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Neue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011



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Ich habe mich nicht über die zusätzlichen € 2,75 beschwert -um zu erkennen, dass das die Umsetzung der Vorgaben des RTR nicht verlangen, gehört vielleicht einiges an Intellekt dazu - sondern bemängelt, dass ein Moderator von A1 - wider besseres Wissen(?) - für den Widerspruch ausdrücklich " Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wien" verlangt. Wenn jemand das als Gesudere bezeichnet, werde ich das akzeptieren.
Ich muss an dieser Stelle erwähnen, dass dieses "Gesudere" einiger Teilnehmer hier langsam pathologische Formen annimmt. A1 setzt eine Verordnung der RTR um und gibt dies in Form der oft zitierten EUR 2,75 an die Kunden weiter - eine ähnliche Vorgehensweise wird übrigens von vielen österreichischen Banken (Bankenabgabe etc pp) gehandhabt. Man kann zu der Erhöhung der Grundgebühr stehen wie man will, aber es gibt 2 Möglichkeiten diese Erhöhung zu umgehen- beide wurden hier zig Male aufgezeigt und erklärt.Ich habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, ein Fax an A1 geschickt und 2 Tage später via SMS die Bestätigung erhalten, dass bei meinen beiden Verträgen alles beim alten bleibt- ein Aufwand von ca. 3 Minuten. Wenn sich die "Suderanten" hier - anstelle von sinnfreien Postings - diese 3 Minuten Zeit nehmen würde, wäre die Sache damit für einen Gutteil der A1 Kunden gegessen.Alles in allem möchte ich noch erwähnen, dass das Kundenservice von A1 - im Vergleich zu T-Mobile Austria - hervorragend ist. Ich habe in den vergangenen Jahren 2 Verträge abgeschlossen, beide nach ca . 2 Jahren verlängert, im Zuge dieser Verlängerung ein tolles Angebot von A1 erhalten, einen Tarifwechsel durchgeführt und gleich in der ersten Woche zwei iPhone 4 erhalten.Meine ehrliche und offene Meinung ist, dass es bei vielen Kunden nicht am Kundenservice scheitert sondern am mangelnden Intellekt.
In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit eurer Unterschrift. Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wien.lg,Christian
Ich halte es für eine neuerliche Unfreundlichkeit seitens A1, dass Sie nur die Postadresse, nicht aber eine Faxnummer angeben. In den AGB heißt es:27.8 Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Ein Telefax ist aber zweifellos auch schriftlich-
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