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Beschwerde und Umtausch

  • 2 February 2013
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41 Antworten

Benutzerebene 7
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Yo, is ja auch logisch, wenn das Gerät nicht repariert werden kann, wird der Hersteller das Gerät tauschen.
Beiträge zusammengeführt.

Ich möchte mein Gerät aber nicht einschicken. Habe schon schlechte Erfahrung damit gesammelt -> Kratzer.

Edit:

Naja, ich werde auf jeden Fall auf einen sofortigen Ausstausch bestehen und dann hier berichten wie es lief.
Benutzerebene 7
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dann mach Fotos davor und kontrolliere die Beschreibung bei "Gebrauchsspuren" bevor du den Reparaturauftrag unterschreibst.
A1 Support unter aller XXX .. sowas habe ich noch nicht erlebt.

Habe bei A1 Hotline angerufen und mir wurde gesagt, dass ich zum nächstgelegenen A1 Shop gehen soll um das Gerät zur Reparatur einschicken zu lassen.
Ich habe dem Herrn vom Service darauf gesagt, dass ich mein Handy lieber umtauschen lassen möchte weil ich schlechte Erfahrungen mit dem Reparaturservice gemacht habe und ich bei der Gewährleistung ein Wahlrecht zwischen Umtausch und Verbesserung habe. Darauf wurde mir aufgelegt.


Unangebrachten Inhalt entfernt.
Leider kann ich nicht verstehen, wieso A1 seine Kunden anlügt. Er hat mir am Telefon gesagt, dass die Entscheidung ob Umtausch oder Verbesserung beim Hersteller liegt.
 
Ich bin wahrscheinlich nicht der erste, der Schwierigkeiten hat, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Und dann noch eine scharmlose Lüge. Das geht nicht ...
 
Die Gewährleistung des Händlers hingegen ist gesetzlich geregelt. Tritt binnen der ersten sechs Monate nach dem Kauf ein Schaden auf, so gilt die Annahme, dass der Defekt beim Kauf schon vorhanden war. Der Käufer kann eine Reparatur in „angemessener Zeit“ oder den Austausch der Ware verlangen. Wagner: „Der Konsument kann zwischen den beiden Varianten wählen. In der Praxis wird eher verbessert als ausgetauscht. Nur wer hartnäckig bleibt, bekommt ein neues Gerät.“ Wenn Austausch oder Reparatur nicht möglich sind, bleibt noch die Vertragsauflösung oder eine Preisminderung.
 
Kurier
Benutzerebene 7
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Floridsdorfer77. schrieb:Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung und einer eventuell freiwillig gewährten Garantie gibt´s beim Rechtsanwalt des Vertrauens...
... und nicht beim Kurier ;)

Glaubst du echt du bist der erste, der nen paar Textzeilen von irgendwelcher Quelle (Rechtstexte aus China übersetzt?) liest und meint, dass alle Mobilfunker Österreichts gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen?

Um das Thema abzukürzen: Bisher hat noch keiner vor Gericht etwas erreicht.

Aber hey wer weiss, vielleicht bist du ja:

Beiträge zusammengeführt.

Ich muss vor Gericht überhaupt nichts beweisen, weil es doch ganz klar gerelegt ist. Das einzige Problem ist, dass sich die Mobilfunkbetreiber davor zieren, einen Umtausch zu ermöglichen. (Siehe Artikel Kurier)

Das der Mitarbeiter von A1 mich am Telefon angelogen hat bestätigt mir das. Schade. Hätte von A1 schon mehr erwartet.

Außerdem hätte ja kein Problem damit, mein Handy reparieren zu lassen, wenn ich wüsste, dass ich es auch ordentlich und ohne zusätzlichen Kratzer zurück bekomme. Leider habe ich halt damit nicht sehr gute Erfahrungen gesammelt, weshalb ich einen Umtausch bevorzogen würde!

Achja. §932 ABGB

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

Ich glaube nicht, dass es ein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist, ein neues LG G2 zu beschaffen.

Werde auf jeden Fall versuchen mein Recht durchzusetzen und weiter berichten

Edit:

Benutzerebene 7
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Desweiteren ist das hier eine Community und keine Blogseite, würde dir hierfür WordPress emfpehlen, das wäre zielführender für das was du willst.
Natürlich ist das hier kein Gericht. Ich dachte das ist ein Forum um zu diskutieren und nicht eine Diskussion abzuwürgen.
 
Außerdem möchte ich andere User mit ähnlichen Problemen darauf aufmerksam machen, dass es grundsätzlich die Möglichkeit auf einen Umtausch bei Händlern gibt und nicht nur die Reparatur
 
Werde am Mittwoch einen A1 Shop aufsuchen. Wir werden sehen. 
Ich bin anderen Argumenten aufgeschlossen. Leider argumentieren Sie nicht besonders gut und überzeugen mich nicht.
 
"Nur das: der Verkäufer kann im Gewährleistungsfall sehr wohl zuerst die Nachbesserung (Reparatur) versuchen."
 
Woher stammt diese Erkenntis?
 
"So, wie Du das hier aufziehen möchtest, würde das ein Blog für österreichische Hausjuristen und das können wir nicht akzeptieren, denn rechtliche Belange gehören von Juristen betreut."
 
Sie sollten sich an die eigene Nase fassen!
 
 
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*seufz* typische Gamereinstellung:

everyone better than me is a cheater, everyone worse than me is a newb
ich finde es schon eigenartig wie mit "simon0721" umgegangen wird.
er ist der einzige , der argumentiert, quellen zitiert etc. dann kommen die "experten" sagen einfach es stimmt nicht. dann will er wissen :
 
""Nur das: der Verkäufer kann im Gewährleistungsfall sehr wohl zuerst die Nachbesserung (Reparatur) versuchen."
 
Woher stammt diese Erkenntis? "
 
dazu wird nichts gesagt, er wird nur diffamiert mit aussagen wie "typische gamereinstellung".
 
dazu will man ihm quasi das recht entziehen, in diesem forum zu schreiben, weil das ja "kein gericht" ist.
was soll das? darf man jetzt nicht mehr miteinander diskutieren? er ist wohl der einzige der das beherrscht. er versucht schlau aus etwas zu werden und ihr diffamiert ihn und macht aussagen ohne quellenangabe und argumenten.
ich weiss nicht welche posts sie meinen, die übergangen wurden. er hat zwar ein paar doppelposts losgelassen, aber auf seine argumente wurde auch nicht wirklich richtig eingegangen. aber das ist jetzt ja eigentlich nicht das thema.
 
es geht um gewährleistung.
dazu hab ich nach kurzer recherche folgendes vom "konsument" gefunden:
 
Floridsdorfer77.
 
das sagen sie, ob es stimmt weiss niemand.
das man als kaufmann seine eigenen interessen höher stellt  als die des kundes ist zwar einleuchtend, aber moralisch nicht ok. es gibt nicht umsonst den konsumentenschutz. das hier ist glaube ich keine rechtsberatung, sondern nur ein austausch, welche möglichkeiten man als konsument hat. das hat nun einfach auch etwas auch mit jus zu tun
 
Es ist schön, dass ich mich mit einem Kaufmann mit jahrerlanger Erfahrung ausstauschen kann. Dann können Sie mir ja schlüsslig erklären, wieso Verbesserung (Reparatur) vor Austausch gilt? Auf welchen rechtlich Grundsatz stützt sich das? Wie "wehren" Sie sich gegen einen Kunden, der einen Austausch bevorzugt?
 
Meine Meinung nach, ist das im Handel einfach "usus" (Reparatur) und wird bevorzugt. Der Kunde stimmt unwissentlich zu, obwohl er andere Möglichkeiten hätte (siehe §932 ABGB Absatz 2).
 
Meinen Sie nicht?
 
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kazir1 schrieb:@Floridsdorfer77.

das sagen sie, ob es stimmt weiss niemand.
Werde jetzt sicher nicht meinen Lehrbrief sowie den schönen, alten Gewerbeschein einscannen und posten; bin ja nicht der Obama, der sich zur Veröffentlichung seiner Geburtsurkunde genötigt sah, weil ihm unterstellt wurde, daß er gar nicht in den USA geboren ist. So wichtig ist die Sache hier bei Gott nicht.

kazir1 schrieb: es gibt nicht umsonst den konsumentenschutz.
Richtig, den gibt´s nicht umsonst - der ist kostenpflichtig. 😉 Was hat er in der Beziehung erreicht, wenn´s hart auf hart ging? 0,0
simon0721 schrieb: Dann können Sie mir ja schlüsslig erklären, wieso Verbesserung (Reparatur) vor Austausch gilt? Auf welchen rechtlich Grundsatz stützt sich das?
Gängige Rechtsprechung.

Gut, bin schon wieder weg. 🙂
Welche gängige Rechtssprechung? :D 
 
Fakt ist, dass man folgende rechtliche Möglichkeiten hat: Austausch und Reparatur
 
Muss ich das wirklich schon wieder posten Floridsdorfer77 ?
 
§ 932 ABGB
 
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
 
Ergo:  Der Kunde (Verbraucher, "Übernehmer") kann wählen zwischen Reparatur und Austausch!
So, damit wären die Fakten doch geklärt. Die Gretchenfrage lautet nun: Was heißt ein "unverhältnismäßig hoher Aufwand"?
 
Sagen wir mal, ich entscheide mich für den Austausch. Wenn dieser Austausch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre (z.b Handy müsste aus Übersee eingekauft werden) dann würde die Reparatur greifen. 
Wenn jetzt aber das Handy im Lager vom Shop liegt, ist das keine "unverhältnismäßig hoher Aufwand" mir das Handy zu überreichen.
 
Umgekehrt gilt das meiner Meinung nach genauso.
 
Also .. meiner Meinung nach kann der Kunde (Verbraucher, "Übernehmer") zwischen den beiden Varianten wählen, falls es sich um eine Gewährleistungsfall handelt (6 Monatsfrist beachten).
 
Überzeuge mich vom Gegenteil! :-)
 

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