Garantieabwicklung beim Nokia Lumia 1020

  • 10 February 2014
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Verschoben & Titel geändert.

Sehr geehrte A1 Mitarbeiter,
im Zuge einer Neuanmeldung (ich war zuvor bereits über 10 Jahre Kunde bei ihrem Unternehmen) habe ich am 21.09.2013 ein Nokia Lumia 1020 LTE im A1 Shop SCS erstanden. Leider habe ich seit diesem Tag auch Probleme mit Bluetooth (die Verbindung hängt, Problem im Nokia Forum bekannt, Softwareupdates sinnlos). Ich wartete das Software-Update „Black“ von Nokia ab, das Problem blieb jedoch bestehen. Am 18.01.2014 habe ich das Gerät im A1 Shop das 1. Mal zur Reparatur an die Fa. Mobiletouch geschickt. Zurückbekommen habe ich das Gerät am 25.01.2014 mit dem gleichen Problem. Am selben Tag habe ich das Gerät wieder über den A1 Shop an die Fa. Mobiletouch gesendet. Mit heutigem Datum, 10.02.2013, habe ich das Gerät zurück erhalten. Ergebnis: Bluetooth funktioniert nicht, was kein Wunder ist, da die Fa. Mobiltouch nichts gemacht hat. Zudem habe ich gesehen, dass mein Gerät einen Kratzer aufweist, der nicht vorhanden war, dies wird auch durch Zeugen bestätigt. Zusammengefasst bin ich 138 km gefahren, habe etliche Telefonate geführt, viele Stunden meiner Zeit investiert mit dem Ergebnis ein nach wie vor nicht einwandfrei funktionierendes Gerät mit zusätzlichen Beschädigungen zu besitzen! Sieht so eine Garantieabwicklung bei A1 aus? Oder muss ich mein nächstes Handy über den Onlinehandel eines großen Versandhauses beziehen? Dort scheint Kundenfreundlichkeit jedenfalls groß geschrieben zu sein!

Bitte an zutreffende Stellen weiterleiten!!!

58 Antworten

Benutzerebene 7
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Hallo kazir,

ich poste hier einmal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, damit keine Unklarheiten mehr auftreten:

Gewährleistung:

  • Unter Gewährleistung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt schon vorhanden sind.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist gilt 24 Monate ab Kauf.
  • In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr).
Garantie:

  • Die Garantie ist eine freiwillige und verschuldensabhängige Zusage des Herstellers, dass das Gerät für eine bestimmte Zeit die vereinbarten Eigenschaften und Funktionalitäten bewahrt.
  • Die Beweislast liegt beim Käufer.
  • Die Garantie ist meistens an besonders vereinbarte Bedingungen geknüpft und kann sowohl Verbesserung als auch Austausch vorsehen.
  • Besondere gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.
  • Die Garantie gilt für Gerät und Zubehör.
Beide Ansprüche bestehen parallel nebeneinander – der Kunde kann sich aussuchen, ob er Gewährleistung gegenüber uns beziehungsweise Garantie vom Hersteller fordert. Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind.

@Kulanztausch: Das bezieht sich rein auf Schäden, die entweder nicht durch die Herstellergarantie gedeckt sind, oder auf mangelhafte Reparaturversuche.

Wenn du ein Interesse daran hast, das rechtlich mit A1 zu klären, empfehle ich dir ein Mail via www.A1.net/kontaktformular oder ein Fax an 0800 664 101.

lg Wolfgang
Benutzerebene 7
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Servus kazir1,

möchte dich hier auf ein paar Dinge hinweisen:

  • das hier ist kein Forum, in dem es um die Diskussion von juristischen Fragen geht. Du kannst natürlich gerne Zweifel äußern, wir können und wollen dir hier aber keine Rechtsmeinungen mitteilen
  • Aufgabe unserer Moderatoren ist es unter anderem, darauf hinzuweisen.
  • Deine Meinung hast du ja gepostet- die Meinung anderer als Humbug zu bezeichnen ist auch nicht gerade ok. Auch wenn du es mit der Klausel "ich bin kein Jurist" abschwächst.
  • in diesem Forum helfen in erster Linie Kunden anderen Kunden, es geht also um nützliche Tipps für die Praxis
  • Unsere Moderatoren cos.renegade und floridsdorfer77 sind ebenfalls Kunden und keine Mitarbeiter. Sie investieren hier ihr Know How und ihre Freizeit, um anderen Usern zu helfen.
  • Bitte unterlasse es, hier anderen Usern absichtliche Falschaussagen zu unterstellen. Egal ob es sich um Moderatoren handelt, oder neuere User, die sich vielleicht noch nicht zurecht finden. Das ist keine Basis, auf der ein gegenseitiger Austausch in der Community stattfinden kann. Rechtlich gesehen posten hier User ihre Privatmeinungen und es gibt auch streng genommen keinerlei Gewähr auf irgendwelche Infos. Soviel zur Theorie, in der Praxis bekommst du wie gesagt Tipps, wie du am besten/schnellsten zum gewünschten Ergebnis kommst.
Um vielleicht noch kurz auf die inhaltliche Ebene einzugehen: In der Praxis ist es durchaus üblich, dass ein Gerät auch mehrfach zur Reparatur eingeschickt wird. Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist - zum Glück ist das ja nicht so oft der Fall.

Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass das rechtlich auch so in Ordnung ist.

Ist aber auch klar, dass man als Betroffener am liebsten sofort ein neues Gerät hätte! Immerhin gibt es im A1 Shop Leihgeräte für die Dauer der Reparatur, womit man seinen Tarif weiterhin gut nutzen kann - wenn man schon einmal das Pech hat, dass es einen Defekt am Handy gibt.

lg
Hermann
Benutzerebene 7
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indem ein Nutzer, der von sich selber sagt kein Jurist zu sein, Tipps gibt?

Lies dir mal die Nutzungsbedingungen durch bevor du weiter postest, das hier is kein A1 Forum, sondern ne Community, in der sich Nutzer mit anderen austauschen, da kann man davon ausgehen, dass nicht jede Info 100% stimmt, aber der Hilfsgedanke zählt und ich werd mich sicher nicht vor dir rechtfertigen, dass ich anderen Nutzern helfen wollte und ich habe bereits sehr vielen Nutzern geholfen. Wenn du mich also in die Zeitung bringen willst nur zu, soll ruhig ganz Österreich wissen, was ich Tag und Nacht tue ohne dafür auch nur einen Cent zu bekommen.

Spiel dich also hier nicht so auf...

Und damit endgültig BACK ON TOPIC.
Beitrag mit den Nutzungsbedingungen in Einklang gebracht.

Hallo liebe Community!

Möchte mich an dieser Stelle auch einmal einklinken in das Thema, da ich vor leicht einem Jahr selber ein Problem mit meinem Handy hatte (war ein HTC, ich hoffe das ist in Ordnung, da es sich hier ja um ein Nokia dreht).

Und zwar hatte ich auch einige Probleme mit dem Gerät, also Ausfälle, Abstürze und so weiter, also wirklich unerträglich. Auf jeden Fall hab ich das Teil bei meinem Shop bereits zwei mal eingesendet gehabt zur Reparatur und die Speicherkarte wurde getauscht. Hatte danach wieder Probleme mit dem Gerät und war auch schon etwas verzweifelt, um es mal höflich auszudrücken ;)

Auf jeden Fall hab ich mich im Internet dann schlau gemacht und habe dann auch in mehreren Foren von dieser Regelung gehört, dass man das Gerät drei mal einschicken muss, bevor es getauscht wird. Ein Kollege bei Orange hat mir auch so etwas ähnliches geschildert. Er hatte einmal Probleme mit einem Sony Ericson gehabt.

Habe darauf beim Shop nachgefragt ob das wahr ist. Dort wurde mir dann gesagt, dass man das nicht wüsste, da man sich mit der Abwicklung von A1 Geräten nicht so auskennen würde, aber man würde nachfragen und sich bei mir melden.

War deshalb auch sehr überrascht als drei Tage später ein Anruf kam und mir gesagt wurde, sie würden mir das Gerät tauschen. War etwas verwundert, da es eben geheissen hat in den Forenbeiträgen, dass es eben drei Reparaturen benötigen würde und bei mir waren es ja erst zwei. Auf jeden Fall wurde mir im Shop gesagt, dass dies besprochen wurde und aufgrund des Fehlers man das Gerät gleich tauschen würde.

Man sagte mir ich solle alles mitbringen was ich damals bekommen habe und tatsächlich, kam dort an und wurde dann gleich getauscht. Der Mitarbeiter hat mich sogar aufgefordert, gleich zu schauen, ob das neue Gerät auch diese Fehler aufweisen würde, falls ja solle ich mich binnen glaub einer Woche melden, damit ich es gar nicht erst einschicken müsste.

Fand ich damals echt bärig. 🙂 Ich war zuerst wirklich enttäuscht, dass es erst so aussah, als würde ich nicht zu einem funktionierenden Handy kommen, aber wie das dann abgewickelt wurde, das fand ich wirklich sehr zuvorkommend - wenn ich auch erst selber etwas nachbohren musste ;)

Mitlerweile hab ich ein Samsung, das funktioniert bisher echt gut - muss wohl drei mal auf Holz klopfen - HTC mochte ich keines mehr nehmen darauf hin.

Also nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Höflich bleiben und nachhaken.
Bei mir hat das zum Ziel geführt :)

Liebe Grüße,
MH
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Wurde das Gerät getauscht? Bzw. würde das etwas bringen, oder is das bei jedem 1020er so?

Weil dann is das Problem bei Nokia zu finden, da kann dann die mobiletouch nicht viel ausrichten.

Wurde das Gerät 3mal wegen selbem Problem eingesendet? Falls ja, beantrage bitte dort wo du das Gerät gekauft hast einen Kulanztausch unter Vorlage der 3. Reparataufträge/-berichte.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Naja Kulanz is Kulanz ... aber in der Regel wird er nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zum selben Fehler gewährt. Findest hier in der Community auch einige Beispiele dafür.

Hier z.B. von A1_Christian: http://www.a1community.net/t5/Samsung/Beschwerde-und-Umtausch/m-p/102678#M2096
Benutzerebene 4
Wende dich mit einer konkreten Forderung an die Rechtsabteilung von A1

Hab ich damals auch gemacht 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Das kannst immer noch, erst auf Kulanztausch nach 3 Reparaturen hinweisen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Kleiner Hinweis: Du verrennst Dich sowohl inhaltlich als auch was die Beziehung der User-Moderatoren zum A1-Konzern betrifft: wir sind keine A1-Mitarbeiter.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Mündlich (im Shop oder am Telefon) bringt nur Fristversäumnisse zu Lasten des Kunden! Bringt genausowenig wie die emotionalen Beiträge hier.

So gehts:

Ihr Recht auf Reparatur oder Austausch

Der Händler muss die Ware austauschen oder kostenlos reparieren. Für Lieferwege, Arbeitszeit, Ersatzteile etc. dürfen keine Kosten verrechnet werden.
Wie Sie zu Ihrem Recht kommen
  • Fordern Sie den Händler zu Austausch oder Reparatur auf – am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Heben Sie die Bestätigung für das Einschreiben gut auf!
  • Setzen Sie dem Händler eine konkrete, angemessene Frist (z.B. 14 Tage).
  • Wenn Sie noch nicht (alles) bezahlt haben, können Sie bis zur endgültigen Mängelbehebung den noch offenen Betrag teilweise oder ganz zurückbehalten.
  • Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder an den Hersteller verweisen!

http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/einkaufundrecht/Gewaehrleistung.html


Nachtrag: Es sollte keine Garantiereparatur vereinbart werden, wenn es offensichtlich um Gewährleistung geht. Schriftlich auf Gewährleistungsanspruch bestehen, und sich nicht in einen für den Kunden nachteiligen "Garantiefall" drängen lassen!
also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.
 
" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"
 
das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
Muss Berny AB vollkommen zustimmen. 
 
Ergänzung meinerseits: 
 
Man muss sich nicht auf Garantie des Herstellers (z.b. Apple oder Samsung) berufen. Einfacher für den Kunden ist es, sofern der Mangel noch in der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren liegt (bzw. die ersten 6 Monate. Siehe hier), beim Händler zu reklamieren. Dieser muss für die Gewährleistung gerade stehen. Er kann dir auch kein Umtausch und/oder Reparatur verweigern. Sollte er es doch tun, kannst du vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurück verlangen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Sehr viel weniger fragwürdig als das gestrige Aufschlagen von Dir und Deinem "Mitstreiter".
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Du wirst mir meine Tätigkeit hier nicht vorschreiben, soweit sind dann doch noch nicht.

@ Registrierungsdaten: kann keine fremden einsehen, weil ich keinen Zugriff habe. Leider, sonst würde mir vielleicht beim einen oder anderen Accout eine gewisse Verwandtschaft (und wenn´s nur der Familienname wäre) auffallen.

Und jetzt höre mit dem einen auf Wutbürger machen auf; auf solch ein Verhalten ist hier keiner scharf. Danke.

Ab hier geht´s wieder zurück zum Thema.
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
kazir1 schrieb:Beiträge: 1
Registriert: vor einer Stunde

komisch, da häufen sich hier und beim komsumentenschutz die beschwerden und plötzlich meldet sich einer an und schreibt als erstes, dass alles ja eigentlich super toll ist. zumindest fragwürdig
Servus kazir1,

du postest hier mehrmals, dass du kein Jurist bist, und der Meinung bist, dass nach einem Reparaturversuch getauscht werden sollte.

Diese Meinung haben wir zur Kenntnis genommen.

Nimm bitte auch du zur Kenntnis, dass wir hier keine darüber hinausgehenden Diskussionen über Rechtsmeinungen führen werden.

Verzichte bitte auch auf Beiträge wie den oben zitierten. Über die Userdaten will ich hier öffentlich nicht viele Worte verlieren.

Nur soviel: Wenn ein User bewusst mit zwei Nicks postet widerspricht das den Nutzungsbedingungen. Der zweite Nick wird jedenfalls sofort gesperrt.

Wenn sich Beiträge häufen, die nur dazu dienen, schlechte Stimmung zu machen, andere User anzufeinden oder gar zu verdächtigen, ihnen teilweise sogar möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten zu unterstellen, müssen wir leider einschreiten.
Das kann zunächst in Form einer Verwarnung passieren, wenn es nicht anders geht auch mit einer Sperre des Users.

lg
Hermann
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
kazir1 schrieb:also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.

" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"

das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
Servus kazir,

In Fällen, wo es nicht notwendig ist, schicken wir die Geräte nicht ein, weil sie funktionieren. Mehrere Reparaturversuche sind ja nicht die Regel, sondern eine absolute Ausnahme.

Noch einmal der Hinweis: Wir sind hier nicht vor Gericht, insofern hat der Begriff Falschaussage hier nichts verloren. Abgesehen davon ist es auch nicht zutreffend, was du schreibst. Dass wir davon ausgehen, dass das vorgehen der Mitarbeiter in den Shops rechtlich in Ordnung ist, ist eine Tatsache.

Aber auf solchen i Punkten wollen wir hier eigentlich gar nicht herum reiten.
Vielleicht an dieser Stelle noch ein letztes Mal der Hinweis:

Wir diskutieren hier keine Rechtsfragen, dafür fehlt es uns an Expertise. Mit wir ist die gesamte Community gemeint. Es ist nicht möglich und nicht zielführend, dass wir uns juristisch beraten lassen, bevor wir hier Beiträge beantworten können.

Das wäre aber streng genommen nötig, wenn man diverse Behauptungen korrekt erwidern möchte. Sonst kann hier jeder behaupten was er will und sich als Experte darstellen, der er vermutlich gar nicht ist.

Bitte verstehe das, und halte dich daran.

lg
Hermann
lieber a1_wolfgang
 
"Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind."
 
wieso verbreitet hier a1 unwahrheiten?
 
das stimmt numal so nicht. sie sollten schon erwähnen, dass mängel, die nach dem zeitpunkt der übergabe aufgetreten sind auch von der gewährleistung gedeckt sind und in den ersten 6 monate der verkäufer beweißen muss, dass der käufer der verursacher war, was sehr schwer möglich ist.
 
 
außerdem, läuft die gewährleistung auf die zu reparierende sache wieder von vorne (z.b display) und es gibt garantien von manchen herstellern, in denen man selbst die versandskosten selbst tragen muss.
 
ich finde es ja gut, dass sie die unterschiede von garantie und gewährleistung erklären wollen, aber sie sollten schon der richtigkeit entsprechen und so gut wie jeder komsumentenschützer sagt, man solle die gewährleistung in den ersten 6 monaten in anspruch nehmen und nicht die garantie
Benutzerebene 4
kazir1 schrieb:dann verlange einen austausch und droh halt mit einer klage, wenn sie dir kein neues geben wollen. die wollen sicher kein präzedenzfall schaffen
lass mal die Kirche im Dorf...

Präzedenzfälle in diese Richtung gibt es schon zu hauf

Meiner Erfahrung nach hilft einfach im Shop nachzuhaken nicht viel...

Man sollte schon den Leitenden Angestellten verlangen oder sich direkt mit der Rechtsabteilung von A1 in Verbindung setzen wenn die Mitarbeiter im Shop nicht weiter wissen oder sich querstellen

Eine Klage androhen ist vlt. etwas weit hergeholt (vor allem wenn man keine Rechtschutzversicherung hat die solche Fälle abdeckt)

Konsumentenschutz wäre ein gutes Schlagwort für den Anfang ;)


kazir1 schrieb:ohne einen einzigen reparaturversuch einen austausch zu verlangen ist wirklich schon zu dreist.
Hast du diesbezüglich etwa doch deine Meinung geändert?

Vorgestern hatest du wenn ich mich recht erinnere noch eine ganz andere Meinung dazu...
es gibt keine urteile dazu, ab wann man ein handy austauschen lassen darf, frag den konsumentenschutz
 
 
Benutzerebene 4
Austauschen lassen darfst du es immer - die Frage ist ab wann du einen Austausch verlangen kannst ;)

Wenn ich mal etwas Zeit übrig habe werd ich mich diesbezüglich näher informieren

Ich kann mir jedoch beim besten willen nicht vorstellen das es kein einziges anwendbares Urteil in einem Solchen Fall gibt
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Betreff geändert.
Ralf83 schrieb:Bitte an zutreffende Stellen weiterleiten!!!
Da dies hier eine Community ist, bitte ich dich dies selbst zu tun -> www.a1.net/kontaktformular oder wende dich direkt an die Firma Mobiletouch unter www.mobiletouch.at

mfg
cos.renegade
Benutzerebene 4
Das ist leider kein Einzelfall

Hab mit meinem Xperia Z auch nur Probleme und es ist noch keine Lösung in Sicht

Das Problem liegt wohl in den meistne Fällen an MobileTouch

A1 kann da nur wenig dafür und einen alternetiven Servicepartner gibt es leider auch nicht da MobileTouch sowas wie eine Monopolstellung hat

Mein Tip: Wende dich direkt an den Nokia Support und beantrage bei denen als auch bei A1 einen Kulanzaustausch
Benutzerebene 3
Abzeichen +1
Hi
 
habe damit eigentlich die zutreffende Stelle im Forum gemeint. Vielleicht hatte der ein oder andere Benutzer ebenfalls so ein Problem, daher habe ich auch in der Community gepostet.
 
Das Kontaktformular habe ich ohnedies bereits verwendet.
 
Aber danke trotzdem
 
Lg
Benutzerebene 3
Abzeichen +1
Hi, danke für den Tipp
 
habe das Geräte wie gesagt schon 3 mal hingeschickt, mit dem enttäuschenden Ergebnis. Meiner Meinung nach kann A1 schon bedingt etwas dafür und zwar für die Auswahl des Servicepartners, man hört ohnedies viele schlechte Kommentare zu mobiltouch.
 
Wie funktioniert so ein Kulanzaustausch? Vorallem an wem kann ich mich wenden?
 
LG
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Ralf83 schrieb:man hört ohnedies viele schlechte Kommentare zu mobiltouch.
Naja, im Internet liest man zumeist nur schlechte Erfahrungsberichte ... persönlich habe ich bisher recht gute Erfahrungen mit der mobiletouch gemacht.

PS: Bei Sony Geräten macht die mobiletouch nichtmal etwas am Gerät, die gehen direkt an Sony.
Ralf83 schrieb:habe damit eigentlich die zutreffende Stelle im Forum gemeint. Vielleicht hatte der ein oder andere Benutzer ebenfalls so ein Problem, daher habe ich auch in der Community gepostet.

Das Kontaktformular habe ich ohnedies bereits verwendet.
kk 🙂

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