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Handy Reperatur

  • 1 September 2019
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Kan ich das Handy zur Reperatur bringen wenn der Vertrag auf meine Lebensgefährtin läuft. Das kundenkennwort weiß ich ja natürlich.

7 Antworten

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Yo.

Ausweis (von dir) und Rechnung vom Gerät mitnehmen.

Du musst es dann halt auch abholen.
Sollte auch ohne Ausweis gehen und die Rechnung als Garantie Nachweis sollte reichen den, wenn du das Handy gebraucht gekauft hättest, gibt es ja auch keinen Ausweis vom ehemaligen Besitzer.
Benutzerebene 7
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Kann verlangt werden und wegen Leihgerät.
Kann verlangt werden und wegen Leihgerät.

Dazu braucht es aber den Ausweis von ihm . Der Vertrag kann ja auf Person A laufen und B verwendet ihn.
Benutzerebene 7
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Nope, derjenige der den Reparaturauftrag unterschreibt natürlich. Der muss das Gerät dann auch abholen. Wie du sagtest, wer den Vertrag hat und das Gerät benutzt sind zwei Paar Schuhe.
Wobei die Leihgeräte befördern einen in die Jahre 2013-2015 zurück.
Benutzerebene 3
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Am besten ein günstiges Zweitsmartphone für den Notfall als A1 NyNext kaufen gibt da einige sehr günstige mit Android 9.0 dann erspart man sich veralterte Leihgeräte.

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