Skip to main content

Hallo,

 

in meinem Elternhaus haben meine Eltern momentan einen Festnetzanschluss (telefon) und einfaches internet. Sie bezahlen monatlich Gebühren für den Festnetzanschluss (Post/Telefon) und Gebühren für das Internet.

Da ich nun das Haus übernehme und gerne von A1 Internet + Fernsehen über die Telefonleitung beziehen möchte und meine Eltern ihren Anschluss nicht mehr benötigen stellt sich mir die Frage ob ich den alten Festnetzanschluss auch kündigen kann (und der bei der Neuinstallation seitens A1 dabei ist) oder ich die Grundgebühren für den Festnetzanschluss immer separat zu zahlen habe.

Das kommt sehr auf das Produkt an, welches aktuell vorhanden ist.
Wenn es eine Kombi ist, dann kann man das wohl einfach upgraden (ist es selbe Wohnung?).

Wenn nicht, würde ich es kündigen und eine Neuanmeldung durchführen, kommt unterm Strich etwas billiger. 

Geht natürlich nur, wenn auf die Festnetznummer verzichtet werden kann.


Hallo..vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

ja es ist zwar das selbe Haus aber derzeit ein anderer Anbieter.

Ja genau darum gehts...es kann auf die Festnetznummer absolut verzichtet werden. Icv benötige nur Internet+ Fernseh kombi.

 

meine Eltern können also beruhigt Alles alte Kündigen (inkl. festnetzanschluss)...und ich bestelle dann meine A1 kombi neu auf die adresse?

 

hatte angst das ich den festnetz anschluss kündige und dann nix mehr geht da ich dachte das sei separat.


Ich würde zuerst den neuen Anschluß herstellen lassen und dann erst den alten aufkündigen. Nur für den Fall daß es sonst u.U. keine freie Leitung gäbe. Wenn das fehlschlägt kannst ja immer noch den bestehenden übertragen (portieren) lassen, dann behältst du sogar die alte FN-Nummer.

Festnetz läßt sich m.W. grundsätzl. bei neuen Tarifen einfach dazuaktivieren.


mir ginge es nur darum das meine eltern bisher knapp 50 euro NUR für den festnetz anschluss (ohne internet) zahlen, obwohl darauf vllt. gerne verzichtet werden kann wenn ich nur meine A1 kombi haben möchte.


Das galt dann aber sicher für 2 Monate und nicht für eines und war vermutl. die “Leitungs”-Grundgebühr für einen portierten (oder entbündelten) Anschluß. Egal wie, wenn du es jetzt wieder von A1 nimmst gilt der Preis fürs ganze Produkt.


ja is ja seit anno dazumal und uralt….wurde ja nie verändert….

 

damals gabs ja nur den festnetzanschluss und festnetznummer….dann jahrzente dannach wurfe mal ein kleines internet dazubestellt aber die grundgebüht für den festnetzanschluss blieb erhalten...jahrelang….obwohl nie mehr genutzt…

 

daher ja meine frage ob ich das alte zeugs noch benötige oder alles abmelden kann und dann einmal günstiger neu….


Die Grundgebühr (für die Leitung inkl. Telefon) hättest dir nicht erspart, das meinte ich, nur hast du es noch getrennt (und insges. vermutl. teurer als möglich wäre), da das Internet von anderem Anbieter dazu kam und mit Wechsel zu A1 ist es mit dem Kombitarif heute dann eben gemeinsam verrechnet. Und ob du dann Telefonie (gratis) dazu aktivierst oder nicht obliegt dir.


Antworten