Heute habe ich ein nettes Schreiben von A1 erhalten, wo ich aufgefordert werde, die Kündigung, um die eigenhändige Unterschrift verbessert, erneut vorzunehmen - widrigenfalls sie nicht akzeptiert werden kann.
Die nette Dame an der SL versuchte nun 22min lang zu eruieren warum das nicht akzeptiert wird. Ich habe sie auch auf den Hinweis in der Signatur hingewiesen, worauf sie mir entgegnete, dass es zwar bei der SL hinterlegt ist, dass eine qualifizierte digitale Signatur einer eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist, jedoch die zuständige Abteilung akzeptiert dies nicht.
Will hier die zuständige Abteilung bei A1 nun behaupten höherwertiger als das Österreichische Recht (§ 4 Abs. 1 Signaturgesetz) zu sein um zu meinen eine digital signierte Kündigung nicht akzeptieren zu dürfen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der Erste bin der so kündigt und dass die zuständige Abteilung bei A1 deswegen nicht weiß was sie tun soll.
Meine A1 Rufnummer ist bei diesem Account hinterlegt.
MfG,
Beste Antwort von A1_Alexandra
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