Garantieabwicklung beim Nokia Lumia 1020

  • 10 February 2014
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58 Antworten

Schon ein Wahnsinn, was hier für Fehlinformationen von Seiten der "Experten" von A1 verbreitet werden ...
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Beitrag entfernt, da keinerlei Themenbezug.
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Du wirst mir meine Tätigkeit hier nicht vorschreiben, soweit sind dann doch noch nicht.

@ Registrierungsdaten: kann keine fremden einsehen, weil ich keinen Zugriff habe. Leider, sonst würde mir vielleicht beim einen oder anderen Accout eine gewisse Verwandtschaft (und wenn´s nur der Familienname wäre) auffallen.

Und jetzt höre mit dem einen auf Wutbürger machen auf; auf solch ein Verhalten ist hier keiner scharf. Danke.

Ab hier geht´s wieder zurück zum Thema.
dann schau DIR doch mal die registrierungsdaten an. du sollten für kunden da sein, nicht a1 grundlos supporten
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Sehr viel weniger fragwürdig als das gestrige Aufschlagen von Dir und Deinem "Mitstreiter".
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komisch, da häufen sich hier und beim komsumentenschutz die beschwerden und plötzlich meldet sich einer an und schreibt als erstes, dass alles ja eigentlich super toll ist. zumindest fragwürdig
Beitrag mit den Nutzungsbedingungen in Einklang gebracht.

Hallo liebe Community!

Möchte mich an dieser Stelle auch einmal einklinken in das Thema, da ich vor leicht einem Jahr selber ein Problem mit meinem Handy hatte (war ein HTC, ich hoffe das ist in Ordnung, da es sich hier ja um ein Nokia dreht).

Und zwar hatte ich auch einige Probleme mit dem Gerät, also Ausfälle, Abstürze und so weiter, also wirklich unerträglich. Auf jeden Fall hab ich das Teil bei meinem Shop bereits zwei mal eingesendet gehabt zur Reparatur und die Speicherkarte wurde getauscht. Hatte danach wieder Probleme mit dem Gerät und war auch schon etwas verzweifelt, um es mal höflich auszudrücken ;)

Auf jeden Fall hab ich mich im Internet dann schlau gemacht und habe dann auch in mehreren Foren von dieser Regelung gehört, dass man das Gerät drei mal einschicken muss, bevor es getauscht wird. Ein Kollege bei Orange hat mir auch so etwas ähnliches geschildert. Er hatte einmal Probleme mit einem Sony Ericson gehabt.

Habe darauf beim Shop nachgefragt ob das wahr ist. Dort wurde mir dann gesagt, dass man das nicht wüsste, da man sich mit der Abwicklung von A1 Geräten nicht so auskennen würde, aber man würde nachfragen und sich bei mir melden.

War deshalb auch sehr überrascht als drei Tage später ein Anruf kam und mir gesagt wurde, sie würden mir das Gerät tauschen. War etwas verwundert, da es eben geheissen hat in den Forenbeiträgen, dass es eben drei Reparaturen benötigen würde und bei mir waren es ja erst zwei. Auf jeden Fall wurde mir im Shop gesagt, dass dies besprochen wurde und aufgrund des Fehlers man das Gerät gleich tauschen würde.

Man sagte mir ich solle alles mitbringen was ich damals bekommen habe und tatsächlich, kam dort an und wurde dann gleich getauscht. Der Mitarbeiter hat mich sogar aufgefordert, gleich zu schauen, ob das neue Gerät auch diese Fehler aufweisen würde, falls ja solle ich mich binnen glaub einer Woche melden, damit ich es gar nicht erst einschicken müsste.

Fand ich damals echt bärig. 🙂 Ich war zuerst wirklich enttäuscht, dass es erst so aussah, als würde ich nicht zu einem funktionierenden Handy kommen, aber wie das dann abgewickelt wurde, das fand ich wirklich sehr zuvorkommend - wenn ich auch erst selber etwas nachbohren musste ;)

Mitlerweile hab ich ein Samsung, das funktioniert bisher echt gut - muss wohl drei mal auf Holz klopfen - HTC mochte ich keines mehr nehmen darauf hin.

Also nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Höflich bleiben und nachhaken.
Bei mir hat das zum Ziel geführt :)

Liebe Grüße,
MH
Muss Berny AB vollkommen zustimmen. 
 
Ergänzung meinerseits: 
 
Man muss sich nicht auf Garantie des Herstellers (z.b. Apple oder Samsung) berufen. Einfacher für den Kunden ist es, sofern der Mangel noch in der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren liegt (bzw. die ersten 6 Monate. Siehe hier), beim Händler zu reklamieren. Dieser muss für die Gewährleistung gerade stehen. Er kann dir auch kein Umtausch und/oder Reparatur verweigern. Sollte er es doch tun, kannst du vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurück verlangen.
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kazir1 schrieb:also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.

" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"

das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
Auch wenn es einigen hier nicht gefällt - aber wo er recht hat hat er recht!!!

Dafür gibt's von mir auch ein KUDO

Wer selbst schon in einer ähnlichen Situation war weiss wie mit Kunden umgegangen wird

Mir wurde z.B. nach einem Kulanzaustausch klipp und klar gesagt dass A1 das Gerät keinesfalls ein weiteres mal austauschen würde (egal welchen Fehler es haben würde)

Darum habe ich mir auch vor Ort drei Geräte angesehen und alle drei hatten mehr oder weniger auffällige Pixelfehler!!!

Ich habe dann das Gerät genommen wo mir auf anhieb keine Pixelfehler aufgefallen sind und musste nach kurzer Zeit feststellen dass auch dieses drei Pixelfehler hat...

Mit dem und noch einigen Anderen Fehlern lebe ich nun schon seit einiger Zeit und warte eigentlich nur noch das nächste Softwareupdate ab bevor ich das Gerät zur Reparatur einschicke denn lt. Hersteller-Support fällt eine Reparatur ab drei Pixelfehlern in die Garantie

Aufgrund der anderen Probleme mit dem Gerät gehe ich sogar davon aus dass das Gerät getauscht wird wenn nicht sogar das Nachfolgemodell als Tauschgerät angeboten wird...


@ Herman
Eure "in der Praxis übliche Abwicklung" ist ja ansich ok

Jedoch gibt es eben damit im Sinne der Gewährleistung rechtlich doch ein Problem wenn ein Kunde sein Recht auf einen Austausch im Sinne der Gewährleistung einfordert

Dass man als Kunde dann im A1 Shop nur schief angesehen wird und mit den Worten "wir müssen das Gerät aber einschicken" abgewimmelt wird musste ich auch selbst schon erleben

Man wird als Kunde leider wirlich immer als Bittsteller hingestellt obwohl es rechtlich gesehen überhaupt nicht so ist...

Schuld daran ist meiner Meinung nach entweder das die Shop-Mitarbeiter diesbezüglich schlecht bzw. gar nicht geschult sind oder aber entsprechende Anweisungen bekommen wie sie sich im Reklamationsfall zu verhalten haben
also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.
 
" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"
 
das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
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Servus kazir1,

möchte dich hier auf ein paar Dinge hinweisen:

  • das hier ist kein Forum, in dem es um die Diskussion von juristischen Fragen geht. Du kannst natürlich gerne Zweifel äußern, wir können und wollen dir hier aber keine Rechtsmeinungen mitteilen
  • Aufgabe unserer Moderatoren ist es unter anderem, darauf hinzuweisen.
  • Deine Meinung hast du ja gepostet- die Meinung anderer als Humbug zu bezeichnen ist auch nicht gerade ok. Auch wenn du es mit der Klausel "ich bin kein Jurist" abschwächst.
  • in diesem Forum helfen in erster Linie Kunden anderen Kunden, es geht also um nützliche Tipps für die Praxis
  • Unsere Moderatoren cos.renegade und floridsdorfer77 sind ebenfalls Kunden und keine Mitarbeiter. Sie investieren hier ihr Know How und ihre Freizeit, um anderen Usern zu helfen.
  • Bitte unterlasse es, hier anderen Usern absichtliche Falschaussagen zu unterstellen. Egal ob es sich um Moderatoren handelt, oder neuere User, die sich vielleicht noch nicht zurecht finden. Das ist keine Basis, auf der ein gegenseitiger Austausch in der Community stattfinden kann. Rechtlich gesehen posten hier User ihre Privatmeinungen und es gibt auch streng genommen keinerlei Gewähr auf irgendwelche Infos. Soviel zur Theorie, in der Praxis bekommst du wie gesagt Tipps, wie du am besten/schnellsten zum gewünschten Ergebnis kommst.
Um vielleicht noch kurz auf die inhaltliche Ebene einzugehen: In der Praxis ist es durchaus üblich, dass ein Gerät auch mehrfach zur Reparatur eingeschickt wird. Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist - zum Glück ist das ja nicht so oft der Fall.

Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass das rechtlich auch so in Ordnung ist.

Ist aber auch klar, dass man als Betroffener am liebsten sofort ein neues Gerät hätte! Immerhin gibt es im A1 Shop Leihgeräte für die Dauer der Reparatur, womit man seinen Tarif weiterhin gut nutzen kann - wenn man schon einmal das Pech hat, dass es einen Defekt am Handy gibt.

lg
Hermann
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indem ein Nutzer, der von sich selber sagt kein Jurist zu sein, Tipps gibt?

Lies dir mal die Nutzungsbedingungen durch bevor du weiter postest, das hier is kein A1 Forum, sondern ne Community, in der sich Nutzer mit anderen austauschen, da kann man davon ausgehen, dass nicht jede Info 100% stimmt, aber der Hilfsgedanke zählt und ich werd mich sicher nicht vor dir rechtfertigen, dass ich anderen Nutzern helfen wollte und ich habe bereits sehr vielen Nutzern geholfen. Wenn du mich also in die Zeitung bringen willst nur zu, soll ruhig ganz Österreich wissen, was ich Tag und Nacht tue ohne dafür auch nur einen Cent zu bekommen.

Spiel dich also hier nicht so auf...

Und damit endgültig BACK ON TOPIC.
sie geben tipps die absolut falsch sind. informieren sie sich mal. stichwort"3 kulanz regel"
 
wenn sie wirklich die weitergabe von gewährleistungsinformationen verbieten wollen und nutzer deswegen sperren, wird das mit sicherheit die netzgemeinde, derstandard,diepresse,den kurier und die krone interessieren wie im a1 forum mit aufkläreren in dieser sache umgegangen wird
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kazir1 schrieb:ich bin zwar kein jurist, das soll auch keine juristische anleitung sein, aber ich kann vielleicht ein paar kleinigkeiten dazu erläutern. ich muss auch sagen, dass ich den support von cos.renegade für inhaltlich schlicht falsch halte und unterstelle ihm absichtliche falschaussagen zu ihren rechten.
Ja klar da will man helfen, gibt die Tipps weiter, die schon existieren etc. und muss sich dann auch noch anhören lassen, dass man die Leute absichtlich verschaukelt?

Ganz nebenbei: Ich bin kein A1 Mitarbeiter, ich helfe hier freiwillig mit indem ich die User hier mit Tipps und Hinweisen zu den richtigen Themen unterstütze.

Ich hab in dem von dir verlinkten Thread ganz unten darauf hingewiesen, dass ich Posts in der Art "Ich weiss was das Gesetzbuch sagt" hier drin nicht haben will, da dies hier kein Board für Rechtsexperten ist.

Und als Moderator sag ich dir das hier ganz klipp und klar: Nochmal so ein Post und dieser fliegt.

Back on Topic!
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kazir1 schrieb:
sie haben das recht auf umtausch der ware, wenn innerhalb der gewährleistung ein mangel vorliegt.die beweislast liegt in den ersten 6 monaten beim verkäufer, also A1,dass bedeutet, er müsste ihnen nachweissen, dass sie an dem mangel schuld sind, was sehr schwer möglich ist.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist keine Frage der Schuldzuweisung, sondern eine Frage, wann der Mangel/Fehler aufgetreten ist. Vor oder nach der Übergabe. Ein technisches Gebrechen kann immer auftreten und auch zum Beispiel einen Monat nach Übernahme ist es dann Garantie. Da es aber auch die Folge einer mangelhaften Produktion sein könnte, liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer, dass das Gebrechen nicht die Folge eines Mangels bei Übergabe (zum Beispiel Produktionsfehler) ist.
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Nachtrag: Es sollte keine Garantiereparatur vereinbart werden, wenn es offensichtlich um Gewährleistung geht. Schriftlich auf Gewährleistungsanspruch bestehen, und sich nicht in einen für den Kunden nachteiligen "Garantiefall" drängen lassen!
Genau mit der Masche versuchen es alle Netzbetreiber und auch andere Händler wenn es um Handy's/Smartphones geht...

Angeblich muss das Gerät immer zur Reparatur eingeschickt werden...

und das ist eben nicht korrekt!


Ob das von den Shops absicht ist oder nicht lässt sich nur erahnen...
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Mündlich (im Shop oder am Telefon) bringt nur Fristversäumnisse zu Lasten des Kunden! Bringt genausowenig wie die emotionalen Beiträge hier.

So gehts:

Ihr Recht auf Reparatur oder Austausch

Der Händler muss die Ware austauschen oder kostenlos reparieren. Für Lieferwege, Arbeitszeit, Ersatzteile etc. dürfen keine Kosten verrechnet werden.
Wie Sie zu Ihrem Recht kommen
  • Fordern Sie den Händler zu Austausch oder Reparatur auf – am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Heben Sie die Bestätigung für das Einschreiben gut auf!
  • Setzen Sie dem Händler eine konkrete, angemessene Frist (z.B. 14 Tage).
  • Wenn Sie noch nicht (alles) bezahlt haben, können Sie bis zur endgültigen Mängelbehebung den noch offenen Betrag teilweise oder ganz zurückbehalten.
  • Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder an den Hersteller verweisen!

http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/einkaufundrecht/Gewaehrleistung.html


Nachtrag: Es sollte keine Garantiereparatur vereinbart werden, wenn es offensichtlich um Gewährleistung geht. Schriftlich auf Gewährleistungsanspruch bestehen, und sich nicht in einen für den Kunden nachteiligen "Garantiefall" drängen lassen!
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Kleiner Hinweis: Du verrennst Dich sowohl inhaltlich als auch was die Beziehung der User-Moderatoren zum A1-Konzern betrifft: wir sind keine A1-Mitarbeiter.
"als Kunde ist man der "Bittsteller" versteh ich nicht, da ich auch einen Austausch des Gerätes nach europäischen Recht fordern könnte, und nicht 6 Wochen (3 missglückte Reparaturversuche) abwarten muss"
 
ich bin zwar kein jurist, das soll auch keine juristische anleitung sein, aber ich kann vielleicht ein paar kleinigkeiten dazu erläutern. ich muss auch sagen, dass ich den support von cos.renegade) versuchen den kunden einzureden es gäbe so etwas wie "kulanz nach 3 versuchten reparaturen". das ist vollkommener humbug 
sie haben das recht auf umtausch der ware, wenn innerhalb der gewährleistung ein mangel vorliegt.die beweislast liegt in den ersten 6 monaten beim verkäufer, also A1,dass bedeutet, er müsste ihnen nachweissen, dass sie an dem mangel schuld sind, was sehr schwer möglich ist.
 
aber es ist abwägungssache ,ob sie es reparieren lassen oder umtauschen, denn es gibt ein sogenannten "unverhältnismäßigen hohen Aufwand".
das heisst, wenn eine taste kaputt geht und sie wollen darauf ein neues handy ist das so ein "unverhältnismäßig hoher Aufwand".
aber wenn ihr handy nach dem ersten reperaturversuch immer noch nicht geht, sollten sie es, finde ich, umtauschen lassen. dann können sie davon ausgehen, dass das smartphone produktionsfehler hat, die sich nur schwer reparieren lassen, oder die sogar noch versteckt sind.
 
 
ich weise mal auf diesen thread hin :
hier
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Gibt ja doch noch hilfsbereite Menschen :-)
 
Danke euch!
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Das kannst immer noch, erst auf Kulanztausch nach 3 Reparaturen hinweisen.
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Wende dich mit einer konkreten Forderung an die Rechtsabteilung von A1

Hab ich damals auch gemacht 😉
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als Kunde ist man der "Bittsteller" versteh ich nicht, da ich auch einen Austausch des Gerätes nach europäischen Recht fordern könnte, und nicht 6 Wochen (3 missglückte Reparaturversuche) abwarten muss
Benutzerebene 3
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@cos
 
Danke, dann werd ich den Vorschlag bei meinem nächsten Besuch im A1 Shop vorbringen!
 
LG
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Naja Kulanz is Kulanz ... aber in der Regel wird er nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zum selben Fehler gewährt. Findest hier in der Community auch einige Beispiele dafür.

Hier z.B. von A1_Christian: http://www.a1community.net/t5/Samsung/Beschwerde-und-Umtausch/m-p/102678#M2096

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