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Hält sich A1 nicht an die Garantie Beistimmungen?



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48 Antworten

Benutzerebene 1
So heute habe ich das Gerät geholt und was wurde gemacht, nichts. Angeblich soll eine andere Software daran schuld gewesen sein. Komisch nur das beim 2. nur die Original Software drauf war. Es wurde wieder nur ein Werksreset gemacht weil angeblich wieder mal alles ok war ob wohl ich beweisen konnte das es nicht so war. Außerdem wurde ich heute wieder falsch beraten von den dortigen Mitarbeiter. Als ich angerufen wurde von A1 wurde mir gesagt es werde dort bescheid gegeben, scheint wohl so das dies nicht gemacht wurde.
 
Ich sagte dem Mitarbeiter sollte der Fehler wieder kommen, so möchte ich eine Wandlung des Vertrages denn ein 3. mal werde ich einer Reperatur nicht zustimmen weil ich das auch nichgt muss. Dieser sagte aber wenn wieder was sein sollte solle ich mich an Samsung wenden bzw an die Reperatur Firma was ich schon beim 2. mal gemacht hatte. Also die wollen wieder nur alles abwälzen. Ich hatte dem Mitarbeiter gesagt das ich Kontakt hatte mit der Pressestelle aber dem war das egal da nur ein "aha" als Antwort zurück kam.
 
Falls das ein Mitarbeiter von A1 lesen sollte, so soll mich bitte der Mitarbeiter welcher mich das letzte mal angerufen hatte nochmals bei mir Melden denn so geht das nicht.
Benutzerebene 1
Wie nicht anders zu erwarten war geht das Wlan wieder nicht nach dem es 1 Tag lief. War auch nicht anders zu erwarten. Mir reicht es jetzt. 
Benutzerebene 1
Habe jetzt ein neues Video gemacht wo man genau das Problem sehen kann.
 
https://dl.dropboxusercontent.com/u/1289875/VIDEO0003.mp4
 
 
Benutzerebene 1
Wurde eben angerufen und man sagte mir ich MUSS das Handy wieder zur Repertur einschicken und man sagte mir das nur der Shop alleine entscheiden würde wie oft ein Handy zur Reperatur geschickt wird. Das kann es doch nicht sein das ich dem Shop ausgeliefert bin. Auch wenn ich eine Gutschrift bekommen habe so finde ich ein solch Kundenunfreundliches Verhalten nicht mehr normal. Anstatt mir ein neues Gerät zu geben will man es ständig immer nur zur Reperatur einschicken. Wahrscheinlich das dann die ersten 6 Monate vorbei sind und ich dann denn Nachweiß bringen muss. Tolle Taktik A1. 
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Es ist generell Brauch bei den Mobilfunkern in Österreich, dass ein Handy 3mal eingeschickt werden muss (mit selbem Fehler), damit ein Tausch in Erwägung gezogen wird. Also Provider-unabhängig. Kenne sogar Fälle, wo es ein 4. mal eingeschickt werden musste (nicht bei A1).
Benutzerebene 1
In erwegung ist gut. Das kann doch nicht sein das ich denen so ausgeliefert bin. Ich meine es gibt doch Gesetze die denn Konsumenten schützen sollen. Also so was habe ich noch nie erlebt.
Benutzerebene 1
In einen anderen Forum wurde mir gesagt das ich nach dem Gewährleistungsrechtsänderungs-Gesetz eigentlich selber entscheiden dürfte ob ich Reprieren oder ein neues Gerät möchte. Allerdings wurde mir auch gleich dazu gesagt das dies denn Providern egal wäre. Wie ich schon vermutet habe denn Providern ist der Kunde egal. Der soll schön zahlen und wenn der Vertrag abläuft kann er gehen oder bleiben.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Ganz ehrlich?
Wenn es nicht rechtens wäre, dass es 3 Reparaturvesuche gibt, hätte VKI, Konkret und Co. schon längst Tabularasa gemacht - haben sie aber nicht und das seit Jahren.
Ergo ergibt sich für mich der Schluss, dass es sehr wohl in Ordnung geht, wie hier verfahren wird.

Und in Foren gibt es immer und überall "Rechtsexperten" die aber 0 Ahnung haben. Wäre bei sowas immer vorsichtig.

Weiters: Es war mal anders. Es gab zu Beginn der Zeit wo Mobiltelefone mit Verträgen ausgegeben wurden einige ganz schlaue, die irgend kleine Fehler reklamiert haben und auf Gewährleistung gepocht haben. Auf diese Weise haben jene alle Nase lang ein neues Gerät bekommen und das kostenlos bzw. auf Kosten der Provider - und die Teile sind ja nicht gerade billig.

Ich vermute mal, dass genau aus diesem Grund die 3-Reperaturen-Regel einfgeführt wurde.
Würde zumindest Sinn ergeben.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Würde dringend empfehlen, daß man sich in Rechtsfragen an einen kompetenten Rechtsanwalt (also keinen für Mietrecht, wenn´s z.B. ums Vertragsrecht geht) hält. Dieser kann einen zur Rechtslage, den einschlägigen Paragraphen und der gängigen Rechtsprechung bestens beraten.

Sollte eine entsprechende Rechtsschutzversicherung bestehen, übernimmt sie´s im Rahmen des Beratungsrechtsschutz.

So ist man noch nicht 100%ig auf der sicheren Seiten (denn wenn´s zu Gericht gehen sollte, liegt´s immer noch am Richter), aber es schützt einen ziemlich sicher vor einem Griff ins Klo, wenn man seinem Gegenüber nicht mit irgendwelchen Wunschvorstellungen der Hobbyjuristen gegenübertritt.
Benutzerebene 1
Ich werde es auch morgen zum 3. mal einschicken. Die Frage ist ob die dann was machen denn beim 2. mal wurde das ganze nur auf eine fremdsoftware geschoben nur dem ist nicht so. Und wie soll es dann weiter gehen?
Benutzerebene 1
Muss ich immer in denn selben Shop gehen wo ich auch das Handy bekommen habe oder kann ich auch in einen anderen gehen welcher näher wäre? Ich Wohne im 10. und ständig zum Donauzentrum hin fahren ist auch nicht ohne auch wenn es mit der U1 einigermassen schnell geht. Und wenn ich in einen anderen Shop gehe, würde es dann wieder von neuen beginnen also das es dort dann als 1. Reperatur gilt oder wird sozusagen weiter gezählt?
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hmm kommt drauf an, sofern es die gleiche Firma ist (A1 Shop, Post, Hartlauer) KANN es möglich sein, zumindest die Reparatur. Für den Tausch muss es aber der Shop sein, wo gekauft wurde.
Benutzerebene 1
Ok danke. Dann muss ich weiter da raus fahren.
Benutzerebene 4
Du hast definitiv das Recht auf Gewährleistung also mach davon gebrauch
 
Auch wenn die Mitarbeiter das nicht wahr haben wollen ist es so!!! (ging mir gleich)
 
Bei mir war das Display gebrochen (ohne dass es gefallen ist oder ähnliches)
In dem Fall stehen die Chancen normalerweise gar nicht gut einen Austausch zu bekommen
Und dennoch war es nach etlichen interventionen und einem Entscheid der Rechtsabteilung doch möglich
 
Fahr hin - Sag du möchtest umgehend ein Tauschgerät und wenn sich der Mitarbeiter dort querstellt und sagt sie müssten das Gerät einschicken verlang erst nach dem Fillialleiter und besprich dein Problem mit ihm
 
Wenn das auch nichts hilft verlange dass sie dich mit jemandem von der Rechtsabteilung telefonieren lassen oder dir zumindest die Tel. Nr. geben
 
Lass das Gerät aber keinesfalls ein weiteres mal einschicken - dazu bist du nicht verpflichtet und das würde auch wieder unnötig lange dauern
 
Wenn du nicht zu einer Tel. Nr. von der Rechtsabteilung kommst oder mit jemandem von denen telefonieren kannst schreib eine Email mit Genauer Schilderung und Nachweisen adressiert an die Rechtsabteilung
Lass dich aber gar nicht darauf ein mit dem Serviceteam zu telefonieren - die können und dürfen keine Entscheidungen treffen...
 
Verlang ausdrücklich nach jemandem von der Rechtsabteilung!!!
 
Was allgemein üblich ist und was rechtlich korrekt ist sind in diesem Fall zwei Paar Schuhe ;)
 
Als Kunde pfeif ich drauf ob es üblich ist ein Gerät drei mal zur Reparatur zu schicken solange ich in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bin!!!
 
einmal - vlt. zwei mal einschicken kann man ja noch akzeptieren
 
Wenn dann jedoch immer noch nichts gemacht wurde ist das nicht mehr das Problem des Kunden!!!
 
Softwarefehler oder Hardwarefehler ist dabei egal wobei ich auf einen Verarbeitungsfehler tippen würde
 
Darauf solltest du dich auch in Bezug auf das Gewährleistungsrecht berufen!!!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/einkaufundrecht/Gewaehrleistung.html

Wenn Sie klagen müssen, müssen Sie Ihre Klage noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Gericht einbringen, sonst ist Ihr Recht erloschen – auch wenn Sie fristgerecht beim Händler reklamiert haben!
Benutzerebene 4
Glückwunsch
 
War ja ne schwere Geburt
 
Aber nun ist ja alles wieder gut ;)
 
Leider ist das kein Einzelfall sondern traurige Realität für viele (auch bei anderen Netzbetreibern)
Glückwunsch Scoty :)

Was ich noch anmerken möchte: Der Filialleiter hat dich angelogen. Du hast sehr wohl das Recht auf ein Umtausch. Das gilt übrigends bei allen Waren während der Gewährleistungsfrist beim Händler.

Du hättest schon spätestenst nach dem 1. fehlgeschlagenden Reparaturversuch darauf bestehen sollen 😉 Immer hartnäckig bleiben und nicht abwimmeln lassen! ;)

edit A1_Hermann: Ganz so kann man das nicht stehen lassen. Erstens ist es nicht ok, hier jemanden der Lüge zu bezichtigen. Immerhin können wir das nicht nachprüfen. Zweitens führen wir wie schon mehrfach betont hier keine Diskussionen über Rechtsmeinungen. Dass du der Meinung bist, dass ein Gerät nach einem erfolglosen Reparaturversuch getauscht werden sollte, haben wir zur Kenntnis genommen. Daraus lässt sich aber keine Allgemeingültigkeit ableiten.
man sollte immer, wenn ein schaden in den ersten 6 monaten auftritt, sich auf die gewährleistung berufen und nie auf die garantie. 
die versandskosten werden mit sicherheit übernommen und man bekommt auf die zu repariende teile, wieder eine vollständig neue gewährleistung.
sie sollten auch nach einem erfolglosen 1.reparaturversuch ihr recht auf umtausch einfordern, da sie vermuten müssen, dass das ganze handy fehlerhaft ist.
Benutzerebene 4
Grundsätzlich finde ich einen Reparaturversuch unter dem Titel der Garantie durchaus auch in den ersten 6 Monaten nach Kauf vertretbar

In dem Punkt kann ich kazir1 nicht 100%ig zustimmen

Sollte dieser 1. Reparaturversuch jedoch nicht zum Ziel führen sollte man als Kunde meiner Meinung nach sehr wohl auf sein Recht auf Gewährleistung bestehen

Dass A1 (Mitarbeiter) jedoch immer noch auf Drei Reparaturversuche unter dem Titel der Garantie besteht ist aus Kostengründen zwar nahvollziehbar jedoch nicht korrekt und wird nicht ohne Grund auch vom Konsumentenschutz immer wieder kritisiert

Bezüglich der Unterschiede Garantie/Gewährleistung werden Kunde meiner Ansicht nach sowieso viel zu wenig informiert

Viele wissen nichtmal dass es dabei Unterschiede gibt!

Woher auch...

Wenn man nie damit zu tun hatte oder zufällig eine Berufsausbildung im Handel hatte wo man es irgend wann mal in der Schule gelernt hat weis man sowas nicht denn in der Grundschule wird einem davon nichts erzählt...

Ein verantwortungsvoller Service-Mitarbeiter (dazu zähle ich auch das Personal der A1 Shops und die Serviceline) sollte meiner Ansicht nach auch abwägen können was für den Kunden sinnvoller ist und ihn notfalls auch darauf aufmerksam machen.

Und das auch dann wenn sich dadurch für A1 nachteile ergeben!

Das setzt natürlich eine entsprechend Schulung für solche Mitarbeiter voraus

Und genau da ist vermutlich leider auch "der Hund begraben"
"Grundsätzlich finde ich einen Reparaturversuch unter dem Titel der Garantie durchaus auch in den ersten 6 Monaten nach Kauf vertretbar"
 
wieso?
man sollte innerhalb der 6 monatsfrist immer eine reparatur auf gewährleistung verlangen, nichts anderes
Benutzerebene 4
Hab ich doch glatt gestern übersehen...
kazir1 schrieb:man sollte innerhalb der 6 monatsfrist immer eine reparatur auf gewährleistung verlangen, nichts anderes
Diese Aussage ist meiner Ansicht nach nicht korrekt

Eine Begründung dafür wurde von mir bereits in einem anderne Thema geliefert
Ganz gut gemachtes Video der Arbeiterkammer :D
 
Hier
 
Nicht ganz detalliert, aber ich finde den Versuch sehr löblich, die Konsumenten auf ihre Rechte aufmerksam zu machen, da viele gar nicht wissen, wieviel Rechte wir im Handel eigentlich haben sobald wir einen Kaufvertrag abschließen 😉

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