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Hält sich A1 nicht an die Garantie Beistimmungen?


Benutzerebene 1
Hallo
 
Ich habe mir vor 2 Monaten ein Galaxy S4 geholt im A1 Shop im Donauzentrum. Als ich der nicht gerade freundlichen Dame erklärte was nicht stimmt (Wlan Problem) ging das Handy zur Reparatur. Letzten Freitag kam das Handy zurück und ich holte es am Samstag gleich in der Früh ab. Am selben Tag war der Fehler wieder da und ich ging heute in der Früh wieder hin und zeigte dem Mitarbeiter denn Fehler. Jetzt geht das Handy wieder zur Reparatur. Ich sagte dem Mitarbeiter auch das wenn nach dem 2. Reparatur Versuch der Fehler noch immer da sein sollte Verlange ich ein neues Gerät was mir laut Garantie zustehen würde. Dieser meinte aber das stimme nicht und wenn es wieder Probleme geben würde ginge das Handy wieder zur Reparatur. Laut Konsumentenschutz habe ich nach dem Gesetz aber das Recht nach dem 2. Reparaturversuch auf ein neues Gerät oder Wandlung des Vertrages was dann hieße mein alter Vertrag wäre wieder gültig und da dieser vor kurzem ausgelaufen ist würde ich sofort Kündigen.
 
 
Jetzt frage ich mich ob das Personal das wirklich nicht weiß was ich aber weniger glaube oder ob das bei A1 so immer gemacht wird. Das hieße dann aber A1 bzw das Personal hält sich nicht an die Gesetze. Des Weiteren sollte man dem Personal (in dem Fall der Dame) mal eine Schulung geben in Sachen Kundenfreundlichkeit. Denn wenn ich der Dame 3x erkläre das ein Software Update bzw. Werksreset denn Fehler nicht beheben würde weil ich selber mehrfach das ganze getestet habe und sie bitte das so in der Fehlerbeschreibung einzutragen was nicht gemacht wurde damit der Techniker Bescheid weiß dann ist das nicht normal.
 
So hat dann der Techniker natürlich nur ein Software Update gemacht inkl Werksreset was natürlich nichts gebracht hat wie man ja jetzt sehen kann. Jetzt muss ich wieder Wochen warten in der Hoffnung das der Techniker mehr macht als nur ein Software Update. Auf jeden fall so was von Kundenunfreundlichliches habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Ich zahle immerhin viel Geld für das Handy und bin auch eine neue 24 Monats Bindung eingegangen was wohl ein Fehler war.
 
Das Problem mit dem Wlan ist leider auch so dass dieser immer nur Sporadisch eintrit was ich eben falls erwähnt habe. Beim 1. mal war das Problem nicht vorhanden denn da ging Wlan gerade wieder und so konnte die Dame denn Fehler nicht sehen. Jetzt beim 2. mal konnte ich denn Fehler dem Herr aber Live zeigen.
 
Ich hoffe man wird der Dame und dem Herrn in Donauzentrum Bescheid geben das sie sich an die Garantie Bestimmungen zu halten habe und wenn ich beim 3. mal ein neues Gäret will und ich nicht einverstanden bin mit einen 3. Reparaturversuch und die sich wieder Querstellen dann werde ich von Vertrag zurück treten und sofort Kündigen. So geht man mit Kunden einfach nicht um.
 
Sollte das ein A1 Mitarbeiter lesen und braucht meine Tel sowie Kundenpasswort um den ganzen nachgehen zu können dann bitte Bescheid geben.
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Beste Antwort von Scoty30 9 August 2013, 13:05

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48 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Danke für den sachlichen Beitrag, oversixty.

Dazu kann man vielleicht noch anmerken:

Wenn ein Schaden erst nach 6 Monaten auftritt, ist es sicher auch im Sinne der Kunden, wenn das über Garantie abgewickelt wird.

Und auch wenn wir von einem Gewährleistungsfall ausgehen, der innerhalb von 6 Monaten eintritt sollten wir nicht vergessen, dass mehrere Reparaturversuche ja zum Glück in der Regel nicht notwendig sind. Und es uns als Betreiber klarerweise auch am liebsten ist, wenn ein Reparatur Versuch genügt. (Noch besser natürlich, wenn gar kein Defekt auftritt...). Immerhin ist das ja für den Händler ein nicht ganz unerheblicher Aufwand. Für einen Händler wäre es auch das einfachste, wenn er dem Kunden ein neues Gerät gibt und seinerseits dafür vom Hersteller ein neues bekommt.

lg
Hermann
Benutzerebene 4
Wenn die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wird und das Gerät danach funktioniert und für den Kunden mit keinen weiteren Problemen zu rechnen ist und man damit dem Händler gleichzeitig den Ersatz eines Gerätes um mehrere Hundert Euro erspart...

Warum nicht?

Oft sind es wirklich nur Kleinigkeiten die zu beheben sind weil halt mal bei der Produktion auch etwas schief gehen kann oder ein Bauteil nicht ok ist (z.B. eine kalte Lötstelle oder ein Kondensator der bei der Produktion falsch platziert - oder ein Bauteil dass nicht richtig funktioniert wie z.B. ein Quarz der nicht die angegebene Schwingung erzeugt und dadurch störungen verursacht)

Mit dem Tausch oder dem Ausbessern ist es dann meistens schon getan...

Warum sollte der Händler dann für die Fehler des Herstellers grade stehen und ein Gerät um hunderte Euro im endeffekt in die Tonne treten müssen wenn es mit einem geringen Kostenaufwand auch getan gewesen wäre und noch dazu der Hersteller dafür grade stehen muss


Das es zwischen Händler und Hersteller verträge gibt mit denen man dem entgegenwirken kann ist mir schon klar - aber es gibt eben auch vertragliche Vereinbarungen die die Ausschussmenge regeln die der Händler dann schlucken muss


Im übrigen wird wenn es ein größeres Problem (z.B. ein wirtschaftlicher Totalschaden an der Hauptplatine ist) das Gerät in der Regel ohnehin auch aus dem Titel der Garantie durch den Händler ausgetauscht


Auf Reparierte Teile wie auch auf Ausgetauschte Teile gilt die Regelung mit der Gewährleistung übrigens auf jeden Fall (oft gibt es darauf dann auch wieder volle Garantie - wobei die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers auf die Reparatur ist und nicht gewährt werden muss)
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nur der Ordnung halber: ;)

Reparatur bei Garantie
Nachbesserung bei Gewährleistung

Ob bei Gewährleistung eine Nachbesserung oder ein Austausch die Lösung ist, hängt im wesentlichen von 2 Faktoren ab: Vom Aufwand der Nachbesserung, worüber der Händler entscheidet, sowie von einer angemessenen Frist, die der Kunde schriftlich als Bedingung stellen sollte, dann würde es bei Gewährleistung vermutlich nur einen Nachbesserungsversuch geben...
Benutzerebene 1
Merkwürdig das sich noch keiner dazu geäußert hat oder will man das Thema Garantie bei A1 tot schweigen? 
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Merkwürdig ist das gar nicht, denn wir sind hier eine Support Community, wo sich Nutzer gegenseitig helfen sollen, und kein 24/7 Online-Kundendienst.

Die A1-Mitarbeiter, die hier auftreten, betreuen die Community nur zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben im Konzern - deswegen kann eine Antwort schon einmal bis zu 5 Werktage dauern (im Durchschnitt sind´s 3).

Benutzerebene 1
Ich hatte auch noch eine Email geschieckt aber ebenfals ohne Antwort zurück. Da sieht man wie viel A1 die Kunden wert sind. Ja nicht Antworten und denn Kopf einstecken. 
Benutzerebene 7
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1) Cosrenegade schrieb: != womit wohl nicht gleich gemeint war, wie ja auch aus dem zugehörigen Text hervorgeht.

2) Mängel sind bereits bei Lieferung bzw. Übergabe vorhanden und haben nichts mit Garantie zu tun.

Die sachlich treffendere Bezeichnung für Gewährleistung ist Mängelhaftung. Dabei geht es um einen Mangel der Ware/Dienstleistung, die bereits bei Lieferung/Übergabe besteht. Unter 6 Monaten liegt dabei die Beweislast beim Verkäufer. Die Entscheidung, ob Reparatur oder Austausch trifft bei Mängelhaftung der Käufer, nicht der Verkäufer, es sei denn es ist nur ein kleiner Fehler, der leicht und schnell zu beheben ist. Das dürfte bei Smartphones eher die Ausnahme sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Mängelhaftung/Gewährleistung gelten auch für Vertragshandys!
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:@ CoSrenegade

Wenn du schreibst Garantie = Gewährleistung ist das so nicht richtig!!!
Ich hab geschrieben "Garantie != Gewährleistung" - das "!=" steht für ungleich, sonst hät ich "=" geschrieben ;)

edit: oh oversixty hat das eh erklärt, danke! 🙂
Benutzerebene 1
So es gibt nun endlich gute News. Ich habe heute mit dem sehr freundlichen Filialleiter gesprochen und ihm alles geschildert und er hat mir das Handy gegen ein neues getauscht. Also es geht doch wenn man will. Er hat mir aber erklärt das in Österreich kein recht bestehen würde auf ein neues Handy. Ob das nun so stimmt oder nicht weiß ich nach wie vor nicht 100% da jeder was anderes sagt. Auf jeden fall habe ich nun ein neues Gerät bekommen und damit ist der fall für mich beendet.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ganz pragmatisch und ohne Emotionen:

1) Der Betreff ist irreführend, weil es ganz offensichtlich nicht um Garantie geht, sondern um die Streitfrage Garantie oder Gewährleistung. Im Falle von Garantie ist mehrmalige Reparatur völlig gesetzeskonform!

2) Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Gewährleistung wurden geschaffen, um die juristisch schwächere Position von Endkunden auszugleichen. Es wurde für das erste Halbjahr nach Kauf sowohl Beweisumkehr (Nachweis, dass das Gerät bei Übergabe keine Mängel hatte, die den Ausfall/Fehler verursachten), als auch Beweislastumkehr (der Händler ist beweispflichtig) gesetzlich festgelegt.

Somit ist es völlig logisch, dass Händler nicht "vorauseilend" an Stelle des Kunden nach Gewährleistung reagieren. Das mindeste, was von juristisch unbedarften Endkunden zu erwarten wäre: Schriftlich mit Nachweis (Einschreiben, Fax) eine Abwicklung nach Gewährleistung einschließlich Fristsetzung zu verlangen. Dann liegt die Entscheidung zwingend beim Händler, ob er einen Rechtsstreit vor einer Schlichtungsstelle und/oder Gericht riskiert mit den gesetzlich festgelegten Vorteilen des Kunden, oder dann eben nach Gewährleistung abwickelt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
A1_Hermann schrieb:Für einen Händler wäre es auch das einfachste, wenn er dem Kunden ein neues Gerät gibt und seinerseits dafür vom Hersteller ein neues bekommt.

Dieser Zusammenhang gilt aber nur für Garantie. Bei Gewährleistung hängt es von den Vertragsbedingungen zwischen Händler und Hersteller ab, denn die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Gewährleistung sind nur zwischen Händler und Endkunden bindend.

Eine Quote, besonders bei technischen Artikeln, für Nachbesserung/Tausch gibt es immer.

Wer und zu welchen Teilen dieses Risiko abdeckt, ist nicht Sache des Endkunden. Es ist nicht unüblich, dass Händler mit entsprechend großem Marktanteil dieses Risiko zumindest anteilig dem Hersteller abnehmen für einen besseren Einkaufspreis. Wie im Detail, das wird bestimmt mit statistischer Mathematik als Kriterium und dem tatasächlichen Vertrag zwischen Vollkaufleuten (Händler, Hersteller). Dabei können dann auch noch Versicherungen mitspielen. Alles weder im Einflußbereich des Endkunden noch für ihn relevant, wenn es um Gewährleistung geht.
Benutzerebene 3
Verschoben & Betreff geändert.

Die Pflicht zur Gewährleistung ergibt sich immer aus einem Vertrag - auch wenn Floridsdorfer das anders sehen will.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Scoty30 schrieb:Sollte das ein A1 Mitarbeiter lesen und braucht meine Tel sowie Kundenpasswort um den ganzen nachgehen zu können dann bitte Bescheid geben.
Sofern das hier in der Community möglich ist (doch etwas komplexerer Fall), bitte Kundendaten im Profil hinterlegen. Wie das geht erfährst du hier: Hilfe durch A1 Moderatoren - Was muss ich vorher machen?
Benutzerebene 1
Ok danke, eben gemacht wie beschrieben.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hallo Scoty30, ein Kollege hat deine Anfrage bereits bearbeitet und dich versucht telefonisch zu erreichen. Soweit ich sehen konnte, hast du dann Kollegen auch bereits zurückgerufen und mit ihm darüber gesprochen.

Liebe Grüße,
Alexandra
Benutzerebene 1
Ja stimmt. Allerdings bezüglich der Garantie konnte auch er mir nicht wirklich was genaues sagen. Das was er mir erzählt hat stimmt zumindest nicht ganz mit dem überein was ich vom Konsumentenschutz erfahren habe. Wie auch immer, er sagte ich soll jetzt mal die 2. Reparatur abwarten, sollte es danach noch immer Probleme geben werden wir weiter sehen. Allerdings eine 3. Reparatur und damit verbunden wieder Wochen zu warten kommt nicht mehr in Frage. Dann muss ich halt den Vertrag wandeln und werde Kündigen.
Benutzerebene 4
hatte ein ähnliches Problem mit meinem Sony Handy...
 
kannst hier nachlesen: https://www.a1community.net/t5/Sony/Xperia-Z-Vorsicht-bei-Reparatur-bzw-Handygarantie-unbedingt/td-p/125360/highlight/false
 
Die Leite bei der Hotline und bei den Shops haben meiner Ansicht nach nicht wirklich eine Ahnung über Garantie und Gewährleistungsbestimmungen
 
Bzw. wird beharrlich versucht diese Pflichten auf die Hersteller abzuwälzen
 
Wir dann eine Garantieleistung aus irgend welchen Gründen nicht anerkannt wird davon ausgegangen dass die Sache damit erledigt sei was rechtlich jedoch oft überhaupt nicht der Fall ist
 
Lies dir am besten wirklich alles von Anfang bis Ende durch  was bei mir vorgefallen ist ;)
 
 
Soweit ich weis hat der Hersteller übrigens die möglichkeit drei mal nachzubessern
 
dh. 3 Reparaturversuche...
 
such bei Wikipedia mal nach dem begriff Nachbesserung und lies dir das durch ;)
 
 
Mein Tip - Setz dich mit der Rechtsabteilung von A1 in Verbindung und fordere einen Austausch des Gerätes unter dem Titel der Gewährleistung
 
Garantie hin oder her - das soll in dem Fall nicht dein Problem sein
 
Alle Shops und Händler die ich Kenne (nicht nur A1) versuchen immer zuerst eine Fehlerhafte ware einzuschicken
 
Das ist zwar für die einfacher und auch allgemein so üblich jedoch Rechtlich eigentlich nicht korrekt und wenn es dennoch so gemacht wird kannst du dich immer noch darauf berufen dass es dir zu lange dauert und von deinem Gewährleistungsrecht gebrauch machen möchtest
 
Was die Garantie anbelangt muss man übrignes auch vorsichtig sein
 
Die meisten Hersteller gewähren eine freiwillige, eingeschränkte Garantie
 
Das heißt so viel wie wenn sie wollen und lustig sind können sie die Garantieleistung außerhalb dennoch ablehnen soweit diese nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne beansprucht wird
 
dh. wenn du zb. ein Gerät kaufst worauf gesetzlich 1 Jahr Garantie ist, der Hersteller gibt jedoch 3 Jahre Garantie drauf kommt aber dann drauf dass das Gerät einen Serienfehler hat kann dieser die Garantieleistung wenn diese nach über einem Jahr nach dem Kauf eingeforder wird dennoch ablehnen
 
Wird das Gerät jedoch innerhalt des 1. Jahres nach Kauf - also während der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit defekt und in dieser zeit die Garantieleistung eingefordert muss der Hersteller diese erbringen
 
Allerdings muss man auch dazusagen dass Gesetzlich oft nur eine Gewährleistung vorgeschrieben ist
 
Dann hat man als Kunde im ersten halben Jahr nach Kauf gute Karten - danach allerdings umso schlechtere da nach einem halben Jahr nach Kauf die Beweislastumkehr einsetzt und damit der Käufer nachweisen muss dass der Schaden schon beim Kauf bestanden hat und nicht mehr der Verkäufer nachweisen muss dass das Gerät beim Kauf keinen Fehler hatte...
 
Alles in Allem eine recht verwirrende Sache 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Die meisten Hersteller gewähren eine freiwillige, eingeschränkte Garantie

Das heißt so viel wie wenn sie wollen und lustig sind können sie die Garantieleistung außerhalb dennoch ablehnen soweit diese nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne beansprucht wird

dh. wenn du zb. ein Gerät kaufst worauf gesetzlich 1 Jahr Garantie ist, der Hersteller gibt jedoch 3 Jahre Garantie drauf kommt aber dann drauf dass das Gerät einen Serienfehler hat kann dieser die Garantieleistung wenn diese nach über einem Jahr nach dem Kauf eingeforder wird dennoch ablehnen
Garantie != Gewährleistung.
Garantie ist immer freiwillig, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Benutzerebene 4
@ CoSrenegade
 
Wenn du schreibst Garantie = Gewährleistung ist das so nicht richtig!!!
 
Garantie und Gwährleistung sind genau genommen grund verschiedene Sachen...
 
Sie dienen lediglich beide dem Käufer bei Mängeln
Benutzerebene 1
Das stimmt so nicht. Genauer könnte ich bereits nach dem 1. mal ein neues Gerät verlangen, man sollte aber dennoch zukmindest einen 2. gewähren was ich gemacht habe. Ein 3. mal muss ich auf keinen fall zustimmen was ich auch nicht machen werde. Hole morgen mein Gerät ab, sollten die wieder nur ein Software Update gemacht haben ob wohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe dass das nicht reichen würde was man ja beim ersten mal schon gesehen hat so werde ich eine Wandlung des Vertrages verlangen und das steht mir Rechtlich auch zu. Habe mich da sehr genau Informiert beim Konsumentenschutz. Bin gespannt was nun gemacht wurde oder auch nicht. Zum Glück habe ich ja Beweiß Videos und Fotos und habe damit sehr gute Karten.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Scoty30 schrieb:Das stimmt so nicht. Genauer könnte ich bereits nach dem 1. mal ein neues Gerät verlangen
Meines Wissens nach hat der Händler das Recht auf Verbesserung = Reparatur.
Benutzerebene 1
Ja du hast recht. Wollte meinen Beitrag oben editieren was aber hier nicht geht. Allerdings nach dem 2. mal steht mir ein neues Gerät zu oder Wandlung des Vetrages. Laut der Mitarbeiterin im Geschäft müsste ich aber ständig das Gerät in Reperatur schicken lassen oder müsste mich sogar selber an Samsung wenden was schlichtweg falsch ist. Für mich und bleibt A1 Ansprechpartner und nicht Samsung. Denke die Mitarbeiterin will das ganze nur abwälzen aber nicht mit  mir. Auf jeden fall hole ich morgen gleich in der Früh das Handy ab vorausgesetzt es wurde mehr als nur ein Software Update gemacht.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nochmal:
Wenn ein Fehler erst nach Übergabe/Lieferung auftritt, ist es Garantie, und dann hat der Verkäufer die Möglichkeit der Reparatur und der Kunde wird erst nach mindestens 2 Reparaturversuchen vor Gericht eventuell einen Austausch durchsetzen können.

Wenn ein Mangel bereits bei Übergabe/Lieferung vorhanden ist, dann hat der Verkäufer gesetzlich wenig Chancen auf Reparatur, wenn der Kunde Austausch verlangt.

Extrembeispiel: Natürlich wird der Verkäufer bei einem Auto keinen Austausch vornehmen müssen, wenn der Aschenbecher fehlt, da genügt sicher Nachbesserung.

Wenn bei einem neuen Handy der Akku defekt ist, wird es vermutlich auch vor Gericht OK sein, wenn nur der Akku ausgetauscht wird und nicht das ganze Gerät. Aber zur Reparatur einschicken mit Wartezeit von 2 Wochen und mehr, das wird vor Gericht bei Gewährleistung vermutlich nicht durchgehen, wenn der Kunde einen Austausch verlangt.
Benutzerebene 4
Wenn der Fehler nachweislich nicht bei der Übergabe bestandne hat dann fällt der Fehler in die Garantie
 
Das ist soweit richtig
 
Lässt sich jedoch nicht nachweisen das der Fehler erst nach Übergabe auftetreten ist (Nachweispflicht hat in den ersten 6 Monaten der Händler) Kann der Kunde dennoch auf die Gewährleistung pochen
 
Genaugenommen müsste der Kunde dem Einschicken schon beim ersten mal nicht zustimmen und könnte gleich über die Gewährleistung ein Tauschgerät verlangen was in der Praxis jedoch nicht gemacht wird (was eigentlich so auch nicht richtig ist)
 
Wenn ich zb. heute ein Gerät kaufe und es funktioniert nicht kann ich morgen zum Händler gehen und ein Tauschgerät verlangen - wird zu 99% unproblematisch ausgetauscht
Wenn ich aber nach 1 Monat zum Händler gehe und ein Tauschgerät verlange wird der Händler immer versuchen das Gerät einschicken zu lassen und ich werde nur nach langen Diskussionen und Verhandeln mit dem Fillialleiter oder so einen direkten Austausch bekommen (auch wenn es mir rechtlich zustehen würde)
 
Das alles ändert sich erst 6 Monate nach dem Kauf - dann dafür drastisch da man dann als Kunde immer auf den guten Willen des Herstellers bzw. des Händlers angewiesen ist
 
Zur Erinnerung:
Garantie = Garantieversprechen und nicht Garantieverpflichtung
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:Wenn der Fehler nachweislich nicht bei der Übergabe bestandne hat dann fällt der Fehler in die Garantie

Das ist soweit richtig

Lässt sich jedoch nicht nachweisen das der Fehler erst nach Übergabe auftetreten ist (Nachweispflicht hat in den ersten 6 Monaten der Händler) Kann der Kunde dennoch auf die Gewährleistung pochen
Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Wenn das Gerät runterfällt und kaputt ist, dann hat der Händler keine Nachweispflicht, sonst könnte jeder nach 2 Wochen sein Handy fallen lassen, behaupten, dass es von Anfang an kaputt war und nen neues holen, am besten gleich nen anderes Modell, weil das andere ja fehlerbehaftet ist und sich so durch zig Handys testen, bis man eines findet, was einem gefällt und HEURIKA das funktioniert nun endlich .............

Es gibt Regelungen aber jede hat Ihre Ausnahmen 🙂

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