähnliches was auf einen Sturz oder Gewalteinwirkung hindeuten würde
am 24.5. mit dem Handy in den A1 Shop um dies zu Reklamieren
Darauf hin fragte mich der Mitarbeiter dort gleich ob ich eine Handyversicherung (Handygarantie) mit abgeschlossen hätte
Hatte ich nicht - und machte ihn darauf aufmerksam dass lt. Versicherungsbedingungen ein Displaybruch nicht gedeckt sei
Darauf meinte er das Displaybruch jedenfalls gedeckt sei
Er fragte die anderen anwesenden Kollegen die ebenfalls der Meinung waren dass ein Displaybruch gedeckt wäre und beteuerte dass sie schon etliche Geräte mit Displaybruch, Sturzschaden hatten die sie über die Handyversicherung erfolgreich Repariert bekommen haben
Er Setzte bei seiner Erklärung einen "Hardware-Defekt" (im Flyer so angegeben) mit einer Mechanischen Beschädigung gleich die jedoch absolut nicht das selbe ist...
Effektiv geht aus den Bedingungen nicht klar hervor ob ein Displaybruch oder nennen wir es an dieser Stelle ein "Sturzschaden" gedeckt ist oder nicht
Man kann allerdings einige enthaltene Klauseln so auslegen dass man zum Schluss kommt das ein Displayschaden/Sturzschaden nicht gedeckt ist
Als gelernter Versicherungskaufmann weiß ich dass eine Versicherung derartige Klauseln nicht ohne Grund so formuliert und dass sie sich Ernstfall auch gerne darauf berufen wird!
Etwas später kontaktierte ich wieder einmal die Schlauen Leute beim A1 Service Team wo mir klar bestätigt wurde das ein Displaybruch/Sturzschaden definitiv nicht versichert ist
Als Kunde fragt man sich an dieser Stelle wozu 8,90/Monat + 89 Euro im Schadensfall für eine Versicherung bezahlen wenn mir der Händler sagt Sturzschäden sind gedeckt und mir fällt das Handy runter und ich bekomme es doch nicht ersetzt weil Displaybruch nicht versichert ist...
Aber zurück zum Xperia Z und dem Displaybruch...
Ich ließ das Gerät einschicken (zur Erinnerung das war am 24.5.)
Mir wurde gesagt die Reparatur würde ca. 14 Tage dauern
Da mit heutigem Datum (6.6.) fast 14 Tage vergangen sind kontaktierte ich die Firma Mobiletouch.at welche lt. Reparaturauftrag mit der Reparatur beauftragt wurde
Dort sagte man mir das am 4.6. ein Kostenvoranschlag versendet wurde
Vom A1 Shop habe ich bis dato jedoch noch nichts gehört!!!
Auf die Frage hin was dass nun bedeute wurde mir erklärt dass lt. Sony-Richtlinien ein Displaybruch grundsätzlich nicht in die Garantie fällt und ich 317,26 Euro für die Reparatur zahlen soll
Als ich den Sachverhalt wie es zu diesem Displaybruch gekommen ist schilderte und nochmals eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich als Antwort ich solle mich an Sony wenden und ein Kulanzansuchen stellen
Daraufhin habe ich mich an die Sony-Hotline, die ich von Mobiletouch bekommen habe, gewandt wo mir gesagt wurde ich müsse einen Brief oder Fax mit meinem Ansuchen an Sony schicken
Dort kam ich übrigens erst nach dem vierten Anlauf durch!
Als ich dort auch nochmal eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich zur Antwort dass dies nicht möglich sei und Sony ausdrücklich Displayschäden nicht unter Garantie stellt
Es sieht also konkret so aus dass sobald das Display bricht - egal aus welchem Grund - es immer auf eine Kostenpflichtige Garantie hinausläuft!!!
Effektiv sieh die Sachlage nun jedoch so aus dass der Händler (also A1) eigentlich von Anfang an in der Pflicht gewesen wäre da der Händler für die Gewährleistung zuständig ist
Da mir das Gerät wie bereits erwähnt definitiv nicht hinuntergefallen ist muss ich von einem Produktion/Materialfehler ausgehen
Da das Gerät gerade mal 1 Monat alt ist bedeutet dass das der Händler bzw. Hersteller mir beweisen muss dass der Defekt durch einen Sturz oder ähnliches (Mechanische Gewalteinwirkung) hervorgerufen wurde
Wäre das Gerät über 6 Monate alt müsste ich nachweisen dass der Fehler schon bestanden hat
Nennt sich Beweislastumkehr
Im A1 Shop hat man es sich jedoch einfach gemacht und alles auf die Reparaturfirma welche im Namen des Herstellers eine Garantiereparatur durchführen hätte sollen abgewälzt
Da diese jedoch aufgrund der Richtlinien die sie von Sony vorgegeben bekommen einen Displaybruch nicht als Garantiereparatur abwickeln können wurde von ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt
Damit ist eine Garantiereparatur seitens Sony auch so gut wie ausgeschlossen da eine solche aufgrund der Richtlinien ja vom Techniker bereits abgewiesen wurde...
Dass ich vom A1 Shop noch keine Rückmeldung bekommen habe verwundet mich jedoch ein wenig...
Ich warte jetzt jedenfalls erst mal eine Rückmeldung vom A1 Shop ab da ich absolut nicht einsehe warum ich mich noch länger mit Sony bzw. Mobiletouch rumzuärgern soll
Ich bin, wie mir ein Bekannter der Rechtsanwalt ist bestätigt hat, nicht in der Beweispflicht
Sollte Sony sich also querstellen und die Kosten für die Reparatur auch nicht von A1 übernommen werden kann nur noch versuchen ein Kulanzansuchen zu stellen oder meinen Rechtschutz mit der Sache betrauen
Dann läuft es darauf hinaus dass vom Hersteller zb. dem Händler ein Gutachten erstellt wird das bescheinigen soll dass der Display doch durch mechanische Krafteinwirkung gebrochen sein muss
Kommt ein derartiges Gutachten aufgrund der Tatsache dass es nicht so war nicht zu Stande muss A1 Zahlen und kann dann versuchen sich beim Sony schadlos zu halten
Sollte ein derartiges Gutachten wider erwarten doch Zustandekommen wird ein Gegengutachten erstellt dass bescheinigen soll dass das Display nicht zwangsläufig nur durch Sturz oder unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung brechen kann sonder auch ein Material bzw. Verarbeitungsfehler dafür verantwortlich sein kann
Diese Gutachten sind natürlich nicht gerade günstig wobei eine Rechtschutzversicherung diese Kosten in der Regel übernimmt bzw. bei einem zu geringem Streitwert eine Außergerichtliche Einigung (einen Vergleich) anstreben wird
Die Kosten für solche Gutachten dürften übrigens annähernd gleich hoch wenn nicht sogar höher als die Reparatur sein...
Vergleichbare Fälle auf die man zurückgreifen kann und welche bei Gericht auch anerkannt werden gibt es lt. meinem Bekannten übrigens zur Genüge
Bleibt für mich derzeit nur abzuwarten was ich vom A1 Shop für eine Rückmeldung erhalte
Eine Kostenpflichtige Reparatur werde ich jedoch keinesfalls akzeptieren!!!
Sollte sich etwas neues ergeben halte ich euch am laufenden
Beste Antwort von A1_Christian
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