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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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Ich hab gerade folgende Mail auf meine Anfrage bekommen:>>Sehr geehrter Herr Dohr,es tut uns Leid: es gibt ein Missverständnis, was die Änderung unserer Entgeltbestimmungenmit 4.4.2011 angeht.Ihre Rufnummer 0664 xxx ist davon nicht betroffen – daher können Sie Ihren Vertrag weder kostenlos außerordentlich kündigen noch von diesem zurücktreten.
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Gibt es schon eine Info bezüglich A1 Absolut Zero?
Hallo Oliver, haben leider noch keine Infos erhalten. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, posten wir sie hier. Hab bitte noch etwas Geduld. Danke.Liebe Grüße,Alexandra
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Ergänzend dazu: Kann man 05er Nummern dann überhaupt noch anrufen? Der Vertrag läuft normal weiter soweit ich das verstanden habe, dh zahle ich dann wie bisher weiterhin pro Minute 0,25 Euro zu privaten Netzen oder werden die 05er Nummern für mich dann komplett gesperrt?
Hallo Silke!Selbstverständlich kannst du trotz Rücktritt der EB auf 05er-Nummern anrufen. Die Abrechnung hängt immer vom jeweiligen Tarif ab, in den meisten Fällen sind das 0,25 Euro pro Minute. Liebe Grüße,Alexandra
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Hallo Admins!Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen? Denn es ist doch eine Vertragsänderung. Es sieht nähmlich ganz danach aus, das unser gelobtes A1 nur etwas für uns Kunden tut, wenn wir unser Konto und unsere Geldtasche zur freien Entnahme öffnen! Mfg
Hallo sven1706!Ein Rücktritt der EB Änderung verlängert deinen Vertrag nicht. Du erklärst mit deinem Schreiben lediglich, dass du mit den Änderungen nicht einverstanden bist. In diesem Zusammenhang verlängern wir ebenfalls keine Verträge von Kunden, die mit der Änderung einverstanden sind. Liebe Grüße,Alexandra
HalloIch hätte gerne für folgenden Umstand eine Erklärung:In den Entgeldbestimmungen/Allgemeiner Teil steht unter10.14 OPTION private Netze (05)Inkludierte Leistungen. Mit der Option private Netze (05) stehen Ihnen pro Rechnungsmonat/Anschluss bis zu 1000 Minuten Sprachtelefonie zu privaten Netzen (Vorwahl 05) im Inland zur Verfügung.Preis. Zusätzliches monatliches Entgelt: 2 Euro.Mehrleistung. Bei Überschreiten der monatlich inkludierten Einheiten verrechnen wir diezusätzlichen Einheiten nach Ihrem Tarif.Taktung. Die Taktung richtet sich nach Ihrem Tarif.Nun ist jedoch geplant, das sämtliche Tarife um 2,75€ angehoben werden.1.) Wie kann die gleiche Leistung unterschiedliche Entgelte verursachen?2.) Wieso werden alle Tarife zwangsweise umgestellt, wenn für diese Leistung eine eigene Option ins Leben gerufen wurde?Dieser Umstand ist unverständlichBitte um Aufklärung
Hallo Leute!Hört Euch einmal das Gestammel des Pressesprechers der Telekom an. Die Sache ist einfach nur mehr zum Lachen:mms://stream2.orf.at/filehandler/oesterreich/201106/a1_142617.wmaoder hier:http://tirol.orf.at/stories/497884/LGStefan
Was ist eigentlich mit Neukunden, die jetzt einen Vertrag bis 4.4 abschließen? Können die auch bis dahin der Erhöhung widersprechen?Ich hab nämlich am 30.01 als Neukunde einen Vertrag/Handy online geordert, und selbige am 02.02 nach der Lieferung aktiviert.Zu diesem Zeitpunkt war diese Diskussion noch nicht mal in den Startlöchern, die geplante Änderung der AGBs nicht offiziell.Online-Rechnung mit dem Hinweis der Erhöhung hab ich logischerweise noch keine bekommen.p.s.:An wen (genaue Adresse, Faxnummer, etc) und wie habe ich das Widerspruchsschreiben zu schicken? Muss das per e-mail, Fax oder Brief erfolgen?Bekomme ich da eine Bestätigung, von der ungewollten Erhöhung befreit zu sein?
Hallo Admins!Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen? Denn es ist doch eine Vertragsänderung. Es sieht nähmlich ganz danach aus, das unser gelobtes A1 nur etwas für uns Kunden tut, wenn wir unser Konto und unsere Geldtasche zur freien Entnahme öffnen! Mfg
Vorsicht ! Kommt darauf an wann du den Vertrag abgeschlossen hast!!lg.
Hallo,Der Vertrag läuft ganz normal weiter. :-)05 Nummern können natürlich weiterhin angerufen werden ( Bahn, Bank, Versicherung usw.).Ich weiß gar nicht was ich mit den Firmen jeden Tag reden könnte . 😞 :phone_green:Hoffentlich haben die alle eine minutenlange Warteschleife. Und wenn wer abhebt, dann auflegen. 😉 Und wieder anrufen. Fast 17 Stunden im Monat!!!!!! 👍lg.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen?
Ergänzend dazu: Kann man 05er Nummern dann überhaupt noch anrufen? Der Vertrag läuft normal weiter soweit ich das verstanden habe, dh zahle ich dann wie bisher weiterhin pro Minute 0,25 Euro zu privaten Netzen oder werden die 05er Nummern für mich dann komplett gesperrt?
Hallo Admins!Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich schriftlich wiederspreche, das ich die 2,75€ nicht bezahle, und es von A1 genehmigt wird? Habe ich dann automatisch eine Vertragsverlängerung von weiteren 24 Monaten abgeschlossen? Denn es ist doch eine Vertragsänderung. Es sieht nähmlich ganz danach aus, das unser gelobtes A1 nur etwas für uns Kunden tut, wenn wir unser Konto und unsere Geldtasche zur freien Entnahme öffnen! Mfg
Ja, aber das gilt eben bei einer Einvernehmlichen Änderung. Aber ist es in diesem Fall wirklich einvernehmlich, wenn ich als Kunde aktiv werden muss um Bekanntzugeben, dass ich nicht damit einverstanden bin? Müsste nicht, wenn es einvernehmlich ist, der Vertragspartner der die Änderung vornimmt auf den anderen zugehen und nur wenn der andere Vertragspartner damit einverstanden ist kan diese auch in Kraft treten. Aber so wie es aussieht ist es doch so, dass ich als Kunde hinschicken muss dass ich NICHT einverstanden bin, und wenn ich nichts hinschicke, ich mich also nicht dazu äußere, wird es geändert. Sollte doch aber so sein, dass wenn ich mich nicht dazu äußere KEINE Vertragsänderung vorgenommen wird. Oder irre ich mich?
Genau so sehe ich das auch! Wenn A1 bei "einvernehmlichen Auflösungen der Dienstverhältnisse ihrer Arbeitnehmer auch so vorgeht, hätten Gewerkschaft, Arbeiterkammer und unter Umständen sogar das Arbeitsgericht ein gewichtiges Wörtchen mitzureden!So ist und bleibt der Kunde halt König! Oder?
Hallo,Da hast du Recht, 1000 Min. zu 05 Nummern. Soll man da jeden Tag mit Post, Bahn und Bank reden? 👎lg.
Einfachste Lösung wäre, dass die 05er Nummern in die bestehenden Freiminuten integriert werden und fertig.Wenn man sich ansieht, was in den Foren los ist deswegen, kann man sich berechtigt fragen, ob es das wert ist.
Hallo, Auf den Rechnungen die ab 03.02.2011 verschickt werden.lg.
Mit welcher Rechnung soll das bitte kommen?Auf der Jänner ist nichts zu finden.
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Hallo an alle, da es anscheinend noch Missverständnisse zu geben scheint, hier nochmal die Facts:Am 04.04.2011 ändern wir unsere Entgeltbestimmungen für unsere bestehenden KundInnen. Für 2,75 Euro zusätzliches Grundentgelt pro Monat und A1 Rufnummer telefoniert ihr in Zukunft 1000 Minuten gratis zu privaten Netzen (05). Was sind diese privaten Netze eigentlich? Private Netze nützen zB. Banken, Versicherungen, Behörden. Mehr zu den privaten Netzen seht ihr unter http://www.rtr.at/de/tk/Rufnummernsuche?S=05&art=d . Nähere Informationen ob euch zB. ein Widerspruchsrecht oder das Recht auf außerordentliche Kündigung zukommt, entnehmt bitte eurem persönlichen Rechnungsaufdruck. Du bist mit den Änderungen nicht einverstanden und hast du deinen Vertrag vor dem 02.06.2009 abgeschlossen oder verlängert? Du kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wir benötigen die außerordentliche Kündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 04.04.2011. Mit der außerordentlichen Kündigung stellen wir den Anschluss auf B.FREE um. Hast du deinen Vertrag ab 02.06.2009 abgeschlossen oder verlängert? – Den Änderungen kannst du bis spätestens 04.04.2011 schriftlich widersprechen. Der Vertrag läuft im Fall eines Widerspruchs zu den bisherigen Konditionen weiter. In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung von dir. Liebe GrüßeA1 Administrator 77
Also ich hab meinen Vertrag am 20.01.2010 Verlängert bin jetzt schon viele Jahre A1 Kunde aber irgendwann ist Schluss! Bei meiner PDF Rechnung steht gar nichts über irgendwelche Änderungen!!! Habe es gestern von einem Freund erfahren!Mein Vertrag läuft noch bis 2012 und da kommt einiges zusammen noch dazu habe ich ein Zusatzpaket (10€ im Monat) das bis Ende des Vertrags mitläuft, das mir nicht bewusst war!! Obwohl bei mir im Account steht, dass dieses Zusatzpaket jetzt ab 1.3.2011 ausläuft!!!Ich habe immer A1 verteidigt und empfohlen, aber ich werde nach dem jetztigen Vertrag auch sicher nach einem neuen Anbieter suchen!!!!!!
AGBs können nicht über geltendem Gesetz stehen. In den nächsten Tagen sollte man wohl im umts-forum und auf facebook wohl weiterlesen.
Laut §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollte die ao Kündigung möglich sein. (3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.Im Gesetz steht nicht davon, dass so eine Gebührenerhöhung optional ist. So wird das Schreiben wohl aussehen:AnA1 Telekom Austria AGObere Donaustraße 29A-1020 WienKündigung meines Mobilfunkvertrages gem. §25/3 TKG (§25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG))Sehr geehrte Damen und Herren,Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)) meinen Vertrag lautend auf xxxxxxxx, Rufnummer: 0664/xxxxxxxxx zum ehestmöglichen Zeitpunkt.Von diesem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit ausdrücklich Gebrauch.Mit freundlichen Grüßen
Hallo!Ich habe gestern ein Kündigungsschreiben abgeschickt und heute angerufen. Die nette Mitarbeiterin hat mich darauf hingewiesen das es mir nicht möglich ist, diesen zu kündigen, da ich schon in den neueren agb bin? (Mein Vertrag wurde mitte 2010 unterschrieben) soll ich mein kündigungsschreiben wiederholen ?ich will keine option zwischen 2,70 ja oder nein. sondern einfach nur vom vertrag weg. bei tmobile und telering gings auch. und da ging es nicht um grundentgelderhöhung sondern lediglich nur um die 05er nummer wo diese einbezogen werden. da war dies viel einfacher...bitte um hilfe
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Fast darf man damit schon rechnen. Seit dem Wochenende gibt es von keinem A1-Moderator irgendeine Äußerung in diesem Forum, wahrscheinlich muß erst die neue Linie fixiert werden. Ich denke, von Seiten A1 hat man die negativen Reaktionen bei weitem unterschätzt.
Interessante Vermutung, nur wird nix dran sein. Auf Facebook wird beantwortet und auch an der Hotline. Ich denke das die wenigen Mods sich hier auch um die übrigen (älteren) Anfragen kümmern (müssen).
Guten Abend@all!Kann ich meine laufenden Vertrag -Xcite Zero+1Gb Datenguthaben- den ich Ende März 2010 abgeschlossen habe, außerordentlich kündigen, ohne das Kosten enstehen?Bitte um Antwortlg
Hier sind die Antworten von A1 sehr dürftig und sehr lange her. :-(Plant A1 vielleicht die Rücknahme der neuen AGB ?lg
Fast darf man damit schon rechnen. Seit dem Wochenende gibt es von keinem A1-Moderator irgendeine Äußerung in diesem Forum, wahrscheinlich muß erst die neue Linie fixiert werden. Ich denke, von Seiten A1 hat man die negativen Reaktionen bei weitem unterschätzt.
Laut §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollte die ao Kündigung möglich sein. (3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.Im Gesetz steht nicht davon, dass so eine Gebührenerhöhung optional ist. So wird das Schreiben wohl aussehen:AnA1 Telekom Austria AGObere Donaustraße 29A-1020 WienKündigung meines Mobilfunkvertrages gem. §25/3 TKG (§25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG))Sehr geehrte Damen und Herren,Wegen nicht ausschließlich kundenbegünstigender Änderungen der AGB kündige ich mit Hinweis auf das Sonderkündiggungsrecht §25 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)) meinen Vertrag lautend auf xxxxxxxx, Rufnummer: 0664/xxxxxxxxx zum ehestmöglichen Zeitpunkt.Von diesem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit ausdrücklich Gebrauch.Mit freundlichen Grüßen
Hier sind die Antworten von A1 sehr dürftig und sehr lange her. :-(Plant A1 vielleicht die Rücknahme der neuen AGB ?lg

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