Skip to main content

Guten Morgen!

Habe auf Willhaben ein Smartphone gekauft genauer gesagt ein Iphone 12 mini. Wurde als Werksfrei verkauft. Jetzt habe ich leider festgestellt das es einen Sim/Netlock Branding hat. Ich habe die Rechnung von Verkäufer mitbekommen. Kann ich im A1 Shop das Smartphone auf seine Kosten entsperren lassen oder muss ich selber dafür aufkommen. Gibt es in so einem Fall eine Entsperr - Kulanz von A1?

Mfg

Wurde das Gerät zum vollen Preis gekauft? Dann kannst es im A1 Shop entsperren lassen ohne Zusatzkosten. Wenn es aber über einen Vertag subventioniert bezogen wurde, dann sind die normalen Gebühren fällig.

 

Das Geschäft wurde zw. dir und dem Verkäufer abgeschlossen, glaube kaum, dass A1 hier Kulanz zeigt, ohne von dieser Transaktion was zu haben - ehrlich gesagt, wie kommt man darauf?

Ohne die Rahmenbedingungen zu kennen, wenn “werksfrei” stand und dann ein Simlock drauf ist und mit werksfrei dies gemeint war, dann ist das u.U. Betrug, warum soll A1 also für diesen aufkommen?


Ich habe die Kulanz gegen über mir gemeint, dass ich mit der Rechnung das Gerät auf Kosten des Verkäufers freischalten lassen kann!


Wie soll das gehen’? A1 soll also von dem Verkäufer an Dich die Kosten für die Entsperrung einfordern? Das ist doch völlig unlogisch, denn der Vertrag zwischen Dir und dem Verkäufer hat doch nichts mit A1 zu tun.

 

Das hat absolut nichts mit meiner persönlichen Meinung über Gebühren zu tun, die Kunden für Entsperrung nach Ablauf der Vertragsbindung an A1 zu leisten haben.


Ich habe die Kulanz gegen über mir gemeint, dass ich mit der Rechnung das Gerät auf Kosten des Verkäufers freischalten lassen kann!

Das musst du dir mit dem Verkäufer ausmachen. Zahlt dir der Verkäufer die Entsperrung? Dann soll er dir das Geld dafür überweisen.

A1 kann nicht einfach so etwas in Rechnung stellen, weil er anders, als der Vertragsinhaber (der die Rechnung zahlt), das fordert. Wäre ja schön lustig.

Hat dann auch nix mit Kulanz zu tun.


Hallo @tomi2475, @cos.renegade und @oversixty haben hier im Prinzip schon alles relevante gesagt, wenn dir der Verkäufer das Handy ohne SIM Lock verkauft hat und es doch einen SIM Lock hat, dann ist die Betrug, dann solltest du hier weitere Schritte einleiten. Seitens uns würde eine Entsperrung mit der A1 Rechnung des Handys ab ursprünglichen Kaufdatum des Handys in den ersten 12 Monaten 150 Euro, im13. bis 24. Monat 100 Euro und danach 50 Euro kosten. Da es sich hier um das neue iPhone 12 Mini handelt, wären dies somit 150 Euro. Liebe Grüße Michael

Ich weiß schon das ich mich in erster Linie am Verkäufer schadlos halten muss. Dennoch hat er einen Vertrag unterschrieben und mit Punkte zwei Handys bekommen. Das A1 es billigt das diese Geräte dann veräussert werden und man den Vertragsinhaber nicht belangen kann, auch von A1, dass er was verkauft was Vertragsgebunden ist bzw. der Käufer das nicht mit der Originalrechnung entsperren lassen kann auf Kosten des Verkäufers ist eigentlich in einem Rechtsstaat wie Österreich sehr traurig. Denn technisch wäre das sicherlich möglich.

Dann heisst es halt warten und nach 24 Monaten um 50 Euro entsperren lassen denn ich denke auch mit Mobilpoints wird es wohl auch nicht billiger oder?


Das A1 es billigt das diese Geräte dann veräussert werden und man den Vertragsinhaber nicht belangen kann, auch von A1, dass er was verkauft was Vertragsgebunden ist bzw. der Käufer das nicht mit der Originalrechnung entsperren lassen kann auf Kosten des Verkäufers ist eigentlich in einem Rechtsstaat wie Österreich sehr traurig. Denn technisch wäre das sicherlich möglich.

 

Your logic is flawed.

Ich kaufe ein Handy über den A1 Vertrag und zahle das Handy mit meinem Vertrag ab.

Wenn ich das Handy dann verkaufen will, ist das meine Sache und hat mit A1 nichts mehr zu tun, das kann A1 egal sein, das Geschäft ist bereits besiegelt und damit abgeschlossen.
So, jetzt verkaufe ich dir das Handy und sage dir, es ist entsperrt, was es nicht ist.

Dann soll A1 mir das in Rechnung stellen? 
 

Gewaltenteilung schon mal gehört? 

bzw. der Käufer das nicht mit der Originalrechnung entsperren lassen kann auf Kosten des Verkäufers ist eigentlich in einem Rechtsstaat wie Österreich sehr traurig.

 

oooof. Sorry A1 ist weder Exekutive noch Justiz. Was meinst wenn hier ein Irrtum vorliegt und dann A1 einfach was in Rechnung stellt, wo sich danach heraus stellt, es war nur ein Irrtum?

Du hast auf willhaben.at was gekauft, das geht A1 genau 0 an. A1 ist ein Dienstleister, dass du einen Mobilfunk hast, das Gerät wird verkauft über A1, ja, ist aber wie jeder andere Artikelverkauf zu betrachten, was du als Käufer des Handys danach mit diesem machst, ist deine Sache.


Wenn das so ist, dass Smartphones mit Next-Tarif vertraglich abgegeben werden aber mit dem Vertrag eigentlich nix zu tun haben, dann würde es mich interessieren welchen Sinn ein Sim/Netlock Branding überhaupt macht!


Es macht nur für A1 Sinn, finde den A1 Sim Lock auch nicht gut. 

Falls du mit Paylivery bezahlt hast, würde ich einen Case bei Willhaben aufmachen. Andernfalls würde ich Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, wenn der sich nicht meldet würde ich ihn mal anzeigen….

Paypal, IBAN oder Adresse wirst du ja von ihm/ihr haben. Wenn ihr euch “extern” getroffen habt, tja dann muss du wohl in den sauren Apfel beissen.


Niemand wird dir das Risiko abnehmen, wenn du ein Gerät von irgendwem im Internet kaufst - schon gar nicht im Nachhinein. die Gewährleistung von A1 bezieht sich nur auf das vertragsgemäß verkaufte Gerät, und das hat eben einen SIM-Lock. A1 hat also alle Verpflichtungen erfüllt und stellt dir vertragsgemäß eine kostenpflichtige Entsperrmöglichkeit zur Verfügung.

Du kannst dich an den Verbraucherschutz oder dergl. wenden, um herauszufinden, welche Möglichkeiten du gegenüber dem Willhaben-Verkäufer hast.


Wenn das so ist, dass Smartphones mit Next-Tarif vertraglich abgegeben werden aber mit dem Vertrag eigentlich nix zu tun haben, dann würde es mich interessieren welchen Sinn ein Sim/Netlock Branding überhaupt macht!

 

Darüber gibt es in der Community auch genug Diskussionen, tut aber hier nichts zur Sache, da kannst du dich noch so stur stellen, das bringt dich nicht weiter.

Du bist in einer unangenehmen Situation, keine Frage, aber anstatt zu versuchen das Problem wen anderen lösen zu lassen (A1), wirst du das wohl oder übel selber in Angriff nehmen müssen.


Eine Frage hätte ich noch: Wie unterscheidet sich ein Werksoffenes Gerät von einem Sim/Netlock gebrandeten? Im speziellen bei den Gerätefunktionen, Softwareupdates, Apps etc. Oder beschränkt es sich darauf, dass man halt nur A1 SIM-Karten verwenden kann sonst ist es wie einem Werksoffenes?


 Bei A1 Edition Smartphones:

Gerätefunktionen sind nicht eingeschränkt.

Bei Android Smartphones kommt in den meisten Fällen eine eigne Version für A1 zum Einsatz, wo A1 die Updates noch prüft. Also können sich Aktualisierungen verzögern, oder ganz übersprungen werden. Trifft auf iPhones nicht zu, da gibt es die Carrier Bundels, welche auf alle Geräte verteilt werden.

Siehe z.B. dieses Thema: 

A1 Apps sind oft vorinstalliert und vielleicht nicht deinstallierbar.

Und bei vielen Smarthones eben ein Net-Lock (es ist eine Sperre auf das Netz, nicht eine bestimmte Sim). Wobei bei neueren Geräten auch andere A1 Marken, trotz Net-Lock, in vielen Fällen funktionieren.

 
Edit:
PS: Ein eigenes Thema zwei Stunden später zu eröffnen ist unnötig und uncool.

Edit:

PS: Ein eigenes Thema zwei Stunden später zu eröffnen ist unnötig und uncool.

 

entfernt … keine Hilfe für jemanden der uns nur ausnutzen will.


Antworten