bfree social


Ein Hallo an die Community!
Habt ihr bei der Beschreibung vom Bfree Social Vertrag irgendwo einen Hinweis entdeckt, daß das Handy, welches ja monatlich um € 10, - automatisch aufgeladen wird (vertrag zwischen Bundesministerium/Gis und A1), trotzdem 1x jährlich um €10,- händisch vom Inhaber aufgeladen werden muss, ansonsten deaktiviert A1 die Simcard????? :-(
Unter Hinweise findet sich dieses:
  • Mit dem Ende der Laufzeit Ihres Zuschusses zum Fernmeldeentgelt endet auch Ihr B.free Social Tarif.
  • Natürlich können Sie auch nach Ablauf weiterhin mit dem von Ihnen gewählt B.free Tarif telefonieren. Sie müssen dabei beachten, Ihr B.free Guthaben innerhalb eines Monats aufzuladen, damit Ihre SIM-Karte gültig bleibt.
  • Damit Ihre SIM-Karte auch darüber hinaus gültig bleibt, laden Sie Ihr B.free Guthaben mindestens einmal im Jahr auf.
  • Die Ablöse Ihres B.free Social Guthabens in bar und die Teilnahme an Aktionen ist während der Laufzeit des B.free Social Tarifs nicht möglich!
Unter AGB's habe ich nichts über Bfree Social gefunden!
Der Servicemitarbeiter im Shop behauptet aber, dort findet sich ein Eintrag!???
 
Finde ich irgendwie seltsam und nicht unbedingt geschäftlich seriös! Hat A1 das wirklich nötig????
Bin doch ziemlich verärgert!
Aber vielleicht findet ihr ja irgendeinen Hinweis?! Wäre sehr dankbar!
LG Evita
 
 

34 Antworten

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Grüß´ Dich!

Deine Frage läßt sich kurz beantworten: Nein.

Siehe: > http://www.a1.net/handys-telefonie/bfree-social < bei den Vertragsbedingungen

"Restguthaben: Etwaige monatliche Restguthaben bleiben erhalten und werden bis zu einem Guthaben von maximal € 350,- in den folgenden Monat übertragen. Eine Ablöse in bar ist nicht möglich."

Und noch konkreter im letzten Satz des > Anmeldeformulars <

"Das B.free Social Guthaben kann weder während des Zuschusszeitraums noch nach Beendigung der Zuschussleistung in bar abgelöst werden."

hallo!kann ich ein bfreesocial guthaben auszahlen lassen?
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Servus Mario,

die SIM Karte ist nicht kostenlos, das B.free Welcome Package gibt es um 9,90 Euro. Wenn du schon eine B.free Karte hast, kann diese aber auch verwendet werden.

Anmelden kann man den Tarif mit dem Original des GIS Bescheids im A1 Shop, man braucht sonst nur einen amtlichen Lichtbildausweis.

Die Abkürzungen sagen mir in dem Zusammenhang nichts. Kombi SIM bedeutet, dass du die SIM Karte als "normale" SIM oder Micro SIM verwenden kannst (diese lässt sich aus der größeren herausbrechen).

lg
Hermann
Verschoben und den Namen des Mitarbeiters verfremdet.

Hallo,

am 11.07.2014 ging meine Freundin zum A1 Shop Museumstraße 38 in 6020 Innsbruck Kassierer: Manuel Pxxx. Sie legte den für mich ausgestellten Bescheid der GIS und meinen Lichtbildausweis vor. Man teilte ihr mit ob ich eine A1 Nummer hätte, Sie verneinte, daraufhin die Antwort ich müsste eine Sim kaufen (kosten 9,90). Bei 3 bekommt man dies Gratis, ist das Bei A1 wirklich kostenpflichtig?

Daraufhin wurde der Bescheid nach Wien gefaxt, eine Faxbestätigung erhielt ich ebenfalls nicht und bis heute habe ich noch keinen Vertrag. Heute habe ich mir die Zeit genommen mein neues Handy einzurichten und jetzt tauchen diese Probleme auf. Eine monatliche Aufladung hat bis Dato nicht stattgefunden.

Bitte um Statemants wie das alles abläuft was man machen kann.

1. Ist eine Sim kostenpflichtig bei bfree social?
2. Werden in A1 Shops keine bfree social Verträge ausgehändigt?
3. Was bedeutet B.free WP 2014 Kombi-SIM / 5P+1M*

ich danke für fachkundige Antworten

mfg
Mario
Kann man den Zuschuss nun auch für eine Bfree-Breitband Karte verwenden???
Oder für SMART3000???
 
Ist aber dann sehr verwunderlich, daß im A1 shop der Mitarbeiter 10 Euro zur Aufbuchung verlangt hat!!!!!
 
Ist also egal. ob die GIS-Gutschrift weniger als 20 Euro ausmacht, oder????
Diese Geschäftspraxis ist jedenfalls bei einem Unternehmen wie A1 nicht wirklich notwendig, oder???
LG Evita
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Es wird dir aber niemand garantieren und versichern, zumindest denke ich es. Wenn es geht, ist doch gut. Darauf verlassen muss man sich aber nicht. :robottongue:

mfG LJ
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Ja, in den Bestimmungen steht´s so, aber es funktioniert mit € 10,- ebenso. Und das ist nicht nur ein Zufallstreffer, nein, bei drei Karten, die zu unterschiedlichen Zeiten aktiviert wurden (2006, 2009 & 2013), ist es so. 🙂
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Also letztens warens € 20,-?
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Nur komisch, daß normale B.free-Karten mit bloß € 10,- Aufladung ein weiteres Jahr aktiv bleiben; und das nicht erst seit gestern. 😉
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Bitte beachten Sie: Unser Vertrag verlängert sich um weitere 13 Monate (ab der letzten Aufladung), wenn Sie vor Ablauf dieses befristeten Vertragsverhältnisses auf einmal ein Mindestguthaben wie folgt erwerben:
» 20 Euro,

http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/EB_BFree_Allgemeiner_Teil.pdf

https://www.a1community.net/t5/B-free/Trotz-Guthaben-von-33-Euro-erfolgt-Aufforderung-zum-Aufladen/td-p/124112

Die GIS-Gutschrift macht eben weniger als 20 Euro aus und bewirkt daher keine Verlängerung der Wertkarte. mfg
relax21 schrieb:Außerdem kann man den GIS-Zuschuss auch für die Handytarife (Vertrag) von A1 und bob verwenden. mfg
Wißt ihr, ob man den GIS-Zuschuss auch für den Vertragstarif Smart 3000 verwenden kann?
Als ich den Zuschuss das erste mal bekam, mußte ich extra eine Wertkarte für den SocialTarif kaufen!
Noch kein Mitarbeiter hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß ich den Zuschuss auch für Vertragstarife verwenden kann, obwohl sie meine Telefonnummer erfragt haben und ich meine Vertragsnummer angegeben habe. Schlechtes Service!
Habe am 10.3. bei A1 per mail angefragt wegen dieser unerfreulichen geschichte, bis heute enthält man sich der Antwort! :-(
Ich bin auch der meinung, daß, wenn sie schon kein Guthaben ausbezahlen, es an das BM zurück überwiesen gehört, wenn man die Karte deaktiviert! Wir alle zahlen mit unseren Steuern solche Zuschüsse vom Staat. Ich bin leider durch einen Unfall gezwungen gewesen, gewisse Dienst und Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, habe aber Jahrzehnte einbezahlt!
A1 bereichert sich hier auf unser aller Kosten. Ist nicht OK!!!!!!
Ich bin nun gezwungen, entweder die 187 Euro schnell zu vertelefonieren, oder muß jetzt jedes Jahr noch Geld investieren damit das Guthaben nicht an den falschen zurück verfällt. A1 ist in jedem Fall der lachende Dritte!
Ich warte noch auf die Antwort vom Support (sollte diese irgendwann kommen???), und überlege, auch eine Anfrage an das Bundesministerium zu senden. Würde mich interessieren, wie die zu der ganzen Geldverschwendung stehen!
Danke nochmals für die zahlreichen Antworten!
LG evita
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Berny_AB schrieb: Im übrigen dürfen soweit ich richtig informiert bin Guthaben, Gutschriften, Gutscheine etc. seit ein paar Jahren nicht mehr einfach so verfallen...
Schon richtig, aber das aus dem TK-Zuschuß angefallene Guthaben wird nach der Deaktivierung der Karte trotzdem nicht dem Teilnehmer ausbezahlt. Finde das auch richtig, denn sonst könnten einige auf die Idee des Ansparen kommen und wenn die Laufzeit vorüber ist, würden sie sich über eine Finanzspritze freuen. Das soll´s ja auch nicht sein.

Berny_AB schrieb: Return to Sender!
Ja, wäre gerecht.

Berny_AB schrieb: Der Passus mit dem "nicht in Bar ablösbar" ist eigentlich fast schon lachhaft denn dadurch wird man indirekt genötigt die Karte durch weitere regelmäßige Guthaben-Aufladungen aktiv zu halten...
So ist das bei Wertkarten nun einmal, daß sie regelmäßig verlängert werden müssen. Wäre auch ein Wahnsinn, wenn´s anders wäre, denn es würden zig Millionen von aktiven Karten (z.B. von Touristen) mit vielleicht ein paar Cent Guthaben 30 Jahre lang aktiv bleiben und die Nummern würden länger und länger.

Was mir im Fall von B.free Social nicht schmeckt, das ist, daß die 13-monatsfrist nicht erst mit dem letzten Aufbuchen des TK-Zuschuß beginnt.
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Floridsdorfer77. schrieb:Ist schon klar, aber es ging um das Guthaben aus dem TK-Zuschuß, wenn die Karte abgelaufen ist. Und das ist futsch, weil es nicht ausbezahlt wird, was meiner Meinung nach auch gut so ist.

Find ich nicht...

Return to Sender!

Das wäre aus meiner Sicht das einzig richtige...

Ein nicht verwendeter Zuschuss darf aus meiner Sicht nicht dazu genutzt werden um die Taschen von A1 zu füllen solange der Staat bis über beide Ohren verschuldet ist!


Im übrigen dürfen soweit ich richtig informiert bin Guthaben, Gutschriften, Gutscheine etc. seit ein paar Jahren nicht mehr einfach so verfallen...

"Der OGH (Oberster Gerichtshof) entscheidet in einem Verfahren gegen die Mobilkom Austria und bestätigt, dass der Verfall von Guthaben von Anschlüssen mit Vorauszahlung (Prepaid) rechtswirdrig ist."

Demnach dürfte das Guthaben auch wenn die Karte abgelaufen ist nicht einfach so in der Versenkung verschwinden!

Der Passus mit dem "nicht in Bar ablösbar" ist eigentlich fast schon lachhaft denn dadurch wird man indirekt genötigt die Karte durch weitere regelmäßige Guthaben-Aufladungen aktiv zu halten...

Ich glaube ehrlich gesagt nicht dass dieser Passus vor Gericht standhalten würde
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Ist schon klar, aber es ging um das Guthaben aus dem TK-Zuschuß, wenn die Karte abgelaufen ist. Und das ist futsch, weil es nicht ausbezahlt wird, was meiner Meinung nach auch gut so ist.
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B.free Social Vertragsbedingungen


Restguthaben: Etwaige monatliche Restguthaben bleiben erhalten und werden bis zu einem Guthaben von maximal € 350,- in den folgenden Monat übertragen. Eine Ablöse in bar ist nicht möglich.

http://www.a1.net/handys-telefonie/bfree-social?wt_ad=1833351167_10291344527&wt_kw=1833351167_b%20free%20social&gclid=CNb-mMPMjL0CFekBwwodMCIA-A

mfg
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@ Grundgedanke: keine Sorge, wenn´s so weitergeht, gibt´s bald keinen solchen Zuschuß mehr, weil der Staat wie eine Kaisersemmel kracht. Eine Besserug ist kaum in Sicht; eher das krasse Gegenteil.

Den vor knapp drei Jahren ohnehin gekürzten Zuschuß* zu erhalten wird auch immer schwieriger, sofern man kein Pflegegeld bezieht und von der Befreiung von der Rundfunk- & Fernsehgebühr sowie des € 20,- übersteigenden Ökostromförderbeitrag mag ich gar nicht erst anfangen; ist hier auch nicht das Thema.
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Wenn dem so wäre würde ich es ja verstehen - aber so ist es eine zusätzliche Einnahmequelle für A1 von der sonst niemand etwas hat

Positiv ist es jedoch anzurechnen dass der Zuschuss auch auf Festnetz oder Mobilverträge angerechnet wird denn das ist nicht bei jedem Anbieter so

So verfällt dann zumindest auch nichts (vorausgesetzt der Tarif ist höher als die Zuschussleistung)

PS: Der Grundgedanke dieser Zuschussleistung ist es einkommensschwachen Personen oder Familien einwenig unter die Arme zu greifen und nicht es Anbietern zu erleichtern solchen Personen in die Tasche zu greifen oder es diesen zu ermöglichen ihre Taschen zu füllen...
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evita1100 schrieb: Und wenn schon die AGB's für BFree angewendet werden, dann müßte das verbliebene Guthaben bei Beendigung des Vertrages auch ausbezahlt werden, ...
Ja, aber maximal dem Verkehrsministerium, denn das hat´s ja bezahlt, von eventuellen Aufbuchungen des Teilnehmers abgesehen. 😉
Hallo nochmal!
Danke für die Antworten.
Finde aber trotzdem bedenklich, daß, wenn sowieso monatlich aufgebucht wird. noch zusätzlich die Simcard händisch aktiviert werden muss!
Und wenn schon die AGB's für BFree angewendet werden, dann müßte das verbliebene Guthaben bei Beendigung des Vertrages auch ausbezahlt werden, wie bei BFree.
Beim Social-Vertrag verfällt sämtliches Guthaben, keine Gutschrift, keine Ablöse, nichts!
Wie fair ist denn das????
Übrigens wurde ich vorige Woche im A1 Shop nicht informiert, daß ich den Zuschuss auf meinen Vertragstarif buchen kann. Musste damals extra eine Simcard für Social-Tarif kaufen und letzten Samstag aus oben erklärten Gründen extra nochmals dazu laden, obwohl 187 Euro drauf sind! Diese Simcard verwendet seit Beginn meine Mutter, da ich schon ewig einen Vertrag laufen habe.
Spricht alles nicht gerade für den Netzbetreiber!
LG Evita
 
 
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ah super, danke für die Links, wieder was gelernt 🙂
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Ab September 2011 kann zudem erstmals aus einer großen Auswahl an privaten A1 Tarifen sowie die beliebten Tarife der Diskontmarke bob wie z.B. bigbob und bob ins ausland mit dem Gutschriftsystem ausgewählt werden. Damit stehen den Kunden alle Möglichkeiten aus den Bereichen Festnetz, Mobilfunk, Internet oder TV zur Verfügung. Der bewährte Sozialtarif B.Free Social (Wertkartentarif) bleibt weiterhin bestehen.

http://www.a1.net/newsroom/2011/07/a1-stellt-neue-sozialtarife-mit-flexiblem-gutschriftsystem-vor/
[h4] [/h4][h4]http://www.a1.net/Zuschuss[/h4][h4] [/h4][h4]http://www.bob.at/bobsozialzuschuss[/h4]
mfg
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relax21 schrieb:Außerdem kann man den GIS-Zuschuss auch für die Handytarife (Vertrag) von A1 und bob verwenden. mfg
Das wäre mir jetzt neu?
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Wie "fair" es zugeht wenn ein Anbieter die "Geschäftspraktiken" überdenkt hat man vor einigen Jahren schon gesehen. Statt einer Gutschrift (in Euro) gab es nur mehr 60 Minuten Gesprächszeit. Nicht verbrauchte Gesprächsminuten verfallen allerdings nach 3 Monaten wertlos (und der Betreiber freute sich über 23 Cent
für jede Minute ohne Gegenleistung). Auch die Gültigkeit der Wertkarte verlängerte sich nicht durch die
GIS-Gutschriften.

Außerdem kann man den GIS-Zuschuss auch für die Handytarife (Vertrag) von A1 und bob verwenden. mfg
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Dann sollte A1 diese Geschäftspraktik mal überdenken; so schwer kann das doch nicht sein, denn B.free Social ist ja kein Allerweltsprodukt. 😉 Aber egal, ist nicht meine Sorge.

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