online rechnung

  • 26 February 2012
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warum darf ich nicht mehr in die online rechnung einsehen, nur weil ich die papierrechnung noch bekomme. ich will weiterhin einblick haben auf meine kostenkontrolle. z. b. telefonie im ausland , ich will sehen wieviel ich zu bezahlen habe. von mir aus brauch ich den zugang zu den alten rechnungen nicht, aber den einzelentgeltnachweis habe ich sowieso nie automatisch in papierform bekommen. ich finde das rechtlich nicht in ordnung dass man dazu gezwungen wird. und ausserdem kann mann rechtzeitig einspruch erheben, wenn was nicht passt.
 
bin sehr verärgert

44 Antworten

Benutzerebene 7
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Hallo, Du kannst ja Online Rechnung bestellen und dann die Rechnung ausdrucken, dann hast die Rechnung in elektronischer und in papierform inklusive Einzelentgeltnachweis.LG Anonymous007
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Ich war bislang auch Bezieher von sowohl Papier- als auch Onlinerechnung.
Durch die "sanften" Maßnahmen von A1 habe ich natürlich ebenfalls keinen Zugriff auf die Onlinerechnung mehr, was defacto auch nicht weiter schlimm ist.
 
 
Ich würde grundsätzlich gerne auf die Onlinerechnung umsteigen, aber nicht im derzeitigen Funktionsumfang: Denn bei der Onlinerechnung bekommt man derzeit als Privatkunde nur Kopien; sobald A1 die Onlinerechnung für Privatkunden mit einer digitalen Signatur versieht, steige ich sicher um. Andernfalls, muss leider weiterhin die Papierrechnung herhalten.
 
 
PS: Das immer wieder gebrachte Argument, dass Online- und Papierrechnung nicht gleichzeitig bezogen werden können, weil es nur ein "Original" geben darf, ist natürlich nichtig, da man bei der Onlinerechnung ohnehin nur Kopien, und keinesfalls (als Privatkunde) ein Original bekommt.
Benutzerebene 7
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Hi theliquid!

Das ist kein Fehler sondern beabsichtigt. Bei mobilen Verträgen ist dies nun wieder möglich.

Liebe Grüße,
Alexandra
Benutzerebene 4
@vali707
Ich glaube du übertreibst da ein bisschen.
 
Zum Punkt A: ab 1. April braucht die Polizei (wenn ich richtig informiert bin) bis zu einem gewissen Maße keinen richterlichen Beschluss - Stichwort Vorratsdatenspeicherung
 
Zum Punkt B: es stimmt schon dass auf deinem Handy einige Apps vorinstalliert sind, und diese nur schwierig zu löschen sind. Bei allen anderen Apps dürfte es kein Problem sein. 
Im Grunde wählt sich keine App ohne deinen Willen ins Internet ein, es macht überhaupt keinen Unterschied ob nachts oder tags. Damit dass du eine App installierst, willigst du auch den verschiedenen Berechtigungen ein. Solltest du also Bedenken dabei haben, würde ich den Vorgang der Installation spätestens zu diesem Zeitpunkt abbrechen. Hast du dir beim Installieren einer App überhaupt schon mal die Berechtigungen angesehen?
 
Die Datenübermittlung ist nicht direkt auf die Telekom zurückzuführen, denn eher auf die Anbieter der Apps.
 
Dass dein Handy nicht nachts Daten herunterlädt und übermittelt, kannst du ganz einfach verhindern:
- Handy ausschalten oder nachts den Flugmodus aktivieren
- in den Einstellungen für Mobilfunknetz bei "Daten aktiviert" das Häckchen entfernen. 
 
Außerdem gibt es Apps, die dir das Handy bzw. einzelnen Funktionen zu einem gewissen Zeitpunkt ein- oder ausschalten, je nachdem, wie du es einstellst. 
 
 
Leider scheint der Beitrag von adForum untergegangen zu sein... Hätte gerne einen Kommentar dazu. 
 
Ich persönlich empfinde die neuerliche Nötigung seine Papierrechnung abzubestellen als sehr störend. Wenn es wirklich ein Problem sein sollte, eine Rechnung zwei mal auszustellen (was ich nach der Nachfrage von adForum bezweifle) so könnte man dasleicht umgehen in dem man "Kopie" als Wasserzeichen quer über die Rechnung einfügt oder es einfach nicht als Rechnung bezeichnet sondern als Auskunft. 
 
Nachdem A1 im Connect Test bereit das beste Netz verloren hat muss ich jetzt auch noch am Service anfangen zu zweifeln. Wenn man bedenkt, dass A1 sich doch einen großen Premium - Aufschlag im Vergleich zu den Mitbewerbern erlaubt, darf sowas, meiner Meinung nach, nicht vorkommen.
 
BG
hallo Thomas,
 
Es gibt noch mehr Kunden die eine Papierrechnug wollen und Online-Einsicht in den EVN!
Kundenservice und A1 ein Widerspruch?? 
 
lg Manfred
 
 
PS.: wäre Interessant wenn sich noch mehr Kunden hier melden die der selben Meinung sind. 

 
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Pliesche0 schrieb:
Naja, jeder Vertrag läuft irgendwann aus....
Ay kann man nicht mal einfach etwas einfodern ohne gleich immer mit Kündigung zu drohen wegen jeder Kleinigkeit? Wenn der Gesetzgeber Änderungen fordert, dann "dürfen" die Mobilfunker auf eigene Kosten mal Ihre EDV umstellen, um dem zu entsprechen, das kostet auch einiges. Sprich man muss dann der Firma auch mal etwas Zeit lassen für ein Feintuning. Dabei ist das Feedback der Kunden auch extrem wichtig, aber das kann man auch auf zivilisierte Weise machen ohne immer gleich die schlechtere Hälfte raushängen zu lassen...

A1 ist nicht euer Gegner, sondern euer Partner, also tragt auf normale Weise eure Wünsche vor, dann wird A1 euch sicher auch zuhören!
Benutzerebene 4
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Ich denke es geht den Leuten ums Prinzip- die wollen einfach ihren Kopf durchsetzen und recht bekommen. BRAUCHEN tut eine Papierrechnung niemand der hier online unterwegs ist und fest in diesem Support FOrum mitschreibt. Denn genau solche Leute sind die quasi Volldigitalisierten der heutigen Zeit. Solche leute wollen einfach eine Papierrechnung haben, damit der Briefträger ihnen irgend einen Brief bringt. Ansonsten kann mir niemand erklären der eine Papierrechnung benötigt. Und Leute die ihre Papierrechnung zwecks steuerlichen Angelegenheiten benötigen, die würden sich hier drinnen nicht darum kümmern und mit kündigung drohen, denn solche Leute haben bei Gott andere Sorgen.
 
Und ich finde das ganz gut dass A1 hier so handelt, denn der Kunde hat ja nun die Wahl, entweder Papier oder Online und passta- Wer nun eine Papierrechnung bezieht, aus welchen Gründen auch immer- wofür braucht dieser eine Online Rechnung, aus welcher er in detailierterer Form MEHR infos bekommt als von der Papierrechnung, und wer die Online Rechnung bezieht kann sich diese bei Bedarf selbst ausdrucken- Also WOZU DIESE SUDEREI????? habt ihr keine anderen Sorgen?
@AltairX
 
Du hast recht, es geht hier (zum Teil) ums Prinzip. Wenn ich im Vergleich zu anderen Anbietern mehr Geld für etwas zahle dann will ich relative gesehen, auch mehr Leistung (in diesem Fall Service) dafür! Ja, ich könnte die Rechnung selbst ausdrucken und hätte genau das gleiche. Allerdings verstehe ich dann nicht mehr, wieso ich bei A1 doppelt so viel zahle. 
 
Nicht jeder ist so ein perfekter Kunde wie du der brav zahlt, und sich dann noch bedankt, wenn er immer weniger dafür bekommt. 
 
BG
Benutzerebene 7
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a1 könnte auch entlich die signierte online rechnung einführen dann könnte man sie auch für die steuer abrechnung verwenden.
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Hallo Die Da,

natürlich kannst du hier auch deinen Unmut äußern. Achte dabei aber bitte auf die Netiquette- auch wenn du verärgert bist.

lg
Thomas
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hallo obstlamobil,

danke für dein Feedback.

Im Moment bieten wir die Online Rechnung nur in Verbindung mit einem Abbuchungsauftrag an.

Zum Online EVN und der Online Kontrolle der Kosten und Freieinheiten: Beide Systeme greifen auf die selbe Datenbank zu. Beide können aus technischen Gründen den Datenverbrauch nicht in Echtzeit anzeigen. Eine Verzögerung von mehreren Tagen sollte natürlich im Normalfall nicht auftreten.

Wenn die Anzeige der verbrauchten Daten schon länger nicht aktualisiert wurde und du schon den Großteil des Datenvolumen vebrbraucht hast, kannst du dich auch telefonisch beim A1 Service Team 0800 664 100 erkundigen. Da die Überziehung jetzt schon passiert ist kontaktierst du uns am besten per E-Mail über www.a1.net/kontaktformular .

lg
Thomas
noch Mal: was ist umweltfreundlicher - 20  Papierseiten, die weggeschmissen werden, oder NULL?
Liebes A1 Team,
 
ich kann mich dem Unmut zahlreicher Kunden ebenfalls nur anschließen. Es bleibt mir auch nur nochmal zu wiederholen, dass der "sanfte Druck" in Richtung online-Rechnung durch eine Verringerung der Servicequalität nicht wirklich dem Anspruch des Marktführers in Sachen Service genügen kann.Ich persönlich verwalte mehrere Rufnummern eines kleinen Unternehmens wobei die Papierrechnungen an diverse Adressen zugestellt werden, nun kann ich leider online auf die pdf-Kopien nicht mehr zugreifen und in diversen Angelegenheiten auch keine Konstenkontrolle mehr durchführen bzw. Aufkünfte erteilen. Ich ersuche A1 daher nochmals diese Service-Verringerungs-Offensive zu überdenken und dementsprechende Konsequenzen zu ziehen.
 
Vielen Dank.
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es darf nur EINE original rechnung geben. wenn dann kann a1 eine rechnungskopie online zu verfügung stellen aber kein original.
es darf nur EINE orginal rechnung geben ist KEIN Argument! Eine Online Rechnung (PDF) kann man Ja auch
hundertmal ausdrucken wenn man will! Welches Stück Papier ist dann das Orginal?
 
Benutzerebene 7
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eben manfred genau deswegen. ein eindeutiges orginal würde nur über die digitale signatur realisierbar sein. also signierte pdf.
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Hallo theliquid,

wir bieten die signierte Online Rechnung nur für Firmenkunden an.

Für PrivatkundInnen ist die signierte Online Rechnung für Mobilanschlüsse nicht verfügbar.

Brauchst du als Privatkunde deine Rechnung fürs Finanzamt, nütze bitte statt der Online-Rechnung nur unsere kostenlose Papierrechnung.

Liebe Grüße
Juri
Benutzerebene 4
Update: Ich kann seit heute, trotz bestehender Papierrechnung, wie früher gewohnt die Onlinerechnung nutzen.
Außerdem ist bei mir der Einzelverbindungsnachweis wieder verfügbar.

Hat da vielleicht der "sanfte Druck" (:P) aus der Community etwas bewirkt, oder handelt es sich nur um einen Fehler? 🙂
Benutzerebene 7
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Rechtlich gesehen darf es nur eine original rechnung geben! Wegen der Steuer.
Wenn du papierrechnung hast darf es daher keine onlinerechnung mehr geben.
Das müsste der grund sein wenn es dafür einen gibt 🙂
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hallo flecki!

Seit dem 21.02.2012 hast du die Möglichkeit die Rechnung in elektronischer Form oder in Papierform zu erhalten.

A1 Mobilkunden mit Papierrechnung haben einen eingeschränkten Zugriff auf die A1 Online Rechnung. Diese Kunden haben Zugriff auf

  • Kosten und Freieinheitenabfrage
  • Papierrechnung abbestellen - und damit Umstieg auf A1 Online Rechnung
  • Rechnungsliste: Online Rechnungen werden in gewohnter Form angezeigt
Warum ist das so? - Eine Rechnung darf nur einmal als Original ausgestellt werden. Daher sehen Kunden mit Papier-Rechnung Ihre Rechnungen nicht innerhalb der Online-Ansicht.

Lösung: Abmeldung der Papierrechnung und Umstieg auf die umweltfreundliche Online Rechnung. Die Vorteile:

  • 18 Monatsarchiv
  • Info SMS/E-Mail über die Verfügbarkeit der Rechnung
  • Online Einzelverbindungsnachweis, auch als *.csv Datei downloadbar
  • Online bezhalen mit EPS II
Alles klar? Bei Fragen einfach posten,
Christian
Guten Tag,
zu Ihrer Information und nach Rücksprache mit der RTR als auch dem Konsumentenschutz besteht kein Zusammenhang zwischen der § 100 TKG Novelle vom 21.2.2012 (Ihr Stichtag der Neuerung) und der "Sperre vom Zugriff" des Kunden auf die Onlinerechnung.
Es wird mit o.a. TGK Novelle lediglich explizit klargestellt, dass dem Verbraucher die Papierrechnung(en) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind.
Weiters beteht für den Verbraucher keine gesetzliche Verpflichtung eine Einzugsermächtigung erteilen zu müssen - was von A1 ja im Zuge der "plötzlich erforderlichen Abmeldung der Papierrechnung" gefordert wird -  und kann der Verbraucher auch nicht zur Einzugsermächtigung gezwungen werden (ZaDiG idgF.)
Dahingenhend ist der Zugang auf die Onlinerechnung und EGN dem Kunden trotz Papierrechnung weiterhin zu ermöglichen. Es steht dem Verbraucher sohin frei, sowohl eine "Onlinekopie" seiner Rechnung als auch ein Exemplar in Papierform zu erhalten. Die Bezahlung kann so oder so online erfolgen, entweder über die A1 plattform oder mittels Onlinebanking as usual.
(sh. auch Rechnungen f.d. A1-Festnetzprodukte) 
MfG
 
„Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch den gleichen Zugang zu Information, Bildung und Wissen haben soll. Wir arbeiten mit Nachdruck und Nachhaltigkeit daran, dieses Ziel zu erreichen.“ Zitat Hannes Ametsreiter
 
Lieber Cristian. Denken Sie dass
 
A – Sollte die Polizei meine Handy abhören wollen, (mit wem Ich spreche, worüber, meine Position ….) braucht sie einen Richterlicher Beschluss,aber….B – Telekom nicht. Sie haben mir ein Handy mit Betriebssystem Android verkauft, mit sehr vielen Apps die sehr schwer zu deinstallieren sind,  Apps die ohne meinen Willen Nachts ins Internet einwählen und private Daten über meine Person (Adressenliste, Kontakte, Geografische Position…) übermitteln.Im diesem Sinn ist für mich sehr wichtig, dass ich die Einzelverbindungen überwache,  und sehe, aha…gestern Nacht, während ich geschlafen habe,  hat sich mein A1 Handy so viele Minuten ins Internet eingewählt und so viele Kbits an persönliche Daten weitergeleitet.Ich werde weiter mittels Erlagschein bezahlen, und ich hoffe, dass ich bald "Zugang zu Information" uber meine Einzelverbindungen wieder online abrufen kann, so wie es bis jetzt der Fall war.
M.f.g,
Vali707
Benutzerebene 7
Abzeichen +1
ich mit online rechnung würde gerne zugriff auf einen unverkürzten egn haben.
geht das?
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Jep, musst aber glaube ich per formlosen Schreiben beantragen. Du meinst den, wo die Nummern komplett angezeigt werden und nicht hinten mit drei XXX, bin i da eh richtig oder?

Wichtig ist: Du musst dich verpflichten, jeden, mit dem du telefoniert, darüber zu informieren, dass du den unverkürzten Einzelentgeltnachweis hast, bevor du das Gespräch beginnst.

Bin nicht sicher obs hierfür nen Formular gibt, aber nen formloses Schreiben sollte es wie gesagt auch tun 😉

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