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Hält sich A1 nicht an die Garantie Beistimmungen?


Benutzerebene 1
Hallo
 
Ich habe mir vor 2 Monaten ein Galaxy S4 geholt im A1 Shop im Donauzentrum. Als ich der nicht gerade freundlichen Dame erklärte was nicht stimmt (Wlan Problem) ging das Handy zur Reparatur. Letzten Freitag kam das Handy zurück und ich holte es am Samstag gleich in der Früh ab. Am selben Tag war der Fehler wieder da und ich ging heute in der Früh wieder hin und zeigte dem Mitarbeiter denn Fehler. Jetzt geht das Handy wieder zur Reparatur. Ich sagte dem Mitarbeiter auch das wenn nach dem 2. Reparatur Versuch der Fehler noch immer da sein sollte Verlange ich ein neues Gerät was mir laut Garantie zustehen würde. Dieser meinte aber das stimme nicht und wenn es wieder Probleme geben würde ginge das Handy wieder zur Reparatur. Laut Konsumentenschutz habe ich nach dem Gesetz aber das Recht nach dem 2. Reparaturversuch auf ein neues Gerät oder Wandlung des Vertrages was dann hieße mein alter Vertrag wäre wieder gültig und da dieser vor kurzem ausgelaufen ist würde ich sofort Kündigen.
 
 
Jetzt frage ich mich ob das Personal das wirklich nicht weiß was ich aber weniger glaube oder ob das bei A1 so immer gemacht wird. Das hieße dann aber A1 bzw das Personal hält sich nicht an die Gesetze. Des Weiteren sollte man dem Personal (in dem Fall der Dame) mal eine Schulung geben in Sachen Kundenfreundlichkeit. Denn wenn ich der Dame 3x erkläre das ein Software Update bzw. Werksreset denn Fehler nicht beheben würde weil ich selber mehrfach das ganze getestet habe und sie bitte das so in der Fehlerbeschreibung einzutragen was nicht gemacht wurde damit der Techniker Bescheid weiß dann ist das nicht normal.
 
So hat dann der Techniker natürlich nur ein Software Update gemacht inkl Werksreset was natürlich nichts gebracht hat wie man ja jetzt sehen kann. Jetzt muss ich wieder Wochen warten in der Hoffnung das der Techniker mehr macht als nur ein Software Update. Auf jeden fall so was von Kundenunfreundlichliches habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Ich zahle immerhin viel Geld für das Handy und bin auch eine neue 24 Monats Bindung eingegangen was wohl ein Fehler war.
 
Das Problem mit dem Wlan ist leider auch so dass dieser immer nur Sporadisch eintrit was ich eben falls erwähnt habe. Beim 1. mal war das Problem nicht vorhanden denn da ging Wlan gerade wieder und so konnte die Dame denn Fehler nicht sehen. Jetzt beim 2. mal konnte ich denn Fehler dem Herr aber Live zeigen.
 
Ich hoffe man wird der Dame und dem Herrn in Donauzentrum Bescheid geben das sie sich an die Garantie Bestimmungen zu halten habe und wenn ich beim 3. mal ein neues Gäret will und ich nicht einverstanden bin mit einen 3. Reparaturversuch und die sich wieder Querstellen dann werde ich von Vertrag zurück treten und sofort Kündigen. So geht man mit Kunden einfach nicht um.
 
Sollte das ein A1 Mitarbeiter lesen und braucht meine Tel sowie Kundenpasswort um den ganzen nachgehen zu können dann bitte Bescheid geben.
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Beste Antwort von Scoty30 9 August 2013, 13:05

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48 Antworten

Benutzerebene 3
Verschoben & Betreff geändert.

Die Pflicht zur Gewährleistung ergibt sich immer aus einem Vertrag - auch wenn Floridsdorfer das anders sehen will.
Ganz gut gemachtes Video der Arbeiterkammer :D
 
Hier
 
Nicht ganz detalliert, aber ich finde den Versuch sehr löblich, die Konsumenten auf ihre Rechte aufmerksam zu machen, da viele gar nicht wissen, wieviel Rechte wir im Handel eigentlich haben sobald wir einen Kaufvertrag abschließen 😉
Benutzerebene 4
Hab ich doch glatt gestern übersehen...
kazir1 schrieb:man sollte innerhalb der 6 monatsfrist immer eine reparatur auf gewährleistung verlangen, nichts anderes
Diese Aussage ist meiner Ansicht nach nicht korrekt

Eine Begründung dafür wurde von mir bereits in einem anderne Thema geliefert
man sollte innerhalb der 6 monatsfrist immer eine reparatur auf gewährleistung verlangen, nichts anderes
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nur der Ordnung halber: ;)

Reparatur bei Garantie
Nachbesserung bei Gewährleistung

Ob bei Gewährleistung eine Nachbesserung oder ein Austausch die Lösung ist, hängt im wesentlichen von 2 Faktoren ab: Vom Aufwand der Nachbesserung, worüber der Händler entscheidet, sowie von einer angemessenen Frist, die der Kunde schriftlich als Bedingung stellen sollte, dann würde es bei Gewährleistung vermutlich nur einen Nachbesserungsversuch geben...
Benutzerebene 4
Wenn die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wird und das Gerät danach funktioniert und für den Kunden mit keinen weiteren Problemen zu rechnen ist und man damit dem Händler gleichzeitig den Ersatz eines Gerätes um mehrere Hundert Euro erspart...

Warum nicht?

Oft sind es wirklich nur Kleinigkeiten die zu beheben sind weil halt mal bei der Produktion auch etwas schief gehen kann oder ein Bauteil nicht ok ist (z.B. eine kalte Lötstelle oder ein Kondensator der bei der Produktion falsch platziert - oder ein Bauteil dass nicht richtig funktioniert wie z.B. ein Quarz der nicht die angegebene Schwingung erzeugt und dadurch störungen verursacht)

Mit dem Tausch oder dem Ausbessern ist es dann meistens schon getan...

Warum sollte der Händler dann für die Fehler des Herstellers grade stehen und ein Gerät um hunderte Euro im endeffekt in die Tonne treten müssen wenn es mit einem geringen Kostenaufwand auch getan gewesen wäre und noch dazu der Hersteller dafür grade stehen muss


Das es zwischen Händler und Hersteller verträge gibt mit denen man dem entgegenwirken kann ist mir schon klar - aber es gibt eben auch vertragliche Vereinbarungen die die Ausschussmenge regeln die der Händler dann schlucken muss


Im übrigen wird wenn es ein größeres Problem (z.B. ein wirtschaftlicher Totalschaden an der Hauptplatine ist) das Gerät in der Regel ohnehin auch aus dem Titel der Garantie durch den Händler ausgetauscht


Auf Reparierte Teile wie auch auf Ausgetauschte Teile gilt die Regelung mit der Gewährleistung übrigens auf jeden Fall (oft gibt es darauf dann auch wieder volle Garantie - wobei die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers auf die Reparatur ist und nicht gewährt werden muss)
"Grundsätzlich finde ich einen Reparaturversuch unter dem Titel der Garantie durchaus auch in den ersten 6 Monaten nach Kauf vertretbar"
 
wieso?
Benutzerebene 4
Grundsätzlich finde ich einen Reparaturversuch unter dem Titel der Garantie durchaus auch in den ersten 6 Monaten nach Kauf vertretbar

In dem Punkt kann ich kazir1 nicht 100%ig zustimmen

Sollte dieser 1. Reparaturversuch jedoch nicht zum Ziel führen sollte man als Kunde meiner Meinung nach sehr wohl auf sein Recht auf Gewährleistung bestehen

Dass A1 (Mitarbeiter) jedoch immer noch auf Drei Reparaturversuche unter dem Titel der Garantie besteht ist aus Kostengründen zwar nahvollziehbar jedoch nicht korrekt und wird nicht ohne Grund auch vom Konsumentenschutz immer wieder kritisiert

Bezüglich der Unterschiede Garantie/Gewährleistung werden Kunde meiner Ansicht nach sowieso viel zu wenig informiert

Viele wissen nichtmal dass es dabei Unterschiede gibt!

Woher auch...

Wenn man nie damit zu tun hatte oder zufällig eine Berufsausbildung im Handel hatte wo man es irgend wann mal in der Schule gelernt hat weis man sowas nicht denn in der Grundschule wird einem davon nichts erzählt...

Ein verantwortungsvoller Service-Mitarbeiter (dazu zähle ich auch das Personal der A1 Shops und die Serviceline) sollte meiner Ansicht nach auch abwägen können was für den Kunden sinnvoller ist und ihn notfalls auch darauf aufmerksam machen.

Und das auch dann wenn sich dadurch für A1 nachteile ergeben!

Das setzt natürlich eine entsprechend Schulung für solche Mitarbeiter voraus

Und genau da ist vermutlich leider auch "der Hund begraben"
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
A1_Hermann schrieb:Für einen Händler wäre es auch das einfachste, wenn er dem Kunden ein neues Gerät gibt und seinerseits dafür vom Hersteller ein neues bekommt.

Dieser Zusammenhang gilt aber nur für Garantie. Bei Gewährleistung hängt es von den Vertragsbedingungen zwischen Händler und Hersteller ab, denn die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Gewährleistung sind nur zwischen Händler und Endkunden bindend.

Eine Quote, besonders bei technischen Artikeln, für Nachbesserung/Tausch gibt es immer.

Wer und zu welchen Teilen dieses Risiko abdeckt, ist nicht Sache des Endkunden. Es ist nicht unüblich, dass Händler mit entsprechend großem Marktanteil dieses Risiko zumindest anteilig dem Hersteller abnehmen für einen besseren Einkaufspreis. Wie im Detail, das wird bestimmt mit statistischer Mathematik als Kriterium und dem tatasächlichen Vertrag zwischen Vollkaufleuten (Händler, Hersteller). Dabei können dann auch noch Versicherungen mitspielen. Alles weder im Einflußbereich des Endkunden noch für ihn relevant, wenn es um Gewährleistung geht.
man sollte immer, wenn ein schaden in den ersten 6 monaten auftritt, sich auf die gewährleistung berufen und nie auf die garantie. 
die versandskosten werden mit sicherheit übernommen und man bekommt auf die zu repariende teile, wieder eine vollständig neue gewährleistung.
sie sollten auch nach einem erfolglosen 1.reparaturversuch ihr recht auf umtausch einfordern, da sie vermuten müssen, dass das ganze handy fehlerhaft ist.
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Danke für den sachlichen Beitrag, oversixty.

Dazu kann man vielleicht noch anmerken:

Wenn ein Schaden erst nach 6 Monaten auftritt, ist es sicher auch im Sinne der Kunden, wenn das über Garantie abgewickelt wird.

Und auch wenn wir von einem Gewährleistungsfall ausgehen, der innerhalb von 6 Monaten eintritt sollten wir nicht vergessen, dass mehrere Reparaturversuche ja zum Glück in der Regel nicht notwendig sind. Und es uns als Betreiber klarerweise auch am liebsten ist, wenn ein Reparatur Versuch genügt. (Noch besser natürlich, wenn gar kein Defekt auftritt...). Immerhin ist das ja für den Händler ein nicht ganz unerheblicher Aufwand. Für einen Händler wäre es auch das einfachste, wenn er dem Kunden ein neues Gerät gibt und seinerseits dafür vom Hersteller ein neues bekommt.

lg
Hermann
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ganz pragmatisch und ohne Emotionen:

1) Der Betreff ist irreführend, weil es ganz offensichtlich nicht um Garantie geht, sondern um die Streitfrage Garantie oder Gewährleistung. Im Falle von Garantie ist mehrmalige Reparatur völlig gesetzeskonform!

2) Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Gewährleistung wurden geschaffen, um die juristisch schwächere Position von Endkunden auszugleichen. Es wurde für das erste Halbjahr nach Kauf sowohl Beweisumkehr (Nachweis, dass das Gerät bei Übergabe keine Mängel hatte, die den Ausfall/Fehler verursachten), als auch Beweislastumkehr (der Händler ist beweispflichtig) gesetzlich festgelegt.

Somit ist es völlig logisch, dass Händler nicht "vorauseilend" an Stelle des Kunden nach Gewährleistung reagieren. Das mindeste, was von juristisch unbedarften Endkunden zu erwarten wäre: Schriftlich mit Nachweis (Einschreiben, Fax) eine Abwicklung nach Gewährleistung einschließlich Fristsetzung zu verlangen. Dann liegt die Entscheidung zwingend beim Händler, ob er einen Rechtsstreit vor einer Schlichtungsstelle und/oder Gericht riskiert mit den gesetzlich festgelegten Vorteilen des Kunden, oder dann eben nach Gewährleistung abwickelt.
Glückwunsch Scoty :)

Was ich noch anmerken möchte: Der Filialleiter hat dich angelogen. Du hast sehr wohl das Recht auf ein Umtausch. Das gilt übrigends bei allen Waren während der Gewährleistungsfrist beim Händler.

Du hättest schon spätestenst nach dem 1. fehlgeschlagenden Reparaturversuch darauf bestehen sollen 😉 Immer hartnäckig bleiben und nicht abwimmeln lassen! ;)

edit A1_Hermann: Ganz so kann man das nicht stehen lassen. Erstens ist es nicht ok, hier jemanden der Lüge zu bezichtigen. Immerhin können wir das nicht nachprüfen. Zweitens führen wir wie schon mehrfach betont hier keine Diskussionen über Rechtsmeinungen. Dass du der Meinung bist, dass ein Gerät nach einem erfolglosen Reparaturversuch getauscht werden sollte, haben wir zur Kenntnis genommen. Daraus lässt sich aber keine Allgemeingültigkeit ableiten.
Benutzerebene 4
Glückwunsch
 
War ja ne schwere Geburt
 
Aber nun ist ja alles wieder gut ;)
 
Leider ist das kein Einzelfall sondern traurige Realität für viele (auch bei anderen Netzbetreibern)
Benutzerebene 1
So es gibt nun endlich gute News. Ich habe heute mit dem sehr freundlichen Filialleiter gesprochen und ihm alles geschildert und er hat mir das Handy gegen ein neues getauscht. Also es geht doch wenn man will. Er hat mir aber erklärt das in Österreich kein recht bestehen würde auf ein neues Handy. Ob das nun so stimmt oder nicht weiß ich nach wie vor nicht 100% da jeder was anderes sagt. Auf jeden fall habe ich nun ein neues Gerät bekommen und damit ist der fall für mich beendet.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/einkaufundrecht/Gewaehrleistung.html

Wenn Sie klagen müssen, müssen Sie Ihre Klage noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Gericht einbringen, sonst ist Ihr Recht erloschen – auch wenn Sie fristgerecht beim Händler reklamiert haben!
Benutzerebene 4
Du hast definitiv das Recht auf Gewährleistung also mach davon gebrauch
 
Auch wenn die Mitarbeiter das nicht wahr haben wollen ist es so!!! (ging mir gleich)
 
Bei mir war das Display gebrochen (ohne dass es gefallen ist oder ähnliches)
In dem Fall stehen die Chancen normalerweise gar nicht gut einen Austausch zu bekommen
Und dennoch war es nach etlichen interventionen und einem Entscheid der Rechtsabteilung doch möglich
 
Fahr hin - Sag du möchtest umgehend ein Tauschgerät und wenn sich der Mitarbeiter dort querstellt und sagt sie müssten das Gerät einschicken verlang erst nach dem Fillialleiter und besprich dein Problem mit ihm
 
Wenn das auch nichts hilft verlange dass sie dich mit jemandem von der Rechtsabteilung telefonieren lassen oder dir zumindest die Tel. Nr. geben
 
Lass das Gerät aber keinesfalls ein weiteres mal einschicken - dazu bist du nicht verpflichtet und das würde auch wieder unnötig lange dauern
 
Wenn du nicht zu einer Tel. Nr. von der Rechtsabteilung kommst oder mit jemandem von denen telefonieren kannst schreib eine Email mit Genauer Schilderung und Nachweisen adressiert an die Rechtsabteilung
Lass dich aber gar nicht darauf ein mit dem Serviceteam zu telefonieren - die können und dürfen keine Entscheidungen treffen...
 
Verlang ausdrücklich nach jemandem von der Rechtsabteilung!!!
 
Was allgemein üblich ist und was rechtlich korrekt ist sind in diesem Fall zwei Paar Schuhe ;)
 
Als Kunde pfeif ich drauf ob es üblich ist ein Gerät drei mal zur Reparatur zu schicken solange ich in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bin!!!
 
einmal - vlt. zwei mal einschicken kann man ja noch akzeptieren
 
Wenn dann jedoch immer noch nichts gemacht wurde ist das nicht mehr das Problem des Kunden!!!
 
Softwarefehler oder Hardwarefehler ist dabei egal wobei ich auf einen Verarbeitungsfehler tippen würde
 
Darauf solltest du dich auch in Bezug auf das Gewährleistungsrecht berufen!!!
Benutzerebene 1
Ok danke. Dann muss ich weiter da raus fahren.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hmm kommt drauf an, sofern es die gleiche Firma ist (A1 Shop, Post, Hartlauer) KANN es möglich sein, zumindest die Reparatur. Für den Tausch muss es aber der Shop sein, wo gekauft wurde.
Benutzerebene 1
Muss ich immer in denn selben Shop gehen wo ich auch das Handy bekommen habe oder kann ich auch in einen anderen gehen welcher näher wäre? Ich Wohne im 10. und ständig zum Donauzentrum hin fahren ist auch nicht ohne auch wenn es mit der U1 einigermassen schnell geht. Und wenn ich in einen anderen Shop gehe, würde es dann wieder von neuen beginnen also das es dort dann als 1. Reperatur gilt oder wird sozusagen weiter gezählt?
Benutzerebene 1
Ich werde es auch morgen zum 3. mal einschicken. Die Frage ist ob die dann was machen denn beim 2. mal wurde das ganze nur auf eine fremdsoftware geschoben nur dem ist nicht so. Und wie soll es dann weiter gehen?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Würde dringend empfehlen, daß man sich in Rechtsfragen an einen kompetenten Rechtsanwalt (also keinen für Mietrecht, wenn´s z.B. ums Vertragsrecht geht) hält. Dieser kann einen zur Rechtslage, den einschlägigen Paragraphen und der gängigen Rechtsprechung bestens beraten.

Sollte eine entsprechende Rechtsschutzversicherung bestehen, übernimmt sie´s im Rahmen des Beratungsrechtsschutz.

So ist man noch nicht 100%ig auf der sicheren Seiten (denn wenn´s zu Gericht gehen sollte, liegt´s immer noch am Richter), aber es schützt einen ziemlich sicher vor einem Griff ins Klo, wenn man seinem Gegenüber nicht mit irgendwelchen Wunschvorstellungen der Hobbyjuristen gegenübertritt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Ganz ehrlich?
Wenn es nicht rechtens wäre, dass es 3 Reparaturvesuche gibt, hätte VKI, Konkret und Co. schon längst Tabularasa gemacht - haben sie aber nicht und das seit Jahren.
Ergo ergibt sich für mich der Schluss, dass es sehr wohl in Ordnung geht, wie hier verfahren wird.

Und in Foren gibt es immer und überall "Rechtsexperten" die aber 0 Ahnung haben. Wäre bei sowas immer vorsichtig.

Weiters: Es war mal anders. Es gab zu Beginn der Zeit wo Mobiltelefone mit Verträgen ausgegeben wurden einige ganz schlaue, die irgend kleine Fehler reklamiert haben und auf Gewährleistung gepocht haben. Auf diese Weise haben jene alle Nase lang ein neues Gerät bekommen und das kostenlos bzw. auf Kosten der Provider - und die Teile sind ja nicht gerade billig.

Ich vermute mal, dass genau aus diesem Grund die 3-Reperaturen-Regel einfgeführt wurde.
Würde zumindest Sinn ergeben.
Benutzerebene 1
In einen anderen Forum wurde mir gesagt das ich nach dem Gewährleistungsrechtsänderungs-Gesetz eigentlich selber entscheiden dürfte ob ich Reprieren oder ein neues Gerät möchte. Allerdings wurde mir auch gleich dazu gesagt das dies denn Providern egal wäre. Wie ich schon vermutet habe denn Providern ist der Kunde egal. Der soll schön zahlen und wenn der Vertrag abläuft kann er gehen oder bleiben.
Benutzerebene 1
In erwegung ist gut. Das kann doch nicht sein das ich denen so ausgeliefert bin. Ich meine es gibt doch Gesetze die denn Konsumenten schützen sollen. Also so was habe ich noch nie erlebt.

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