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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht



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e.wegi schrieb:ich habe einen Tarif A1 Go! S13 in Aktion um EUR 19,90 mtl. - kommt bei diesem Tarif "nur" die Erhöhung um EUR 1,90 zur Anwendung oder fällt für mich der Aktionstarif auch weg, sodaß dann der Standard-Tarif gilt?

Hallo e.wegi,
genau, das Grundentgelt erhöht sich um 1,90 €. Aktionen bleiben bestehen.

Liebe Grüße,
Elisa
cos.renegade schrieb:Kein A1, keine A1 Support Community ;)
Stimmt, der wirklich gute Support wird den Leuten bestimmt abgehen.^^
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Hallo Mani_King,
Mani_King schrieb:Ich habe bis zum 25.5 noch das Sonderkündigungsrecht. Wenn ich jetzt mein Kündigungsschreiben noch vor dem 25.5 versende, gilt das Sonderkündigungsrecht noch? Hier scheinen ja einige Probleme zu haben, da A1 nicht darauf reagiert.
Hier nochmal zur Sicherheit ein paar Infos zur außerordentlichen Kündigung:

  • Die Sonderkündigung wird an dem Stichtag auf eurem Schreiben wirksam (Mitte bis Ende Mai - > genaues Datum auf eurem Informationsbrief zur Preisanpassung)
  • Sie muss also spätesten bis zu diesem Tag schriftlich an uns geschickt werden. Als Nachweis für das Datum gilt eine Faxbestätigung oder Aufgabebestätigung bei einem eingeschriebenen Brief
  • Ihr erhält eine Kündigungsbestätigung von uns. Das kann einige Tage in Anspruch nehmen.
  • Alle weiteren Details findet ihr hier: Infos zur Preisanpassung[/u]
Liebe Grüße,
Elisa
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Kein A1, keine A1 Support Community 😉
Danke. :)
Puh das sind ja Preise, da muss ich mir doch noch überlegen ob ich wirklich wechsle.
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Mani_King schrieb:Beim Sonderkündigungsrecht verfallen auch alle Mobilpoint nehm ich an oder?
Ja.

Mani_King schrieb:Und wie viel kostet die Entsperrungsgebühr für mein Smartphone?
Habe ich hier bereits beantwortet:
:)
Alles klar. Beim Sonderkündigungsrecht verfallen auch alle Mobilpoint nehm ich an oder? Und wie viel kostet die Entsperrungsgebühr für mein Smartphone?
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Mani_King schrieb:Ich habe bis zum 25.5 noch das Sonderkündigungsrecht. Wenn ich jetzt mein Kündigungsschreiben noch vor dem 25.5 versende, gilt das Sonderkündigungsrecht noch?
Ja klar.

Mani_King schrieb:Hier scheinen ja einige Probleme zu haben, da A1 nicht darauf reagiert.
Egal, per Einschreiben oder Fax schicken, dann hast du eine Bestätigung mit Aufgabedatum (Rechnung vom Einschreiben bzw. Faxbestätigung) und dann passt es.
Es werden vermutlich nicht gleichzeitig alle Nummern abgeschalten, da es doch eine größere Menge ist, aber davon nicht verunsichern lassen.

Sollte die Kündigung tatsächlich "übersehen" werden, oder im Datenwirrwarr verschwinden, ist ja doch nicht ganz zu 100% auszuschließen, dann einfach das nochmal an A1 übermitteln und auf deine Rechnung bzw. Faxbestätigung verweisen, und dann wird das natürlich berücksichtigt.
Ich habe bis zum 25.5 noch das Sonderkündigungsrecht. Wenn ich jetzt mein Kündigungsschreiben noch vor dem 25.5 versende, gilt das Sonderkündigungsrecht noch? Hier scheinen ja einige Probleme zu haben, da A1 nicht darauf reagiert.
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Bitte sei so nett und entferne das A1 aus Deinem Nick, damit es nicht zu Verwechslungen mit den hier wirkenden A1-Mitarbeitern kommt. Danke. :)

Ändern kannst Du hier: > Klick <
A1 Informationspolitik
 
  • hab schon vor 2 Wochen die Hotline gebeten, trotz Sonderkündigung die Nummer als bFree weiterlaufen zu lassen. Es wurde mir mitgeteilt, ist gar nicht notwendig, geht automatisch.
 
  • Gestern in den Nachrichten (Medien, ZIB1) wurde mitgeteilt, dass so VIELE von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben und A1 aber zusichert, dass die die Nummer behalten können.
 
  • Heute gegen 12.00 dann wird die Nummer EINFACH ABGESCHALTET.
 
Die Hotline verweist mich zunächst zum Mitbewerb (.. soll bei 3 anmelden und versuchen, die Rufnummer dort mitzubekommen) und da ich das gar nicht fassen kann, wird mir nach ca. 10 Minuten eine Sonderprüfung initiiert, Ergebnis bis spätestens Freitag, 23.5.2014 ob ich GNADENHALBER doch eine bFree Weiterführung haben kann.
 
A1 bestraft also recht gezielt all diejenigen, die eine Sonderkündigung gemacht haben.
 
Was ist jetzt wirklich fact, und wieso weiß die Hotline nichts über die Info aus der ZIB1?
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Hallo michmuch77,

michmuch77 schrieb:bis zu welchem datum kann man vom sonderkündigungsrecht gebrauch machen
Willkommen in der A1 Community!

Das Sonderkündigungsrecht gilt solange, bis die Änderungen im Mai in Kraft treten. Der erste Stichtag war bereits gestern (19.05.14). Schick uns einfach deine Handynummer mittels privater Nachricht auf Facebook:

A1 Fanpage: www.facebook.com/A1Fanpage

Wir sehen gerne für dich nach.

Liebe Grüße,
Elisa
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michmuch77 schrieb: hab das schreiben von a1 leider verlegt
Das ist ungut, denn die Daten beim Mobilfunk sind, was man hier so liest, unterschiedlich. Rufe am besten beim Kundendienst an und frage nach dem für Dein Produkt gültigen Datum.
bis zu welchem datum kann man vomsonderkündigungsrecht gebrauch machenDanke( hab das schreiben von a1 leider verlegt)
Guten Abend,ich habe einen Tarif A1 Go! S13 in Aktion um EUR 19,90 mtl. - kommt bei diesem Tarif "nur" die Erhöhung um EUR 1,90 zur Anwendung oder fällt für mich der Aktionstarif auch weg, sodaß dann der Standard-Tarif gilt? - Geht aus dem Schreiben, das ich erhielt nicht hervor.mfg Erich W.
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Wie bereits hier erwähnt, diese Frage bitte über die Support-Kanäle an A1 richten:
Dort bekommst du (schnell) Auskunft 🙂
Ich möchte gerne wissen ob mein Vertrag nun gekündigt ist. Habe zwar das Schreiben bekommen, dass mein Vertrag mit Ende Mai gekündigt ist, allerdings hat mich 2 Wochen später eine Dame von A1 angerufen und sie meinte ich müsste nochmal eine Kündigung schicken da ich die Zeile "laut AOK" vergessen hätte.
 
Seit dem hab ich nichts mehr bekommen.
Kann mir da jemand nachschauen bitte ??
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Es gilt der Poststempel bzw. beim Fax der Sendezeitpunkt (lt. EGN bzw. Faxprotokoll). 🙂
Danke Floridsdorfer77!
 
Jetzt noch eine letzte Frage: Bis wann müsste ich die Kündigung weggeschickt haben?
 
Da ich ja leider keine Verständigung erhalten, habe bin ich natürlich extrem spät drann...
Würde ja auch noch gerne meine Rufnummer portieren. :-(
 
In der E-Mail steht was von 28.5. ?  (Service-Ticket: C29590321)
 
Gilt da der Poststempel oder das Eingangsdatum?
 
 
Hier übrigens der Link wo wohl meine Verständigung gelandet ist...: 
 
http://kurier.at/chronik/niederoesterreich/er-wollte-heim-postler-verbrannte-700-briefe/65.460.414
 
 
Finde ich jetzt nicht so lustig. :catmad:
 
 
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michael666_B1 schrieb: Welches Datum muss ich im Kündigungsschreiben als Kündigungsdatum angeben?
Gar keines. 🙂 Schreibe einfach: "Mache, aufgrund der einseitigen, negativen Änderungen, von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch."

Guten Tag,
 
Aufgrund ungeklärter Umstände habe ich die schriftliche Benachrichtigung nie erhalten.
 
In der Zeitung stand allerdings was von einem Briefträger der Briefe für meinen Zustellraum im Wald verbrannt hat... o.O
Abgesehen davon wäre es sehr "nett" gewesen wenn sie solch wichtige Mitteilungen eingeschrieben versenden!Schließlich soll ich die Kündigung ja auch eingeschrieben versenden.
 
Nun wurde mir zwar per E-Mail (Service-Ticket: C29590321) bestätigt das ich von der Preiserhöhung betroffen bin, aber nicht mit welchem Datum!
 
Also meine Frage:
 
Welches Datum muss ich im Kündigungsschreiben als Kündigungsdatum angeben? 
 
Bitte um baldige Antwort.
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Schau´ mal: > http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-OVERVIEW/td-p/182681#ren_special < 🙂
An welche Adresse muss ich die Kündigung schicken?
im internet werden immer wieder zwei Varianten genannt, einmal das Postfach 1001, 1011 Wien und einmal die Lassallestraße.
 
Welche ist die richtige oder gehen beide?
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Hallo!

Die Kosten richten sich klarerweise nach dem Kaufdatum des Gerätes. 😉 Stelle Dir vor, wenn sich jemand, der schon x Jahre A1-Kunde ist, günstig ein Handy zulegen würde und am gleichen Tag die Entsperrung um € 50,- bekäme... Nein, das spielt´s nicht.

Hey,
ich hätte da auch eine kurze Frage bezüglich des Sonderkübdigungsrechts! Dass man dem simlock dann noch extra entfernen lassen muss und das zu den üblichen A1 Kosten geschieht ist in den Infos ja erklärt und auch klar.
Jedoch habe ich nun die Frage ob sich die angegebenen Fristen, also ab 1 Jahr so und so viel € und ab 2 so und so viel etc, danach richten wann der Vertrag geschlossen wurde oder seit wann ich das aktuelle Handy habe? Den Vertrag häte ich nämlich schon vor über 2 Jahren abgeschlossen, mein aktuelles Handy aber erst knapp über 1 Jahr, da ich mir mit den Mobilpoints ein neues geholt hatte. Logischerweise hängt es davon jetzt eben ab wie viel ich bezahlen müste um den simlock zu entfernen.
 
Ich hoffe mir kann hier jemand behilflich sein! 🙂

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