Beste Antwort von A1_Christian
Original anzeigenNeue Entgeltbestimmungen ab 04.04.2011
Hallo Community! Ich fasse hier gerne für euch alle Infos rund um die Änderung unserer Entgeltbestimmungen zusammen! Am 4.4.2011 haben wir neue Entgeltbestimmungen für alle bestehenden PivatnkundInnen, die einen A1 Sprachtarif nützen. Was ändert sich? – Im Moment werden Anrufe in private Netze (05) verrechnet. Ab 4.4.2011 sind Anrufe zu privaten Netzen im zusätzlichen Grundentgelt von 2,75 Euro pro Monat inkludiert. Du bist mit den Änderungen nicht einverstanden? Hast du deinen Vertrag vor dem 2.6.2009 abgeschlossen, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Wir benötigen die außerordentliche Kündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 4.4.2011. Hast du deinen Vertrag ab dem 2.6.2009 abgeschlossen oder verlängert? – Den Änderungen kann bis spätestens 4.4.2011 schriftlich widersprochen werden. Der Vertrag wird dann zu den bisherigen Konditionen weitergeführt. Es wird keine Änderung durchgeführt. In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit eurer Unterschrift. Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 Wien. Über die Änderungen der Entgeltbestimmungen werdet ihr ab 3.2.2011 informiert. Ob du ein Widerspruchsrecht oder außerordentliches Kündigungsrecht hast, siehst du in der individuellen Infobox auf deiner nächsten A1 Rechnung. lg, Christian
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Ich habe mich nicht über die zusätzlichen € 2,75 beschwert -um zu erkennen, dass das die Umsetzung der Vorgaben des RTR nicht verlangen, gehört vielleicht einiges an Intellekt dazu - sondern bemängelt, dass ein Moderator von A1 - wider besseres Wissen(?) - für den Widerspruch ausdrücklich " Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wien" verlangt. Wenn jemand das als Gesudere bezeichnet, werde ich das akzeptieren.
Ich muss an dieser Stelle erwähnen, dass dieses "Gesudere" einiger Teilnehmer hier langsam pathologische Formen annimmt. A1 setzt eine Verordnung der RTR um und gibt dies in Form der oft zitierten EUR 2,75 an die Kunden weiter - eine ähnliche Vorgehensweise wird übrigens von vielen österreichischen Banken (Bankenabgabe etc pp) gehandhabt. Man kann zu der Erhöhung der Grundgebühr stehen wie man will, aber es gibt 2 Möglichkeiten diese Erhöhung zu umgehen- beide wurden hier zig Male aufgezeigt und erklärt.Ich habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, ein Fax an A1 geschickt und 2 Tage später via SMS die Bestätigung erhalten, dass bei meinen beiden Verträgen alles beim alten bleibt- ein Aufwand von ca. 3 Minuten. Wenn sich die "Suderanten" hier - anstelle von sinnfreien Postings - diese 3 Minuten Zeit nehmen würde, wäre die Sache damit für einen Gutteil der A1 Kunden gegessen.Alles in allem möchte ich noch erwähnen, dass das Kundenservice von A1 - im Vergleich zu T-Mobile Austria - hervorragend ist. Ich habe in den vergangenen Jahren 2 Verträge abgeschlossen, beide nach ca . 2 Jahren verlängert, im Zuge dieser Verlängerung ein tolles Angebot von A1 erhalten, einen Tarifwechsel durchgeführt und gleich in der ersten Woche zwei iPhone 4 erhalten.Meine ehrliche und offene Meinung ist, dass es bei vielen Kunden nicht am Kundenservice scheitert sondern am mangelnden Intellekt.
In beiden Fällen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit eurer Unterschrift. Per Post an A1 Telekom Austria AG, Obere Donaustraße 29, 1020 – Wien.lg,ChristianIch halte es für eine neuerliche Unfreundlichkeit seitens A1, dass Sie nur die Postadresse, nicht aber eine Faxnummer angeben. In den AGB heißt es:27.8 Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Ein Telefax ist aber zweifellos auch schriftlich-
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