Garantieabwicklung beim Nokia Lumia 1020

  • 10 February 2014
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Verschoben & Titel geändert.

Sehr geehrte A1 Mitarbeiter,
im Zuge einer Neuanmeldung (ich war zuvor bereits über 10 Jahre Kunde bei ihrem Unternehmen) habe ich am 21.09.2013 ein Nokia Lumia 1020 LTE im A1 Shop SCS erstanden. Leider habe ich seit diesem Tag auch Probleme mit Bluetooth (die Verbindung hängt, Problem im Nokia Forum bekannt, Softwareupdates sinnlos). Ich wartete das Software-Update „Black“ von Nokia ab, das Problem blieb jedoch bestehen. Am 18.01.2014 habe ich das Gerät im A1 Shop das 1. Mal zur Reparatur an die Fa. Mobiletouch geschickt. Zurückbekommen habe ich das Gerät am 25.01.2014 mit dem gleichen Problem. Am selben Tag habe ich das Gerät wieder über den A1 Shop an die Fa. Mobiletouch gesendet. Mit heutigem Datum, 10.02.2013, habe ich das Gerät zurück erhalten. Ergebnis: Bluetooth funktioniert nicht, was kein Wunder ist, da die Fa. Mobiltouch nichts gemacht hat. Zudem habe ich gesehen, dass mein Gerät einen Kratzer aufweist, der nicht vorhanden war, dies wird auch durch Zeugen bestätigt. Zusammengefasst bin ich 138 km gefahren, habe etliche Telefonate geführt, viele Stunden meiner Zeit investiert mit dem Ergebnis ein nach wie vor nicht einwandfrei funktionierendes Gerät mit zusätzlichen Beschädigungen zu besitzen! Sieht so eine Garantieabwicklung bei A1 aus? Oder muss ich mein nächstes Handy über den Onlinehandel eines großen Versandhauses beziehen? Dort scheint Kundenfreundlichkeit jedenfalls groß geschrieben zu sein!

Bitte an zutreffende Stellen weiterleiten!!!

58 Antworten

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Betreff geändert.
Ralf83 schrieb:Bitte an zutreffende Stellen weiterleiten!!!
Da dies hier eine Community ist, bitte ich dich dies selbst zu tun -> www.a1.net/kontaktformular oder wende dich direkt an die Firma Mobiletouch unter www.mobiletouch.at

mfg
cos.renegade
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Das ist leider kein Einzelfall

Hab mit meinem Xperia Z auch nur Probleme und es ist noch keine Lösung in Sicht

Das Problem liegt wohl in den meistne Fällen an MobileTouch

A1 kann da nur wenig dafür und einen alternetiven Servicepartner gibt es leider auch nicht da MobileTouch sowas wie eine Monopolstellung hat

Mein Tip: Wende dich direkt an den Nokia Support und beantrage bei denen als auch bei A1 einen Kulanzaustausch
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Hi
 
habe damit eigentlich die zutreffende Stelle im Forum gemeint. Vielleicht hatte der ein oder andere Benutzer ebenfalls so ein Problem, daher habe ich auch in der Community gepostet.
 
Das Kontaktformular habe ich ohnedies bereits verwendet.
 
Aber danke trotzdem
 
Lg
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Hi, danke für den Tipp
 
habe das Geräte wie gesagt schon 3 mal hingeschickt, mit dem enttäuschenden Ergebnis. Meiner Meinung nach kann A1 schon bedingt etwas dafür und zwar für die Auswahl des Servicepartners, man hört ohnedies viele schlechte Kommentare zu mobiltouch.
 
Wie funktioniert so ein Kulanzaustausch? Vorallem an wem kann ich mich wenden?
 
LG
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Ralf83 schrieb:man hört ohnedies viele schlechte Kommentare zu mobiltouch.
Naja, im Internet liest man zumeist nur schlechte Erfahrungsberichte ... persönlich habe ich bisher recht gute Erfahrungen mit der mobiletouch gemacht.

PS: Bei Sony Geräten macht die mobiletouch nichtmal etwas am Gerät, die gehen direkt an Sony.
Ralf83 schrieb:habe damit eigentlich die zutreffende Stelle im Forum gemeint. Vielleicht hatte der ein oder andere Benutzer ebenfalls so ein Problem, daher habe ich auch in der Community gepostet.

Das Kontaktformular habe ich ohnedies bereits verwendet.
kk 🙂
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@cos
 
Ja mag sein, dass natürlich die schlechten Bewertungen hervorstechen, aber 3 mal hinschicken ohne Erfolg, kann natürlich schon die persönliche Meinung zu dieser Firma beeinflussen. Vorallem habe ich mehrmals ein umfassendes Fehlerprotokoll geschrieben, Nokia-Foren Einträge sowie diverse Links der Reparatur angehängt! Von daher sollte das Problem eindeutig identifiziert sein!
 
LG
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Wurde das Gerät getauscht? Bzw. würde das etwas bringen, oder is das bei jedem 1020er so?

Weil dann is das Problem bei Nokia zu finden, da kann dann die mobiletouch nicht viel ausrichten.

Wurde das Gerät 3mal wegen selbem Problem eingesendet? Falls ja, beantrage bitte dort wo du das Gerät gekauft hast einen Kulanztausch unter Vorlage der 3. Reparataufträge/-berichte.
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@cos
 
Gerät wurde nicht getauscht!
 
Problem ist immer dasselbe - Bluetooth und infolge dessen WLAN
 
Wissen das die Mitarbeiter im A1 Shop? Angeblich gibt es keinen Kulanztausch lt. Aussage eines MA.
 
LG
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Naja Kulanz is Kulanz ... aber in der Regel wird er nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zum selben Fehler gewährt. Findest hier in der Community auch einige Beispiele dafür.

Hier z.B. von A1_Christian: http://www.a1community.net/t5/Samsung/Beschwerde-und-Umtausch/m-p/102678#M2096
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@cos
 
Danke, dann werd ich den Vorschlag bei meinem nächsten Besuch im A1 Shop vorbringen!
 
LG
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als Kunde ist man der "Bittsteller" versteh ich nicht, da ich auch einen Austausch des Gerätes nach europäischen Recht fordern könnte, und nicht 6 Wochen (3 missglückte Reparaturversuche) abwarten muss
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Wende dich mit einer konkreten Forderung an die Rechtsabteilung von A1

Hab ich damals auch gemacht 😉
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Das kannst immer noch, erst auf Kulanztausch nach 3 Reparaturen hinweisen.
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Gibt ja doch noch hilfsbereite Menschen :-)
 
Danke euch!
"als Kunde ist man der "Bittsteller" versteh ich nicht, da ich auch einen Austausch des Gerätes nach europäischen Recht fordern könnte, und nicht 6 Wochen (3 missglückte Reparaturversuche) abwarten muss"
 
ich bin zwar kein jurist, das soll auch keine juristische anleitung sein, aber ich kann vielleicht ein paar kleinigkeiten dazu erläutern. ich muss auch sagen, dass ich den support von cos.renegade) versuchen den kunden einzureden es gäbe so etwas wie "kulanz nach 3 versuchten reparaturen". das ist vollkommener humbug 
sie haben das recht auf umtausch der ware, wenn innerhalb der gewährleistung ein mangel vorliegt.die beweislast liegt in den ersten 6 monaten beim verkäufer, also A1,dass bedeutet, er müsste ihnen nachweissen, dass sie an dem mangel schuld sind, was sehr schwer möglich ist.
 
aber es ist abwägungssache ,ob sie es reparieren lassen oder umtauschen, denn es gibt ein sogenannten "unverhältnismäßigen hohen Aufwand".
das heisst, wenn eine taste kaputt geht und sie wollen darauf ein neues handy ist das so ein "unverhältnismäßig hoher Aufwand".
aber wenn ihr handy nach dem ersten reperaturversuch immer noch nicht geht, sollten sie es, finde ich, umtauschen lassen. dann können sie davon ausgehen, dass das smartphone produktionsfehler hat, die sich nur schwer reparieren lassen, oder die sogar noch versteckt sind.
 
 
ich weise mal auf diesen thread hin :
hier
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Kleiner Hinweis: Du verrennst Dich sowohl inhaltlich als auch was die Beziehung der User-Moderatoren zum A1-Konzern betrifft: wir sind keine A1-Mitarbeiter.
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Mündlich (im Shop oder am Telefon) bringt nur Fristversäumnisse zu Lasten des Kunden! Bringt genausowenig wie die emotionalen Beiträge hier.

So gehts:

Ihr Recht auf Reparatur oder Austausch

Der Händler muss die Ware austauschen oder kostenlos reparieren. Für Lieferwege, Arbeitszeit, Ersatzteile etc. dürfen keine Kosten verrechnet werden.
Wie Sie zu Ihrem Recht kommen
  • Fordern Sie den Händler zu Austausch oder Reparatur auf – am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Heben Sie die Bestätigung für das Einschreiben gut auf!
  • Setzen Sie dem Händler eine konkrete, angemessene Frist (z.B. 14 Tage).
  • Wenn Sie noch nicht (alles) bezahlt haben, können Sie bis zur endgültigen Mängelbehebung den noch offenen Betrag teilweise oder ganz zurückbehalten.
  • Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder an den Hersteller verweisen!

http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/einkaufundrecht/Gewaehrleistung.html


Nachtrag: Es sollte keine Garantiereparatur vereinbart werden, wenn es offensichtlich um Gewährleistung geht. Schriftlich auf Gewährleistungsanspruch bestehen, und sich nicht in einen für den Kunden nachteiligen "Garantiefall" drängen lassen!
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Nachtrag: Es sollte keine Garantiereparatur vereinbart werden, wenn es offensichtlich um Gewährleistung geht. Schriftlich auf Gewährleistungsanspruch bestehen, und sich nicht in einen für den Kunden nachteiligen "Garantiefall" drängen lassen!
Genau mit der Masche versuchen es alle Netzbetreiber und auch andere Händler wenn es um Handy's/Smartphones geht...

Angeblich muss das Gerät immer zur Reparatur eingeschickt werden...

und das ist eben nicht korrekt!


Ob das von den Shops absicht ist oder nicht lässt sich nur erahnen...
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kazir1 schrieb:
sie haben das recht auf umtausch der ware, wenn innerhalb der gewährleistung ein mangel vorliegt.die beweislast liegt in den ersten 6 monaten beim verkäufer, also A1,dass bedeutet, er müsste ihnen nachweissen, dass sie an dem mangel schuld sind, was sehr schwer möglich ist.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist keine Frage der Schuldzuweisung, sondern eine Frage, wann der Mangel/Fehler aufgetreten ist. Vor oder nach der Übergabe. Ein technisches Gebrechen kann immer auftreten und auch zum Beispiel einen Monat nach Übernahme ist es dann Garantie. Da es aber auch die Folge einer mangelhaften Produktion sein könnte, liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer, dass das Gebrechen nicht die Folge eines Mangels bei Übergabe (zum Beispiel Produktionsfehler) ist.
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kazir1 schrieb:ich bin zwar kein jurist, das soll auch keine juristische anleitung sein, aber ich kann vielleicht ein paar kleinigkeiten dazu erläutern. ich muss auch sagen, dass ich den support von cos.renegade für inhaltlich schlicht falsch halte und unterstelle ihm absichtliche falschaussagen zu ihren rechten.
Ja klar da will man helfen, gibt die Tipps weiter, die schon existieren etc. und muss sich dann auch noch anhören lassen, dass man die Leute absichtlich verschaukelt?

Ganz nebenbei: Ich bin kein A1 Mitarbeiter, ich helfe hier freiwillig mit indem ich die User hier mit Tipps und Hinweisen zu den richtigen Themen unterstütze.

Ich hab in dem von dir verlinkten Thread ganz unten darauf hingewiesen, dass ich Posts in der Art "Ich weiss was das Gesetzbuch sagt" hier drin nicht haben will, da dies hier kein Board für Rechtsexperten ist.

Und als Moderator sag ich dir das hier ganz klipp und klar: Nochmal so ein Post und dieser fliegt.

Back on Topic!
sie geben tipps die absolut falsch sind. informieren sie sich mal. stichwort"3 kulanz regel"
 
wenn sie wirklich die weitergabe von gewährleistungsinformationen verbieten wollen und nutzer deswegen sperren, wird das mit sicherheit die netzgemeinde, derstandard,diepresse,den kurier und die krone interessieren wie im a1 forum mit aufkläreren in dieser sache umgegangen wird
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indem ein Nutzer, der von sich selber sagt kein Jurist zu sein, Tipps gibt?

Lies dir mal die Nutzungsbedingungen durch bevor du weiter postest, das hier is kein A1 Forum, sondern ne Community, in der sich Nutzer mit anderen austauschen, da kann man davon ausgehen, dass nicht jede Info 100% stimmt, aber der Hilfsgedanke zählt und ich werd mich sicher nicht vor dir rechtfertigen, dass ich anderen Nutzern helfen wollte und ich habe bereits sehr vielen Nutzern geholfen. Wenn du mich also in die Zeitung bringen willst nur zu, soll ruhig ganz Österreich wissen, was ich Tag und Nacht tue ohne dafür auch nur einen Cent zu bekommen.

Spiel dich also hier nicht so auf...

Und damit endgültig BACK ON TOPIC.
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Servus kazir1,

möchte dich hier auf ein paar Dinge hinweisen:

  • das hier ist kein Forum, in dem es um die Diskussion von juristischen Fragen geht. Du kannst natürlich gerne Zweifel äußern, wir können und wollen dir hier aber keine Rechtsmeinungen mitteilen
  • Aufgabe unserer Moderatoren ist es unter anderem, darauf hinzuweisen.
  • Deine Meinung hast du ja gepostet- die Meinung anderer als Humbug zu bezeichnen ist auch nicht gerade ok. Auch wenn du es mit der Klausel "ich bin kein Jurist" abschwächst.
  • in diesem Forum helfen in erster Linie Kunden anderen Kunden, es geht also um nützliche Tipps für die Praxis
  • Unsere Moderatoren cos.renegade und floridsdorfer77 sind ebenfalls Kunden und keine Mitarbeiter. Sie investieren hier ihr Know How und ihre Freizeit, um anderen Usern zu helfen.
  • Bitte unterlasse es, hier anderen Usern absichtliche Falschaussagen zu unterstellen. Egal ob es sich um Moderatoren handelt, oder neuere User, die sich vielleicht noch nicht zurecht finden. Das ist keine Basis, auf der ein gegenseitiger Austausch in der Community stattfinden kann. Rechtlich gesehen posten hier User ihre Privatmeinungen und es gibt auch streng genommen keinerlei Gewähr auf irgendwelche Infos. Soviel zur Theorie, in der Praxis bekommst du wie gesagt Tipps, wie du am besten/schnellsten zum gewünschten Ergebnis kommst.
Um vielleicht noch kurz auf die inhaltliche Ebene einzugehen: In der Praxis ist es durchaus üblich, dass ein Gerät auch mehrfach zur Reparatur eingeschickt wird. Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist - zum Glück ist das ja nicht so oft der Fall.

Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass das rechtlich auch so in Ordnung ist.

Ist aber auch klar, dass man als Betroffener am liebsten sofort ein neues Gerät hätte! Immerhin gibt es im A1 Shop Leihgeräte für die Dauer der Reparatur, womit man seinen Tarif weiterhin gut nutzen kann - wenn man schon einmal das Pech hat, dass es einen Defekt am Handy gibt.

lg
Hermann
also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.
 
" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"
 
das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
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kazir1 schrieb:also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.

" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"

das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
Auch wenn es einigen hier nicht gefällt - aber wo er recht hat hat er recht!!!

Dafür gibt's von mir auch ein KUDO

Wer selbst schon in einer ähnlichen Situation war weiss wie mit Kunden umgegangen wird

Mir wurde z.B. nach einem Kulanzaustausch klipp und klar gesagt dass A1 das Gerät keinesfalls ein weiteres mal austauschen würde (egal welchen Fehler es haben würde)

Darum habe ich mir auch vor Ort drei Geräte angesehen und alle drei hatten mehr oder weniger auffällige Pixelfehler!!!

Ich habe dann das Gerät genommen wo mir auf anhieb keine Pixelfehler aufgefallen sind und musste nach kurzer Zeit feststellen dass auch dieses drei Pixelfehler hat...

Mit dem und noch einigen Anderen Fehlern lebe ich nun schon seit einiger Zeit und warte eigentlich nur noch das nächste Softwareupdate ab bevor ich das Gerät zur Reparatur einschicke denn lt. Hersteller-Support fällt eine Reparatur ab drei Pixelfehlern in die Garantie

Aufgrund der anderen Probleme mit dem Gerät gehe ich sogar davon aus dass das Gerät getauscht wird wenn nicht sogar das Nachfolgemodell als Tauschgerät angeboten wird...


@ Herman
Eure "in der Praxis übliche Abwicklung" ist ja ansich ok

Jedoch gibt es eben damit im Sinne der Gewährleistung rechtlich doch ein Problem wenn ein Kunde sein Recht auf einen Austausch im Sinne der Gewährleistung einfordert

Dass man als Kunde dann im A1 Shop nur schief angesehen wird und mit den Worten "wir müssen das Gerät aber einschicken" abgewimmelt wird musste ich auch selbst schon erleben

Man wird als Kunde leider wirlich immer als Bittsteller hingestellt obwohl es rechtlich gesehen überhaupt nicht so ist...

Schuld daran ist meiner Meinung nach entweder das die Shop-Mitarbeiter diesbezüglich schlecht bzw. gar nicht geschult sind oder aber entsprechende Anweisungen bekommen wie sie sich im Reklamationsfall zu verhalten haben

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