Garantieabwicklung beim Nokia Lumia 1020

  • 10 February 2014
  • 58 Antworten
  • 11308 Ansichten


Ersten Beitrag anzeigen

58 Antworten

Muss Berny AB vollkommen zustimmen. 
 
Ergänzung meinerseits: 
 
Man muss sich nicht auf Garantie des Herstellers (z.b. Apple oder Samsung) berufen. Einfacher für den Kunden ist es, sofern der Mangel noch in der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren liegt (bzw. die ersten 6 Monate. Siehe hier), beim Händler zu reklamieren. Dieser muss für die Gewährleistung gerade stehen. Er kann dir auch kein Umtausch und/oder Reparatur verweigern. Sollte er es doch tun, kannst du vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurück verlangen.
Beitrag mit den Nutzungsbedingungen in Einklang gebracht.

Hallo liebe Community!

Möchte mich an dieser Stelle auch einmal einklinken in das Thema, da ich vor leicht einem Jahr selber ein Problem mit meinem Handy hatte (war ein HTC, ich hoffe das ist in Ordnung, da es sich hier ja um ein Nokia dreht).

Und zwar hatte ich auch einige Probleme mit dem Gerät, also Ausfälle, Abstürze und so weiter, also wirklich unerträglich. Auf jeden Fall hab ich das Teil bei meinem Shop bereits zwei mal eingesendet gehabt zur Reparatur und die Speicherkarte wurde getauscht. Hatte danach wieder Probleme mit dem Gerät und war auch schon etwas verzweifelt, um es mal höflich auszudrücken ;)

Auf jeden Fall hab ich mich im Internet dann schlau gemacht und habe dann auch in mehreren Foren von dieser Regelung gehört, dass man das Gerät drei mal einschicken muss, bevor es getauscht wird. Ein Kollege bei Orange hat mir auch so etwas ähnliches geschildert. Er hatte einmal Probleme mit einem Sony Ericson gehabt.

Habe darauf beim Shop nachgefragt ob das wahr ist. Dort wurde mir dann gesagt, dass man das nicht wüsste, da man sich mit der Abwicklung von A1 Geräten nicht so auskennen würde, aber man würde nachfragen und sich bei mir melden.

War deshalb auch sehr überrascht als drei Tage später ein Anruf kam und mir gesagt wurde, sie würden mir das Gerät tauschen. War etwas verwundert, da es eben geheissen hat in den Forenbeiträgen, dass es eben drei Reparaturen benötigen würde und bei mir waren es ja erst zwei. Auf jeden Fall wurde mir im Shop gesagt, dass dies besprochen wurde und aufgrund des Fehlers man das Gerät gleich tauschen würde.

Man sagte mir ich solle alles mitbringen was ich damals bekommen habe und tatsächlich, kam dort an und wurde dann gleich getauscht. Der Mitarbeiter hat mich sogar aufgefordert, gleich zu schauen, ob das neue Gerät auch diese Fehler aufweisen würde, falls ja solle ich mich binnen glaub einer Woche melden, damit ich es gar nicht erst einschicken müsste.

Fand ich damals echt bärig. 🙂 Ich war zuerst wirklich enttäuscht, dass es erst so aussah, als würde ich nicht zu einem funktionierenden Handy kommen, aber wie das dann abgewickelt wurde, das fand ich wirklich sehr zuvorkommend - wenn ich auch erst selber etwas nachbohren musste ;)

Mitlerweile hab ich ein Samsung, das funktioniert bisher echt gut - muss wohl drei mal auf Holz klopfen - HTC mochte ich keines mehr nehmen darauf hin.

Also nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Höflich bleiben und nachhaken.
Bei mir hat das zum Ziel geführt :)

Liebe Grüße,
MH
Beiträge: 1
Registriert: vor einer Stunde
 
komisch, da häufen sich hier und beim komsumentenschutz die beschwerden und plötzlich meldet sich einer an und schreibt als erstes, dass alles ja eigentlich super toll ist. zumindest fragwürdig
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Sehr viel weniger fragwürdig als das gestrige Aufschlagen von Dir und Deinem "Mitstreiter".
dann schau DIR doch mal die registrierungsdaten an. du sollten für kunden da sein, nicht a1 grundlos supporten
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Du wirst mir meine Tätigkeit hier nicht vorschreiben, soweit sind dann doch noch nicht.

@ Registrierungsdaten: kann keine fremden einsehen, weil ich keinen Zugriff habe. Leider, sonst würde mir vielleicht beim einen oder anderen Accout eine gewisse Verwandtschaft (und wenn´s nur der Familienname wäre) auffallen.

Und jetzt höre mit dem einen auf Wutbürger machen auf; auf solch ein Verhalten ist hier keiner scharf. Danke.

Ab hier geht´s wieder zurück zum Thema.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Beitrag entfernt, da keinerlei Themenbezug.
Schon ein Wahnsinn, was hier für Fehlinformationen von Seiten der "Experten" von A1 verbreitet werden ...
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wie klar soll es jetzt eigentlich noch formuliert werden?

Bleibt themenbezogen!
Benutzerebene 3
Abzeichen +1
das mit den 3. Reparaturversuchen kommt mir auch seltsam vor... vorallem wenn man nach dem 2. Versuch ein Telefon mit einem Kratzer (vermutlich durch ein Werkzeug) zurückbekommt
 
aber danke für euer aller Einsetzen und Feedback
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
kazir1 schrieb:Beiträge: 1
Registriert: vor einer Stunde

komisch, da häufen sich hier und beim komsumentenschutz die beschwerden und plötzlich meldet sich einer an und schreibt als erstes, dass alles ja eigentlich super toll ist. zumindest fragwürdig
Servus kazir1,

du postest hier mehrmals, dass du kein Jurist bist, und der Meinung bist, dass nach einem Reparaturversuch getauscht werden sollte.

Diese Meinung haben wir zur Kenntnis genommen.

Nimm bitte auch du zur Kenntnis, dass wir hier keine darüber hinausgehenden Diskussionen über Rechtsmeinungen führen werden.

Verzichte bitte auch auf Beiträge wie den oben zitierten. Über die Userdaten will ich hier öffentlich nicht viele Worte verlieren.

Nur soviel: Wenn ein User bewusst mit zwei Nicks postet widerspricht das den Nutzungsbedingungen. Der zweite Nick wird jedenfalls sofort gesperrt.

Wenn sich Beiträge häufen, die nur dazu dienen, schlechte Stimmung zu machen, andere User anzufeinden oder gar zu verdächtigen, ihnen teilweise sogar möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten zu unterstellen, müssen wir leider einschreiten.
Das kann zunächst in Form einer Verwarnung passieren, wenn es nicht anders geht auch mit einer Sperre des Users.

lg
Hermann
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
kazir1 schrieb:also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.

" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"

das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
Servus kazir,

In Fällen, wo es nicht notwendig ist, schicken wir die Geräte nicht ein, weil sie funktionieren. Mehrere Reparaturversuche sind ja nicht die Regel, sondern eine absolute Ausnahme.

Noch einmal der Hinweis: Wir sind hier nicht vor Gericht, insofern hat der Begriff Falschaussage hier nichts verloren. Abgesehen davon ist es auch nicht zutreffend, was du schreibst. Dass wir davon ausgehen, dass das vorgehen der Mitarbeiter in den Shops rechtlich in Ordnung ist, ist eine Tatsache.

Aber auf solchen i Punkten wollen wir hier eigentlich gar nicht herum reiten.
Vielleicht an dieser Stelle noch ein letztes Mal der Hinweis:

Wir diskutieren hier keine Rechtsfragen, dafür fehlt es uns an Expertise. Mit wir ist die gesamte Community gemeint. Es ist nicht möglich und nicht zielführend, dass wir uns juristisch beraten lassen, bevor wir hier Beiträge beantworten können.

Das wäre aber streng genommen nötig, wenn man diverse Behauptungen korrekt erwidern möchte. Sonst kann hier jeder behaupten was er will und sich als Experte darstellen, der er vermutlich gar nicht ist.

Bitte verstehe das, und halte dich daran.

lg
Hermann
wusste gar nicht, dass falschaussage eine juristischer begriff ist :D
 
aber der morderator darf, nach meiner ansicht, falsche aussagen "Kulanztausch nach 3 Reparaturen." "Naja Kulanz is Kulanz ... aber in der Regel wird er nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zum selben Fehler gewährt.". vetreten, ohne dass im einer sagt, dass das nicht kulanz ist, sondern ein recht?
 
schöne doppelmoral
 
ist kulanz auch ein jurisitscher begriff?
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hallo kazir,

ich poste hier einmal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, damit keine Unklarheiten mehr auftreten:

Gewährleistung:

  • Unter Gewährleistung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt schon vorhanden sind.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist gilt 24 Monate ab Kauf.
  • In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr).
Garantie:

  • Die Garantie ist eine freiwillige und verschuldensabhängige Zusage des Herstellers, dass das Gerät für eine bestimmte Zeit die vereinbarten Eigenschaften und Funktionalitäten bewahrt.
  • Die Beweislast liegt beim Käufer.
  • Die Garantie ist meistens an besonders vereinbarte Bedingungen geknüpft und kann sowohl Verbesserung als auch Austausch vorsehen.
  • Besondere gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.
  • Die Garantie gilt für Gerät und Zubehör.
Beide Ansprüche bestehen parallel nebeneinander – der Kunde kann sich aussuchen, ob er Gewährleistung gegenüber uns beziehungsweise Garantie vom Hersteller fordert. Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind.

@Kulanztausch: Das bezieht sich rein auf Schäden, die entweder nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, oder auf mangelhafte Reparaturversuche.

Wenn du ein Interesse daran hast, das rechtlich mit A1 zu klären, empfehle ich dir ein Mail via www.A1.net/kontaktformular oder ein Fax an 0800 664 101.

lg Wolfgang
lieber a1_wolfgang
 
"Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind."
 
wieso verbreitet hier a1 unwahrheiten?
 
das stimmt numal so nicht. sie sollten schon erwähnen, dass mängel, die nach dem zeitpunkt der übergabe aufgetreten sind auch von der gewährleistung gedeckt sind und in den ersten 6 monate der verkäufer beweißen muss, dass der käufer der verursacher war, was sehr schwer möglich ist.
 
 
außerdem, läuft die gewährleistung auf die zu reparierende sache wieder von vorne (z.b display) und es gibt garantien von manchen herstellern, in denen man selbst die versandskosten selbst tragen muss.
 
ich finde es ja gut, dass sie die unterschiede von garantie und gewährleistung erklären wollen, aber sie sollten schon der richtigkeit entsprechen und so gut wie jeder komsumentenschützer sagt, man solle die gewährleistung in den ersten 6 monaten in anspruch nehmen und nicht die garantie
Benutzerebene 4
Vollkommen richtig so. Nach den 6 Monaten ist dann eben der Käufer derjenige der Beweisen muss das der Mängel schon beim Kauf vorhanden war, was wie du richtig gesagt hast ziemlich schwer ist.
Benutzerebene 4
@ TheMH: schön dass es bei dir zu deiner Zufriedenheit mit dem Tausch geklappt hat

Es ist auch gut solche Kommentare zu lesen um zu sehen dass doch nicht alles immer schlecht läuft...

Ich für meinen Teil habe bereits andere Erfahrungen gemacht - aber vlt. hab ich beim nächsten mal ja mehr Glück...

PS: Der Zeitpunkt für deinen Post ist als Newbie wirklich etwas merkwürdig

Vlt. könntest du aufklären wie du auf diese Diskussion gestoßen bist und was dich dazu bewogen hat diesen Beitrag hier als aller erstes zu Posten...

@ Wolfgang:
A1_Wolfgang schrieb:
  • In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr).
Beide Ansprüche bestehen parallel nebeneinander – der Kunde kann sich aussuchen, ob er Gewährleistung gegenüber uns beziehungsweise Garantie vom Hersteller fordert. Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind.
Der Springende Punkt bei der Sache mit der Gewährleistung ist die Beweislast...
Diese liegt bei Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf beim Händler und das ist in jedem Fall ein Vorteil für den Kunden

Beispiel:
Ein Gerät hat aufgrund eines Produktionsfehlers einen Displayschaden
In der Garantie ist ein Displayschaden nicht abgedeckt
In der Gewährleistung muss der Händler beweisen dass es kein Produktionsfehler ist

In der Praxis ist es kaum möglich einen Produktionsfehler nachzusweisen

Somit ist der Kunde mit der Gewährleistung auf jeden Fall auf der sicheren Seite denn mit der Garantie kommt er in diesem Fall nicht weit da der Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen wird


Streng genommen kann es vom Händler in den ersten 6 Monaten kaum einen Kulanzaustausch oder eine Kulanzreparatur geben ;)

Alles was nach 6 Monaten passiert und nicht durch die Garantie abgedeckt ist darf meiner Ansicht nach erst als Kulanz bezeichnet werden

Jedoch klingt es besser wenn man dem Kunden mitteilt "wir tauschen das Gerät auf Kulanz aus" als wenn man sagt "wir müssen das Gerät tauschen - ob wir wollen oder nicht - da die gesetzliche Gewährleistung es so vorsieht und wir das Verschulden dem Kunden nicht beweisen können"

@elox92:
Richtig erkannt...
Nach den 6 Monaten Gewährleistung hat man als Kunde schlechte Karten wenn ein Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen sollte denn man kann kaum nachweisen dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat

Allerdings sind zum Glück die meisten Hersteller was die Garantieabwicklung anbelangt relativ kulant bzw. stehen die meisten Hersteller auch dazu wenn mal etwas nicht so funktioniert wie es sollte und beheben den Fehler auch wenn sie es streng genommen nicht müssten da sie immer irgendwie sagen könnten der Fehler wurde vom Kunden verursacht

Das hat aber nicht nur damit zu tun das die meisten Hersteller nett (Kulant) sind sondern dass sie sich möglichst nicht auf Streitereien mit Kunden (zb. vor Gericht) und mögliche schlechte PR (zb. durch Leserbriefe und andere Medien) einlassen wollen

Ob eine Reparatur unter Garantie abgewickelt wird oder nicht entscheidet übrigens meist gar nicht der Hersteller selbst da dieser mit der Reparatur oft gar nicht direkt zu tun hat sondern meist externe Techniker

Das diese externen Techniker mitunter die Entscheidung auch davon abhängig machen wie lukrativ die Reparatur für sie bzw. die Vertragsfirma für die sie arbeiten ist, wie ausgelastet sie gerade sind, wie aufwändig die Reparatur ist oder ob sie gerade Lust und Laune haben die Reparatur zu machen stelle ich jetzt mal so in den Raum...
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Drum: Gewährleistung is in den ersten 6 Monaten nen Thema, danach die Garantie.
Benutzerebene 4
wer hat denn was anderes behauptet?
Benutzerebene 3
Abzeichen +1
zur Info:
 
Muss ich eine Reparatur wirklich akzeptieren? Was ist wenn ich das Gerät dringend benötige?
     
Der Kunde muss eine Reparatur nur dann akzeptieren, wenn diese für ihn „zumutbar“ ist. Das bedeutet, sie können mit einer entsprechenden Begründung das Reparaturangebot des Händlers ablehnen.
Unzumutbar ist eine Reparatur dann, wenn sie beispielsweise besonders lange dauern würde und Sie die defekte Ware aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder in funktionsfähigem Zustand    benötigen. Eine normale Reparaturdauer müssen Sie allerdings akzeptieren.
 
LG
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Leihgerät ...
ohne einen einzigen reparaturversuch einen austausch zu verlangen ist wirklich schon zu dreist.
Benutzerebene 3
Abzeichen +1
@kazir1
ist bei mir nicht der Fall
 
Lg
dann verlange einen austausch und droh halt mit einer klage, wenn sie dir kein neues geben wollen. die wollen sicher kein präzedenzfall schaffen
Benutzerebene 3
Abzeichen +1
@kazir1
 
ja werd mal freundlich im Shop nachfragen
 
 
lg

Antworten