Garantieabwicklung beim Nokia Lumia 1020

  • 10 February 2014
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58 Antworten

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@cos
 
Ja mag sein, dass natürlich die schlechten Bewertungen hervorstechen, aber 3 mal hinschicken ohne Erfolg, kann natürlich schon die persönliche Meinung zu dieser Firma beeinflussen. Vorallem habe ich mehrmals ein umfassendes Fehlerprotokoll geschrieben, Nokia-Foren Einträge sowie diverse Links der Reparatur angehängt! Von daher sollte das Problem eindeutig identifiziert sein!
 
LG
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@cos
 
Gerät wurde nicht getauscht!
 
Problem ist immer dasselbe - Bluetooth und infolge dessen WLAN
 
Wissen das die Mitarbeiter im A1 Shop? Angeblich gibt es keinen Kulanztausch lt. Aussage eines MA.
 
LG
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@cos
 
Danke, dann werd ich den Vorschlag bei meinem nächsten Besuch im A1 Shop vorbringen!
 
LG
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als Kunde ist man der "Bittsteller" versteh ich nicht, da ich auch einen Austausch des Gerätes nach europäischen Recht fordern könnte, und nicht 6 Wochen (3 missglückte Reparaturversuche) abwarten muss
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Gibt ja doch noch hilfsbereite Menschen :-)
 
Danke euch!
"als Kunde ist man der "Bittsteller" versteh ich nicht, da ich auch einen Austausch des Gerätes nach europäischen Recht fordern könnte, und nicht 6 Wochen (3 missglückte Reparaturversuche) abwarten muss"
 
ich bin zwar kein jurist, das soll auch keine juristische anleitung sein, aber ich kann vielleicht ein paar kleinigkeiten dazu erläutern. ich muss auch sagen, dass ich den support von cos.renegade) versuchen den kunden einzureden es gäbe so etwas wie "kulanz nach 3 versuchten reparaturen". das ist vollkommener humbug 
sie haben das recht auf umtausch der ware, wenn innerhalb der gewährleistung ein mangel vorliegt.die beweislast liegt in den ersten 6 monaten beim verkäufer, also A1,dass bedeutet, er müsste ihnen nachweissen, dass sie an dem mangel schuld sind, was sehr schwer möglich ist.
 
aber es ist abwägungssache ,ob sie es reparieren lassen oder umtauschen, denn es gibt ein sogenannten "unverhältnismäßigen hohen Aufwand".
das heisst, wenn eine taste kaputt geht und sie wollen darauf ein neues handy ist das so ein "unverhältnismäßig hoher Aufwand".
aber wenn ihr handy nach dem ersten reperaturversuch immer noch nicht geht, sollten sie es, finde ich, umtauschen lassen. dann können sie davon ausgehen, dass das smartphone produktionsfehler hat, die sich nur schwer reparieren lassen, oder die sogar noch versteckt sind.
 
 
ich weise mal auf diesen thread hin :
hier
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Nachtrag: Es sollte keine Garantiereparatur vereinbart werden, wenn es offensichtlich um Gewährleistung geht. Schriftlich auf Gewährleistungsanspruch bestehen, und sich nicht in einen für den Kunden nachteiligen "Garantiefall" drängen lassen!
Genau mit der Masche versuchen es alle Netzbetreiber und auch andere Händler wenn es um Handy's/Smartphones geht...

Angeblich muss das Gerät immer zur Reparatur eingeschickt werden...

und das ist eben nicht korrekt!


Ob das von den Shops absicht ist oder nicht lässt sich nur erahnen...
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kazir1 schrieb:
sie haben das recht auf umtausch der ware, wenn innerhalb der gewährleistung ein mangel vorliegt.die beweislast liegt in den ersten 6 monaten beim verkäufer, also A1,dass bedeutet, er müsste ihnen nachweissen, dass sie an dem mangel schuld sind, was sehr schwer möglich ist.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist keine Frage der Schuldzuweisung, sondern eine Frage, wann der Mangel/Fehler aufgetreten ist. Vor oder nach der Übergabe. Ein technisches Gebrechen kann immer auftreten und auch zum Beispiel einen Monat nach Übernahme ist es dann Garantie. Da es aber auch die Folge einer mangelhaften Produktion sein könnte, liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer, dass das Gebrechen nicht die Folge eines Mangels bei Übergabe (zum Beispiel Produktionsfehler) ist.
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kazir1 schrieb:ich bin zwar kein jurist, das soll auch keine juristische anleitung sein, aber ich kann vielleicht ein paar kleinigkeiten dazu erläutern. ich muss auch sagen, dass ich den support von cos.renegade für inhaltlich schlicht falsch halte und unterstelle ihm absichtliche falschaussagen zu ihren rechten.
Ja klar da will man helfen, gibt die Tipps weiter, die schon existieren etc. und muss sich dann auch noch anhören lassen, dass man die Leute absichtlich verschaukelt?

Ganz nebenbei: Ich bin kein A1 Mitarbeiter, ich helfe hier freiwillig mit indem ich die User hier mit Tipps und Hinweisen zu den richtigen Themen unterstütze.

Ich hab in dem von dir verlinkten Thread ganz unten darauf hingewiesen, dass ich Posts in der Art "Ich weiss was das Gesetzbuch sagt" hier drin nicht haben will, da dies hier kein Board für Rechtsexperten ist.

Und als Moderator sag ich dir das hier ganz klipp und klar: Nochmal so ein Post und dieser fliegt.

Back on Topic!
sie geben tipps die absolut falsch sind. informieren sie sich mal. stichwort"3 kulanz regel"
 
wenn sie wirklich die weitergabe von gewährleistungsinformationen verbieten wollen und nutzer deswegen sperren, wird das mit sicherheit die netzgemeinde, derstandard,diepresse,den kurier und die krone interessieren wie im a1 forum mit aufkläreren in dieser sache umgegangen wird
Benutzerebene 4
kazir1 schrieb:also ganz ehrlich, wenn ich von einer "3 mal kuranz regel" lese, die angeblich gültiger rechtssprechung entspricht, muss man das als falschaussage bezeichnen dürfen.

" Logischerweise nur in Fällen, wo das wirklich notwendig ist"

das glaube ich nicht, konsumentenschützer weißen schon lange darauf hin, dass die anbieter so lange den umtausch hinauszögern, bis es nicht mehr geht. ich finde man sollte schon nach dem ersten reperaturversuch davon ausgehen, dass das gesammte produkt fehlerhaft ist und umtauschen und das sollte man auch verlangen
Auch wenn es einigen hier nicht gefällt - aber wo er recht hat hat er recht!!!

Dafür gibt's von mir auch ein KUDO

Wer selbst schon in einer ähnlichen Situation war weiss wie mit Kunden umgegangen wird

Mir wurde z.B. nach einem Kulanzaustausch klipp und klar gesagt dass A1 das Gerät keinesfalls ein weiteres mal austauschen würde (egal welchen Fehler es haben würde)

Darum habe ich mir auch vor Ort drei Geräte angesehen und alle drei hatten mehr oder weniger auffällige Pixelfehler!!!

Ich habe dann das Gerät genommen wo mir auf anhieb keine Pixelfehler aufgefallen sind und musste nach kurzer Zeit feststellen dass auch dieses drei Pixelfehler hat...

Mit dem und noch einigen Anderen Fehlern lebe ich nun schon seit einiger Zeit und warte eigentlich nur noch das nächste Softwareupdate ab bevor ich das Gerät zur Reparatur einschicke denn lt. Hersteller-Support fällt eine Reparatur ab drei Pixelfehlern in die Garantie

Aufgrund der anderen Probleme mit dem Gerät gehe ich sogar davon aus dass das Gerät getauscht wird wenn nicht sogar das Nachfolgemodell als Tauschgerät angeboten wird...


@ Herman
Eure "in der Praxis übliche Abwicklung" ist ja ansich ok

Jedoch gibt es eben damit im Sinne der Gewährleistung rechtlich doch ein Problem wenn ein Kunde sein Recht auf einen Austausch im Sinne der Gewährleistung einfordert

Dass man als Kunde dann im A1 Shop nur schief angesehen wird und mit den Worten "wir müssen das Gerät aber einschicken" abgewimmelt wird musste ich auch selbst schon erleben

Man wird als Kunde leider wirlich immer als Bittsteller hingestellt obwohl es rechtlich gesehen überhaupt nicht so ist...

Schuld daran ist meiner Meinung nach entweder das die Shop-Mitarbeiter diesbezüglich schlecht bzw. gar nicht geschult sind oder aber entsprechende Anweisungen bekommen wie sie sich im Reklamationsfall zu verhalten haben
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komisch, da häufen sich hier und beim komsumentenschutz die beschwerden und plötzlich meldet sich einer an und schreibt als erstes, dass alles ja eigentlich super toll ist. zumindest fragwürdig
dann schau DIR doch mal die registrierungsdaten an. du sollten für kunden da sein, nicht a1 grundlos supporten
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Beitrag entfernt, da keinerlei Themenbezug.
Schon ein Wahnsinn, was hier für Fehlinformationen von Seiten der "Experten" von A1 verbreitet werden ...
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Wie klar soll es jetzt eigentlich noch formuliert werden?

Bleibt themenbezogen!
Benutzerebene 3
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das mit den 3. Reparaturversuchen kommt mir auch seltsam vor... vorallem wenn man nach dem 2. Versuch ein Telefon mit einem Kratzer (vermutlich durch ein Werkzeug) zurückbekommt
 
aber danke für euer aller Einsetzen und Feedback
wusste gar nicht, dass falschaussage eine juristischer begriff ist :D
 
aber der morderator darf, nach meiner ansicht, falsche aussagen "Kulanztausch nach 3 Reparaturen." "Naja Kulanz is Kulanz ... aber in der Regel wird er nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zum selben Fehler gewährt.". vetreten, ohne dass im einer sagt, dass das nicht kulanz ist, sondern ein recht?
 
schöne doppelmoral
 
ist kulanz auch ein jurisitscher begriff?
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Vollkommen richtig so. Nach den 6 Monaten ist dann eben der Käufer derjenige der Beweisen muss das der Mängel schon beim Kauf vorhanden war, was wie du richtig gesagt hast ziemlich schwer ist.
Benutzerebene 4
@ TheMH: schön dass es bei dir zu deiner Zufriedenheit mit dem Tausch geklappt hat

Es ist auch gut solche Kommentare zu lesen um zu sehen dass doch nicht alles immer schlecht läuft...

Ich für meinen Teil habe bereits andere Erfahrungen gemacht - aber vlt. hab ich beim nächsten mal ja mehr Glück...

PS: Der Zeitpunkt für deinen Post ist als Newbie wirklich etwas merkwürdig

Vlt. könntest du aufklären wie du auf diese Diskussion gestoßen bist und was dich dazu bewogen hat diesen Beitrag hier als aller erstes zu Posten...

@ Wolfgang:
A1_Wolfgang schrieb:
  • In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat (Beweislastumkehr).
Beide Ansprüche bestehen parallel nebeneinander – der Kunde kann sich aussuchen, ob er Gewährleistung gegenüber uns beziehungsweise Garantie vom Hersteller fordert. Allerdings geht die Garantie in den meisten Fällen weiter als die Gewährleistung, da hier auch Mängel umfasst sind, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe bestehen beziehungsweise aufgetreten sind.
Der Springende Punkt bei der Sache mit der Gewährleistung ist die Beweislast...
Diese liegt bei Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf beim Händler und das ist in jedem Fall ein Vorteil für den Kunden

Beispiel:
Ein Gerät hat aufgrund eines Produktionsfehlers einen Displayschaden
In der Garantie ist ein Displayschaden nicht abgedeckt
In der Gewährleistung muss der Händler beweisen dass es kein Produktionsfehler ist

In der Praxis ist es kaum möglich einen Produktionsfehler nachzusweisen

Somit ist der Kunde mit der Gewährleistung auf jeden Fall auf der sicheren Seite denn mit der Garantie kommt er in diesem Fall nicht weit da der Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen wird


Streng genommen kann es vom Händler in den ersten 6 Monaten kaum einen Kulanzaustausch oder eine Kulanzreparatur geben ;)

Alles was nach 6 Monaten passiert und nicht durch die Garantie abgedeckt ist darf meiner Ansicht nach erst als Kulanz bezeichnet werden

Jedoch klingt es besser wenn man dem Kunden mitteilt "wir tauschen das Gerät auf Kulanz aus" als wenn man sagt "wir müssen das Gerät tauschen - ob wir wollen oder nicht - da die gesetzliche Gewährleistung es so vorsieht und wir das Verschulden dem Kunden nicht beweisen können"

@elox92:
Richtig erkannt...
Nach den 6 Monaten Gewährleistung hat man als Kunde schlechte Karten wenn ein Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen sollte denn man kann kaum nachweisen dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat

Allerdings sind zum Glück die meisten Hersteller was die Garantieabwicklung anbelangt relativ kulant bzw. stehen die meisten Hersteller auch dazu wenn mal etwas nicht so funktioniert wie es sollte und beheben den Fehler auch wenn sie es streng genommen nicht müssten da sie immer irgendwie sagen könnten der Fehler wurde vom Kunden verursacht

Das hat aber nicht nur damit zu tun das die meisten Hersteller nett (Kulant) sind sondern dass sie sich möglichst nicht auf Streitereien mit Kunden (zb. vor Gericht) und mögliche schlechte PR (zb. durch Leserbriefe und andere Medien) einlassen wollen

Ob eine Reparatur unter Garantie abgewickelt wird oder nicht entscheidet übrigens meist gar nicht der Hersteller selbst da dieser mit der Reparatur oft gar nicht direkt zu tun hat sondern meist externe Techniker

Das diese externen Techniker mitunter die Entscheidung auch davon abhängig machen wie lukrativ die Reparatur für sie bzw. die Vertragsfirma für die sie arbeiten ist, wie ausgelastet sie gerade sind, wie aufwändig die Reparatur ist oder ob sie gerade Lust und Laune haben die Reparatur zu machen stelle ich jetzt mal so in den Raum...
Benutzerebene 7
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Drum: Gewährleistung is in den ersten 6 Monaten nen Thema, danach die Garantie.
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wer hat denn was anderes behauptet?
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zur Info:
 
Muss ich eine Reparatur wirklich akzeptieren? Was ist wenn ich das Gerät dringend benötige?
     
Der Kunde muss eine Reparatur nur dann akzeptieren, wenn diese für ihn „zumutbar“ ist. Das bedeutet, sie können mit einer entsprechenden Begründung das Reparaturangebot des Händlers ablehnen.
Unzumutbar ist eine Reparatur dann, wenn sie beispielsweise besonders lange dauern würde und Sie die defekte Ware aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder in funktionsfähigem Zustand    benötigen. Eine normale Reparaturdauer müssen Sie allerdings akzeptieren.
 
LG
Benutzerebene 7
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Leihgerät ...
ohne einen einzigen reparaturversuch einen austausch zu verlangen ist wirklich schon zu dreist.

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