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Digitale Signatur bei A1 nicht anerkannt?



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Anonymous007 schrieb:Wenn man kein Fax hat, dann ist auch blöd :)
Postamt? :)

Eingeschriebener Brief kostet (mit Absenderinfo) € 2,92
Faxen kannst es dort aber auch kostet eine A4 Seite € 1,99
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Wenn man kein Fax hat, dann ist auch blöd 🙂
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Da gab's mal so n Bild wo die Amis gegen George W. protestiert haben auf der Straße.
N hübsches Mädl hatte da son Schild wo drauf gestanden hat "The only Bush I trust is my own" ;)

Bei Kündigungen halte ich es auch so, will die Faxbestätigung direkt in der Hand halten können 🙂
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Hast du dir mal das Prinzip von der Seite angesehen?Dort wird irgendwie einen versichert, dass die Kündigungen auch wirklich ankommen.
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Gestern war nen Beitrag in Konkret darüber und da wurde gesagt, dass einige Dokumente mit dieser digitalen Signatur gar nicht unterschrieben werden dürfen.

Bzgl. Kündigungen haben sie leider nichts erwähnt.

http://tvthek.orf.at/programs/4660549-heute-konkret/episodes/5799053-heute-konkret/5799083-Digitale-Signatur
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Mich würde es interessieren, ob A1 dann überhaupt die Kündigungen von dieser Seite akzeptiert, denn diese läuft auch über die Signatur. http://www.online-kuendigen.at/
Ja, die Sache ist gelöst. Laut Anruf gestern wird die Kündigung akzeptiert.
 @MibuWolfgang: Folgedessen sind dann alle zugestellten Bescheide der PVA ungültig, oder? Diese werden per Post zugestellt und haben auch nur einen Aufdruck der digitalen Signatur.
 
 
A1 hätte mir ja auch schreiben können ich möge die PDF Datei bitte an die Adresse XY@a1.net schicken, zwecks überprüfung der Signatur, aber nein, ich habe die Aufforderung erhalten eine perönlich unterschriebene Kündigung per Post oder Fax zu schicken.
 
Im signaturgesetz selbst habe ich nichts gefunden was darauf hindeutet, dass das Dokument bei Ausdruck oder Faxübermittlung ungültig wird, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ein digital signiertes PDF das via Fax versendet wird ist leider kein signiertes Dokument mehr!
Warum? Weil auf der anderen Seite (sprich auf A1 Seite) wieder ein "analoges" Dokument aus dem Drucker kommt. Natürlich wird das heute so nicht mehr der Fall sein und das Faxgerät wird aus den Images die empfangen werden wieder ein PDF erstellen, aber Ihr PDF ist quasi vernichtet und keine gültige Signatur mehr vorhanden.
Eine Möglichkeit wäre das PDF selbst zB. via EMail zu versenden - dann bleibt auch die Signatur erhalten und kann gegebenenfalls auch validiert werden.
 
lG
Wolfgang
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Hallo A1_Alexandra!
Freut mich, dass die Sache mit der digitalen Signatur von sss gelöst werden konnte.
Trotzdem würde ich gerne offiziell von A1 Seite hier lesen, warum oder warum nicht eine digitale Signatur in einem Kündigungsschreiben akzeptiert wird.
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Hallo sss! Tut mir leid, dass es zu diesen Problemen gekommen ist. Soweit ich sehen konnte, wurde heute bereits alles telefonisch geklärt und gelöst. Die Kündigung wird akzeptiert.

Liebe Grüße,
Alexandra
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Halte uns bitte auf dem Laufenden wie die Geschichte ausgeht. 🙂
die kündigung ist an a1 schriftlich per fax geschickt worden
 
 
die ausrede der hotlinerin nach rückruf "da kann man die digitale signatur nicht überprüfen" (mittels aufdruck), ich solle das signierte pdf nochmals per kontaktformular schicken.
 
selbst bescheide von behörden werden mittels aufgedruckter digitaler signatur verschickt und sind rechtskräftig - zb bescheide der pensionsversicherungsanstalt.
 
die AGB von A1 stehen hier mit sicherheit nicht über dem Signaturgesetz, und dieses besagt eindeutig, dass eine qualifizierte digitale signatur einer eigenhändigen unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.
 
da ist an A1 gar nichts nachzureichen
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Wenn dus per Fax schickst hast ja auch was in der Hand. Ist imho immer noch am sichersten bei Kündigungen.
Ja das Problem hatte ich auch, finde es zur heutigen Zeit wirklich sehr schlecht gehandhabt. Aber was soll man machen. 
Ich habe meine Kündigung auch per Fax machen müssen...
 
Vielleicht liest hier ja ein A1-Mitarbeiter mit und kann mir sagen, ob meine Kündigung eingegangen ist? Ich habe zwar im Kündigungsschreiben gebeten eine Bestätigung (Email oder Post) zu erhalten, habe aber (noch) keine erhalten.
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AGB-Komm 17.2
"Die Kündigung des Kunden muss schriftlich [...] zugehen"

Tjo ... ? :)

btw. wenn du die Unterschrift nachreichst, wird mit dem ursprünglichen Datum gekündigt, also so gesehen kein Stress 🙂

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