online rechnung

  • 26 February 2012
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Benutzerebene 7
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danke, werd versuchen.
Benutzerebene 7
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Hi nukular,

CoSrenegades Antwort ist grundsätzlich korrekt, ich möchte aber noch ein paar Kleinigkeiten ergänzen:

  • es gibt dafür ein Formular - fordere das bitte beim A1 Service Team 0800 664 100 an. Grund: Die Erklärung muss entsprechend formuliert sein - das Formular muss dann nur noch unterschrieben werden;
  • du musst nicht jeden, mit dem du telefonierst davon in Kenntnis setzen, dass du den vollständigen EVN hast. Du musst laut Gesetzestext nur jene Leute informieren, die von deinem Anschluss aus telefonieren - da ja die gesamte Nummer aufgezeichnet wird.
Alles klar? Bei Fragen einfach posten,
Christian
Benutzerebene 7
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Also das mit dem Connect Test finde ich aber ehrlich gesagt einfach lachhaft.

Aber zuerst mal zu den "Fakten":
Durch den Orange-Verkauf wird sich das grundlegend ändern, da einige Masten in den Besitz von A1 wechseln und 3 dann auch nicht mehr auf das A1 Netz zurück greifen wird. Dann ists vorbei mit dem besten Netz 3 ;)

Desweiteren: Je mehr man sich die Kommentare zum Test durchliest, desto mehr wird eine Sache ganz klar: Deutsche Tester wollen wissen, was das beste Österreichische Netz ist? Erklär mal nem Deutschen, warum man auf nem Berg nen Empfang braucht...Das Ost-West Gefälle des 3-Netzes ist beachtlich, kaum jemand aus dem Westen Österreichs (weder 3 Kunden noch andere) kann nachvollziehen, wie 3 hier gewinnen konnte.
Die Tests laufen ja u.a. so ab, dass die Tester mit Kasterlwagen paar Bundesstrassen abfahren und messen, die Seitentäler werden da aber nicht mit einbezogen und genau dort ist 3 teilweise gar nicht mehr verfügbar und auf den Handys der 3-Kunden ist "A1" zu finden (Inlands-Roaming). Ohne A1 könnte man in vielen Seitentälern gar nicht telefonieren mit 3. Je weiter weg du bist von Wien, desto mehr verhält sich das so. DAs sehe ich in meinem Bekanntenkreis sogar oft selber, wenn 3 Kunden sogar trotz A1-roaming keinen Empfang haben und ich mit H+ rumgurke....

Und nun zum Test selber: Bereits im vorherigen Test, wo A1 noch 1. war, lagen bereits alle Anbieter sehr knapp beieinander, mit nur wenigen Punkten getrennt - ich hab das damals schon kritisiert. 2011 war das sogar noch knapper. Das kann IMHO kein objektiver Test mehr sein. Ein richtiger "wissenschaftlicher" Test wird so angelegt, dass man mit der gewählten Messeinheit/Maß klare Ergebnisse bekommt, ansonsten ist der Test gescheitert.
Connect macht das deshalb, um einen Europavergleich zu haben, aber hier werden dann auch wieder nur Birnen mit Äpfel verglichen, denn nicht umsonst sagten schon die Römer "o tempora, o mores".

Aussagekräftig ist deshalb meiner Meinung nach nur ein ganzflächiger, grossangelegter Test - oder für sich selber rausfinden, was gut funktioniert und was nicht.
Hallo,
 
die Testmethodik will ich an dieser Stelle gar nicht kommentieren da es eigentlich nur eine Randbemerkung war und ich auch nicht das technische Wissen dazu habe. Der Punkt war jedoch, dass man den Premium - Preisauschlag bisher mit "bester Service im besten Netz" gerechtfertigt hat - was ja durchaus gepasst hat. Wenn man jetzt aber bedenkt, dass das beste Netz wackelt und auch der Service aus fragwürdigen Gründen zurückgefahren wird (ich würde ja auf Einsparungen durch den Entfall der Papierrechnungen tippen, aber es kann natürlich auch die neue Richtlinie sein) dann sehe ich da ein gewisses Problem beim Auftreten am Markt.... 
 
Wie gesagt würde ich um eine Antwort auf den Post von adForum bitten!
 
BG
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Pliesche0 schrieb:die Testmethodik will ich an dieser Stelle gar nicht kommentieren da es eigentlich nur eine Randbemerkung
Yo, war auch als Randbemerkung der Randbemerkung gedacht, ist aber etwas länger geworden mein Post ^^ Sollte auch kein Angriff odersowas sein, falls das so rübergekommen sein sollte - in dem Fall sorry!
Benutzerebene 7
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Hallo Pliesche0 und adForum,

habe gerne für euch nachgefragt und diese Infos bekommen:

Der Gesetzgeber räumt dem Kunden ein Wahlrecht bei Vertragsabschluss in Bezug auf die Rechnungslegung ein. Einen Anspruch auf Papier-Rechnung und Parallel Online Rechnung (Rechnung oder Einzelverbindungsnachweis etc.) gibt es nicht. A1 erfüllt daher alle notwendigen Anforderungen.

lg
Thomas
Hallo Thomas, 
 
vielen Dank fürs Nachfragen. Das ist doch schon was ganz anderes als die frühere Aussage, dass es nur die Papier- oder die Onlinerechnung geben DARF.
 
Dass der Kunde Anspruch auf beide Rechnungen hat, hätte mich an dieser Stelle auch überrascht. Beides jedoch trotzdem zu bekommen würde für mich unter Service und/oder Kundenfreundlichkeit fallen. Vorallem wenn man bedenkt, dass für A1 durch die zusätzliche Bereitstellung der Online-Rechnung keine weiteren Kosten anfallen. Naja, jeder Vertrag läuft irgendwann aus....
 
lg
 
PS: Das Argument, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt werden, würde ich den billigeren Anbietern überlassen!
 
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Den EVN kann man rechtlich auch so anfodern, bekommst ihn dann jeden Monat per Post zugeschickt.
ich brauche meine Papierrechnung für Steuer. Und ich brauche EVN für die Verrechnungen. Ja, ich habe heute (erst heute!!!) erfahren dass ich Papier-EVN anfordern kann. Dabei werden das 16 Seiten. Plus 2 Seiten Rechnung. Von wegen Umweltfreundlichkeit und Ersparnis???? Jedes Monat 20 Blätter statt 2??? WARUM???? Welches helles Köpfchen hat es ausgedacht??? Abgesehen davon dass die Änderungen nicht auf den Kopf falles sollen. Einfache Informierung wäre angenehm. Aber A1 hat keine Ahnung von dem was "Kundenservice" heisst.
a1 könnte viele Sachen machen...aber wozu wenn wir vom Ubot so oder so nicht weg können?
Ich habe versucht auf Online umsteigen. ES GEHT NICHT!!!!
Ausserdem Dame die quasi Serviceline ist, hat die  Bréstimmungen nicht gelesen und hat null Ahnung dass Online Rechnung keinen Kraft hat. Ausrede war "wir haben Info bekommen, wir waren eingeschult". Ich MUSS es lesen, sie nicht...wozu denn???
@Christian: Das es nur ein Original geben kann/darf ist der grösste Unfug den ich seit Langem gelesen habe. Ihr seids doch nur sauer, weil das Brüderchen "RTR" mal nicht im Sinne von Schwesterchen "Telekom" entschieden hat nach langer Zeit endlich mal wieder.
 
Bei t-mobile und 3 habe ich nach wie vor Vollzugriff auf alle Varianten die angeboten werden.
Sogar EGN auf Prepaid-Karten gehen bei beiden Anbietern, was Ihr bis zum heutigen tage
nicht mal auf die Reihe bekommen habt, Ihr schickt Eure Kunden dazu noch in die tollen
A1-Shops mit Ausweisen, Faxen und kassierts dafür Länge mal Breite bei den b.free-Kunden.
 
Vielmehr hätte ich gerne eine Erklärung, wieso ich als Business-Kunde von Anfang an bei der Online-Rechnung AUSNAHMSLOS nur pdf-Dateien als "KOPIE" herunter laden kann !!??
 
Wenn Ihr wenigstens nach Jahren des bettelns der Kunden endlich mal in der Lage wärt das "ORIGINAL" per email direkt zuzusenden würde ich die KOPIE ja noch verstehen, aber es gibt für mich NIRGENDWO ein Original auf meinen beiden Verträgen ? Wo ist das denn Bitte ?
 
Und was was fang ich jetzt mit Eurer super Ausrede an, vonwegen es darf nur ein Original geben ?Für mich ist das ganze eine einzige Trotzreaktion, weil man eine Entscheidung, die man durch "Spenden" nicht beeinflussen konnte dieses mal einfach mal als grosse Telekom hinnehmen muss - wie alle anderen Marktteilnehmer auch.?Kunden die jedenfalls Papier UND Online-Rechnung weiterhin haben müssen, werden genau mit dieser "Umstellung" jetzt mit einer neuen Extragebühr bestraft, weil nur eine Form der Rechnung für den Kunden gratis ist. Die Zweite, damit man weiterhin an die Echtzeit-Infos herankommt, wie den EGN, lässt man sich schön extra bezahlen!
 
Das ist die Reaktion eines grossen Unternehmens, was gerade trotzig wie ein Kleines Kind reagiert, nur weils nicht weiterhin Profit mit Rechnungslegungen mehr machen darf, wie zuvor. Sorry Ist meine Meinung. Andere Betreiber führen so einen Zirkus nicht auf nach der RTR-Entscheidung.
Als Kunde soll man Euch immer schön die Stange halten, aber Ihr führts alle paar Monate einen neuen Zirkus mit den Kunden auf, Ihr könnt nicht einfach mal Sachen über Jahre hinweg so lassen wie sie sind, so wie es andere Betreiber auch mal 5-10 Jahre am Stück schaffen? Ihr müsst ständig irgendwas verändern oder zusammenhaun was zuvor einwandfrei funktioniert hat!Und da wundert Ihr euch noch ernsthaft das viele Kunden von den laufenden Veränderungen irgendwann einmal die Schnauze gestrichen voll haben, wenn Ihr Telekom-Anbieter sich in 2 Jahren Vertragslaufzeit nicht mal an die einfachsten Basics halten tut und ständig alles einseitig abändert und mit fadenscheinigen Erklärungen dann daher kommt - mehrfach pro Jahr ?
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manfred100 schrieb:hallo Thomas,

Es gibt noch mehr Kunden die eine Papierrechnug wollen und Online-Einsicht in den EVN!
Kundenservice und A1 ein Widerspruch??

lg Manfred


PS.: wäre Interessant wenn sich noch mehr Kunden hier melden die der selben Meinung sind.


Servus Manfred,

wie mein Kollege Christian auf Seite 1 dieses Themas schreibt, bieten wir euch die Möglichkeit an, zwischen Papierrechnung und der umweltfreundlichen Onlinerechnung zu wählen.

Wenn die Papierrechnung ausgewählt wird, gibt es online immer noch Infos zu den laufenden Kosten und Freieinheiten.

Natürlich könnt ihr dieses Thema gerne nutzen, um uns Feedback und Änderungswünsche mitzuteilen.

lg
Thomas
Benutzerebene 7
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TheErnesto schrieb: Und was was fang ich jetzt mit Eurer super Ausrede an, vonwegen es darf nur ein Original geben ?
Es gibt immer nur EIN Original. Wennst bei der Schulbuchaktion den Erlagschein bar bezahlen willst, sind zwei kleine Abschnitte drauf, Schule will, dass beide abgestempelt werden wegen Buchhaltung, weil die zufaul sind ne Kopie zu machen, aber wenn beide abgestempelt wären, dann hätte der Kunde einen Nachweis, dass er diesen ZWEIMAL bezahlt hat und könnte das reklamieren und zurück verlangen, obwohl er es nur EINMAL bezahlt hat. Damit hätte er sich quasi den Selbstbehalt gespart.

Nehme an, dass dies bei der Rechnung gleich ist, sonst könnte man das ja 2mal von der Steuer absetzen versuchen.

Desweiteren darf ich nochmal auf meinen Post von Seite 1 ganz unten hinweisen, ist wohl unter gegangen.

Bei unserer #RetakeMassEffect Bewegung gibt es nichts schlimmeres als Leute, die nur schimpfen und keine konstruktive Kritik beitragen oder gar ne lächerliche Klage beim Kartellamt vom Zaun brechen wollen. Damit wirken wir als Bewegung ALLE wie kleine Kinder die nur heulen weil ME3 kein Happy End hat - was aber nicht so ist; egal, durch solche Typen werden wir alle in diesen Topf geworfen und wir können nur hoffen, dass BioWare uns dennoch noch zuhört und auf unsere Wünsche und Kritik eingeht.
Solches Rumgewhine bewirkt nur, dass man einem nicht mehr zuhört.

Bleibt sachlich und höflich, dann wird A1 euch auch zuhören.

Das kennt man ja auch aus dem wirklichen Leben: Wenn ich will, dass jemand was macht/löst, was dieser "verbockt" hat, wird der mir sicher nicht zuhören und auf Stur schalten, wenn ich ihn einfach nur anbrülle. Red ich normal und sachlich mit ihm auf gleicher Höhe, werde ich schon eher was erreichen.

End.of.Line.
Umweltfreundlichkeit ist eine tolle Sache. Vor allem wenn es stimmt. Ich schau genau in die EVN nur wenn die Kosten groß sind. Bei diesen Kosten EVN ist 10-20 Seiten. Wer gewinnt? Ich brauche diese Papierberge nicht, für arme A1 ist nur teurer. Mutter Natur leidet genauso. Wo ist Logik?????
 
A1 zeigt nach wie vor dass bunte Werbung machen ist wichtiger als Kunden zuhören. Taub, blind, sturr, unflexibel.
Solange A1 ausschlisslich über Netiqutte sich kümmert und nicht über Antwort (ich hab ja was gefragt, nicht?), wird es weiter so gehen - wir dürfen uns aufregen, A1 kassieren und uns missachten. Ich zahle mehr als genug um in irgendeine Weise Service zu haben. Bei dieser Firma - never.
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Hallo Die Da,

natürlich nehmen wir dein Feedback ernst - die Einhaltung der Nettiquette ist allerdings genauso wichtig.

In diesem Thread findest du bereits die Gründe, die zu der Änderung geführt haben. Sieh' es doch einmal so:

Ich kann deinen Ärger schon verstehen; andererseits ersuche ich auch um Verständnis für uns: Tarife im Mobilfunk sinken im Gegensatz zu allen anderen Branchen ständig, zusätzlich werden Regelungen wie diese eingeführt. Da ist es dann manchmal notwendig, mit sanftem Druck (sprich Entscheidung Rechnung/Online Rechnung) zu versuchen die Entwicklung in andere Bahnen zu lenken.Mit ist schon klar, dass das bei manchen Kunden für Verwunderung oder Verärgerung sorgt. Vielleicht ändern wir es in der Zukunft ja einmal wieder. Derzeit haben wir uns für diesen Weg entschieden!

lg,
Christian
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nukular7 schrieb:a1 könnte auch entlich die signierte online rechnung einführen dann könnte man sie auch für die steuer abrechnung verwenden.
Hallo nukular7, die elektronisch signierte Rechnung gibt es derzeit für Kunden mit Businessanschlüssen. Im Privatkundensektor leider nicht. Ob und wann sich dies einmal ändert, kann ich leider nicht sagen. Diese Info liegt uns nicht vor.

Liebe Grüße,
Alexandra
Ich hab nun ein bisschen mitgelesen und möchte auch mal etwas dazu sagen.
 
Dass A1 die Onlinerechnung statt der Papierrechnung einführt ist für mich völlig ok. Ich brauch kein Papier zuhause. Meine Rechnung brauch ich nur, um die korrekte Abrechnung aller Gebühren und Verbindungen zu kontrollieren. Der Umwelt zuliebe kann ich diese Kontrolle auch per Laptop/Tablet/E-Book Reader o.Ä. durchführen.
Ich muss nur sagen, dass es eine Frechheit ist, bei Erlagscheinzahlung, (oder besser als Selbsteinzahler, denn ich bezahle nur mit der online-Einzahlmethode per A1.net-Homepage über eps), keine elektronische Rechchnung bekommen zu können. Somit war ich gezwungen, einen Abbuchungsauftrag einzurichten, der aufgrund der willkürlichen Buchung von A1 leider immer Problematisch ist.
Dass zusätzlich der laufende EVN innerhalb einer Rechnungsperiode abgestellt wird ist weiters in meinen Augen eine Frechheit.
Bei meinem mobilen Internetanschluss kann ich eigentlich nur per EVN mein genaues verbrauchtes Volumen einsehen. Denn nur da kann ich sehen, welche Verbindungen für die Verbrauchsberechnung berücksichtigt wurden.
Durch wegfallen des EVN bei meinem Internetanschluss musste ich mich auf die Anzeige unter Kosten- und Freieinheitenkontrolle verlassen, und erlitt durch die falsche Anzeige (Erst drei Tage zu spät aktualisiert und somit etwa 2GB zu wenig angezeigt) erstmals seit 5 Jahren eine empfindliche Nachzahlung aufgrund der Datenüberschreitung. Da dies das erste mal innerhalb von 5 Jahren war, führe ich dies auf das Wegfallen des EVN zurück.
 
Warum also muss man den  EVN einer laufenden Abrechnung besonders bei Internetanschlüssen abstellen und warum ist es nicht möglich als selbsteinzahler mit Einzahlung per EPS in den Genuss der Onlinerechnung zu kommen? Warum wird man zur lückenlosen Kontrolle seiner Gesprächs-/Internetverbindungen von A1 zu einem Abbuchungsauftrag gezwungen?
Mehrmalige Anrufe bei der A1 Serviceline haben keine Antwort dafür hervorgebracht. Vielleicht weiss hier jemand dazu etwas zu sagen??!?
 
 
P.S. Ich halte es nicht für umweltfreundlicher, den EVN für "Papierkunden" NUR noch per Post zuzustellen. Bei weiterer Verfügbarkeit im Internet müsste niemand Porto und Druckkosten übernehmen oder irre ich mich da?
PP.S. Und laut EEN-V 2011 ist es nicht vorgeschrieben, in welcher Form ein EVN oder dort genannt EEN zur Verfügung gestellt werden muss. Auch wird dort nicht ausgeschlossen, dass dieser in mehrfacher Ausführung ausgestellt werden kann. Somit sehe ich persönlich keine Notwendigkeit seitens A1 speziell den Service des EVN für "Papierkunden" einzustellen.

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