Garantieabwicklung beim Nokia Lumia 1020

  • 10 February 2014
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Verschoben & Titel geändert.

Sehr geehrte A1 Mitarbeiter,
im Zuge einer Neuanmeldung (ich war zuvor bereits über 10 Jahre Kunde bei ihrem Unternehmen) habe ich am 21.09.2013 ein Nokia Lumia 1020 LTE im A1 Shop SCS erstanden. Leider habe ich seit diesem Tag auch Probleme mit Bluetooth (die Verbindung hängt, Problem im Nokia Forum bekannt, Softwareupdates sinnlos). Ich wartete das Software-Update „Black“ von Nokia ab, das Problem blieb jedoch bestehen. Am 18.01.2014 habe ich das Gerät im A1 Shop das 1. Mal zur Reparatur an die Fa. Mobiletouch geschickt. Zurückbekommen habe ich das Gerät am 25.01.2014 mit dem gleichen Problem. Am selben Tag habe ich das Gerät wieder über den A1 Shop an die Fa. Mobiletouch gesendet. Mit heutigem Datum, 10.02.2013, habe ich das Gerät zurück erhalten. Ergebnis: Bluetooth funktioniert nicht, was kein Wunder ist, da die Fa. Mobiltouch nichts gemacht hat. Zudem habe ich gesehen, dass mein Gerät einen Kratzer aufweist, der nicht vorhanden war, dies wird auch durch Zeugen bestätigt. Zusammengefasst bin ich 138 km gefahren, habe etliche Telefonate geführt, viele Stunden meiner Zeit investiert mit dem Ergebnis ein nach wie vor nicht einwandfrei funktionierendes Gerät mit zusätzlichen Beschädigungen zu besitzen! Sieht so eine Garantieabwicklung bei A1 aus? Oder muss ich mein nächstes Handy über den Onlinehandel eines großen Versandhauses beziehen? Dort scheint Kundenfreundlichkeit jedenfalls groß geschrieben zu sein!

Bitte an zutreffende Stellen weiterleiten!!!

58 Antworten

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Nochmal. Der Händler hat die Chance den Fehler zu beheben. Tritt der gleiche Fehler nach dem dritten Reparaturversuch immer noch auf, dann hast du das Recht, das Gerät zu tauschen oder Geld zurück.

Kleines Bsp.:

Die Kamera funktioniert nicht richtig, und auch nach der dritten Reparatur besteht das Problem weiterhin, dann hast du das Recht, das Gerät zu tauschen.

Wurde die Kamera aber beim 2ten mal erfolgreich repariert und der Touchscreen geht defekt, hat der Händler wieder die 3 Reperaturversuche.

Tritt ein defekt in den ersten 6 Monate auf ist die Reperatur oder umtausch normal kein Problem.
Tritt der defekt nach 6 Monaten auf, bist du bei Gewährleistung unter Beweiszwang das der Fehler beim Kauf schon vorhanden war.
Hast du aber 1 Jahr Garantie, wie bei allen Lumias, ist ein Defekt auch nach 10 Monaten kein Problem.

Sollte es dennoch im A1 Shop Probleme geben, wendet euch an den Live-Support von Nokia. Denen müsst ihr dan die IMEI eures Gerätes geben, und die sagen euch wo ihr das Gerät zu Reperatur (wird oft auch einfach gegen ein neues getauscht 😉 ) hinschicken sollt.
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Hallo,
 
mein Handy wurde nun getauscht, das neue Gerät dürfte den Fehler nicht mehr haben. Werde es aber noch ausführlich testen 🙂.
Danke euch allen die mich am Weg zur Reparatur/Austausch begleitet haben!
LG
Wäre sehr aufschlussreich Berny!
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Austauschen lassen darfst du es immer - die Frage ist ab wann du einen Austausch verlangen kannst ;)

Wenn ich mal etwas Zeit übrig habe werd ich mich diesbezüglich näher informieren

Ich kann mir jedoch beim besten willen nicht vorstellen das es kein einziges anwendbares Urteil in einem Solchen Fall gibt
es gibt keine urteile dazu, ab wann man ein handy austauschen lassen darf, frag den konsumentenschutz
 
 
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Frag mal bei der AK (Konsumentenschutz) nach ;)

Das du im Netz kaum etwas darüber finden wirst ist klar denn schließlich gibt es gerade bei Rechtsstreitigkeiten mitunter Verschwiegenheitspflichten aber auch Datenschutz
präzedenzfälle? welche denn? quelle? eben nicht;)
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kazir1 schrieb:dann verlange einen austausch und droh halt mit einer klage, wenn sie dir kein neues geben wollen. die wollen sicher kein präzedenzfall schaffen
lass mal die Kirche im Dorf...

Präzedenzfälle in diese Richtung gibt es schon zu hauf

Meiner Erfahrung nach hilft einfach im Shop nachzuhaken nicht viel...

Man sollte schon den Leitenden Angestellten verlangen oder sich direkt mit der Rechtsabteilung von A1 in Verbindung setzen wenn die Mitarbeiter im Shop nicht weiter wissen oder sich querstellen

Eine Klage androhen ist vlt. etwas weit hergeholt (vor allem wenn man keine Rechtschutzversicherung hat die solche Fälle abdeckt)

Konsumentenschutz wäre ein gutes Schlagwort für den Anfang ;)


kazir1 schrieb:ohne einen einzigen reparaturversuch einen austausch zu verlangen ist wirklich schon zu dreist.
Hast du diesbezüglich etwa doch deine Meinung geändert?

Vorgestern hatest du wenn ich mich recht erinnere noch eine ganz andere Meinung dazu...
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@kazir1
 
ja werd mal freundlich im Shop nachfragen
 
 
lg
dann verlange einen austausch und droh halt mit einer klage, wenn sie dir kein neues geben wollen. die wollen sicher kein präzedenzfall schaffen
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@kazir1
ist bei mir nicht der Fall
 
Lg
ohne einen einzigen reparaturversuch einen austausch zu verlangen ist wirklich schon zu dreist.
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Leihgerät ...
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zur Info:
 
Muss ich eine Reparatur wirklich akzeptieren? Was ist wenn ich das Gerät dringend benötige?
     
Der Kunde muss eine Reparatur nur dann akzeptieren, wenn diese für ihn „zumutbar“ ist. Das bedeutet, sie können mit einer entsprechenden Begründung das Reparaturangebot des Händlers ablehnen.
Unzumutbar ist eine Reparatur dann, wenn sie beispielsweise besonders lange dauern würde und Sie die defekte Ware aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder in funktionsfähigem Zustand    benötigen. Eine normale Reparaturdauer müssen Sie allerdings akzeptieren.
 
LG
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wer hat denn was anderes behauptet?
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Drum: Gewährleistung is in den ersten 6 Monaten nen Thema, danach die Garantie.
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@ TheMH: schön dass es bei dir zu deiner Zufriedenheit mit dem Tausch geklappt hat

Es ist auch gut solche Kommentare zu lesen um zu sehen dass doch nicht alles immer schlecht läuft...

Ich für meinen Teil habe bereits andere Erfahrungen gemacht - aber vlt. hab ich beim nächsten mal ja mehr Glück...

PS: Der Zeitpunkt für deinen Post ist als Newbie wirklich etwas merkwürdig

Vlt. könntest du aufklären wie du auf diese Diskussion gestoßen bist und was dich dazu bewogen hat diesen Beitrag hier als aller erstes zu Posten...

@ Wolfgang:
A1_Wolfgang schrieb:
  • In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr).
Beide Ansprüche bestehen parallel nebeneinander – der Kunde kann sich aussuchen, ob er Gewährleistung gegenüber uns beziehungsweise Garantie vom Hersteller fordert. Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind.
Der Springende Punkt bei der Sache mit der Gewährleistung ist die Beweislast...
Diese liegt bei Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf beim Händler und das ist in jedem Fall ein Vorteil für den Kunden

Beispiel:
Ein Gerät hat aufgrund eines Produktionsfehlers einen Displayschaden
In der Garantie ist ein Displayschaden nicht abgedeckt
In der Gewährleistung muss der Händler beweisen dass es kein Produktionsfehler ist

In der Praxis ist es kaum möglich einen Produktionsfehler nachzusweisen

Somit ist der Kunde mit der Gewährleistung auf jeden Fall auf der sicheren Seite denn mit der Garantie kommt er in diesem Fall nicht weit da der Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen wird


Streng genommen kann es vom Händler in den ersten 6 Monaten kaum einen Kulanzaustausch oder eine Kulanzreparatur geben ;)

Alles was nach 6 Monaten passiert und nicht durch die Garantie abgedeckt ist darf meiner Ansicht nach erst als Kulanz bezeichnet werden

Jedoch klingt es besser wenn man dem Kunden mitteilt "wir tauschen das Gerät auf Kulanz aus" als wenn man sagt "wir müssen das Gerät tauschen - ob wir wollen oder nicht - da die gesetzliche Gewährleistung es so vorsieht und wir das Verschulden dem Kunden nicht beweisen können"

@elox92:
Richtig erkannt...
Nach den 6 Monaten Gewährleistung hat man als Kunde schlechte Karten wenn ein Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen sollte denn man kann kaum nachweisen dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat

Allerdings sind zum Glück die meisten Hersteller was die Garantieabwicklung anbelangt relativ kulant bzw. stehen die meisten Hersteller auch dazu wenn mal etwas nicht so funktioniert wie es sollte und beheben den Fehler auch wenn sie es streng genommen nicht müssten da sie immer irgendwie sagen könnten der Fehler wurde vom Kunden verursacht

Das hat aber nicht nur damit zu tun das die meisten Hersteller nett (Kulant) sind sondern dass sie sich möglichst nicht auf Streitereien mit Kunden (zb. vor Gericht) und mögliche schlechte PR (zb. durch Leserbriefe und andere Medien) einlassen wollen

Ob eine Reparatur unter Garantie abgewickelt wird oder nicht entscheidet übrigens meist gar nicht der Hersteller selbst da dieser mit der Reparatur oft gar nicht direkt zu tun hat sondern meist externe Techniker

Das diese externen Techniker mitunter die Entscheidung auch davon abhängig machen wie lukrativ die Reparatur für sie bzw. die Vertragsfirma für die sie arbeiten ist, wie ausgelastet sie gerade sind, wie aufwändig die Reparatur ist oder ob sie gerade Lust und Laune haben die Reparatur zu machen stelle ich jetzt mal so in den Raum...
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Vollkommen richtig so. Nach den 6 Monaten ist dann eben der Käufer derjenige der Beweisen muss das der Mängel schon beim Kauf vorhanden war, was wie du richtig gesagt hast ziemlich schwer ist.
lieber a1_wolfgang
 
"Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind."
 
wieso verbreitet hier a1 unwahrheiten?
 
das stimmt numal so nicht. sie sollten schon erwähnen, dass mängel, die nach dem zeitpunkt der übergabe aufgetreten sind auch von der gewährleistung gedeckt sind und in den ersten 6 monate der verkäufer beweißen muss, dass der käufer der verursacher war, was sehr schwer möglich ist.
 
 
außerdem, läuft die gewährleistung auf die zu reparierende sache wieder von vorne (z.b display) und es gibt garantien von manchen herstellern, in denen man selbst die versandskosten selbst tragen muss.
 
ich finde es ja gut, dass sie die unterschiede von garantie und gewährleistung erklären wollen, aber sie sollten schon der richtigkeit entsprechen und so gut wie jeder komsumentenschützer sagt, man solle die gewährleistung in den ersten 6 monaten in anspruch nehmen und nicht die garantie
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Hallo kazir,

ich poste hier einmal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, damit keine Unklarheiten mehr auftreten:

Gewährleistung:

  • Unter Gewährleistung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt schon vorhanden sind.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist gilt 24 Monate ab Kauf.
  • In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr).
Garantie:

  • Die Garantie ist eine freiwillige und verschuldensabhängige Zusage des Herstellers, dass das Gerät für eine bestimmte Zeit die vereinbarten Eigenschaften und Funktionalitäten bewahrt.
  • Die Beweislast liegt beim Käufer.
  • Die Garantie ist meistens an besonders vereinbarte Bedingungen geknüpft und kann sowohl Verbesserung als auch Austausch vorsehen.
  • Besondere gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.
  • Die Garantie gilt für Gerät und Zubehör.
Beide Ansprüche bestehen parallel nebeneinander – der Kunde kann sich aussuchen, ob er Gewährleistung gegenüber uns beziehungsweise Garantie vom Hersteller fordert. Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind.

@Kulanztausch: Das bezieht sich rein auf Schäden, die entweder nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, oder auf mangelhafte Reparaturversuche.

Wenn du ein Interesse daran hast, das rechtlich mit A1 zu klären, empfehle ich dir ein Mail via www.A1.net/kontaktformular oder ein Fax an 0800 664 101.

lg Wolfgang
wusste gar nicht, dass falschaussage eine juristischer begriff ist :D
 
aber der morderator darf, nach meiner ansicht, falsche aussagen "Kulanztausch nach 3 Reparaturen." "Naja Kulanz is Kulanz ... aber in der Regel wird er nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zum selben Fehler gewährt.". vetreten, ohne dass im einer sagt, dass das nicht kulanz ist, sondern ein recht?
 
schöne doppelmoral
 
ist kulanz auch ein jurisitscher begriff?
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kazir1 schrieb:also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.

" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"

das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
Servus kazir,

In Fällen, wo es nicht notwendig ist, schicken wir die Geräte nicht ein, weil sie funktionieren. Mehrere Reparaturversuche sind ja nicht die Regel, sondern eine absolute Ausnahme.

Noch einmal der Hinweis: Wir sind hier nicht vor Gericht, insofern hat der Begriff Falschaussage hier nichts verloren. Abgesehen davon ist es auch nicht zutreffend, was du schreibst. Dass wir davon ausgehen, dass das vorgehen der Mitarbeiter in den Shops rechtlich in Ordnung ist, ist eine Tatsache.

Aber auf solchen i Punkten wollen wir hier eigentlich gar nicht herum reiten.
Vielleicht an dieser Stelle noch ein letztes Mal der Hinweis:

Wir diskutieren hier keine Rechtsfragen, dafür fehlt es uns an Expertise. Mit wir ist die gesamte Community gemeint. Es ist nicht möglich und nicht zielführend, dass wir uns juristisch beraten lassen, bevor wir hier Beiträge beantworten können.

Das wäre aber streng genommen nötig, wenn man diverse Behauptungen korrekt erwidern möchte. Sonst kann hier jeder behaupten was er will und sich als Experte darstellen, der er vermutlich gar nicht ist.

Bitte verstehe das, und halte dich daran.

lg
Hermann
Benutzerebene 7
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kazir1 schrieb:Beiträge: 1
Registriert: vor einer Stunde

komisch, da häufen sich hier und beim komsumentenschutz die beschwerden und plötzlich meldet sich einer an und schreibt als erstes, dass alles ja eigentlich super toll ist. zumindest fragwürdig
Servus kazir1,

du postest hier mehrmals, dass du kein Jurist bist, und der Meinung bist, dass nach einem Reparaturversuch getauscht werden sollte.

Diese Meinung haben wir zur Kenntnis genommen.

Nimm bitte auch du zur Kenntnis, dass wir hier keine darüber hinausgehenden Diskussionen über Rechtsmeinungen führen werden.

Verzichte bitte auch auf Beiträge wie den oben zitierten. Über die Userdaten will ich hier öffentlich nicht viele Worte verlieren.

Nur soviel: Wenn ein User bewusst mit zwei Nicks postet widerspricht das den Nutzungsbedingungen. Der zweite Nick wird jedenfalls sofort gesperrt.

Wenn sich Beiträge häufen, die nur dazu dienen, schlechte Stimmung zu machen, andere User anzufeinden oder gar zu verdächtigen, ihnen teilweise sogar möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten zu unterstellen, müssen wir leider einschreiten.
Das kann zunächst in Form einer Verwarnung passieren, wenn es nicht anders geht auch mit einer Sperre des Users.

lg
Hermann
Benutzerebene 3
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das mit den 3. Reparaturversuchen kommt mir auch seltsam vor... vorallem wenn man nach dem 2. Versuch ein Telefon mit einem Kratzer (vermutlich durch ein Werkzeug) zurückbekommt
 
aber danke für euer aller Einsetzen und Feedback
Benutzerebene 7
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Wie klar soll es jetzt eigentlich noch formuliert werden?

Bleibt themenbezogen!

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