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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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Hallo alle!@außerordentliche Kündigung: Kunden mit Verträgen, die vor dem 2.6.2009 abgeschlossen wurden, haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dabei muss das Schreiben bis spätestens 4.4.2011 bei uns eingelangt sein. Der Vertrag wird dann mit 4.4.2011 gekündigt und auf B-Free umgestellt. Dieser B-Free Anschluss kann dann einfach wieder angemeldet werden (zu Erstanmeldekonditionen) oder auch portiert werden.@Kosten der außerordentlichen Kündigung: Die Kündigung ist in diesem Fall gratis – d.h. Pönalen und Entgelte für bestehende Bindungen bzw. minus MOBILPOINTS werden nicht verrechnet.lg,Christian
Warum muss ich als Kunde etwas schriftlich widersprechen was ich so nie unterschrieben hab? Eigentlich sollte ich es höchstens schriftlich einwilligen oder es bleibt der Vertrag so wie er ist.
Die Einführung dieser neuen Entgeltbestimmungen erinnert unheimlich an ähnlich Kundenfreundliches bei - der Finanz-Regelung zur Ausweispflicht beim Kauf von 3 Bierkisten - der ÖBB mit den Rückfahrkarten und dem Ab-Stadtgrenze KnopfZwei mal stehend rückwärts gerudert - es ist halt Fasching! Lieber Regulator und A1 - Ihr habt ja noch zwei Monate Zeit zum Nachzudenken.P.S. Wer braucht eigentlich die 05er Nummern? Der Anrufer ja keinesfalls, da je die meist vorhandene, "normale" Nummer wesentlich billiger kommt. mfg
Du bist mit den Änderungen nicht einverstanden? Hast du deinen Vertrag vor dem 2.6.2009 abgeschlossen, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wir benötigen die außerordentliche Kündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 4.4.2011.
1. Frage: Mein Vertrag wurde vor dem 2.6.2009 abgeschlossen/verlängert aber ich bin mit meinen Mobilpoints noch im Minus. Muss ich bei der außerordentlichen Kündigung die restlichen Mobilpoints nachzahlen?2. Frage: gibt es auch hier eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ab dem Datum meiner außerordentlichen Kündigung? 3. Frage: kann ich im Zuge der außerordentlichen Kündigung meine Telefonnummer zu einem anderen Provider mitnehmen. Danke
Neue AGB seit 02.06.2009:Einvernehmliche Vertragsänderungen27.6 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen können wir mit Ihnen auch einvernehmlich vereinbaren.27.7 Wir senden Ihnen ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in geeigneter Form, z.B. durch Rechnungsaufdruck oder als Rechnungsbeilage. Darin finden Sie alle Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Entgeltbestimmungen. Auch wenn wir nur einen Teil eines Punktes ändern, senden wir Ihnen den gesamten neuen Punkt. Zusätzlich finden Sie einen Hinweis auf die Volltext-Version unter www.A1.net/AGB. Sie können die Volltext-Version auch bei unserer Serviceline kostenlos anfordern. Gleichzeitig informieren wir Sie über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen.
einvernehmlich ?? wer sagt das ich das will ?? 👎
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wieso kann man einen vertrag den man nach dem 2.6.09 verlängert hat, nicht ao. kündigen?
Neue AGB seit 02.06.2009:Einvernehmliche Vertragsänderungen27.6 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen können wir mit Ihnen auch einvernehmlich vereinbaren.27.7 Wir senden Ihnen ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in geeigneter Form, z.B. durch Rechnungsaufdruck oder als Rechnungsbeilage. Darin finden Sie alle Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Entgeltbestimmungen. Auch wenn wir nur einen Teil eines Punktes ändern, senden wir Ihnen den gesamten neuen Punkt. Zusätzlich finden Sie einen Hinweis auf die Volltext-Version unter www.A1.net/AGB. Sie können die Volltext-Version auch bei unserer Serviceline kostenlos anfordern. Gleichzeitig informieren wir Sie über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen.
das wird wohl daran liegen, dass bei diesen kunden die MVD sowiso bald ausläuft
naja wenn ich ihm 2010 abgeschlossen habe dann läuft er schon noch eine weile 😉
das würde ich auch gerne wissen ?
das wird wohl daran liegen, dass bei diesen kunden die MVD sowiso bald ausläuft
wieso kann man einen vertrag den man nach dem 2.6.09 verlängert hat, nicht ao. kündigen?
das würde ich auch gerne wissen ?
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wieso kann man einen vertrag den man nach dem 2.6.09 verlängert hat, nicht ao. kündigen?
BOB !!!Sehr geehrtes A1 Team !Warum wollen Sie A1 Kunden "abzocken" ?Wenn 1 Million Kunden 2,75 € pro Monat beazahlt sind dies 2,75 Mill. Euro = 37800000 ÖS !Nicht schlecht als "Körberlgeld"Bei BOB = Produkt von euch sind 050 Nummern includiert.Korrekt wäre es :Rechnungstext : Wenn Sie dieses Paket wollen senden Sie SMS Ja ich will an .......So bekommt jeder Kunde Paket wenn er will !Und nicht automatisch weil er sich seine Rechnungen nicht ansieht.Schade das "DAS BESTE NETZ-Marktführer" mit solchen Tricks die Kunden "abzocken " will.Mfg.
Liebes A1-Team!Ich habe mir nun den § 27 (6) der aktuellen AGB durchgelesen. Dort steht als Überschrift "Einvernehmliche Vertragsänderungen". Im Punkt 8 wird folgendes angeführt:"Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen." Sichtlihch ist die Entgeltänderung genau so eine Vertragsänderung. Können Sie mir bitte erklären, wie eine "einvernehmlich" Vertragsänderung möglich ist, wenn der Kunde aber nicht zustimmt und sich überhaupt nicht meldet? Diese Vorgangsweise ist von der Telekom Austria eindeutig gesetzeswidrig. Da eine Nichtzustimmung zu einer "einvernehmlichen" Änderung keine einvernehmliche Änderung ist und eindeutig gegen das Konsumentenschutzgesetz widerspricht. Wir werden in dieser Sache die Regulierungsbehörde einschalten.LGStefan
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Hallo Oliver!Danke für deine Frage! Die Anrufe in private Netze (05) werden separat verrechnet, d.h. du hast extra/zusätzlich 1000 Freiminuten in private Netze. Deine Frage wegen der Tonbandansage habe ich gerne an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Ich melde mich hier, sobald ich die Infos habe!lg,Christian
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Lieber A1 Christian !Weder habe ich vor meinen A1-Vertrag zu kündigen bzw. die 2,75 Euro für nicht benötigte 1.000 Minuten zu bezahlen. So wird es vielen A1-Kunden ergehen. Leider gibt es für alteVerträge nur mehr die Möglichkeit "Friß oder Stirb". Es wird mit Sicherheit die "besteKundenvertreibungsaktion" aller Zeiten. mfg
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Hallo relax21!Es stimmt, dass wir ab 4.4.2011 die Entgeltbestimmungen für alle bestehenden Kunden, die einen A1 Privat Sprachtarif nutzen, ändern.Was ändert sich? – Im Moment kosten Anrufe in private Netze (05) 0,25 Euro pro Minute. Ab 4.4.2011 sind Anrufe in diese Netze im Rahmen von 1000 Freieinheiten gratis. Zusätzlich stellen wir in Zukunft sicher, dass ihr auch weiterhin im besten Netz telefoniert. Dafür verrechnen wir ab 4.4.2011 monatlich 2,75 Euro zusätzlich zum Grundentgelt.Du bist mit den Änderungen nicht einverstanden? Hast du deinen Vertrag vor dem 2.6.2009 abgeschlossen, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wir benötigen die außerordentliche Kündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 4.4.2011.Hast du deinen Vertrag nach dem 2.6.2009 abgeschlossen oder verlängert? – Den Änderungen kann bis spätestens 4.4.2011 schriftlich widersprochen werden. Der Vertrag wird dann zu den bisherigen Konditionen weitergeführt. In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung von euch.Über die Änderungen der Entgeltbestimmungen werdet ihr ab 3.2.2011 informiert. Ihr findet die Infos in der Infobox auf der A1 Rechnung. Kunden ohne Papierrechnung finden die Information auf der pdf.Rechnung in der A1 ONLINE RECHNUNG.lg,Christian

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