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Kurz die Vorgeschichte...

 

Anbieterwechsel und Anmeldung von zwei Smartphone bei A1 am 20.4.

Aufgrund "Technischer Probleme" bei der Aktivierung konnte ich die beiden Smartphone erst am nächsten Tag (21.4.) abholen

 

Rufnummern Mitnahme wurde ca. 1 Woche darauf durchgeführt

 

Nach der ersten Rechnung bemerkte ich dass "Kombinieren & Sparen" nicht berücksichtigt wurde und die beiden Verträge getrennt verrechnet wurden

 

Anruf bei der Serviceline

 

Verträge wurden zusammengelegt und mit der Nächsten Rechnung sollte alles korrigiert werden

 

Weit gefehlt - Nächste Rechnung bekommen - jedoch wurde die Gutschrift bei der Abbuchung nicht berücksichtigt

 

Aus dem ganzen Hin und Her buchen resultierte ein Rechnungschaos dass ein Normalsterblicher nie und nimmer durchblicken kann

 

Erneuter Anruf bei der Service Line - Gutschrift wird separat auf das Konto zurückgebucht...

 

 

 

Nun aber zum Eigentlichen Thema - nämlich den Problemen mit dem Handy selbst!

 

Kaufdatum: 21.4.

Erster Kratzer am Display am 23.4.

zweiter Kratzer am Display am 27.4.

mehrere Kratzer an der Rückseite am 30.4.

obwohl Sony als auch A1 das Xperia Z als Kratzfest bewirbt!

 

Reklamationsversuch beim A1 Shop mit der Antwort

"Ja aber da ist die Displayfolie zerkratzt"

Der Mitarbeiter von A1 war der Meinung die hätte ich selbst aufgebracht bis ich ihm erklärt habe dass diese schon drauf war

Daraufhin hat er kurz telefoniert und mir danach mitgeteilt

"Tut mir leid - aber Kratzer auf der Folie fallen nicht in die Garantie und Kratzer auf der Rückseite sowieso nicht"

 

23.5.

Emails abgefragt da in der Infozeile eine Benachrichtigung ersichtlich war

Während dessen kam ein Anruf rein

Nach dem Telefonat wieder in die Infozeile gesehen - Neue Nachricht

Jedoch konnte ich die Infozeile nicht runter scrollen

 

Grund:

Ein Riss im Display (unter der Displayfolie kaum zu erkennen)Ein Sturzschaden kann, aufgrund des einfachen und nicht zerstreuten Bruchs des Displays und der Tatsache dass ich telefoniert habe und gleich danach der Riss vorhanden war, definitiv ausgeschlossen werden

Es gibt auch keine Beschädigungen am Gehäuse oder ähnliches was auf einen Sturz oder Gewalteinwirkung hindeuten würde

 

am 24.5. mit dem Handy in den A1 Shop um dies zu Reklamieren

Darauf hin fragte mich der Mitarbeiter dort gleich ob ich eine Handyversicherung (Handygarantie) mit abgeschlossen hätte

Hatte ich nicht - und machte ihn darauf aufmerksam dass lt. Versicherungsbedingungen ein Displaybruch nicht gedeckt sei

Darauf meinte er das Displaybruch jedenfalls gedeckt sei

Er fragte die anderen anwesenden Kollegen die ebenfalls der Meinung waren dass ein Displaybruch gedeckt wäre und beteuerte dass sie schon etliche Geräte mit Displaybruch, Sturzschaden hatten die sie über die Handyversicherung erfolgreich Repariert bekommen haben

Er Setzte bei seiner Erklärung einen "Hardware-Defekt" (im Flyer so angegeben) mit einer Mechanischen Beschädigung gleich die jedoch absolut nicht das selbe ist...

 

Effektiv geht aus den Bedingungen nicht klar hervor ob ein Displaybruch oder nennen wir es an dieser Stelle ein "Sturzschaden" gedeckt ist oder nicht

Man kann allerdings einige enthaltene Klauseln so auslegen dass man zum Schluss kommt das ein Displayschaden/Sturzschaden nicht gedeckt ist

 

Als gelernter Versicherungskaufmann weiß ich dass eine Versicherung derartige Klauseln nicht ohne Grund so formuliert und dass sie sich Ernstfall auch gerne darauf berufen wird!

 

Etwas später kontaktierte ich wieder einmal die Schlauen Leute beim A1 Service Team wo mir klar bestätigt wurde das ein Displaybruch/Sturzschaden definitiv nicht versichert ist

 

Als Kunde fragt man sich an dieser Stelle wozu 8,90/Monat + 89 Euro im Schadensfall für eine Versicherung bezahlen wenn mir der Händler sagt Sturzschäden sind gedeckt und mir fällt das Handy runter und ich bekomme es doch nicht ersetzt weil Displaybruch nicht versichert ist...

 

Aber zurück zum Xperia Z und dem Displaybruch...

 

Ich ließ das Gerät einschicken (zur Erinnerung das war am 24.5.)

 

Mir wurde gesagt die Reparatur würde ca. 14 Tage dauern

Da mit heutigem Datum (6.6.) fast 14 Tage vergangen sind kontaktierte ich die Firma Mobiletouch.at welche lt. Reparaturauftrag mit der Reparatur beauftragt wurde

 

Dort sagte man mir das am 4.6. ein Kostenvoranschlag versendet wurde

 

Vom A1 Shop habe ich bis dato jedoch noch nichts gehört!!!

 

Auf die Frage hin was dass nun bedeute wurde mir erklärt dass lt. Sony-Richtlinien ein Displaybruch grundsätzlich nicht in die Garantie fällt und ich 317,26 Euro für die Reparatur zahlen soll

 

Als ich den Sachverhalt wie es zu diesem Displaybruch gekommen ist schilderte und nochmals eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich als Antwort ich solle mich an Sony wenden und ein Kulanzansuchen stellen

 

Daraufhin habe ich mich an die Sony-Hotline, die ich von Mobiletouch bekommen habe, gewandt wo mir gesagt wurde ich müsse einen Brief oder Fax mit meinem Ansuchen an Sony schicken

 

Dort kam ich übrigens erst nach dem vierten Anlauf durch!

 

Als ich dort auch nochmal eindringlich darauf hingewiesen habe dass es kein Sturzschaden ist und der Fehler eigentlich nur auf einen Produktionsfehler bzw. Materialfehler zurückzuführen sein kann bekam ich zur Antwort dass dies nicht möglich sei und Sony ausdrücklich Displayschäden nicht unter Garantie stellt

 

Es sieht also konkret so aus dass sobald das Display bricht - egal aus welchem Grund - es immer auf eine Kostenpflichtige Garantie hinausläuft!!!

 

Effektiv sieh die Sachlage nun jedoch so aus dass der Händler (also A1) eigentlich von Anfang an in der Pflicht gewesen wäre da der Händler für die Gewährleistung zuständig ist

 

Da mir das Gerät wie bereits erwähnt definitiv nicht hinuntergefallen ist muss ich von einem Produktion/Materialfehler ausgehen

 

Da das Gerät gerade mal 1 Monat alt ist bedeutet dass das der Händler bzw. Hersteller mir beweisen muss dass der Defekt durch einen Sturz oder ähnliches (Mechanische Gewalteinwirkung) hervorgerufen wurde

 

Wäre das Gerät über 6 Monate alt müsste ich nachweisen dass der Fehler schon bestanden hat

 

Nennt sich Beweislastumkehr

 

Im A1 Shop hat man es sich jedoch einfach gemacht und alles auf die Reparaturfirma welche im Namen des Herstellers eine Garantiereparatur durchführen hätte sollen abgewälzt

 

Da diese jedoch aufgrund der Richtlinien die sie von Sony vorgegeben bekommen einen Displaybruch nicht als Garantiereparatur abwickeln können wurde von ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt

 

Damit ist eine Garantiereparatur seitens Sony auch so gut wie ausgeschlossen da eine solche aufgrund der Richtlinien ja vom Techniker bereits abgewiesen wurde...

 

 

Dass ich vom A1 Shop noch keine Rückmeldung bekommen habe verwundet mich jedoch ein wenig...

 

 

Ich warte jetzt jedenfalls erst mal eine Rückmeldung vom A1 Shop ab da ich absolut nicht einsehe warum ich mich noch länger mit Sony bzw. Mobiletouch rumzuärgern soll

 

Ich bin, wie mir ein Bekannter der Rechtsanwalt ist bestätigt hat, nicht in der Beweispflicht

 

Sollte Sony sich also querstellen und die Kosten für die Reparatur auch nicht von A1 übernommen werden kann nur noch versuchen ein Kulanzansuchen zu stellen oder meinen Rechtschutz mit der Sache betrauen

 

Dann läuft es darauf hinaus dass vom Hersteller zb. dem Händler ein Gutachten erstellt wird das bescheinigen soll dass der Display doch durch mechanische Krafteinwirkung gebrochen sein muss

 

Kommt ein derartiges Gutachten aufgrund der Tatsache dass es nicht so war nicht zu Stande muss A1 Zahlen und kann dann versuchen sich beim Sony schadlos zu halten

 

Sollte ein derartiges Gutachten wider erwarten doch Zustandekommen wird ein Gegengutachten erstellt dass bescheinigen soll dass das Display nicht zwangsläufig nur durch Sturz oder unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung brechen kann sonder auch ein Material bzw. Verarbeitungsfehler dafür verantwortlich sein kann

 

Diese Gutachten sind natürlich nicht gerade günstig wobei eine Rechtschutzversicherung diese Kosten in der Regel übernimmt bzw. bei einem zu geringem Streitwert eine Außergerichtliche Einigung (einen Vergleich) anstreben wird

 

Die Kosten für solche Gutachten dürften übrigens annähernd gleich hoch wenn nicht sogar höher als die Reparatur sein...

 

Vergleichbare Fälle auf die man zurückgreifen kann und welche bei Gericht auch anerkannt werden gibt es lt. meinem Bekannten übrigens zur Genüge

 

 

Bleibt für mich derzeit nur abzuwarten was ich vom A1 Shop für eine Rückmeldung erhalte

 

 

Eine Kostenpflichtige Reparatur werde ich jedoch keinesfalls akzeptieren!!!

 

 

Sollte sich etwas neues ergeben halte ich euch am laufenden
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Hallo Berny ich würde gern mit dir in Verbindung treten kannst du mir eine email schicken xxx dan schick ich dir meine telnummer wäre wirklich sehr wichtig

lg robert
Eine Zusammenfassung der Entwicklung der letzten Tage...

 

Hatte in den letzten Tagen einige Telefonate zu führen...

 

Unter anderem mit dem A1 Shop, Mobiletouch aber auch Sonymobile

 

Im Endeffekt trete ich immer noch auf derselben Stelle im Kreis und komm nicht weiter

 

Mobiletouch Austria schiebt alle Verantwortung auf Sonymobile da sie nur zwischen den Fronten stehen und selbst gar keine Reparaturen am Xperia Z vornehmen dürfen

 

Demzufolge wurde das Gerät angeblich auch nicht durch Mobiletouch Austria sondern durch eine Drittfirma (angeblich Sony selbst) überprüft wobei die angebliche Mechanische Beschädigung Festgestellt worden sei

 

Sonymobile wiederum weist jegliche Verantwortung ab da in den Garantiebedingungen angeblich klar drin stehen würde das ein Displaybruch von jeglicher Garantie ausgeschlossen sei

 

Es wurde mir jedoch wie auch von Mobiletouch Austria bestätigt das ein Materialfehler bzw. Verarbeitungsfehler nicht nachgewiesen werden kann

 

Daraufhin habe ich mir die Garantiebedingungen mal ganz genau zu Gemüte geführt und siehe da es steht nirgends etwas davon dass ein Displaybruch von der Garantie ausgeschlossen ist

 

Scan der Garantiebedingungen die dem Gerät beigelegt sind: http://www.imagebanana.com/view/9x6k852k/Garantiebedingungen.jpg

 

Damit konfrontiert dass dort nichts bezüglich Displaybruch steht verweist Sonymobile kurioser Weise auf die Garantiebedingungen die sie auf der Homepage im Downloadbereich hinterlegt haben

 

Gültig sich rein rechtlich allerdings die beiliegenden Garantiebedingungen!!!

 

Nichts desto trotz mal nach den Garantiebedingungen Online gesucht und nach einiger Zeit auch gefunden...

 

Download: http://www.sonymobile.com/de/support/phones/xperia-z/support-documents/#

 

Sonymobile beruft sich lt. Telefonat auf folgenden Punkt: "Lassen Sie das Gerät nicht fallen und werfen oderbiegen Sie es nicht"

 

Als ich der Dame versucht habe klar zu machen dass ich das Gerät weder fallen lassen, noch gebogen oder geworfen habe und dass diese Garantiebedingungen sehr allgemein gehalten sind da dort zb. auch geschrieben steht "Halten Sie das Gerät trocken" das Xperia Z jedoch als Wasserfest beworben wird wusste sie nicht mehr wirklich weiter...

 

In beiden Versionen steht übrigens folgender Passus:

Nach Maßgabe der Bedingungen dieser eingeschränktenGarantie ,garantiert Sony dass dieses Produkt zum Zeitpunkt desErsterwerbs frei von Konstruktions-, Material- undFertigungsfehlern ist. Diese eingeschränkte Garantie gilt für IhrMobilgerät für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab demursprünglichen Kaufdatum des Produkts und für eine Zeitraumvon einem (1) Jahr nach dem ursprünglichen Kaufdaten fürjegliches Originalzubehör des Produkts (wie z. B. Akku,Ladegerät oder Freisprecheinrichtung), das im Lieferumfang IhresGeräts enthalten war.

 

Und damit kommen wir zum Knackpunt der ganzen Sache...

 

Sonymobile bestätigte mit am Telefon dass die Ursache für einen Displaybruch im Nachhinein nicht nachvollziehbar und dadurch auch nicht nachweisbar ist

 

Als ich auf einen Material bzw. Verarbeitungsfehler hinwies wurde dies damit abgetan dass es eben im Nachhinein entweder nicht Nachvollziehbar ist ob ein Materialfehler oder ähnliches bestanden hat oder die Techniker einen solchen festgestellt hätten

 

Stellt sich die Frage wie Ein Material-/Verarbeitungsfehler als Ursache im Vorhinein festgestellt werden sollte bzw. wie ein Techniker einen Material-/Verarbeitungsfehler hätten feststellen sollen wenn die Ursache im Nachhinein doch gar nicht nachvollziehbar ist...

 

Ich wurde bezüglich meines Anliegens von Sonymobile auf den Händler (A1 Shop) verwiesen da dieser für die Gewährleistung aufzukommen hat, was rein rechtlich auch völlig korrekt ist!!!

 

Dh. Der A1 Shop (A1) als Händler müsst nachweisen dass nicht von Anfang an ein Material-/Verarbeitungsfehler bestanden hat der dem Brechen des Displays zugrunde liegt

 

Im Endeffekt bin ich also immer noch genau so weit wie am Anfang…

 

Ich sage Materialfehler bzw. Verarbeitungsfehler – Mobiletouch bzw. Sony sagt mechanischer Schaden der jedoch nicht nachgewiesen werden kann…

 

Der A1 Shop sagt Sony bzw. Mobiletouch ist für die Reparatur verantwortlich – diese verweigern jedoch die Reparatur aufgrund des mechanischen Schadens der anscheinend festgestellt wurde obwohl er nicht Nachweisbar ist und verweisen auf die Gewährleistungspflicht des Händlers…

 

Der A1 Shop (A1) als Händler wiederum verweist auf die Reparaturfirma da sie damit nichts zu tun haben wollt…

 

 

Im Endeffekt ist das Gerät nun seit einem Monat in Reparatur obwohl ursprünglich die Rede davon war das es „nur“  an die 14 Tage dauern würde

 

Also ist es bereits gleich lang in Reparatur wie ich es im Besitz hatte…

 

 

Am 19.6. habe ich dem A1-Shop per E-Mail ein Ultimatum gestellt

 

Zitat:

Sollte bis zum 30.6.2013 noch immer nicht geklärt sein wer für die Reparaturkosten aufkommt bzw. keine für mich akzeptable Lösung getroffen worden sein werde ich über die Rechtschutzversicherung einen Anwalt mit der Aufgabe betrauen festzustellen wer für die Reparaturkosten aufzukommen hat und wenn nötig im Zuge dessen auf die Kosten von A1 ein Gutachten erstellen lassen welches eindeutig belegt dass ein Displaybruch sehr wohl auch von einem Material- bzw. Verarbeitungsfehler herrühren kann welcher lt. Garantiebedingungen von Sony eigentlich in die Garantie fallen sollte!

 

Daraufhin war ich am 21.6.2013 im A1 Shop um nachzufragen ob es schon einen Lösungsansatz gibt

 

Mir wurde mitgeteilt dass der A1 Shop sich nicht in der Verantwortung sehen würde

 

Außerdem wurde ich mehr oder weniger dazu gedrängt das Gerät unrepariert zurücksenden zu lassen damit ich es zumindest mal wieder bekomme

 

Dem habe ich misstrauisch aber doch per Unterschrift zugestimmt da ich das Gerät bis zu Klärung wer die Kosten übernimmt nicht abholen muss

 

Das E-Mail bezüglich des Ultimatums wurde am 21.6.2013 auch an Mobiletouch Austria weitergeleitet (wozu auch immer)

 

Gestern am 24.6. wurde ich vom A1 Shop von einer etwas nervösen Dame angerufen die mir nochmals mitteilte dass sie einen Kostenvoranschlag erhalten haben, wie viel die Reparatur ausmachen würde und dass Mobiletouch Austria diesbezüglich bei ihnen interveniert hätten und wissen wollen wie mit dem Gerät weiter vorzugehen sei

 

Ich erklärte der guten Dame dass sie schon längst nicht mehr am laufenden sei, dass ich die Reparaturkosten nicht übernehme und bereits ein Fax an Mobiletouch Austria gesendet wurde damit diese das Gerät zurücksenden

 

Um an die Kontaktdaten von Sony bezüglich eines Kulanzreparaturansuchens zu kommen musste ich übrigens telefonisch zwei Versuche direkt bei Sonymobile starten

 

Das erste Mal wurde angeblich meine E-Mailadresse trotz Buchstabierens falsch notiert

 

Das zweite Mal hat es dann geklappt

 

Allerdings ist ein Kulanzansuchen ausschließlich per Brief oder Fax möglich wobei mir schon am Telefon eine äußerst schlechte Erfolgschance eingeräumt wurde

 

 

Der Nächste Schritt ist nun ein Ausführliches Schreiben an Sonymobile bezüglich Kulanzansuchen (obwohl dies eigentlich nicht meine Aufgabe ist) als auch ein ausführliches Schreiben an A1

 

Sollte dass auch keine Wirkung zeigen geht's in die Vollen...

 

Dh. Rechtschutz, Anwalt, Gutachten und wenn nötig bis vor's Gericht

 

 

Ich würde mich freuen wenn jemand hier etwas zum Sachverhalt Garantie, Gewährleistung, Beweislast und Zuständigkeit beitragen könnte

 

Ich bin mir zwar ziemlich sicher dass ich bezüglich Zuständigkeiten usw. richtig liege - eine Bestätigung oder Korrektur könnte jedoch nicht schaden
Kannst kostenpflichtig die von Werk aus aufgebrachte Splitterschutzfolie tauschen lassen wenn du das Gerät einschicken lässtSoll laut sonymobile ca 20 EUR kostenDauert aber sicher etwas länger da nur Sonytechniker an dem Gerät etwas machen dürfenMit Garantie is da nix da es eben eine Schutzfolie ist und nicht das Display welches kratzfest sein sollVersuch aber nicht die Folie selbst abzuziehenDie hält bomben fest und du verlierst anscheinend sogar die Garantie wenn du versuchst die Folie selbst abzuziehenZukünftig dann eine Schutzfolie drüber und auf der Rückseite am besten auch
Hallo hab deinen Artikel sorgfältig gelesen , da ich selber einen kleinen kratzer auf meinem Xperia Z habe und es mir sicher auch nicht hinuntergefallen ist und ich es auch erst seit April habe.

 

Lg. Dietmar
Wie ich gerade eben bemerken musste ist die Faxnummer die ich bezüglich des Kulanzreparaturansuchens von Mobiletouch bekommen habe auch nicht korrekt

 

Die Nummer gehört zu einer Firma "MyPhone GmbH" die mit Sony respektive deren Handys in keinster Weise etwas zu tun hat!!!

 

Also gleich eine E-Mail an Mobiletouch geschrieben das sie das Handy bis zur abklärung wer die Kosten für die Reparatur übernimmt nicht zurücksenden sollen und auch gleich nach den korrekten Kontaktdaten zwecks Kulanzreparaturansuchen gefragt...

 

Es wird einem aber auch echt nicht leicht gemacht...
Ich möchte hier keinesfalls jemandem kriminelles Verhalten unterstellen!!!

 

Vlt. habe ich mich in meinem Ärger auch etwas ungeschickt ausgedrückt was dann von einigen falsch aufgenommen wurde...

 

Dafür Sorry!

 

 

Aber nun wieder zurück zum eigentlichen Thema:

 

Nach dem ich gestern (Montag 17.6.) nochmals im A1 Shop war da ich keine Rückmeldung vom Shop bekommen habe wie es eigentlich vereinbart war sprach ich den Mitarbeiter dort nochmals auf die Geschichte betreffend der Handygarantie an

 

dazu später mehr...

 

Bezüglich Mobiletouch hatte er selbst noch keine Rückmeldung erhalten und mich auf Dienstag oder Mittwoch vertröstet

 

Da ich auch heute (Dienstag 18.6.) noch keine Rückmeldung bekam habe ich selbst bei Mobiletouch angerufen

 

Der Mitarbeiter von Mobiletouch der doch recht unfreundlich am Telefon reagierte als ich ihn darauf aufmerksam machte dass der A1 Shop auf eine Rückmeldung wartet, nachdem er mir mitteilte dass sie noch auf eine Antwort auf den Kostenvoranschlag warten, fühlte sich bemüßigt mir mitzuteilen dass die Reparatur nur kostenpflichtig durchgeführt werden kann

 

Außerdem wollte er mir erzählen dass der Displaybruch schon länger bestanden hätte und ich das Handy schon länger hätte...

 

Dabei dürfte es sich jedoch um einen Irrtum seinerseits handeln da er irgendetwas von mehreren Wochen die das Gerät defekt gewesen sein soll bis ich es einschicken lies redete...

 

Ich machte ihn auch nochmal darauf aufmerksam dass das Telefon am 20.4.. gekauft wurde, der Display am 23.5.  gebrochen ist und ich es am 24.5. in den A1 Shop gebracht habe

 

Er bestätigte mir auch nochmal dass weder die Techniker bei Mobiletouch noch der A1 Shop feststellen können wie es zu dem Displaybruch gekommen ist!!!

 

 

Damit war die Sache dann für mich erledigt

 

Er fragte mich noch nach meiner E-Mail Adresse um mir die Bilder zu Mailen die ich ein paar Minuten danach auch bekommen hatte

 

Bilder: http://www.imagebanana.com/album/kggb6ycr/

 

Die Bilder als auch den KV hat er auch gleich an den A1 Shop weitergeleitet!

 

Bleibt nur noch abzuwarten bis ich etwas konkretes vom A1 Shop erfahre...

 

 

Nun zurück zur Sache mit der Handygarantie...

 

Die Bedingungen zur A1 Handyversicherung sind vom 8.7.2012 und damit bald 2 Jahre alt

 

Das Produkt gibt es schon längere Zeit nicht mehr und wird dementsprechend auch nicht mehr angeboten oder verkauft

 

Demzufolge halte ich eine Verwechslung der beiden Produkte und eine daraus resultierende falsche Information eigentlich für Ausgeschlossen

 

Im Übrigen habe ich die beiden Mitarbeiter vom A1 Shop gestern nochmals darauf angesprochen und ihnen auch die von A1_Thomas geschriebene Antwort bezüglich des Deckungsumfangs zu lesen gegeben

 

Beide haben mir wiederholt erklärt dass das so nicht stimmen könne da sie immer wieder Handys einschicken und anstandslos die Kosten von der Versicherung (Die Rede war im konkreten von der Allianz Versicherung und der A1 Handygarantie - nicht von der A1 Handyversicherung!!!) ersetzt bekommen würden

 

Der Mitarbeiter erklärte mir wie schon beim Einschicken dass "Erweiterte Garantie bei Hardwaredefekten und Feuchtigkeitsschäden" auch einen Sturzschaden/Displaybruch beinhalte (siehe: http://www.a1.net/handys-telefonie/a1-handygarantie)

 

Dies wiederum ist für mich der definitive beweis dass es sich nicht um einen Irrtum bzw. eine Verwechslung der beiden Produkte handelt!!!

 

Demzufolge gehen die Mitarbeiter im A1 Shop wirklich davon aus dass ein Displaybruch/Sturzschaden gedeckt ist

 

Der Mitarbeiter meinte sogar: Wenn es nicht gedeckt wäre würde er die A1 Handygarantie nicht mit diesem Verkaufsargument anbieten

 

 

Da mir das ganze keine Ruhe gelassen hat, denn im Forum wird immer geschrieben dass es nicht gedeckt ist - der Shop behauptet es sei gedeckt, hab ich gerade eben direkt bei der Servicehotline der A1HG angerufen (Tel.: 0800 664 488) dort wurde mir nach langem hin und her folgendes mitgeteilt

 

Wenn ein Handy aus der Tasche fällt = gedeckt

Wenn ein Handy aus dem 10 Stock auf den Boden Fällt = nicht gedeckt

 

Darauf habe ich nachgefragt wie es aussieht wenn das Handy zb. aus dem3. Stock auf den Boden fällt, vom Autodach fällt oder überfahren wird...

 

Die erstaunliche Antwort: Diese Schäden sind gedeckt

Alles was ein Handy aushalten muss ist gedeckt

Einen Fall aus dem 10. Stock muss es nicht aushalten - darum wäre dies nicht gedeckt

 

Stellt sich nur die Frage was muss ein Handy aushalten...

 

Darauf bekam ich keine klare Antwort - also ist dies wohl wieder eine Auslegungssache...

 

Ich habe die Dame bei dieser Serviceline auch darauf angesprochen dass aus den Bedingungen nicht klar hervor geht ob ein Sturzschaden/Displaybruch gedeckt ist oder nicht

 

Darauf hat sie nur gemeint dass die Vertragsbedingungen nun mal so sind und nicht geändert werden können

 

Also wie vermutet absichtlich so geschrieben dass der Garant (Versicherer) einen möglichst großen Handlungsspielraum hat

 

Da in den Bedingungen nicht festgehalten ist ob ein Displaybruch/Sturzschaden nun gedeckt ist oder nicht wäre ich äußerst vorsichtig und würde mir jedenfalls vor Abschluss der A1 Handygarantie schriftlich bestätigen lassen welche Schäden gedeckt sind und welche nicht!!!

 

 

Haben die Mitarbeiter im A1 Shop also doch nicht ganz unrecht gehabt...

 

Darum möchte ich mich hiermit auch bei allen A1 Shop Mitarbeitern denen ich zu Unrecht Inkompetenz, oder etwas anderes zu Unrecht unterstellt habe in aller Form entschuldigen!!!

 

Was Kunden nun glauben können und was nicht bzw. von wo man sich die sichersten Informationen bezüglich Vertragsbedingungen udg. holen kann bleibt für mich allerdings strittig

 

Denn scheinbar bekommt man bei vier Anlaufstellen zwei bis drei unterschiedliche Informationen...

 

A1 Shop - Ja

A1HG Serviceline - Ja

A1 Serviceline - Nein

A1 Forum - Nein

 

Als Kunde würde ich mir zukünftig also immer alles im Klartext schriftlich geben lassen und mich nicht mit irgend welchen labbrig formulierten Bedingungen abspeisen lassen die später nach beliebig ausgelegt werden können!!!

 

Darum bleibe ich auch bei meiner Aussage: "Vorsicht bei Reparatur bzw. Handygarantie!!!"
A1_Thomas schrieb: ..., es gab aber unter anderem unter dem Namen A1 Handyversicherung auch eine Zusatzversicherung, die sehr wohl davor schützt,...
Genau. 🙂 > Klick < Punkt 2 "plötzliche und unerwartete Beschädigung oder Zerstörung Ihres mobilen Endgerätes"
Servus Berny_AB,



du kannst hier gerne deinen Unmut äußern und das auch in ausführlicher Art und Weise tun.



Mitarbeitern kriminelles Verhalten zu unterstellen geht aber eindeutig zu weit!



Die aktuelle A1 Handygarantie = optionale Zusatzversicherung schützt nicht gegen Displaybruch, es gab aber unter anderem unter dem Namen A1 Handyversicherung auch eine Zusatzversicherung, die sehr wohl davor schützt, diese ist bei vielen Kunden nocht aktiv.



Von daher ist es nachvollziehbar, dass es hier zu einer in deinem konkreten Fall falschen Info kommen kann. Natürlich entspricht das nicht dem Optimalfall, in dem alle Mitarbeiter über Änderungen bei AGB von Zusatzprodukten immer zu 100 % auf dem aktuellen Stand sein sollten, und es soll auch keine Ausrede sein, sondern nur der Vermeidung weiterer Missverständnisse dienen.



lg

Thomas
Ich habe gerade eben einen Anruf vom A1 Shop bekommen

 

Die allem Anschein nach doch etwas kompetentere Person hat mich nochmals gefragt wo das Problem liegt

 

Nach ausführlicher Erklärung hat er MobileTouch kontaktiert und mich kurz darauf nochmals zurückgerufen um mir mitzuteilen dass er am Montag von MobileTouch alle Unterlagen sowie Fotos und eine konkretere Rückmeldung bekommen sollte

 

Er will sich am Montag dann nochmals bei mir melden...

 

Bin wirklich schon gespannt mit welchem Ergebnis

 

Angeblich könne nämlich der A1 Shop auch wenn dieser in der Gewährleistungspflicht ist das Handy nicht austauschen oder die Reparaturkosten übernehmen

 

Kann ich mir so nicht vorstellen

 

Mein Anwalt würde sich aber sicher darüber freuen meine Rechtsansprüche für mich geltend zu machen...

 

 
Unangebrachter Inhalt entfernt.



@ A1_Thomas



Du hast völlig recht dass ein Sturz bzw. Bruchschaden nicht durch die A1-Handygarantie gedeckt ist



Ich habe mich jedoch schon vor Vertragsabschluss selbst schlau gemacht (Vertragsbedingungen gelesen usw.)



Diese sind wie bereits angesprochen teilweise sehr locker formuliert was sicherlich auch so beabsichtigt ist



Traurig ist jedoch das im A1 Shop sage und schreibe vier Mitarbeiter beteuerten dass der Schaden durch die Handygarantie abgedeckt gewesen wäre obwohl dem nicht so ist



Sollte die Aussage des Mitarbeiters stimmen dass sie dort immer wieder Handys mit Bruch/Sturzschäden über die A1-Handyversicherung reparieren lassen wäre dies zweifelslos Versicherungsbetrug



Und das schlimme daran die Kunden machen sich unwissentlich dadurch strafbar da diese auf die Kompetenz der Shop-Mitarbeiter vertrauen welche jedoch im Gegenteil absolut nicht kompetent sein dürften soweit ich das bis jetzt beurteilen kann...



Wenn der bzw. die A1 Shops die A1-Handygarantie den Kunden verkaufen und behaupten dass Bruch-/Sturzschäden ebenfalls gedeckt sei ist dies wiederum Betrug (oder nennen wir es damit es nicht so hart klingt lieber "Vorspiegelung falscher Tatsachen")



Ich weiß ja nicht inwiefern Shop-Mitarbeiter Umsatzbeteiligt sind oder Provisionsverkäufer sind - aber ein derartiges Handeln würde stark darauf schließen lassen dass sie auch etwas davon haben



Jedenfalls sollte schleunigst etwas dagegen unternommen werden!!!







Aber nun zum weiteren Verlauf bezüglich des eingeschickten Xperia Z von mir...





Am 11.6. habe ich mir von der Firma Mobiletouch den Kostenvoranschlag Mailen lassen da ich immer noch nichts vom A1 Shop gehört habe



Der Kostenvoranschlag ist mit 4.6. datiert



Lt. Kleingedrucktem wird das Gerät bei nicht Beantwortung des KV nach 14 Tagen - also am 18.6. unrepariert und kostenpflichtig zurückgesendet



Kleingedrucktes:

Dieser Kostenvoranschlag ist ausdrücklich unverbindlich und kostenpflichtig!Entscheiden Sie sich gegen eine Durchführung der Reparatur bzw. wird im Zuge der Reparatur festgestellt, dass das Gerät nichtreparabel ist, so wird der Kostenvoranschlag mit bis zu € 36.00 inkl. MWSt verrechnet und das Gerät unrepariert retourniert.Sollte nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Erstellung dieses Kostenvoranschlages keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgen, wirddas Gerät unrepariert retourniert und der Kostenvoranschlag mit bis zu € 36.00 inkl. MWSt in Rechnung gestellt.Bitte beachten Sie, dass nur die im Kostenvoranschlag angegebenen Fehler repariert werden.Die Gewährleistung bezieht sich nur auf durchgeführte Arbeiten.





Heute (13.6.) bekam ich um 15:54 einen Anruf vom A1 Shop



Ich wurde gebeten so schnell als möglich in den A1 Shop zu kommen und den KV zu Unterschreiben



Ich wurde auch darüber informiert dass ich 317,27 Euro bezahlen sollte wenn ich das Gerät repariert zurück haben möchte da die Reparatur nicht in die Garantie fällt



Als ich die Dame darüber informiert habe dass der KV bereits am 4.6. an den A1 Shop gesendet wurde, zwischenzeitlich 9 Tage vergangen sind und das Gerät so oder so unrepariert am 18.6. lt. Mobiletouch zurückgesendet wird, wurde es am anderen Ende plötzlich still



Dann wurde ich nochmals aufgefordert in den A1 Shop zu kommen um den KV zu unterschreiben



Als ich die gute Dame darauf aufmerksam machte dass der Schaden auch nicht wie im KV angegeben mechanischer Natur war und lt. Mobiletouch bei einem Displayschaden lt. irgend welchen Sony Richtlinien automatisch von einem Mechanischen Schaden ausgegangen wird wurde es wieder Still am anderen Ende



Ich fügte noch hinzu dass das Gerät gerade mal ein Monat alt war als es kaputt wurde und dass der A1 Shop als Händler in der Gewährleistungspflicht wäre und ich die 317,27 Euro sicher nicht aus meiner Tasche bezahlen werde, da es kein von mir verursachter Schaden sondern meines Erachtens ein Produktions bzw. Materialfehler ist und sie mir erst beweisen müssten dass das Gerät durch mein Zutun kaputt wurde



Immer noch schweigen am anderen Ende...



Dann forderte sie mich doch netter weise nochmals auf in den A1 Shop zu kommen um den KV zu unterschreiben



Zu dem Zeitpunkt fühlte ich mich dann doch etwas xxx!



Ich erklärte nochmals kurz den Sachverhalt und was es mit Garantie, Gewährleistung und Beweislast(umkehr) auf sich hat



Dann wieder Stille am anderen Ende der Leitung...



Schließlich meinte die Dame am anderen Ende, doch merklich mit der Situation überfordert, dass sie mit der Chefin darüber sprechen müsste und ich nochmals angerufen werde





Dabei stellt sich für mich ernsthaft die Frage was die Angestellten in den A1 Shops überhaupt für Einschulungen bekommen...



Was Garantie und Gewährleistung ist sollte jeder der im Handel beschäftigt ist aus dem Stegreif wissen



Ebenso sollten die Angestellten eigentlich doch mit den Produkten vertraut sein



Das umfasst für mich nicht nur die Preise sondern auch die Vertragsbedingungen, AGB's, Garantiebedingungen, Werbeversprechen, usw.



Also praktisch alles was man von Kunden im Laufe der Zeit gefragt werden könnte



Klar ist niemand allwissend - dafür gibt es Schriftliche Unterlagen



Jedoch sollte man diese zumindest verstehen und dem Kunden deren Inhalt auch korrekt erklären und näherbringen können



so leid es mir tut - aber für mich ist dieser A1 Shop gestorben





Eigentlich hatte ich mich, bevor die ganze Misere mit dem Schaden los ging, mit dem Gedanken gespielt mir noch ein Xperia Tablet Z mit Vertrag zu holen



Nach all dem Theater dass ich bislang durchmachen musste werde nun wohl doch darauf verzichten



Ich bin sogar schon am Überlegen ob ich nicht sobald es möglich ist alle Verträge kündigen und den Anbieter wieder wechsle



Ich habe mich bereits mit Internet und A1 TV grün und blau geärgert!



Und nun auch noch das mit den Mobil Verträgen...



Bei UPC hatte ich nie derartige Probleme und alles war ein wenig besser

Ebenso bei Drei



Der eigentliche Plan- nämlich alles aus einer Hand - also mit einer Rechnung - zu bekommen, ging ja leider auch nicht auf



Als (Voll)Kunde erwarte ich mir ehrlich gesagt einen bedeutend besseren Kundenservice



Bis jetzt hat wirklich rein gar nichts so funktioniert wie es hätte sollen!!!
Servus Berny,



eine gute Übersicht über Garantie vs. Gewährleistung findest du in diesem Beitrag von meinem Kollegen Christian.



Bin mir nicht sicher, inwieweit die Handyversicherung bzw. A1 Handygarantie hier eine Rolle spielt - wenn ich dich richtig verstehe hast du diese nicht dazu bestellt.



Falls ich das falsch verstanden haben sollte: Alle Infos dazu findest du hier: http://www.a1.net/handys-telefonie/a1-handygarantie#agb



Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass die A1 Handygarantie Schutz gegen




  • Wasser- und Feuerschäden
  • Raub- und Einbruchsdiebstahl,
bietet, also keinen Schutz gegen Sturz und Bruchschäden. Tut mir leid, wenn du dahingehend falsch informiert wurdest.



lg

Thomas

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