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Beschwerde und Umtausch

  • 2 February 2013
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Hallo!

Als erstes möchte ich euch meine Situation näherbringen:

Im September habe ich einen Vertrag mit einem Samsung Galaxy S3 abgeschlossen.

Da das Gerät im Dezember dann angefangen hat sich selbst immer neu zu starten bin ich wieder zum Shop gefahren. Dort wurde das Gerät dann eingeschickt und ich bekam ein HTC als Leihgerät. Nach zwei Wochen konnte ich es wieder abholen.

Der Mitarbeiter war verwundert als ich das Leihgerät zurückgab, da nämlich keines eingetragen war, naja, kann ja mal passieren. Laut Servicebericht wurde ein anderer Speicher eingebaut. Das S3 "Sudden Death" Problem ist ja mitlerweile bekannt. Noch im Shop startete ich das Gerät, welches sich auch wieder prompt neu startete. Dem Mitarbeiter zufolge lag das daran das der Akkustand so niedrig war.

Nachdem ich wieder 30km nach Hause fuhr und das Handy komplett geladen hatte stürzte es nach 5 min ab und es ging gar nichts mehr! Am nächsten Tag also wieder zum Shop und nochmal eingeschickt! Diesmal bekam ich ein auf der Rückseite ziemlich ramponiertes S2 als Leihgerät! Wieder 2 Wochen später konnte ich das Handy wieder abholen!

Als der Mitarbeiter den Zustand des Leihgerätes sah BESCHULDIGTE ER MICH das ich dafür verantwortlich sei! Gott sei Dank war der Mitarbeiter der es mir gegeben hat auch im Shop, und überzeugte ihn das die Beschädigungen nicht von mir waren!

Laut Service- Bericht wurde an meinem Handy ein Software Update vorgenommen. Wieder zu Hause konnte ich meinen Augen nicht trauen, das Handy funktionierte immer noch nicht und schaltete sich immer noch von selbst aus! Also fuhr ich am nächsten Tag wieder in den Shop und fragte den Mitarbeiter nach der Gewährleistung und wie es mit einem Tausch des Gerätes aussah. Nach ein paar ziemlich patzigen Antworten, aber keiner Erklärung nahm ich das defekte Gerät wieder an mich und ging!

Als langjähriger A1-Kunde ( Internet, TV, Premium-TV, Handy) fühle ich mich hier richtig hintergangen und einfach nur mieß behandelt!

Ich habe im Internet schon einige Erfahrungssberichte gelesen, in denen stand das das Gerät von A1 getauscht wurde! Mir sind die Mitarbeiter im Shop aber leider keinen cm entgegengekommen!
Was soll ich jetzt am besten machen? In einem Brief um Kulanz bitten? Hat jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht, oder kennt sich damit aus??

mfg
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Beste Antwort von cos.renegade 17 February 2014, 21:54

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41 Antworten

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hmmm ahja.

Wenn du dich dem Mitarbeiter gegenüber auch so verhalten hast, wie du hier den Monolog führst und anscheinend außer deiner Ansicht keine andere hören willst, würd ich persönlich das sogar verstehen.
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simon0721 schrieb: Ich dachte das ist ein Forum um zu diskutieren und nicht eine Diskussion abzuwürgen.
Hier wird nichts abgewürgt, das nicht den Nutzungsbedingungen zuwiderläuft.

Eine Diskussion ist aber nur dann zielführend, wenn man auch anderen Argumenten aufgeschlossen ist. So, wie Du das hier aufziehen möchtest, würde das ein Blog für österreichische Hausjuristen und das können wir nicht akzeptieren, denn rechtliche Belange gehören von Juristen betreut.

simon0721 schrieb: Außerdem möchte ich andere User mit ähnlichen Problemen darauf aufmerksam machen, dass es grundsätzlich die Möglichkeit auf einen Umtausch bei Händlern gibt und nicht nur die Reparatur
Nett, daß Du hinweisen magst, aber grundsätzlich ist in dem Punkt mal gar nichts.
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Also in der Regel gibt es nach dem 3. erfolglosen Reparaturversuch einen Kulanztausch, wenn immer der selbe Fehler auftritt, teils wird das Gerät bzw. das Motherboard sogar von der Reparaturfirma früher getauscht, wenn rauskommt, dass der Fehler quasi irreparabel bzw. zu aufwändig zum reparieren wäre - bei dir leider nicht der Fall.

Ich kann dir nur raten, auch wenn es extrem nervt, schick es nochmal ein und zwar als Reklamation und nicht als neue Reperatur, vielleicht wird das dann bereits auto von der Reparaturfirma getauscht, falls nicht, weise den Shopmitarbeiter höflich aber bestimmt drauf hin, dass du gehört hast in mehreren Foren, dass bei A1 ein Gerät mit immer selbem Fehler nach der 3. erfolglosen Reparatur getauscht wird. Spätestens dann sollte das auch klappen.

Ach und mach Fotos vom Leihgerät bevor du es entgegen nimmst, am besten mit dem Counter im Hintergrund. ;)

Oder lasse die Gebrauchsspuren vom Leihgerät direkt beim Reparaturauftrag eintragen/vermerken, sofern das geht.
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Morte3 schrieb: Und wenn mir jemand erklärt wie ich die Rufnummer im Profil hinterlege werde ich das machen...

> http://www.a1.net/privat3/userdata <

Klicke auf den Spoiler:


Morte3 schrieb: ...damit ich nicht als Troll abgestempelt und ignoriert werde!
Das tat wer?! Oder schießt Du die Community nur vorsorglich an?
Du Könntest es eventuel bei einem Anderen A1 Shop versuchen oder Druck dier das vorum aus lass den MItarbeiter dass lesen Sende eine Kopie des Forums an die Service Liene Den denk daran du hasst als Konsument genauso deine Rechte und auch wenn es für die A1 Mitarbeiter Nervig ist Lass dich nicht einfach so abstempeln du hast den Vertrag in dem Das der Vertrag von A1 ist sind sie Verpflichtet Alle Fehler die bestehen ordnungsgemess zu regeln
 
Und ich habe auch so Meine Problemchen Mit dem S3 gehabt habe einen FActory Reset Gemacht und es hat wieder Funktioniert
 
 
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Wir werden hier sicher keine Rechtsberatung machen, denn das ist ausschließlich Juristen vorbehalten. Nur das: der Verkäufer kann im Gewährleistungsfall sehr wohl zuerst die Nachbesserung (Reparatur) versuchen.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung und einer eventuell freiwillig gewährten Garantie gibt´s beim Rechtsanwalt des Vertrauens. Sollte kein Beratungsrechtsschutz bestehen, gibt´s bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten jedes Monat eine kostenlose Erstberatung. 🙂
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Und was soll uns dieses Foto jetzt bringen?

Wenn Du so auf Deinem Standpunkt beharrst, versuche ihn korrekt durchzusetzen. Durch Zeitungsartikel und aus Büchern herausfotografierte Stellen, die in einem Nutzerforum gepostest werden, kommt nichts in Bewegung. ;)

Recht wird nunmal vom Gericht gesprochen und dort ist man, wie auch auf hoher See, in Gottes Hand.
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Seite vorher bitte ... meine Posts wurden einfach übergangen, das is keine Diskussion, sondern nen Monolog und dafür is die Community nicht da.
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kazir1 schrieb: er ist der einzige , der argumentiert, quellen zitiert etc.

Gell, ist schön, wenn jemand genau das schreibt, was einen selbst in den Kram passt? ;)

kazir1 schrieb: Woher stammt diese Erkenntis?

Woher ich meine Weisheit nehme, daß der Verkäufer nachbessern darf? Ist ganz leicht erklärt: sie stammt aus der jahrelangen Erfahrung eines Kaufmanns, der schon öfters ungerechtfertigte Ansprüche bezüglich der Gewährleistung hat abwehren müssen.

Wer dieser Kaufmann ist? Das bin ich. :)

So, und damit klinke ich mich hier als Nutzer wieder aus, denn das Ganze führt zu nichts. Als Moderator bleibe ich wachsam, damit hier kein Austausch der Hobbyjuristen mit Paragraphenzitiererei udgl. stattfindet, denn Rechtsberatung spielt´s in der Community nicht.
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simon0721 schrieb:Ergo: Der Kunde (Verbraucher, "Übernehmer") kann wählen zwischen Reparatur und Austausch!
Super, Kunde ist mit dem Gerät nicht zufrieden, will statt nem Galaxy lieber nen iPhone, reklamiert irgend nen aus der Luft gegriffenen Fehler und bekommt das Gerät getauscht, bis er nach dem 5 Gerät sich sagt "das ist das Gerät, das ich haben will" und halst dem Verkäufer so 4 Geräte auf, die getauscht werden müssen unter nem enormen Aufwand.

Oft passiert, irgendwann übertrieben, nun gilt die KULANZ-REGEL 3mal Reparatur vor Tausch, damit die Nutznießer einer laschen Gesetzgebung nicht so einfach unrechtmäßig an neue Geräte kommen. Denen haben wir diese Regelung zu verdanken und ich finde es höchst inakkurat Gesetztes-Fetzen zu posten, die nichts mit dem Mobilfunk zu tun haben.

Und die Interpretation die hier dargelegt wird, kann man auch anders auslegen, das is nunmal "Interpretationssache" welche im Streitfall die Gerichte zu beschäftigen haben. Und um dies nochmal zu verdeutlichen, bisher hat es noch keiner geschafft dagegen ein Urteil zu erreichen, welches diese 3-Reparaturen-Kulanz-Regel außer Kraft setzt.



So, um auf den Punkt zu kommen: Ich habe absolut nichts gegen eine sachliche Diskussion über dieses Thema, im Gegenteil, sie würde mich sogar brennend interessieren.

Was ich aber nicht haben will ist ein Post, indem ein privater Feldzug stattfindet, indem ein Monolog geführt wird. Irgendwie fühl ich mich schon gefrotzelt wenn ich mehrmals hilfreich mit Tipps antworten will und ich weder ein "Danke, aber ..." bzw. überhaupt eine Reaktion bekokmme. Dafür ist die Community nicht da. Und zukünftige Nutzer, die diesen Post lesen und Quellen vom Kurier statt dem Gesetzbuch OHNE Rechtsberatung vermittelt bekommen, das ist einfach zuviel des Guten, weil das dann sehr rasch in die Hose gehen kann.

Und um dies nochmal zu verdeutlichen, bisher hat es noch keiner geschafft dagegen ein Urteil zu erreichen, welches diese 3-Reparaturen-Kulanz-Regel außer Kraft setzt.

Damit schließe ich diesen Thread. Sollte jemand weiter Interesse an diesem Thema haben, bitte einen neuen Post aufmachen indem im 1. Post klargestellt wird, dass es sich hier um eine Diskussion handelt und KEINE offizielle Rechtsberatung ersetzen kann, sprich rein spekulativ ist. Oder Alternativ zu einer speziellen Frage zum Gerät und dessen Schaden.
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Hallo Morte3,

willkommen in der Community!

Leider ist hinter deinem Profil keine A1 Rufnummer hinterlegt - ich kann mir also nicht ansehen, was genau passiert ist.
CoSrenegade schrieb:Also in der Regel gibt es nach dem 3. erfolglosen Reparaturversuch einen Kulanztausch, wenn immer der selbe Fehler auftritt, teils wird das Gerät bzw. das Motherboard sogar von der Reparaturfirma früher getauscht, wenn rauskommt, dass der Fehler quasi irreparabel bzw. zu aufwändig zum reparieren wäre - bei dir leider nicht der Fall.
Das ist korrekt - ob es auch tatsächlich getauscht wird, liegt allerdings im Ermessen des Händlers. Deswegen auch der Ausdruck Kulanztausch.
CoSrenegade schrieb:Ich kann dir nur raten, auch wenn es extrem nervt, schick es nochmal ein und zwar als Reklamation und nicht als neue Reperatur, vielleicht wird das dann bereits auto von der Reparaturfirma getauscht, falls nicht, weise den Shopmitarbeiter höflich aber bestimmt drauf hin, dass du gehört hast in mehreren Foren, dass bei A1 ein Gerät mit immer selbem Fehler nach der 3. erfolglosen Reparatur getauscht wird. Spätestens dann sollte das auch klappen.
Das kann ich nur unterschreiben - komme bitte erneut im A1 Shop vorbei und sende es zur Reparatur ein!
lg,
Christian
Hallo!
Tja, ich habe den Rat befolgt und das Handy ein drittes mal eingeschickt. Der Mitarbeiter versicherte mir das man das Gerät im Shop tauschen könnte wenn es diesmal auch nicht funktioniert. Natürlich funktionierte es wieder nicht, der Mitarbeiter vom letzten mal war nicht da und das Handy wollte niemand tauschen, obwohl ich mich bei der Serviceline erkundigt habe und auch diese mir versicherte das das Handy dann getauscht wird! Also ein viertes mal einschicken! Da ich inzwischen schon 7x umsonst 25km gefahren bin war ich natürlich schon ziemlich sauer da Benzin heutzutage auch nicht gerade billig ist! Zu Hause rief ich wieder die Service Line an. Diese war genau so verwundert wie ich das das Gerät nicht getauscht wurde. Sie sagte sie würde einen "Service-Bericht" oder so zum Shop schicken und in 1-2 Tagen sollte sich da jemand melden und das Gerät tauschen!
 
Mittlerweile sind 4 Tage vorbei und niemand hat sich gemeldet!
 
Meine Kündigungen für alle A1 Verträge sind abgeschickt und ich habe die Schnauze gehörig voll! So wird man hier als langjähriger Kunde behandelt!
 
Vielen Dank!!!
Und wenn mir jemand erklärt wie ich die Rufnummer im Profil hinterlege werde ich das machen damit ich nicht als Troll abgestempelt und ignoriert werde!
Habe ich ausgedruckt und vorgelegt!
Der Mitarbeiter hat mich daraufhin nur angelächelt als wäre ich nicht ganz richtig im Kopf...
 
Factory Reset hat auch nicht geholfen!
 
Und danke für die Anleitung! Habe die Nummer geändert!
Also ich habe den Code aufs Handy bekommen und eingetippt.
Danach stand irgendwas von erfolg da, aber im Profil steht jetzt immer noch die alte Nummer!
Wenn ich jetzt wieder auf ändern gehe kommt die Meldung:
 
Es ist ein Fehler aufgetreten!Die angegeben Rufnummer ist bereits vergeben.Die angegeben Rufnummer ist bereits vergeben.
 
Und jetzt? Oder dauert das nur etwas bis die neue Nummer aufscheint?
Versuch durch die Serviceline eine Entschädigung zu bekommen den soweit ich weiss kann ein Serviceline Mitarbeiter eine Gutschrift geben oder Sie zumindest beantrage habe schon mal eine bekommen und nenne ihnen die Namen der inkompitenten Mitarbeiter und solche Sachen und inkompitenten Mitarbeiter sind geschäftsschädigend und dass ist wiederum ein Kündigungsgrund
 
und mach es auch Sattelfest mach einenscreenshot von deinen daten also von Nickname und loginname und rufnummer und sende dass inklusive des Forums an die Serviceline
 
 
und Du könntest eventuel einen anderen Shop ausprobieren und eben da das Forum herzeigen
 
 
 
 
Ich würde etwas warten und die Seite dann neuladen es kann ab und zu etwas dauern
 
Das mit der Entschädigung werde ich mal versuchen! Den Namen weiß ich leider nicht! Die letzten zwei mal war ich schon bei nem anderen Shop, da sind sie zwar nicht mehr so unfreundlich, aber vom Tausch wollen Sie trotzdem nichts wissen!
So, jetzt ist die Nummer geändert!
Ich bin zuversichtlich dass sich ein A1-Engel dein anliegen bald ansehen wird
 
 
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Hallo Morte,

du hast deine Rufnummer ja mittlerweile im Profil hinterlegt - danke, konnte mir dein Anliegen jetzt ansehen: Habe gesehen, dass du gestern ein Gespräch mit einem meiner Kollegen vom A1 Shop Team hattest. Er hat den Eintrag gemacht, dass ihr abwartet bis das Gerät wieder im Shop ist um dann eine Lösung zu finden.

Halte uns bitte hier auf dem Laufenden!

lg,
Christian
Ja, er hat gesagt das wir sowieso warten müssen bis das Gerät aus der Reparatur kommt! Ich melde mich wieder wenn ich neues weiß!
Beiträge zusammengeführt.

Ich stehe im moment vor einer ähnliches Situation. Ich habe mir das LG G2 vor einem Monat im Online Shop bestellt, leider kann ich es nicht mehr ordentlich verwenden.

Musste damals mein S3 auch einschicken, habe es zwar repariert zurück bekommen, aber mit einigen zusätzlichen Kratzer am Display.

Ist es nicht so, dass ich im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit habe, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen?

Edit #1:
Ich lese hier nähmlich immer wieder, dass man das Handy zuerst zur Reperatur einschicken lassen muss, bevor man Anspruch auf einen Austausch hat. Ist meines Erachtens nicht rechtens, oder irre ich mich?

Edit #2:

Dazu aus der Website der WKÖ:

Liegt ein Mangel vor, der mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln behoben werden kann, schuldet der Lieferant vorrangig Behebung (Reparatur) oder (bei Gattungssachen) Austausch. Grundsätzlich kann der Käufer zwischen Austausch oder Behebung wählen, doch darf der gewählte Rechtsbehelf für den Lieferanten nicht unverhältnismäßig (unzumutbar) sein (zB. kein Austausch, wenn lediglich eine Kleinigkeit repariert werden muss)

Eine Kleinigkeit wäre ist es bei mir nicht. Ich habe meine Handy ganz normal entsperrt und es waren plötzlich schwarze Balken im Display. Wurde dann immer schlimmer. Jetzt sehe ich nur noch bruchteile von Display, der Rest ist schwarz.
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Vorrangig ist auch ein wichtiges Wort in dem Kontext.

Meines Wissens nach darf der Händler erst Reparatur versuchen.
Vorrangig in diesem Kontex bedeutet "Primäre Gewährleistungsbehelfe" (Verbesserung oder Austausch)
 
Wenn nicht möglich, greifen die Sekundären Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung oder Vertragsaufhebnung)

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